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Operationelles Risiko
Operationelles Risiko  Unter operationellem Risiko versteht man ein Verlustrisiko, das infolge eines Mangels oder Versagens von internen Prozessen,
Menschen oder Systemen oder aufgrund externer Ereignisse entsteht. Diese können absichtlich oder zufällig herbeigeführt oder
natürlichen Ursprungs sein. Dieses Risiko ist Bestandteil aller Aktivitäten von UBS. Es entsteht nicht nur durch die Geschäfte,
die die Bank als Finanzdienstleister tätigt, sondern auch durch die Tatsache, dass sie ein Unternehmen ist. Als solches ist
sie Arbeitgeber, besitzt und nutzt Immobilien und hält Vermögenswerte, einschliesslich Informationen, für sich sowie für ihre
Kunden. Die Bewirtschaftung des operationellen Risikos ist nicht darauf ausgerichtet, das Risiko per se zu eliminieren. Vielmehr
muss gewährleistet werden, dass das operationelle Risiko die von der Unternehmensführung festgelegten Limiten nicht überschreitet
und dass das Unternehmen über die nötigen Daten verfügt, um fundierte Entscheidungen über zusätzliche Kontrollen, Änderungen
von bestehenden Kontrollen oder über andere Risikomassnahmen zu treffen. Der Group Chief Risk Officer und der ihm unterstellte
Group Head of Operational Risk sind für die Unabhängigkeit, Objektivität und Wirksamkeit der Grundsätze zur Bewirtschaftung
des operationellen Risikos verantwortlich.
Grundsätze zur Bewirtschaftung des operationellen RisikosJede Funktion, sei sie nun im Front-, Kontroll- oder Logistikbereich angesiedelt, ist für die Bewirtschaftung der operationellen
Risiken, die im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit entstehen, verantwortlich. Weil diese Risiken nicht isoliert auftreten, das
heisst, Probleme in einem Bereich möglicherweise Auswirkungen auf viele andere Bereiche haben, gründet der Risikoansatz von
UBS auf der gegenseitigen Kontrolle aller Funktionen. Jede Unternehmensgruppe hat deshalb als integralen Bestandteil ihrer
Aufsichtsstruktur funktionsübergreifende Gremien geschaffen, um das operationelle Risiko aktiv zu bewirtschaften.
Um die Integrität der Entscheidungen im Risikomanagement zu gewährleisten, verfügt jede Unternehmensgruppe zudem über eine
Operational-Risk-Control-Einheit, deren Leiter funktional dem Group Head of Operational Risk untersteht. Diese Einheiten sind
in erster Linie dafür zuständig, die wirksame Umsetzung der Grundsätze zur Bewirtschaftung des operationellen Risikos in der
Unternehmensgruppe zu bestätigen, eine transparente Beurteilung und Berichterstattung über die Risiken zuhanden der obersten
Führungsebene sicherzustellen sowie unternehmensgruppenübergreifende Fragen mit ihren Pendants in anderen Unternehmensgruppen
und mit dem Group Head of Operational Risk zu koordinieren.
Die Grundsätze zur Bewirtschaftung des operationellen Risikos stützen sich auf die Definition der eigenen Rollen und Verantwortlichkeiten
in sämtlichen Funktionen. Damit lässt sich sicherstellen, dass eine angemessene Aufgabenteilung, die vollständige Abdeckung
sämtlicher operationeller Risiken und klare Zuständigkeiten gewährleistet sind. Aufgrund dieser Analyse entwickeln die Funktionen
Kontrollziele und -standards, um die materiellen und immateriellen Vermögenswerte sowie die Interessen von UBS gegen die möglichen
operationellen Risiken zu schützen, denen UBS im Verlauf ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist. Diese Risiken reichen von
alltäglichen Ereignissen wie Problemen bei der Kontoabstimmung bis hin zu potenziell schwerwiegenden Ereignissen wie Betrug.
Es ist nicht möglich, alle Risiken zu eliminieren weil Fehler und Unfälle immer passieren können , und genauso ist es auch
nicht immer kosteneffizient, dies zu tun, selbst wenn es möglich wäre. Das interne Kontrollsystem von UBS unterscheidet mögliche
Ereignisse nach der Wahrscheinlichkeit ihrer Häufigkeit und ihrer Auswirkungen. Die Bestrebungen der Bank zur Risikominderung
und -vermeidung konzentrieren sich auf jene Bereiche, in denen UBS schwerwiegenden Ereignissen am stärksten ausgesetzt zu
sein glaubt. Dies schliesst Ereignisse mit ein, die bis zu einem gewissen Grad vorhersehbar sind bzw. die nicht vorhersehbar
sind, aber bis zu einem gewissen Grad als wahrscheinlich erachtet werden. Bei Risiken mit geringeren Auswirkungen legt UBS
den Schwerpunkt auf die Bewirtschaftung und die Überwachung.
Die Funktionen überwachen die Einhaltung ihrer Kontrollen und beurteilen deren Wirksamkeit auf verschiedene Weise, zum Beispiel
mittels Selbstzertifizierung durch die Mitarbeiter und Evaluierung von deren Antworten durch das Management. Ferner überwachen
sie eine Vielzahl von Messgrössen, die frühzeitig aufzeigen können, ob die Nichterreichung der Kontrollziele eine Risikoerhöhung
bewirkt. Diese Kennzahlen geben Auskunft über die Anzahl und Art (unter anderem Bedeutungsgrad, Ausmass, Zeitdauer) beispielsweise
von Kundenbeschwerden und -forderungen, Annullierungen und Berichtigungen von Transaktionen, nicht abgestimmten Positionen
auf Kontokorrent- und Kundenkonten sowie Systemausfällen. Darüber hinaus evaluiert UBS die Folgen der Ergebnisse interner
und externer Audits sowie weiterer relevanter Informationsquellen.
