Rechnungslegungsgrundsätze
Die Rechnungslegungsgrundsätze des Stammhauses richten sich nach den schweizerischen bankengesetzlichen Bestimmungen. Sie
entsprechen in den meisten Punkten den Grundsätzen der Rechnungslegung gemäss Anmerkung 1 – Zusammenfassung der wichtigsten
Rechnungslegungsgrundsätze im Anhang zur Konzernrechnung. Bedeutsame Abweichungen zwischen den schweizerischen bankengesetzlichen
Vorschriften und den International Financial Accounting Standards (IFRS) werden in Anmerkung 40 im Anhang zur Konzernrechnung
erläutert. Zusätzlich kommen die folgenden Grundsätze im Stammhaus zur Anwendung:
Eigene Aktien
Eigene Aktien bezeichnen die von einem Unternehmen gehaltenen eigenen Eigenkapitalinstrumente. Gemäss IFRS sind die eigenen
Aktien in der Bilanz als Abzug vom Eigenkapital auszuweisen. Für den Verkauf, die Ausgabe, den Erwerb oder die Vernichtung
dieser Aktien wird kein Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst. Erhaltene oder bezahlte Gegenleistungen sind im
Abschluss als Veränderung des Eigenkapitals darzustellen.
Gemäss schweizerischer Gesetzgebung werden eigene Aktien in der Bilanz als Handelsbestände oder als Finanzanlagen ausgewiesen,
Short-Positionen sind in den Verpflichtungen gegenüber Banken enthalten. Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf,
der Ausgabe oder dem Erwerb von eigenen Aktien sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Neubewertung zu Marktpreisen
von im Handelsbestand gehaltenen eigenen Aktien werden in der Erfolgsrechnung verbucht. In den Finanzanlagen ausgewiesene
eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten oder dem tieferen Marktwert bilanziert.
Umrechnung von Fremdwährungen
Aktiven und Passiven von ausländischen Niederlassungen werden zum Bilanzstichtagskurs, die Positionen der Erfolgsrechnung
zu gewichteten Periodendurchschnittskursen in Schweizer Franken umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen aller ausländischen
Niederlassungen werden im Falle eines Gewinns einem Rückstellungskonto (Übrige Verpflichtungen) gutgeschrieben. Verluste hingegen
werden zuerst diesem Rückstellungskonto belastet, bis dessen Saldo auf null steht, danach werden sie in der Erfolgsrechnung
verbucht.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Die Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften umfassen Anteile, die im Interesse der Geschäftstätigkeit des Stammhauses
oder aus strategischen Gründen gehalten werden. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungswerten, abzüglich betriebsnotwendiger
Wertberichtigungen.
Liegenschaften und übrige Sachanlagen
Die Bewertung der Bankgebäude und der anderen Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungswerten, abzüglich kumulierter Abschreibungen.
EDV- und Telekommunikationsanlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden über deren geschätzte Nutzungsdauer linear
abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von Liegenschaften und übrigen Sachanlagen kann Anmerkung 1 – Zusammenfassung der wichtigsten
Rechnungslegungsgrundsätze im Anhang zur Konzernrechnung entnommen werden.
Ausserordentlicher Aufwand und Ertrag
Einzelne Aufwands- und Ertragspositionen werden in der Erfolgsrechnung des Stammhauses als ausserordentlich ausgewiesen, während
sie in der Erfolgsrechnung des Konzerns als betrieblicher Aufwand oder Ertrag behandelt werden und in der entsprechenden Position
des Geschäftsaufwands, -ertrags oder Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. Diese Positionen
werden nachfolgend separat aufgeführt.
Aktien- und Aktienoptionsbeteiligungspläne
Gemäss IFRS erfasst die UBS den Fair Value von Aktien- und Aktienoptionsbeteiligungsplänen zum Zeitpunkt der Gewährung als
Kompensationsaufwand über die erforderliche Laufzeit. In Aktien beglichene Begünstigungen werden als Eigenkapitalinstrument
klassifiziert und grundsätzlich nicht mehr bewertet.
In Geld beglichene Begünstigungen werden als Verbindlichkeiten klassifiziert und zu jeder Jahresrechnung neu bewertet.
Nach Schweizer Recht werden Mitarbeiteraktienpläne über die Leistungsperiode abgegrenzt. Aktienoptionspläne für Mitarbeiter
werden im Jahr ihrer Gewährung erfasst. In Aktien und Geld beglichene Begünstigungen werden als Verbindlichkeiten klassifiziert.
Aktienoptionspläne werden zu ihrem inneren Wert neu bewertet.
Vergleichbarkeit
Für 2005 wurden Ertragssteuern in Höhe von 2092 Millionen Franken aus Wertberichtigungen und Rückstellungen in die Rechnungsabgrenzungen
umgegliedert. 2118 Millionen Franken Ertragsverrechnung mit Tochtergesellschaften wurden aus dem anderen ordentlichen Ertrag
in den anderen ordentlichen Aufwand umgegliedert. Diese Umgliederungen wurden vorgenommen, um mit der Darstellung im laufenden
Jahr übereinzustimmen.
Die UBS hält Investments in finanziellen Vermögenswerten um Fair Value-Veränderungen von bestimmten Verbindlichkeiten wirtschaftlich
abzusichern. Diese finanziellen Vermögenswerte sind in den Handelsbeständen für Wertschriften und Edelmetalle enthalten. In
Fällen, in denen solche Einheiten gemäss IFRS konsolidiert wurden, erfolgte die Bewertung bis 2005 zu Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren Marktpreis. Der Erfolg aus Handelsgeschäft enthält Gewinne in Höhe von 346 Millionen Franken aus Fair Value-Veränderungen
solcher Investments aus Vorjahren.