UBS AG
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Geschäftsberichte 2006  
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Informationspolitik
Informationspolitik

Mit unserer Informationspolitik streben wir eine offene, transparente und konsistente Kommunikation mit Investoren und Finanzmärkten an und wollen damit zu einer fairen Marktbewertung der UBS-Aktie beitragen.
Mit unserer Informationspolitik streben wir eine offene, transparente und konsistente Kommunikation mit Investoren und Finanzmärkten an und wollen damit zu einer fairen Marktbewertung der UBS-Aktie beitragen.

UBS versorgt ihre Aktionäre und die Finanzgemeinde mit ­regelmässigen Informationen.

Die Geschäftsergebnisse werden wie folgt veröffentlicht:

Erstes Quartal 3. Mai 2007

Zweites Quartal 14. August 2007

Drittes Quartal 30. Oktober 2007

Viertes Quartal 14. Februar 2008

Die Generalversammlung findet an den folgenden Daten statt:

2007 18. April 2007

2008 23. April 2008

2009 15. April 2009

UBS trifft sich im Laufe des Jahres weltweit mit institutionellen Anlegern. Sie präsentiert regelmässig ihre Ergebnisse, führt Roadshows durch, veranstaltet Seminare für Anlagespezialisten und hält Meetings mit einzelnen institutionellen ­Investoren und Gruppen ab. Bei diesen Treffen sind neben Mitgliedern unseres Investor-Relations-Teams wenn möglich auch Vertreter der Unternehmensführung zugegen. Wir nutzen verschiedenste Technologien wie Webcasting, Audio-Links und standortübergreifende Videokonferenzen, um den Kreis unserer Informationsempfänger zu erweitern und den Kontakt mit unseren Aktionären rund um den Globus zu festigen.

Auf unserer Website (www.ubs.com/investors) sind umfassende Informationen über UBS zu finden, wie die Publikationen zum Geschäftsergebnis, auf Wunsch Video-Aufzeichnungen der jüngsten Webcasts sowie ausgewählte Präsentationen des Managements anlässlich branchenspezifischer Konferenzen.

Die eingetragenen Aktionäre erhalten (sofern sie nicht darauf verzichten) unseren Jahresbericht, der einen Überblick über die Bank und ihre Aktivitäten während des Jahres sowie die wichtigsten Finanzinformationen enthält. Alle drei Monate werden sie kurz über die Finanzperformance im jeweiligen Quartal informiert. Zudem können sie kostenlos unsere ausführlichen Finanzberichte beziehen, die auf Quartalsbasis und per Ende Jahr erstellt werden.

Sämtliche UBS-Publikationen sind für alle Aktionäre gleichzeitig verfügbar, um einen fairen Zugang zu unseren Informationen sicherzustellen.

Eine Liste sämtlicher Informationsquellen über UBS sowie der Kontaktstellen für Aktionäre und interessierte Dritte sind auf den Seiten 4 und 5 dieses Handbuchs zu finden.

Offenlegungsgrundsätze

Aus Gesprächen mit Analysten und Anlegern ziehen wir den Schluss, dass der Markt jene Unternehmen belohnt, die eine klare, konsistente und informative Offenlegungspolitik verfolgen. Wir möchten deshalb unsere Strategie und unsere Geschäftsergebnisse so kommunizieren, dass sich die Aktionäre und Anleger ein umfassendes und genaues Bild der Funktionsweise und der Wachstumsaussichten von UBS sowie der damit verbundenen Risiken verschaffen können. Wir wollen auch über die Risiken informieren, die dieses Wachstum beeinträchtigen könnten.

Zur Erreichung dieser Ziele achten wir bei unserer Finanzberichterstattung und Offenlegung auf die folgenden Grundsätze:

– Transparenz: Die Offenlegung bezweckt eine bessere Verständlichkeit der wirtschaftlichen Wachstumsfaktoren und der detaillierten Geschäftsergebnisse. Dadurch wird Vertrauen und Glaubwürdigkeit geschaffen.

– Konsistenz: Die Offenlegung soll innerhalb jeder Berichtsperiode und zwischen den einzelnen Berichtsperioden konsistent und vergleichbar sein.

– Klarheit: Die Informationen sollen so klar wie möglich dargelegt werden, damit sich der Leser ein Bild über den Geschäftsgang machen kann.

