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Mrd. CHF | Bilanzwert 31.12.06 | Fair Value 31.12.06 | Nicht realisierte Gewinne / (Verluste) 31.12.06 | Bilanzwert 31.12.05 | Fair Value 31.12.05 | Nicht realisierte Gewinne / (Verluste) 31.12.05 |
Aktiven | ||||||
Flüssige Mittel | 3,5 | 3,5 | 0,0 | 5,4 | 5,4 | 0,0 |
Forderungen gegenüber Banken | 50,4 | 50,4 | 0,0 | 33,6 | 33,6 | 0,0 |
Barhinterlagen für geborgte Wertschriften | 351,6 | 351,6 | 0,0 | 288,4 | 288,3 | (0,1) |
Reverse-Repurchase-Geschäfte | 405,8 | 405,7 | (0,1) | 404,4 | 404,5 | 0,1 |
Handelsbestände | 627,0 | 627,0 | 0,0 | 499,3 | 499,3 | 0,0 |
Als Sicherheit verpfändete Handelsbestände | 251,5 | 251,5 | 0,0 | 154,8 | 154,8 | 0,0 |
Positive Wiederbeschaffungswerte | 328,4 | 328,4 | 0,0 | 333,8 | 333,8 | 0,0 |
Finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value | 5,9 | 5,9 | 0,0 | 1,2 | 1,2 | 0,0 |
Kundenausleihungen | 312,5 | 311,3 | (1,2) | 279,9 | 280,5 | 0,6 |
Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen | 8,9 | 8,9 | 0,0 | 6,6 | 6,6 | 0,0 |
Passiven | ||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 203,7 | 203,7 | 0,0 | 124,3 | 124,3 | 0,0 |
Barhinterlagen für ausgeliehene Wertschriften | 63,1 | 63,1 | 0,0 | 59,9 | 59,9 | 0,0 |
Repurchase-Geschäfte | 545,5 | 545,5 | 0,0 | 478,5 | 478,5 | 0,0 |
Verpflichtungen aus Handelsbeständen | 204,8 | 204,8 | 0,0 | 188,6 | 188,6 | 0,0 |
Negative Wiederbeschaffungswerte | 332,5 | 332,5 | 0,0 | 337,7 | 337,7 | 0,0 |
Finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value | 145,7 | 145,7 | 0,0 | 117,4 | 117,4 | 0,0 |
Verpflichtungen gegenüber Kunden | 570,6 | 570,6 | 0,0 | 466,9 | 466,9 | 0,0 |
Ausgegebene Schuldtitel | 190,1 | 191,1 | (1,0) | 160,7 | 162,0 | (1,3) |
Subtotal | (2,3) | (0,7) | ||||
Im Eigenkapital verbuchte, nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern auf: | ||||||
zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen | 3,7 | 1,1 | ||||
als zur Absicherung von Cashflows verwendeten Derivaten | (0,6) | (0,9) | ||||
Direkt im Eigenkapital verbuchte, nicht realisierte Gewinne und Verluste, netto | 0,8 | (0,5) | ||||
Unter Fair Value versteht man den Betrag, zu dem unter vertragswilligen, sachverständigen und voneinander unabhängigen Parteien Vermögenswerte getauscht bzw. Verbindlichkeiten erfüllt werden könnten. Der beste Indikator für den Fair Value von Finanzinstrumenten ist der Marktpreis. Wenn ein aktiver Markt (z. B. eine anerkannte Börse) vorhanden ist, ermittelt UBS deshalb den Fair Value von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten anhand des Marktpreises oder anderer Marktnotierungen.
Für bestimmte von UBS gehaltene oder ausgegebene Finanzinstrumente sind jedoch keine Marktpreise und -notierungen verfügbar. In diesen Fällen wird der Fair Value anhand der Barwert- oder anderer Bewertungsmethoden geschätzt, wobei Daten basierend auf Marktkonditionen zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags verwendet werden.