Wenn Ereignisse eintreten, die bedeutende operationelle Risiken nach sich ziehen, analysiert UBS ihre Ursachen sowie die Implikationen
auf die Kontrollgrundsätze der Bank unabhängig davon, ob sie einen direkten finanziellen Verlust bewirken oder nicht. Berücksichtigt
werden sofern genügend Informationen veröffentlicht werden auch Ereignisse, die Drittparteien betreffen, welche für die
Geschäftsaktivitäten von UBS von Bedeutung sind. Es ist wichtig, dass sämtliche verfügbaren Informationen genutzt werden,
um die Kontrollprozesse zu überprüfen. Auch wenn ein Ereignis nicht zwangsläufig zu einem direkten oder indirekten finanziellen
Verlust führt, kann es einen Hinweis darauf liefern, dass die Standards von UBS nicht eingehalten werden.
Die funktional verantwortlichen Manager überprüfen die Gesamtheit dieser Informationen. Auf dieser Basis beurteilen sie, in
welchem Ausmass operationelle Risiken bestehen und welche Massnahmen zur Lösung spezifischer Probleme zu treffen sind. Diese
Probleme werden formell in einem Risikoinventar erfasst, das als Grundlage für die Berichterstattung zuhanden der obersten
Führungsebene dient. Es wird regelmässig Bericht sowohl innerhalb der Unternehmensgruppe als auch zuhanden des Group Chief
Risk Officer erstattet, damit sich das oberste Management ein genaues Bild des operationellen Risikos machen kann.
Messung des operationellen Risikos Das Modell, das UBS zur Bestimmung der regulatorisch erforderlichen Eigenkapitalunterlegung gemäss dem Basel II Advanced Measurement
Approach (AMA) entwickelt hat, besteht aus zwei Hauptkomponenten. Die historische Komponente beruht auf den eigenen internen
Verlusten von UBS und wird in erster Linie verwendet zur Bestimmung des Anteils an der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung,
welcher aus dem erwarteten Verlust errechnet wird. Die Bank sammelt seit 2002 Daten zu operationellen Risiken (Gewinne und
Verluste).
Die Szenariokomponente des AMA-Modells dient vorwiegend zur Bestimmung des Anteils an der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung,
welcher auf Basis des unerwarteten Verlusts errechnet wird. Sie beruht auf einer Reihe allgemeiner Szenarien, die Kategorien
operationeller Risiken darstellen, denen UBS ausgesetzt ist. Die Szenarien selbst stammen aus einer Analyse interner und externer
Ereignisinformationen, des aktuellen Geschäftsumfelds und des UBS-internen Kontrollumfelds durch einen Vergleich mit dem Risikoinventar.
Für jedes Szenario berechnet UBS einen «Base Case», der sich vor allem aus der eigenen Erfahrung der Bank herleitet, einen
«Stressed Case», der sich hauptsächlich aus dem Einbezug von Erfahrungen ausgewählter Konkurrenten ergibt, und einen «Worst
Case», der auf Ereignissen beruht, die bei einem erweiterten Kreis von Konkurrenten in der Finanzbranche eingetreten sind.
Die Szenarien werden mindestens einmal pro Jahr von den jeweiligen Fach- und Risikokontrollexperten überprüft, um ihre Gültigkeit
sicherzustellen, und können aufgrund wesentlicher neuer Informationen oder eintretender Ereignisse aktualisiert werden.
Derzeit wird eine Risikominderung mit Hilfe von Versicherung im AMA-Modell nicht berücksichtigt. UBS setzt kein Limit für operationelle Risiken, aber berichtet das gemessene Risiko innerhalb des standardisierten Berichterstattungsweges
und integriert es in die Gesamtquantifiziering des Risikos gemäss den Earnings-at Risk- und Capital-at-Risk-Grundsätzen.
Mit Einführung von Basel II am 1. Januar 2008 wird die AMA-Berechnung gemäss den Anforderungen der Eidgenössischen Bankenkommission
(EBK) für den Konzern und das Stammhaus durchgeführt. Lokale Berechnungen der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung werden
mithilfe eines Basisindikators oder standardisierten Ansatzes nach Ermessen der lokalen Aufsichtsbehörden durchgeführt.
Die Grundsätze zur Bewirtschaftung des operationellen Risikos sind in erster Linie qualitativer und nicht quantitativer Natur.
Dies bedeutet, dass finanzielle Verluste und Kapitalerwägungen nur einen Teil davon bilden. Die Grundsätze zur Bewirtschaftung
des operationellen Risikos dienen UBS als Basis für die Beurteilung der internen Kontrollen durch Spezialisten in Bereichen
wie Recht, Compliance, Steuern und Personalwesen sowie zur Erfüllung internationaler regulatorischer Kontrollanforderungen,
einschliesslich jener gemäss Basel II und Section 404 des Sarbanes-Oxley Act.
Geprüfte Informationen gemäss IFRS 7 und IAS 1
Die Offenlegung der Risiken erfolgt nach International Financial Reporting Standard 7 (IFRS 7), Finanzinstrumente: Angaben, und die Offenlegung des Kapitalmanagements erfolgt gemäss International Accounting Standard 1 (IAS 1), Darstellung des Abschlusses, als Teil des Finanzberichts 2007, geprüft durch die unabhängige Revisionsstelle Ernst & Young AG, Basel. Diese Informationen (geprüfte Texte, Tabellen und Grafiken) sind im ganzen Bericht "Risiko- und Kapitalbewirtschaftung" in normaler Schriftart dargestellt und mittels Referenz in der Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007 enthalten. Nicht geprüfte Inhalte sind kursiv dargestellt.
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