UBS AG
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Geschäftsbericht 2007  
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Corporate Governance
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Informationspolitik
Informationspolitik

Mit ihrer Informationspolitik strebt UBS eine offene, transparente und konsistente Kommunikation mit Investoren und Finanzmärkten an und will damit zu einer fairen Marktbewertung der UBS-Aktie beitragen.

UBS versorgt ihre Aktionäre und die Finanzgemeinde mit regelmässigen Informationen.

Die Geschäftsergebnisse werden wie folgt veröffentlicht:

Erstes Quartal

6. Mai 2008

Zweites Quartal

12. August 2008

Drittes Quartal

4. November 2008

Viertes Quartal

10. Februar 2009

Die Generalversammlung findet an den folgenden Daten statt:

2008

23. April 2008

2009

15. April 2009

UBS trifft sich im Laufe des Jahres weltweit mit institutionellen Anlegern. Sie präsentiert regelmässig ihre Ergebnisse, führt Roadshows durch, veranstaltet Seminare für Anlagespezialisten und hält Meetings mit einzelnen institutionellen Investoren und Gruppen ab. Bei diesen Treffen sind neben Mitgliedern des Investor-Relations-Teams wenn möglich auch Vertreter der Unternehmensführung zugegen. UBS nutzt verschiedenste Technologien wie Webcasting, Audio-Links und standortübergreifende Videokonferenzen, um den Kreis ihrer Informationsempfänger zu erweitern und den Kontakt mit ihren Aktionären rund um den Globus zu festigen.

Auf der Website (www.ubs.com/investors) sind umfassende Informationen über UBS zu finden, wie die Publikationen zum Geschäftsergebnis, auf Wunsch Videoaufzeichnungen der jüngsten Webcasts sowie ausgewählte Präsentationen des Managements anlässlich branchenspezifischer Konferenzen.

Die eingetragenen Aktionäre erhalten (sofern sie nicht darauf verzichten) eine Zusammenfassung der UBS Jahresberichterstattung (zum Beispiel den Jahresbericht 2007), der einen Überblick über die Bank und ihre Aktivitäten während des Jahres sowie die wichtigsten Finanzinformationen enthält. Alle drei Monate werden die Aktionäre kurz über die Finanzperformance im jeweiligen Quartal informiert. Zudem können sie kostenlos die ausführlichen Finanzberichte von UBS beziehen, die auf Quartalsbasis und per Ende Jahr erstellt werden.

Sämtliche UBS-Publikationen sind für alle Aktionäre gleichzeitig verfügbar, um einen fairen Zugang zu allen Informationen sicherzustellen.

Eine Liste sämtlicher Informationsquellen über UBS sowie der Kontaktstellen für Aktionäre und interessierte Dritte sind auf den Seiten 57 -60 dieses Berichts zu finden.

Offenlegungsgrundsätze

Aus Gesprächen mit Analysten und Anlegern zieht UBS den Schluss, dass der Markt jene Unternehmen belohnt, die eine klare, konsistente und informative Offenlegungspolitik verfolgen. UBS will deshalb ihre Strategie und ihre Geschäftsergebnisse so kommunizieren, dass sich die Aktionäre und Anleger ein umfassendes und genaues Bild der Funktionsweise und der Wachstumsaussichten von UBS sowie der damit verbundenen Risiken verschaffen können. UBS informiert auch über die Risiken, die Strategie und die Ergebnisse, die dieses Wachstum beeinträchtigen könnten.

Zur Erreichung dieser Ziele achtet UBS bei ihrer Finanzberichterstattung und Offenlegung auf die folgenden Grundsätze:

– Transparenz: Die Offenlegung bezweckt eine bessere Verständlichkeit der wirtschaftlichen Wachstumsfaktoren und der detaillierten Geschäftsergebnisse. Dadurch wird Vertrauen und Glaubwürdigkeit geschaffen.

– Konsistenz: Die Offenlegung soll innerhalb jeder Berichtsperiode und zwischen den einzelnen Berichtsperioden konsistent und vergleichbar sein.

– Klarheit: Die Informationen sollen so klar wie möglich dargelegt werden, damit sich der Leser ein Bild über den Geschäftsgang machen kann.

