UBS AG
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Geschäftsbericht 2007  
Strat., Geschäftserg., Mitarb. & Nachh. Risiko- & Kap.-bew. Corp.Gov. & Saläre Konzern- & Jahresrechn. Jahresbericht
     
Standards und Grundsätze der Rechnungslegung
Konzernrechnung
UBS AG (Stammhaus)
Zusätzliche Offenlegung nach Richtlinien der Börsenaufsichtsbehörde in den USA (SEC)
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Rechnungslegungsgrundsätze
Rechnungslegungsgrundsätze

Die Jahres- und Konzernrechnung von UBS wurde gemäss den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Bis 2006 hat UBS auch eine Überleitung zu den US Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) ausgewiesen. Eine solche Überleitung wird UBS künftig nicht mehr erstellen, denn am 21. Dezember 2007 gab die Securities and Exchange Commission (SEC) die endgültige Entscheidung bekannt, dass in den USA die Abschlüsse privater ausländischer Emittenten ohne Überleitung zu US GAAP akzeptiert werden, sofern die Abschlüsse gemäss den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen IFRS erstellt worden sind. Als ein in den USA kotiertes Unternehmen hat UBS bis und mit 31. Dezember 2006 in ihrer Jahresberichterstattung die wesentlichen Unterschiede beschrieben, die entstanden wären, wenn UBS ihre Zahlen gemäss US GAAP ausgewiesen hätte. Zudem führte UBS eine detaillierte Überleitung von nach IFRS berechneten Werten für das den UBS-Aktionären zurechenbare Eigenkapital und Konzernergebnis zu den Werten nach US GAAP auf und legte zusätzlich nach US GAAP vorgeschriebene Angaben offen.

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, werden sämtliche Finanzinformationen in diesem Dokument auf konsolidierter Basis gemäss IFRS-Normen dargestellt. Die Seiten 131 bis 152 enthalten die Jahresrechnung für das Stammhaus UBS AG (mit all seinen Schweizer und internationalen Niederlassungen), in dessen direktem oder indirektem Besitz sich alle Konzerngesellschaften von UBS befinden. Die Jahresrechnung des Stammhauses wird gemäss den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften erstellt und richtet sich nach den schweizerischen bankengesetzlichen Bestimmungen. Abgesehen von diesem Kapitel oder sofern nicht anders erwähnt, bezieht sich «UBS» immer auf den UBS-Konzern und nicht auf das Stammhaus.

Alle Hinweise auf die Jahre 2007, 2006 und 2005 beziehen sich auf das Geschäftsjahr des UBS-Konzerns und des Stammhauses per 31. Dezember 2007, 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005. Sowohl die UBS-Konzernrechnung als auch die Jahresrechnung des Stammhauses wurden von Ernst & Young AG geprüft. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung der Konzernrechnung zur Anwendung gelangen, werden nachfolgend erläutert. Die Grundlage der Rechnungslegung von UBS wird in Anmerkung 1 im Anhang zur Konzernrechnung beschrieben.

Standards der Managementrechnung

Die Ergebnisse jeder Geschäftseinheit werden nach den UBS-Grundsätzen zur Managementrechnung ausgewiesen. Die Darstellung nach Geschäftssegmenten widerspiegelt die Organisationsstruktur von UBS und die entsprechenden Führungsverantwortlichkeiten. Die konzerninternen Verrechnungen sind in den Ergebnissen der einzelnen Geschäftseinheiten enthalten.

Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zwischen den einzelnen Geschäftseinheiten: Die Zuordnung der Erträge aus Geschäften mit externen Kunden zu den einzelnen Geschäftseinheiten erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen. Leistungsverrechnungen zwischen Geschäftseinheiten werden in den Büchern der beiden betroffenen Einheiten vorwiegend unter «Dienstleistungen von / an andere(n) Geschäftseinheiten» ausgewiesen. Transaktionen zwischen den Geschäftseinheiten werden zu intern festgelegten Transferpreisen oder zu marktüblichen Konditionen verrechnet. Die Aufwendungen des Corporate Center werden, sofern und soweit angemessen, den einzelnen Geschäftseinheiten zugeordnet.

Der Erfolg Zinsengeschäft wird den einzelnen Geschäftseinheiten auf der Grundlage ihrer Bilanzpositionen zugeordnet. Die Refinanzierung der Aktiven und die Anlage der Passiven erfolgen für Geschäftseinheiten, die im Finanzdienstleistungsgeschäft tätig sind, über die zentralen Treasury-Abteilungen, und die resultierende Nettomarge wird dem Ergebnis der jeweiligen Geschäftseinheit zugerechnet. Um die Zuordnung zu vervollständigen, wird den Geschäftseinheiten des Finanzdienstleistungsgeschäfts ein Zinsertrag für das ihnen allozierte regulatorische Kapital (ergänzt um Goodwill und den Überschuss an immateriellen Anlagen, siehe weiter unten) gutgeschrieben.

Der Erlös aus dem Kommissionsgeschäft wird der kundenverantwortlichen Geschäftseinheit gutgeschrieben. Die Zuordnung der Erträge aus Geschäften mit Kunden, bei denen mehrere Geschäftseinheiten zur Wertschöpfung beitragen, erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen.

In der internen Managementberichterstattung und in der Ergebnisdiskussion ermittelt UBS die Kreditrisikokosten anhand eines Konzepts der erwarteten Kreditrisikokosten. Die erwarteten Kreditrisikokosten entsprechen den durchschnittlichen jährlichen Kosten, welche aufgrund von Positionen im aktuellen Portfolio, die in Zukunft als gefährdet eingestuft werden, erwartet werden. Die für die einzelnen Unternehmensgruppen ausgewiesenen abgegrenzten erwarteten Kreditrisikokosten entsprechen den erwarteten Kreditrisikokosten für das entsprechende Portfolio zuzüglich einer dreijährigen Amortisierung des Differenzbetrags zwischen den Wertberichtigungen für Kreditrisiken sowie den erwarteten Kreditrisikokosten. Die Differenz zwischen der Summe dieser abgegrenzten erwarteten Kreditrisikokosten, die den Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten belastet werden, und den auf Konzernebene für die Finanzberichterstattung ausgewiesenen Wertberichtigungen für Kreditrisiken wird dem Corporate Center zugeordnet.

Die regulatorischen Kapitalanforderungen für die einzelnen Geschäftseinheiten werden berechnet auf Basis von 10% der nach BIZ-Richtlinien definierten risikogewichteten Aktiven. Zur Messung des Kapitalverbrauchs der Geschäftseinheiten wird das regulatorische Kapital mit dem Goodwill und dem Überschuss an immateriellen Anlagen ergänzt. Die Rendite auf dem allozierten regulatorischen Kapital ist eine Kennzahl zur Leistungsmessung für die Investment Bank und die Einheit Business Banking Switzerland.

Der Personalbestand, angegeben auf Vollzeitbasis («full-time equivalents» / FTE), errechnet sich als ein Prozentsatz der Arbeitsstunden, die fest angestellte Mitarbeiter mit einem 100%-Pensum in der Regel leisten. Das FTE für eine einzelne Person kann nicht höher sein als 1,0. Der Personalbestand umfasst sämtliche Mitarbeiter (inklusive Mitarbeiter in Ausbildung), mit Ausnahme externer Vertragspartner.

Seite zuletzt geändert am: 22. April 2008, 10:51

Informationen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts
Offenlegungen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts – Offenlegungspflicht aller Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung – sind in der geprüften Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007 enthalten.

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