Üblicherweise werden Bewertungsmethoden bei OTC-Derivaten sowie bei zu Handelszwecken gehaltenen und zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten eingesetzt. Zu den am häufigsten verwendeten Modellen und Bewertungsmethoden zählen barwertgestützte Forward-Pricing- und Swapmodelle, Optionspreismodelle (z. B. Black-Scholes-Modell oder Abwandlungen davon) sowie Kreditmodelle (z. B. Ausfallratenmodelle oder Kreditspreadmodelle).
Die so ermittelten Werte werden stark durch die Wahl des Bewertungsmodells und die zugrunde liegenden Annahmen über Parameter wie die Höhe und Zeitfolge von künftigen Cashflows sowie die Diskontsätze, Volatilität und Kreditrisiken beeinflusst.
Der Fair Value für alle in der Tabelle aufgeführten Finanzinstrumente wurde – sowohl für die zum Fair Value bewerteten als auch für die zu amortisierten Kosten bilanzierten Finanzinstrumente, bei denen der Fair Value lediglich zu Vergleichszwecken dient – anhand der folgenden Bewertungsmethoden und Annahmen ermittelt:
(a) Handelsbestände, als Sicherheit verpfändete Handelsbestände, erfolgwirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen, Derivate sowie andere zu Handelszwecken eingesetzte Instrumente werden zum Marktwert bewertet, wenn ein solcher verfügbar ist. Wenn keine Marktnotierungen existieren, werden die Fair Values auf der Basis von Preismodellen oder anderen anerkannten Bewertungsmethoden geschätzt. Der Fair Value dieser Instrumente entspricht ihrem Bilanzwert.
(b) Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen werden zum Marktwert bewertet, wenn ein solcher verfügbar ist. Wenn keine Marktnotierungen existieren, werden die Fair Values auf der Basis von Preismodellen oder anderen anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt. Der Fair Value dieser Instrumente entspricht ihrem Bilanzwert. Nicht realisierte Gewinne und Verluste, ohne Abschreibungen für Wertminderungen, werden im Eigenkapital erfasst, bis die Anlage verkauft oder eingefordert ist oder anderweitig abgeht.
(c) Bei Sicht- und Spareinlagen ohne festes Fälligkeitsdatum entspricht der am Bilanzstichtag zahlbare Betrag dem Fair Value.
(d) Der Fair Value von zinsvariablen Finanzinstrumenten entspricht in etwa dem Bilanzwert. Im Fall von Krediten spiegelt der Fair Value daher Veränderungen der Kreditqualität nicht wider. Die Auswirkungen von Wertminderungen werden separat erfasst, indem der Wertberichtigungsbetrag für Kreditrisiken sowohl in den Bilanzwerten als auch in den Fair Values berücksichtigt ist.
(e) Für Festzinskredite und -hypotheken, die zu amortisierten Kosten bilanziert werden, werden die Marktzinssätze zum Zeitpunkt der Kreditgewährung mit den gegenwärtigen Marktzinssätzen für ähnliche Kreditprodukte verglichen, um den Fair Value zu bestimmen. Veränderungen der Kreditqualität von im Kreditportfolio enthaltenen Ausleihungen werden bei der Bestimmung der Brutto-Fair-Values nicht berücksichtigt, da die Auswirkungen von Wertminderungen separat erfasst werden, indem der Wertberichtigungsbetrag für Kreditrisiken sowohl in den Bilanzwerten als auch in den Fair Values berücksichtigt ist.
Wo anwendbar, sind die Zinsabgrenzungen im Bilanzwert der jeweiligen Finanzinstrumente enthalten, die in der Tabelle aufgeführt sind.