– Relevanz: Um eine Informationsflut zu vermeiden, werden Informationen nur dann offengelegt, wenn sie für die Anspruchsgruppen von UBS von Belang oder aus aufsichtsrechtlichen oder statutarischen Gründen erforderlich sind.

– Best Practice: UBS strebt eine Offenlegung an, die den Branchennormen entspricht, und übernimmt, falls möglich, eine Vorreiterrolle bei der Verbesserung der Offenlegungsstandards.

Richtlinien für die Finanzberichterstattung

UBS veröffentlicht ihre Geschäftsergebnisse am Ende jedes Quartals, einschliesslich der nach Unternehmensgruppen und Geschäftseinheiten aufgeschlüsselten Resultate sowie einer umfassenden Offenlegung der Kredit- und Marktrisiken.

UBS erstellt ihre Jahresrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Eine ausführliche Erklärung zur Grundlage der Rechnungslegung von UBS findet sich in Anmerkung 1 in der Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung der Jahresrechnung angewandt werden, sind in einem separaten Kapitel im Bericht Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007 erläutert.

UBS legt grossen Wert darauf, die Transparenz ihrer Finanzberichterstattung aufrechtzuerhalten sowie Analysten und Investoren aussagekräftige Vergleiche mit früheren Berichtsperioden zu ermöglichen. Bei jeder grösseren Umstrukturierung ihrer Geschäftseinheiten oder bei Änderungen der Rechnungslegungsnormen, die sich wesentlich auf die Konzernergebnisse auswirken, passt UBS die Ergebnisse der früheren Berichtsperioden rückwirkend an die neue Grundlage an. Zudem werden alle Veränderungen eingehend erläutert.

Aufsichtsrechtliche Offenlegungsbestimmungen in den USA

Als Schweizer Unternehmen, das an der New York Stock Exchange (NYSE) kotiert ist, erfüllt UBS die Offenlegungsanforderungen der Securities and Exchange Commission sowie der NYSE für private ausländische Emittenten. Darunter fällt beispielsweise die Pflicht, gewisse Registrierungen bei der Securities and Exchange Commission vorzunehmen. Für UBS als private ausländische Emittentin sind einige für inländische Emittenten geltende Bestimmungen und Anforderungen der Securities and Exchange Commission nicht anwendbar. UBS reicht ihre Quartalsberichte bei der Securities and Exchange Commission mit dem Formular 6-K und den Jahresbericht mit dem Formular 20-F ein. Diese Berichte sowie Unterlagen, die in Verbindung mit ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlungen an die Aktionäre gesandt werden, sind auf der Website www.ubs.com/investors verfügbar. Per 31. Dezember 2007 wurde unter der Aufsicht des Managements, einschliesslich des Group Chief Executive Officer (CEO) und des Group Chief Financial Officer (CFO), die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -prozesse von UBS (gemäss Rule 13a-15e) des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934 evaluiert. Auf der Grundlage dieser Evaluation kamen der Group CEO und der Group CFO zum Schluss, dass die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -prozesse am Ende der Berichtsperiode gegeben war. Die internen Kontrollen oder andere Bereiche, die bedeutende Auswirkungen auf diese Kontrollen haben könnten, wurden nach der Evaluation nicht mehr wesentlich verändert.

Gemäss Section 404 des in den USA erlassenen Sarbanes-Oxley Act von 2002 obliegen die Einführung und die Aufrechterhaltung eines angemessenen internen Kontrollsystems für das finanzielle Berichtswesen dem UBS-Management. Die Beurteilung der Effektivität des internen Kontrollsystems für das finanzielle Berichtswesen durch das Management per 31. Dezember 2007 sowie der Bericht unserer externen Revision zu dieser Beurteilung finden sich im Bericht Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007.

Seite zuletzt geändert am: 22. April 2008, 10:42

Informationen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts
Offenlegungen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts – Offenlegungspflicht aller Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung – sind auch in der geprüften Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007 enthalten. Diese Informationen sind im ganzen Bericht "Corporate Governance" in normaler Schriftart dargestellt. Sonstige (nicht geprüfte) Informationen sind in kursiver Schriftart dargestellt.

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