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Revisionshonorare | ||
UBS bezahlte ihrer wichtigsten externen Revisionsstelle, Ernst & Young AG, die nachfolgenden Honorare (inkl. Spesen): | ||
Für das Geschäftsjahr endend am | ||
in Tausend CHF | 31.12.07 | 31.12.06 |
Revisionshonorare | ||
Globales Revisionshonorar | 49 000 | 48 925 |
Zusätzliche Dienstleistungen, die als Revision eingestuft werden (durch das Gesetz vorgeschriebene Dienstleistungen, inklusive einmaliger Dienstleistungen, die durch Aufsichtsbehörden angeordnet werden) | 12 718 | 14 766 |
Total Revisionshonorare | 61 718 | 63 691 |
Zusätzliche Honorare | ||
Revisionsbezogene Dienstleistungen | 9 779 | 7 843 |
Steuerberatung | 1 892 | 1 249 |
Andere Dienstleistungen (inklusive bewilligte Beratungen, auf Abruf) | 1 699 | 3 043 |
Total zusätzliche Honorare | 13 370 | 12 135 |
Vorgängige Genehmigung der Revisionsmandate
Sämtliche von Ernst & Young AG erbrachten Dienstleistungen müssen vorgängig vom Audit Committee des Verwaltungsrates genehmigt werden. Eine vorgängige Genehmigung kann entweder bei einem spezifischen Mandat oder in Form einer allgemeinen vorgängigen Genehmigung für eine beschränkte und klar definierte Menge und Art von Dienstleistungen erteilt werden. Das Audit Committee hat die Kompetenz zur vorgängigen Genehmigung seinem Präsidenten übertragen. Nach Visierung durch den Group Chief Financial Officer werden Anträge auf Mandatserteilung an den Company Secretary weitergeleitet, der sie dem Präsidenten des Audit Committee zur Genehmigung unterbreitet. Das Audit Committee wird an jeder Quartalssitzung über die von seinem Präsidenten erteilten Genehmigungen informiert.
Gewisse Dienstleistungen dürfen gemäss der Securities and Exchange Commission von unabhängigen Revisoren nicht erbracht werden. Ernst & Young AG hat während des Geschäftsjahres 2007 keine solchen Mandate übernommen.
Mit weltweit 314 Mitarbeitern am 31. Dezember 2007 unterstützt die Konzernrevision den Verwaltungsrat und seine Ausschüsse, indem sie eine unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme von UBS und der Einhaltung statutarischer, rechtlicher und regulatorischer Vorschriften vornimmt. Alle wichtigen von der Konzernrevision aufgeworfenen Fragen werden dem verantwortlichen Management, dem Group CEO und den vollamtlichen Verwaltungsratsmitgliedern mittels formeller Revisionsberichte zur Kenntnis gebracht. Das Präsidium und das Audit Committee des Verwaltungsrates werden regelmässig über wesentliche Revisionsergebnisse orientiert. Die Konzernrevision arbeitet bei der Untersuchung wichtiger Kontrollprobleme eng mit internen und externen Rechtsberatern sowie Risikokontrolleinheiten zusammen.
Um volle Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung zu gewährleisten, ist der Leiter der Konzernrevision, Ian Overton, direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterstellt. Der Konzernrevision stehen uneingeschränkt sämtliche Konten, Bücher und Dokumente zur Einsichtnahme offen. Es sind ihr alle Auskünfte zu erteilen und Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Prüfungspflichten erforderlich sind. Das Präsidium des Verwaltungsrates kann die Durchführung spezieller Prüfungen anordnen. Auch die Konzernleitung kann die Konzernrevision im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates mit der Durchführung solcher spezieller Prüfungen beauftragen.
Die Arbeitseffizienz der Konzernrevision wird durch die Koordination und enge Zusammenarbeit mit der externen Revision erhöht.
Das Audit Committee überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen des Konzernprüfers und seiner leitenden Revisoren. Es erarbeitet Vorschläge zur Wahl oder Abwahl des externen Revisors zuhanden des gesamten Verwaltungsrates, der diese anschliessend der Generalversammlung unterbreitet.
Das Audit Committee überprüft die jährliche schriftliche Erklärung der externen Revision bezüglich ihrer Unabhängigkeit und prüft auch den zwischen UBS und der externen Revision abgeschlossenen Vertrag betreffend Revisionsmandat sowie die Honorare und Konditionen für die geplante Revision. Aufträge an den Konzernprüfer für zusätzliche Revisionsarbeiten, für revisionsbezogene sowie für erlaubte nicht revisionsbezogene Dienstleistungen müssen vorgängig vom Audit Committee genehmigt werden. Weitere Informationen dazu sind im vorhergehenden Abschnitt «Externe, unabhängige Revision» zu finden.
Die externe Revision legt überdies dem Audit Committee rechtzeitig Berichte über die wichtigsten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -praktiken vor. Zudem leiten die externen Revisoren Berichte über alternative Behandlungen von Finanzinformationen, die zuvor mit dem Management erörtert wurden, sowie anderen relevanten Schriftverkehr zwischen der externen Revision und dem Management an das Audit Committee weiter.
Das Audit Committee trifft sich regelmässig - mindestens vier Mal pro Jahr - mit den leitenden externen Revisoren und kommt auch regelmässig mit dem Leiter der Konzernrevision zusammen.
Mindestens ein Mal jährlich bespricht das Präsidium des Verwaltungsrates mit den leitenden Revisoren von Ernst & Young AG die geleistete Revisionsarbeit, die wesentlichen Ergebnisse und die wichtigsten Fragen, die sich während der Revision gestellt haben.
Der Verwaltungsrat wird vom Audit Committee und vom Präsidium des Verwaltungsrates über deren Kontakte und Besprechungen mit der externen Revision unterrichtet. Ein Mal pro Jahr nehmen die leitenden Revisoren an einer Verwaltungsratssitzung teil, in der Regel zur Präsentation des von der Eidgenössischen Bankenkommission vorgeschriebenen bankengesetzlichen Revisionsberichtes.
Informationen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts
Offenlegungen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts Offenlegungspflicht aller Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sind auch in der geprüften Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007 enthalten. Diese Informationen sind im ganzen Bericht "Corporate Governance" in normaler Schriftart dargestellt. Sonstige (nicht geprüfte) Informationen sind in kursiver Schriftart dargestellt.
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