|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Neuerungen in der Rechnungslegung 2008 |
Aktienbasierte Vergütung: Offenlegung (IFRS 2) Im Januar 2008 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen zu IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen. Die überarbeitete Version heisst IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen und tritt am 1. Januar 2009 in Kraft (frühere Anwendung erlaubt). Der neue Standard klärt die Definition der Ausübungsbedingungen und die Bilanzierung von Annullierungen. UBS wendet diesen überarbeiteten Standard per 1. Januar 2008 an. Der neue Standard verlangt von UBS die Unterscheidung zwischen Ausübungsbedingungen (wie Dienst- und Leistungsbedingungen) und Bedingungen, die keine Ausübungsbedingungen darstellen. Bestimmte Konkurrenzklauseln und Transferbeschränkungen gelten dem geänderten Standard zufolge nicht mehr als Ausübungsbedingungen. Vor der Übernahme dieses Standards behandelte UBS Konkurrenzklauseln als Ausübungsbedingungen. Der neue Standard hat zur Folge, dass ab 1. Januar 2008 die meisten Aktienzuteilungen von UBS nicht über den Zeitraum, in dem die Konkurrenzklauseln gelten, sondern im Jahr der Leistungserbringung erfasst werden. Beschränkungen, die bestehen bleiben, wenn der Mitarbeiter das Recht auf die aktienbasierte Zuteilung erhält, werden berücksichtigt, wenn der Fair Value am Tag der Gewährung bestimmt wird. In- folge der Übernahme dieser Neuerung wird UBS die Zahlen der beiden Vor- jahre (2006 und 2007) vollumfänglich anpassen. Dabei wird für das Jahr 2007 ein zusätzlicher Kompensationsaufwand von ungefähr 800 Millionen Franken erfasst, um die höheren aktienbasierten Vergütungen, hauptsächlich in der Investment Bank, zu berücksichtigen. Weitere Details siehe Anmerkung 1 im Anhang zur Konzernrechnung 2007. Aufgabe des Konzepts «abgegrenzte erwartete Kreditrisikokosten» Ab dem ersten Quartal 2008 wird UBS das Konzept der abgegrenzten erwarteten Kreditrisikokosten aufgeben und neu die effektiven Kreditverluste (Eingänge auf bereits abgeschriebene Ausleihungen) in der internen Managementrechnung der jeweiligen Unternehmensgruppe erfassen. Dies wird sich in der künftigen Managementberichterstattung auf die Ergebnisse der Unternehmensgruppen auswirken und Anmerkung 2 im Anhang zur Konzernrechnung vereinfachen. Neu im Corporate Center ausgewiesene Industriebeteiligungen Da UBS ihre Private-Equity-Aktivitäten bei den Industriebeteiligungen in den letzten drei Jahren auf ein sehr geringes Mass reduziert hat, wurde beschlossen, dieses Segment ab dem ersten Quartal 2008 unter dem Corporate Center auszuweisen. Die Strategie von UBS zielt wie in früheren Jahren darauf ab, die Private-Equity-Aktivitäten weiter zu reduzieren und Möglichkeiten für Desinvestitionen zu nutzen. |
Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugänglich. Benutzer mit Domizil in anderen Staaten beachten bitte die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
© UBS 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.