Das Kreditrisiko ist das Risiko eines Verlusts, der UBS entstehen kann, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei den vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt. Viele unserer Geschäftsaktivitäten sind mit Kreditrisiken verbunden. Kreditrisiken bestehen
sowohl bei klassischen Bankprodukten (Ausleihungen, feste Kreditzusagen oder Eventualverpflichtungen wie Garantie- und Akkreditivgeschäfte)
als auch bei Handelsprodukten (Derivatkontrakte wie Termingeschäfte, Swaps und Optionen, Wertpapierpensions- [Repo- und Reverse-Repo-]
Geschäfte und Wertschriftenleihen).
Alle Bank- und Handelsprodukte unterliegen einem umfassenden Regelwerk zur Risikobewirtschaftung und -kontrolle, welches ausführliche
Kreditweisungen und -prozesse beinhaltet. Die diesbezüglichen Kontrollprozesse sind einheitlich, unabhängig von der rechnungslegungstechnischen
Behandlung dieser Produkte, die je nach Art des Instruments und – in einzelnen Fällen – der damit verbundenen Risiken zu amortisierten
Kosten oder zum Fair Value ausgewiesen werden.
Die Unternehmensgruppen Global Wealth Management & Business Banking und Investment Bank, die materielle Kreditrisiken eingehen,
verfügen über unabhängige Kreditrisiko-Kontrolleinheiten (CRC-Einheiten). Diese stehen unter der Leitung von Chief Credit
Officers (CCOs), welche funktional dem Group CCO unterstellt sind. Die CCOs der Unternehmensgruppen zeichnen für die Festlegung
der Gegenpartei-Ratings, die Beurteilung von Kreditrisiken sowie die laufende Überwachung der Kreditengagements auf Gegenpartei-
und auf Portfolio-Ebene verantwortlich. Die Kreditrisikokompetenzen, einschliesslich der Kompetenz zur Bildung von Wertberichtigungen
und Rückstellungen sowie für Bewertungsänderungen in Bezug auf gefährdete Forderungen, liegen beim Präsidium des Verwaltungsrates.
Dieses delegiert diese Kompetenzen an die Konzernleitung und ad personam an den Group CCO sowie an die CCOs und die Kreditverantwortlichen
der Unternehmensgruppen. Der Umfang der delegierten Kreditkompetenzen einzelner Personen hängt von der fachlichen Qualifikation
und Erfahrung des mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiters, von der Bonität der Gegenpartei und von den jeweils gestellten
Sicherheiten ab.