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Informationspolitik
Informationspolitik  Mit unserer Informationspolitik streben wir eine offene, transparente und konsistente Kommunikation mit Investoren und Finanzmärkten an und wollen damit zu einer fairen Marktbewertung der UBS-Aktie beitragen.  UBS versorgt ihre Aktionäre und die Finanzgemeinde mit regelmässigen Informationen.
Die Geschäftsergebnisse werden wie folgt veröffentlicht:
Erstes Quartal 3. Mai 2007
Zweites Quartal 14. August 2007
Drittes Quartal 30. Oktober 2007
Viertes Quartal 14. Februar 2008
Die Generalversammlung findet an den folgenden Daten statt:
UBS trifft sich im Laufe des Jahres weltweit mit institutionellen Anlegern. Sie präsentiert regelmässig ihre Ergebnisse, führt
Roadshows durch, veranstaltet Seminare für Anlagespezialisten und hält Meetings mit einzelnen institutionellen Investoren
und Gruppen ab. Bei diesen Treffen sind neben Mitgliedern unseres Investor-Relations-Teams wenn möglich auch Vertreter der
Unternehmensführung zugegen. Wir nutzen verschiedenste Technologien wie Webcasting, Audio-Links und standortübergreifende
Videokonferenzen, um den Kreis unserer Informationsempfänger zu erweitern und den Kontakt mit unseren Aktionären rund um den
Globus zu festigen.
Auf unserer Website (www.ubs.com/investors) sind umfassende Informationen über UBS zu finden, wie die Publikationen zum Geschäftsergebnis,
auf Wunsch Video-Aufzeichnungen der jüngsten Webcasts sowie ausgewählte Präsentationen des Managements anlässlich branchenspezifischer
Konferenzen.
Die eingetragenen Aktionäre erhalten (sofern sie nicht darauf verzichten) unseren Jahresbericht, der einen Überblick über
die Bank und ihre Aktivitäten während des Jahres sowie die wichtigsten Finanzinformationen enthält. Alle drei Monate werden
sie kurz über die Finanzperformance im jeweiligen Quartal informiert. Zudem können sie kostenlos unsere ausführlichen Finanzberichte
beziehen, die auf Quartalsbasis und per Ende Jahr erstellt werden.
Sämtliche UBS-Publikationen sind für alle Aktionäre gleichzeitig verfügbar, um einen fairen Zugang zu unseren Informationen
sicherzustellen.
Eine Liste sämtlicher Informationsquellen über UBS sowie der Kontaktstellen für Aktionäre und interessierte Dritte sind auf
den Seiten 4 und 5 dieses Handbuchs zu finden.
Offenlegungsgrundsätze
Aus Gesprächen mit Analysten und Anlegern ziehen wir den Schluss, dass der Markt jene Unternehmen belohnt, die eine klare,
konsistente und informative Offenlegungspolitik verfolgen. Wir möchten deshalb unsere Strategie und unsere Geschäftsergebnisse
so kommunizieren, dass sich die Aktionäre und Anleger ein umfassendes und genaues Bild der Funktionsweise und der Wachstumsaussichten
von UBS sowie der damit verbundenen Risiken verschaffen können. Wir wollen auch über die Risiken informieren, die dieses Wachstum
beeinträchtigen könnten.
Zur Erreichung dieser Ziele achten wir bei unserer Finanzberichterstattung und Offenlegung auf die folgenden Grundsätze:
– Transparenz: Die Offenlegung bezweckt eine bessere Verständlichkeit der wirtschaftlichen Wachstumsfaktoren und der detaillierten Geschäftsergebnisse.
Dadurch wird Vertrauen und Glaubwürdigkeit geschaffen.
– Konsistenz: Die Offenlegung soll innerhalb jeder Berichtsperiode und zwischen den einzelnen Berichtsperioden konsistent und vergleichbar
sein.
– Klarheit: Die Informationen sollen so klar wie möglich dargelegt werden, damit sich der Leser ein Bild über den Geschäftsgang machen
kann.
– Relevanz: Um eine Informationsflut zu vermeiden, werden Informationen nur dann offengelegt, wenn sie für die Anspruchsgruppen von UBS
von Belang oder aus aufsichtsrechtlichen oder statutarischen Gründen erforderlich sind.
