Hauptelemente
Streng getrennte Führungsgremien:
Der Verwaltungsrat (VR) ist das oberste Führungsgremium der Gesellschaft. Er ist für die Oberleitung sowie die mittel- und langfristige strategische
Ausrichtung des Unternehmens und die Überwachung der Konzernleitung ver- antwortlich.
Die Konzernleitung trägt die Verantwortung für die operative Führung von UBS. Die Konzernleitungsmitglieder verantworten gegenüber dem Verwaltungsrat
das UBS-Ergebnis.
Die Funktionen des Präsidenten des Verwaltungsrates einerseits und des Group Chief Executive Officer (Group CEO) andererseits
sind zwei verschiedenen Personen übertragen, damit die Gewaltentrennung gewährleistet ist.
Mitwirkungsrechte der Aktionäre:
Es bestehen weder Eintragungsbegrenzungen noch Einschränkungen bezüglich des Stimmrechts.
Aktionäre, die einzeln oder zusammen Aktien im Nennwert von mindestens 62 500 Franken vertreten, können die Traktandierung
von Verhandlungsgegenständen vorschlagen.
Jüngste Entwicklungen
Die ausserordentliche Generalversammlung vom 27. Februar 2008 genehmigte die Massnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis:
Schaffung von bedingtem Kapital in Höhe von 13 Milliarden Franken durch die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe, so genannter
Mandatory Convertible Notes, an Finanzinvestoren.
Schaffung von genehmigtem Kapital im Umfang von 10,4 Millionen Franken, um die Bardividende durch eine Aktien- dividende
zu ersetzen.
Kompensation 2007
Die Gesamtkompensation der obersten Führungskräfte ist um 67% gesunken. Dieser Rückgang ist einerseits die Folge der 2007 erlittenen Verluste auf bestimmten Handelspositionen, die zu einem insgesamt
negativen Konzernergebnis führten, und andererseits dem erfreulichen Resultat im Kundengeschäft von UBS zuzuschreiben.
Den obersten Führungskräften wurden für das Referenzjahr 2007 keine Aktienoptionen zugeteilt.
Den vollamtlichen Verwaltungsräten wurde keine leistungsbezogene Vergütung ausgerichtet, da diese an die Finanzperformance
des Konzerns geknüpft ist.