UBS AG
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Geschäftsbericht 2007  
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Corporate Governance
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Revision
Revision

Die Revision spielt in der Corporate Governance eine wichtige Rolle. Die externe und die interne Revision arbeiten - unter strikter Einhaltung der gegenseitigen Unabhängigkeit - eng zusammen und stellen damit sicher, dass sie ihre Aufgaben möglichst effizient wahrnehmen. Das Präsidium des Verwaltungsrates, das Audit Committee und in letzter Instanz der Verwaltungsrat sorgen dafür, dass die Revisionstätigkeit einwandfrei funktioniert.

Externe, unabhängige Revision

Ernst & Young AG, Basel, übt das globale Revisionsmandat des UBS-Konzerns aus. Die Firma nimmt alle Revisionsfunktionen gemäss Gesetz, den regulatorischen Bestimmungen und den UBS-Statuten wahr (siehe auch Abschnitt über die Verantwortlichkeiten der Revisoren im Teil «Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden» auf den Seiten 47 - 50). Das Audit Committee des Verwaltungsrates beurteilt jedes Jahr die Unabhängigkeit von Ernst & Young AG und stellt fest, ob alle Unabhängigkeitsanforderungen der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission erfüllt sind. Das Audit Committee muss sämtliche Mandate für zusätzliche Revisionsarbeiten sowie für revisionsbezogene und übrige Dienstleistungen vorgängig genehmigen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Unabhängigkeit der Revisionsgesellschaft nicht durch Interessenkonflikte, die infolge der Übernahme zusätzlicher Mandate möglicherweise entstehen, beeinträchtigt wird. Ernst & Young AG informiert das Audit Committee jährlich über die getroffenen Massnahmen, die ihre Unabhängigkeit sowie jene ihrer Mitarbeiter gegenüber UBS sicherstellen. Das Audit Committee prüft diese Informationen im Auftrag des Verwaltungsrates und informiert ihn entsprechend.

An der Generalversammlung 2006 wurde BDO Visura, Zürich, zur Spezialrevisionsstelle für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Als ein vom Konzernprüfer unabhängiges Organ ist sie für Revisionsberichte im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen zuständig.

Dauer des Mandats und Amtsdauer der leitenden Revisoren

Nach der Fusion zwischen der Schweizerischen Bankgesellschaft und dem Schweizerischen Bankverein wurde Ernst & Young AG, Basel, erstmals für die Revision der Jahresrechnung 1998 zum Hauptrevisor von UBS bestimmt. Im Anschluss an ein umfassendes Auswahlverfahren im Verlauf des Jahres 1999 wurde Ernst & Young AG anlässlich der Generalversammlung 2000 zur Wiederwahl vorgeschlagen. Sie wurde an den Generalversammlungen bis 2007 regelmässig in ihrem Amt bestätigt und wird auch an der Generalversammlung 2008 zur Wiederwahl empfohlen.

Die für die Revision von UBS zuständigen leitenden Revisoren sind seit 2005 bzw. 2004 Andrew McIntyre und Andreas Blumer.

Revisionshonorare für den externen Revisor

UBS bezahlte die in der nebenstehenden Tabelle aufgeführten Honorare (inkl. Spesen) an den Konzernrevisor Ernst & Young AG.

Zur generellen Revisionstätigkeit gehören alle Dienstleistungen, die zur Durchführung der Revision im Einklang mit den geltenden, allgemein anerkannten Revisionsgrundsätzen erforderlich sind. Dazu gehören auch weitere Prüfungsleistungen, die in der Regel ausschliesslich vom Hauptrevisor erbracht werden können, wie Patronatserklärungen, statutarische und regulatorische Revisionen, zusätzliche Bestätigungen, Zustimmungen sowie Überprüfungen von Dokumenten, die gemäss den anwendbaren Gesetzesbestimmungen bei den Aufsichtsbehörden einzureichen sind.