– Best Practice: UBS strebt eine Offenlegung an, die den Branchennormen entspricht, und übernimmt, falls möglich, eine Vorreiterrolle bei der
Verbesserung der Offenlegungsstandards.
Richtlinien für die Finanzberichterstattung
UBS veröffentlicht ihre Geschäftsergebnisse am Ende jedes Quartals, einschliesslich der nach Unternehmensgruppen und Geschäftseinheiten
aufgeschlüsselten Resultate sowie einer umfassenden Offenlegung der Kredit- und Marktrisiken.
Wir erstellen unsere Jahresrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und veröffentlichen in unserem
Finanzbericht zusätzliche Informationen, um unsere Rechnungslegung mit den amerikanischen Standards (US GAAP) in Einklang
zu bringen. Eine ausführliche Erklärung zur Grundlage der Rechnungslegung von UBS findet sich in Anmerkung 1 im Anhang zur
Konzernrechnung des Finanzberichts 2006. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung der Jahresrechnung
angewandt werden, sind in einem separaten Kapitel des Finanzberichts 2006 erläutert.
Wir legen grossen Wert darauf, die Transparenz unserer Finanzberichterstattung aufrechtzuerhalten sowie Analysten und Investoren
aussagekräftige Vergleiche mit früheren Berichtsperioden zu ermöglichen. Bei jeder grösseren Umstrukturierung unserer Geschäftseinheiten
oder bei Änderungen der Rechnungslegungsnormen, die sich wesentlich auf die Konzernergebnisse auswirken, passen wir die Ergebnisse
der früheren Berichtsperioden rückwirkend an die neue Grundlage an. Zudem werden alle Veränderungen eingehend erläutert.
Aufsichtsrechtliche Offenlegungsbestimmungen in den USA
Als Schweizer Unternehmen, das an der New York Stock Exchange (NYSE) kotiert ist, erfüllt UBS die Offenlegungsanforderungen
der Securities and Exchange Commission sowie der NYSE für private ausländische Emittenten. Darunter fällt beispielsweise die
Pflicht, gewisse Registrierungen bei der Securities and Exchange Commission vorzunehmen. Für UBS als private ausländische
Emittentin sind einige für inländische Emittenten geltende Bestimmungen und Anforderungen der Securities and Exchange Commission
nicht anwendbar. UBS reicht ihre Quartalsberichte bei der Securities and Exchange Commission mit dem Formular 6-K und den
Jahresbericht mit dem Formular 20-F ein. Für das Halbjahr werden ebenfalls mit dem Formular 6-K jeweils zusätzliche Informationen
offengelegt, um spezifische Anforderungen der Securities and Exchange Commission zu erfüllen. Diese Berichte sowie Unterlagen,
die in Verbindung mit ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlungen an die Aktionäre gesandt werden, sind auf
unserer Website www.ubs.com/ investors verfügbar. Per 31. Dezember 2006 wurde unter der Aufsicht unseres Managements, einschliesslich
des Group CEO und des Group CFO, die Effektivität unserer Offenlegungskontrollen und -prozesse (gemäss Rule 13a–15e) des
US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934 evaluiert. Auf der Grundlage dieser Evaluation kamen der Group CEO und
der Group CFO zum Schluss, dass die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -prozesse am Ende der Berichtsperiode gegeben
war. Die internen Kontrollen oder andere Bereiche, die bedeutende Auswirkungen auf diese Kontrollen haben könnten, wurden
nach der Evaluation nicht mehr wesentlich verändert.
Gemäss Section 404 des in den USA erlassenen Sarbanes-Oxley Act von 2002 obliegen die Einführung und die Aufrechterhaltung
eines angemessenen internen Kontrollsystems für das finanzielle Berichtswesen dem UBS-Management. Die Beurteilung der Effektivität
des internen Kontrollsystems für das finanzielle Berichtswesen durch das Management per 31. Dezember 2006 sowie der Bericht
unserer externen Revision zu dieser Beurteilung finden sich in unserem Finanzbericht 2006.
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