– Relevanz: Um eine Informationsflut zu vermeiden, werden Informationen nur dann offengelegt, wenn sie für die Anspruchsgruppen von UBS von Belang oder aus aufsichtsrechtlichen oder statutarischen Gründen erforderlich sind.

– Best Practice: UBS strebt eine Offenlegung an, die den Branchennormen entspricht, und übernimmt, falls möglich, eine Vorreiterrolle bei der Verbesserung der Offen­legungsstandards.

Richtlinien für die Finanzberichterstattung

UBS veröffentlicht ihre Geschäftsergebnisse am Ende jedes Quartals, einschliesslich der nach Unternehmensgruppen und Geschäftseinheiten aufgeschlüsselten Resultate sowie einer umfassenden Offenlegung der Kredit- und Marktrisiken.

Wir erstellen unsere Jahresrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und veröffentlichen in unserem Finanzbericht zusätzliche Informationen, um unsere Rechnungslegung mit den amerikanischen Standards (US GAAP) in Einklang zu bringen. Eine ausführliche Erklärung zur Grundlage der Rechnungslegung von UBS findet sich in Anmerkung 1 im Anhang zur Konzernrechnung des Finanzberichts 2006. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung der Jahresrechnung angewandt werden, sind in einem separaten Kapitel des Finanzberichts 2006 erläutert.

Wir legen grossen Wert darauf, die Transparenz unserer Finanzberichterstattung aufrechtzuerhalten sowie Analysten und Investoren aussagekräftige Vergleiche mit früheren Berichtsperioden zu ermöglichen. Bei jeder grösseren Umstrukturierung unserer Geschäftseinheiten oder bei Änderungen der Rechnungslegungsnormen, die sich wesentlich auf die Konzernergebnisse auswirken, passen wir die Ergebnisse der früheren Berichtsperioden rückwirkend an die neue Grundlage an. Zudem werden alle Veränderungen eingehend erläutert.

Aufsichtsrechtliche Offenlegungsbestimmungen in den USA

Als Schweizer Unternehmen, das an der New York Stock Exchange (NYSE) kotiert ist, erfüllt UBS die Offenlegungsanforderungen der Securities and Exchange Commission sowie der NYSE für private ausländische Emittenten. Darunter fällt beispielsweise die Pflicht, gewisse Registrierungen bei der Securities and Exchange Commission vorzunehmen. Für UBS als private ausländische Emittentin sind einige für inländische Emittenten geltende Bestimmungen und Anforderungen der Securities and Exchange Commission nicht anwendbar. UBS reicht ihre Quartalsberichte bei der Securities and Exchange Commission mit dem Formular 6-K und den Jahresbericht mit dem Formular 20-F ein. Für das Halbjahr werden ebenfalls mit dem Formular 6-K jeweils zusätzliche Informationen offengelegt, um spezifische Anforderungen der Securities and Exchange Commission zu erfüllen. Diese Berichte sowie Unterlagen, die in Verbindung mit ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlungen an die Aktionäre gesandt werden, sind auf unserer Website www.ubs.com/ investors verfügbar. Per 31. Dezember 2006 wurde unter der Aufsicht unseres Managements, einschliesslich des Group CEO und des Group CFO, die Effektivität unserer Offen­legungskontrollen und -prozesse (gemäss Rule 13a–15e) des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934 evaluiert. Auf der Grundlage dieser Evaluation kamen der Group CEO und der Group CFO zum Schluss, dass die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -prozesse am Ende der ­Berichtsperiode gegeben war. Die internen Kontrollen oder andere Bereiche, die bedeutende Auswirkungen auf diese Kontrollen haben könnten, wurden nach der Evaluation nicht mehr wesentlich verändert.

Gemäss Section 404 des in den USA erlassenen Sarbanes-Oxley Act von 2002 obliegen die Einführung und die Aufrechterhaltung eines angemessenen internen Kontrollsystems für das finanzielle Berichtswesen dem UBS-Manage­ment. Die Beurteilung der Effektivität des internen Kon­trollsystems für das finanzielle Berichtswesen durch das Management per 31. Dezember 2006 sowie der Bericht ­unserer externen Revision zu dieser Beurteilung finden sich in unserem Finanzbericht 2006.

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