Die Kennzahl Verwaltete Vermögen umfasst alle von UBS zu Anlagezwecken verwalteten oder gehaltenen Kundenvermögen. Unter verwaltete
Vermögen fallen beispielsweise verwaltete Fondsvermögen, verwaltete institutionelle Vermögen, Wealth-Management-Portfolios
mit Verwaltungs- und Beratungsmandat, Treuhandanlagen, Festgelder, Sparkonten sowie andere Konten von Wealth-Management Kunden.
Nicht zu den verwalteten Vermögen zählen sämtliche Vermögenswerte, die ausschliesslich zu Transaktionszwecken gehalten werden
oder die als «Custody-only» klassifiziert sind, einschliesslich Vermögenswerten von Firmenkunden, die dem Cash-Management
und zu Transaktionszwecken dienen, da der Konzern diese lediglich verwahrt, ohne Beratung zu den Anlagemöglichkeiten anzubieten.
Ebenfalls ausgeschlossen vom verwalteten Vermögen sind nicht bankfähige Vermögenswerte (z. B. Kunstsammlungen) und Einlagen
von Drittbanken zu Finanzierungs- oder Handelszwecken.
Der Begriff Vermögen mit Verwaltungsmandat umfasst Kundengelder, bei denen UBS entscheidet, wie die Mittel angelegt werden.
Der Begriff Andere verwaltete Vermögen beinhaltet jene Vermögenswerte, bei denen letztlich der Kunde entscheidet, wie sie
angelegt werden. Werden Produkte in einer Unternehmensgruppe entwickelt, aber in einer anderen verkauft, werden sie sowohl
in der Vermögensverwaltungs- als auch in der Vertriebseinheit erfasst. Das heisst, sie sind im Gesamttotal der von UBS verwalteten
Vermögen doppelt enthalten, da beide Unternehmensgruppen für ihre jeweiligen Kunden eigene Dienstleistungen erbringen, Mehrwert
schaffen und Ertrag erwirtschaften.
Die Neugelder innerhalb der Berichtsperiode entsprechen der Summe aus den verwalteten Vermögen, die neue und bestehende Kunden
UBS anvertrauen, abzüglich der verwalteten Vermögen, die bestehende Kunden und Kunden, welche die Beziehung zu UBS auflösen,
abziehen. Die Höhe der Neugelder wird anhand der direkten Methode berechnet, das heisst, Mittelzuflüsse und -abflüsse bei
den verwalteten Vermögen werden auf Kundenebene auf Basis der Transaktionen ermittelt. Der Zinsaufwand der Kunden für ihre
Kredite wird als Neugeldabfluss behandelt. Zins- und Dividendenerträge der verwalteten Vermögen gelten nicht als Neugeldzufluss.
Markt- und Währungsschwankungen sowie Gebühren und Kommissionen sind in den Neugeldern ebenso wenig berücksichtigt wie die
Auswirkungen von Akquisitionen und Veräusserungen von Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen von UBS. Ändert sich die
erbrachte Dienstleistung und werden verwaltete Vermögen deshalb zu Kundenvermögen umklassiert oder umgekehrt, wird dies als
Neugeldabfluss bzw. -zufluss erfasst.