Revisionsbezogene Dienstleistungen umfassen vorwiegend zusätzliche Bestätigungen (z.B. Revisionen von Vorsorge- und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, vertraglich begründete Verfahrensberichte oder vom Management in Auftrag gegebene Prüfungen). Im Weiteren gehören dazu Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence) bei Akquisitionen und Vorbereitungsarbeiten für die Bestätigung, dass UBS die Bestimmungen von Section 404 des US Sarbanes-Oxley Act von 2002 einhält.

Steuerdienstleistungen sind nicht revisionsbezogene Dienstleistungen, die von Steuerspezialisten von Ernst & Young AG erbracht werden. Sie beinhalten Compliance-, Beratungs- und Planungsdienste im Steuerbereich im Zusammenhang mit UBS-internen Steuerfragen. Ernst & Young AG darf keine persönlichen Steuerberatungen für Mitglieder des UBS-Managements erbringen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung eine Überwachungsfunktion bekleiden.

Mandate für «andere» Dienstleistungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. 2006 und 2007 umfassten sie hauptsächlich Ad-hoc-Beratungen (on-call advisory) sowie ausgewählte transaktionsbezogene Überprüfungen.

Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Honoraren erhielt Ernst & Young AG im Jahr 2007 31 050 000 Franken (2006: 22 080 000 Franken) für Revisionsarbeiten und Steuerdienstleistungen zugunsten von UBS Investment Fonds, von denen zahlreiche ihre eigenen, unabhängigen Verwaltungsräte oder Trustorgane besitzen.

Revisionshonorare

UBS bezahlte ihrer wichtigsten externen Revisionsstelle, Ernst & Young AG, die nachfolgenden Honorare (inkl. Spesen):

Für das Geschäftsjahr endend am

in Tausend CHF

31.12.07

31.12.06

Revisionshonorare

Globales Revisionshonorar

49 000

48 925

Zusätzliche Dienstleistungen, die als Revision eingestuft werden (durch das Gesetz vorgeschriebene Dienstleistungen, inklusive einmaliger Dienstleistungen, die durch Aufsichtsbehörden angeordnet werden)

12 718

14 766

Total Revisionshonorare

61 718

63 691

Zusätzliche Honorare

Revisionsbezogene Dienstleistungen

9 779

7 843

Steuerberatung

1 892

1 249

Andere Dienstleistungen (inklusive bewilligte Beratungen, auf Abruf)

1 699

3 043

Total zusätzliche Honorare

13 370

12 135

Vorgängige Genehmigung der Revisionsmandate

Sämtliche von Ernst & Young AG erbrachten Dienstleistungen müssen vorgängig vom Audit Committee des Verwaltungsrates genehmigt werden. Eine vorgängige Genehmigung kann entweder bei einem spezifischen Mandat oder in Form einer allgemeinen vorgängigen Genehmigung für eine beschränkte und klar definierte Menge und Art von Dienstleistungen erteilt werden. Das Audit Committee hat die Kompetenz zur vorgängigen Genehmigung seinem Präsidenten übertragen. Nach Visierung durch den Group Chief Financial Officer werden Anträge auf Mandatserteilung an den Company Secretary weitergeleitet, der sie dem Präsidenten des Audit Committee zur Genehmigung unterbreitet. Das Audit Committee wird an jeder Quartalssitzung über die von seinem Präsidenten erteilten Genehmigungen informiert.

Gewisse Dienstleistungen dürfen gemäss der Securities and Exchange Commission von unabhängigen Revisoren nicht erbracht werden. Ernst & Young AG hat während des Geschäftsjahres 2007 keine solchen Mandate übernommen.

