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Geschäftsberichte 2006  
Jahresbericht Finanzbericht Handbuch
     
Einleitung
Präsentation der Finanzinformationen
UBS
Finanzdienstleistungs-geschäft
Industriebeteiligungen
Bilanz und Mittelflussrechnung
Standards und Grundsätze der Rechnungslegung
Konzernrechnung
Anhang zur Konzernrechnung
UBS AG (Stammhaus)
Zusätzliche Offenlegung nach Richtlinien der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC
 

Anhang zur Jahresrechnung
Anhang zur Jahresrechnung

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegungsgrundsätze des Stammhauses richten sich nach den schweizerischen bankengesetzlichen Bestimmungen. Sie entsprechen in den meisten Punkten den Grundsätzen der Rechnungslegung gemäss Anmerkung 1 – Zusammenfassung der wichtigsten Rechnungslegungsgrund­sätze im Anhang zur Konzernrechnung. Bedeutsame Abweichungen zwischen den schweizerischen bankengesetzlichen Vorschriften und den International Financial Accounting Standards (IFRS) werden in Anmerkung 40 im Anhang zur Konzernrechnung erläutert. Zusätzlich kommen die folgen­den Grundsätze im Stammhaus zur Anwendung:

Eigene Aktien

Eigene Aktien bezeichnen die von einem Unternehmen gehaltenen eigenen Eigenkapitalinstrumente. Gemäss IFRS sind die eigenen Aktien in der Bilanz als Abzug vom Eigenkapital auszuweisen. Für den Verkauf, die Ausgabe, den Erwerb oder die Vernichtung dieser Aktien wird kein Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst. Erhaltene oder bezahlte Gegenleistungen sind im Abschluss als Veränderung des Eigenkapitals darzustellen.

Gemäss schweizerischer Gesetzgebung werden eigene Aktien in der Bilanz als Handelsbestände oder als Finanzanlagen ausgewiesen, Short-Positionen sind in den Verpflichtungen gegenüber Banken enthalten. Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf, der Ausgabe oder dem Erwerb von eigenen Aktien sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Neubewertung zu Marktpreisen von im Handelsbestand gehaltenen eigenen Aktien werden in der Erfolgsrechnung verbucht. In den Finanzanlagen ausgewiesene eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten oder dem tieferen Marktwert bilanziert.

Umrechnung von Fremdwährungen

Aktiven und Passiven von ausländischen Niederlassungen werden zum Bilanzstichtagskurs, die Positionen der Erfolgsrechnung zu gewichteten Periodendurchschnittskursen in Schweizer Franken umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen aller ausländischen Niederlassungen werden im Falle eines Gewinns einem Rückstellungskonto (Übrige Verpflichtungen) gutgeschrieben. Verluste hingegen werden zuerst diesem Rückstellungskonto belastet, bis dessen Saldo auf null steht, danach werden sie in der Erfolgsrechnung verbucht.

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

Die Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften umfassen Anteile, die im Interesse der Geschäftstätigkeit des Stammhauses oder aus strategischen Gründen gehalten werden. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungswerten, abzüglich betriebsnotwendiger Wertberichtigungen.

Liegenschaften und übrige Sachanlagen

Die Bewertung der Bankgebäude und der anderen Liegenschaften erfolgt zu Anschaffungswerten, abzüglich kumulierter Abschreibungen. EDV- und Telekommunikationsanlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden über deren geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von Liegenschaften und übrigen Sachanlagen kann Anmerkung 1 – Zusammenfassung der wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze im Anhang zur Konzernrechnung entnommen werden.

Ausserordentlicher Aufwand und Ertrag

Einzelne Aufwands- und Ertragspositionen werden in der Erfolgsrechnung des Stammhauses als ausserordentlich ausgewiesen, während sie in der Erfolgsrechnung des Konzerns als betrieblicher Aufwand oder Ertrag behandelt werden und in der entsprechenden Position des Geschäftsaufwands, -ertrags oder Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. Diese Positionen werden nachfolgend separat aufgeführt.

Aktien- und Aktienoptionsbeteiligungspläne

Gemäss IFRS erfasst die UBS den Fair Value von Aktien- und Aktienoptionsbeteiligungsplänen zum Zeitpunkt der Gewährung als Kompensationsaufwand über die erforderliche Laufzeit. In Aktien beglichene Begünstigungen werden als Eigenkapitalinstrument klassifiziert und grundsätzlich nicht mehr bewertet.

In Geld beglichene Begünstigungen werden als Verbindlichkeiten klassifiziert und zu jeder Jahresrechnung neu bewertet.

Nach Schweizer Recht werden Mitarbeiteraktienpläne über die Leistungsperiode abgegrenzt. Aktienoptionspläne für Mitarbeiter werden im Jahr ihrer Gewährung erfasst. In Aktien und Geld beglichene Begünstigungen werden als Verbindlichkeiten klassifiziert. Aktienoptionspläne werden zu ihrem inneren Wert neu bewertet.

Vergleichbarkeit

Für 2005 wurden Ertragssteuern in Höhe von 2092 Millionen Franken aus Wertberichtigungen und Rückstellungen in die Rechnungsabgrenzungen umgegliedert. 2118 Millionen Fran­ken Ertragsverrechnung mit Tochtergesellschaften wurden aus dem anderen ordentlichen Ertrag in den anderen ordentlichen Aufwand umgegliedert. Diese Umgliederungen wurden vorgenommen, um mit der Darstellung im laufenden Jahr übereinzustimmen.

Die UBS hält Investments in finanziellen Vermögenswerten um Fair Value-Veränderungen von bestimmten Verbindlichkeiten wirtschaftlich abzusichern. Diese finanziellen Vermögenswerte sind in den Handelsbeständen für Wertschriften und Edelmetalle enthalten. In Fällen, in denen solche Einheiten gemäss IFRS konsolidiert wurden, erfolgte die Bewertung bis 2005 zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis. Der Erfolg aus Handelsgeschäft enthält Gewinne in Höhe von 346 Millionen Franken aus Fair Value-Veränderungen solcher Investments aus Vorjahren.

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