Konzernrevision

Mit weltweit 314 Mitarbeitern am 31. Dezember 2007 unterstützt die Konzernrevision den Verwaltungsrat und seine Ausschüsse, indem sie eine unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme von UBS und der Einhaltung statutarischer, rechtlicher und regulatorischer Vorschriften vornimmt. Alle wichtigen von der Konzernrevision aufgeworfenen Fragen werden dem verantwortlichen Management, dem Group CEO und den vollamtlichen Verwaltungsratsmitgliedern mittels formeller Revisionsberichte zur Kenntnis gebracht. Das Präsidium und das Audit Committee des Verwaltungsrates werden regelmässig über wesentliche Revisionsergebnisse orientiert. Die Konzernrevision arbeitet bei der Untersuchung wichtiger Kontrollprobleme eng mit internen und externen Rechtsberatern sowie Risikokontrolleinheiten zusammen.

Um volle Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung zu gewährleisten, ist der Leiter der Konzernrevision, Ian Overton, direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterstellt. Der Konzernrevision stehen uneingeschränkt sämtliche Konten, Bücher und Dokumente zur Einsichtnahme offen. Es sind ihr alle Auskünfte zu erteilen und Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Prüfungspflichten erforderlich sind. Das Präsidium des Verwaltungsrates kann die Durchführung spezieller Prüfungen anordnen. Auch die Konzernleitung kann die Konzernrevision im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates mit der Durchführung solcher spezieller Prüfungen beauftragen.

Die Arbeitseffizienz der Konzernrevision wird durch die Koordination und enge Zusammenarbeit mit der externen Revision erhöht.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der externen Revision

Das Audit Committee überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen des Konzernprüfers und seiner leitenden Revisoren. Es erarbeitet Vorschläge zur Wahl oder Abwahl des externen Revisors zuhanden des gesamten Verwaltungsrates, der diese anschliessend der Generalversammlung unterbreitet.

Das Audit Committee überprüft die jährliche schriftliche Erklärung der externen Revision bezüglich ihrer Unabhängigkeit und prüft auch den zwischen UBS und der externen Revision abgeschlossenen Vertrag betreffend Revisionsmandat sowie die Honorare und Konditionen für die geplante Revision. Aufträge an den Konzernprüfer für zusätzliche Revisionsarbeiten, für revisionsbezogene sowie für erlaubte nicht revisionsbezogene Dienstleistungen müssen vorgängig vom Audit Committee genehmigt werden. Weitere Informationen dazu sind im vorhergehenden Abschnitt «Externe, unabhängige Revision» zu finden.

Die externe Revision legt überdies dem Audit Committee rechtzeitig Berichte über die wichtigsten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -praktiken vor. Zudem leiten die externen Revisoren Berichte über alternative Behandlungen von Finanzinformationen, die zuvor mit dem Management erörtert wurden, sowie anderen relevanten Schriftverkehr zwischen der externen Revision und dem Management an das Audit Committee weiter.

Das Audit Committee trifft sich regelmässig - mindestens vier Mal pro Jahr - mit den leitenden externen Revisoren und kommt auch regelmässig mit dem Leiter der Konzernrevision zusammen.

Mindestens ein Mal jährlich bespricht das Präsidium des Verwaltungsrates mit den leitenden Revisoren von Ernst & Young AG die geleistete Revisionsarbeit, die wesentlichen Ergebnisse und die wichtigsten Fragen, die sich während der Revision gestellt haben.

Der Verwaltungsrat wird vom Audit Committee und vom Präsidium des Verwaltungsrates über deren Kontakte und Besprechungen mit der externen Revision unterrichtet. Ein Mal pro Jahr nehmen die leitenden Revisoren an einer Verwaltungsratssitzung teil, in der Regel zur Präsentation des von der Eidgenössischen Bankenkommission vorgeschriebenen bankengesetzlichen Revisionsberichtes.

Seite zuletzt geändert am: 22. April 2008, 10:42

Informationen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts
Offenlegungen gemäss Artikel 663bbis und Artikel 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts – Offenlegungspflicht aller Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung – sind auch in der geprüften Konzernrechnung und Jahresrechnung Stammhaus 2007 enthalten. Diese Informationen sind im ganzen Bericht "Corporate Governance" in normaler Schriftart dargestellt. Sonstige (nicht geprüfte) Informationen sind in kursiver Schriftart dargestellt.

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