Diese Bewertungsmethoden und Annahmen ermöglichen eine einheitliche Bestimmung des Fair Value der in der Tabelle aufgeführten Vermögenswerte und Verpflichtungen von UBS. Allerdings verwenden nicht alle Finanzinstitute dieselben Bewertungsmethoden und Annahmen zur Ermittlung des Fair Value. Insbesondere bei Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert sind, ist ein Fair-Value-Vergleich zwischen verschiedenen Finanzinstituten deshalb nicht unbedingt möglich.
Die Fair Values von nicht finanziellen Vermögenswerten wie Liegenschaften, übrigen Sachanlagen, Goodwill, Vorauszahlungen, nicht zinsbezogenen Abgrenzungsposten und nicht finanziellen Verpflichtungen sind in der Tabelle nicht enthalten. Der Fair Value physischer Rohstoffe ist in der Tabelle unter Handelsbestände berücksichtigt.
UBS gewährt Verlängerungen nicht beanspruchter Kreditzusagen in aller Regel zu variablen Zinssätzen. Die Bank ist deshalb nur geringfügig betroffen von den zinssatzschwankungsbedingten Fluktuationen des Fair Value solcher Zusagen.
Gegen Schwankungen der Fair Values von Festzinskrediten, lang- und mittelfristigen Schuldverschreibungen und Anleihen sichert sich UBS überwiegend mit derivativen Finanzinstrumenten – vornehmlich Zinsswaps – ab, wie in Anmerkung 23 erläutert. Zinssatzänderungsrisiken, die in Bilanzpositionen ohne feste Fälligkeiten enthalten sind, werden ebenfalls mit derivativen Instrumenten abgesichert, wobei die Beurteilung des Managements über ihr durchschnittliches Cashflow- und Zinsbindungsverhalten ausschlaggebend ist.
Derivative Finanzinstrumente, die der Absicherung dienen, werden in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesen und sind in der Tabelle in den Positionen Positive Wiederbeschaffungswerte respektive Negative Wiederbeschaffungswerte enthalten. Wenn das Zinsrisiko aus einem festverzinslichen Finanzinstrument durch einen Fair Value Hedge mit Derivaten abgesichert ist, wird das festverzinsliche Finanzinstrument (oder der abgesicherte Teil davon) in der Tabelle nur bezüglich Zinsrisiko, nicht aber bezüglich Kreditrisiko zum Fair Value ausgewiesen, wie unter (e) erwähnt. Fair-Value-Veränderungen werden im Konzernergebnis erfasst. Die Behandlung von derivativen Finanzinstrumenten zur Cashflow-Absicherung wird in Anmerkung 1a14) erörtert. Der unter «Als zur Absicherung von Cashflows verwendete Derivate» aufgeführte Betrag entspricht der Nettoveränderung des Fair Value solcher derivativer Instrumente. Dieser Betrag ist direkt im Eigenkapital und noch nicht in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für Handelsbestände und zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen, die an einer Börse kotiert sind respektive in einem aktiven Markt gehandelt werden, sowie für börsengehandelte Derivate und andere Finanzinstrumente mit Kursnotierungen aus einem aktiven Markt wird der Fair Value direkt anhand der Marktnotierungen bestimmt.
Sind für Finanzinstrumente keine Marktnotierungen direkt verfügbar, wird der Fair Value mit Bewertungsmethoden oder Modellen bestimmt, wobei die zugrunde liegenden Annahmen nach Möglichkeit durch am Bilanzstichtag beobachtete Marktpreise oder andere Marktnotierungen gestützt werden. Dies gilt für die meisten ausserbörslich gehandelten Derivate und viele nicht börsenkotierte Finanzinstrumente, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden.
Bei einigen wenigen Finanzinstrumenten lässt sich der Fair Value weder direkt anhand von Marktnotierungen noch indirekt mit Bewertungsmethoden oder -modellen, welche von beobachteten Marktpreisen oder anderen Marktnotierungen unterstützt werden, berechnen. Dies ist im Allgemeinen der Fall bei Private-Equity-Anlagen in nicht börsenkotierten Wertschriften sowie bei bestimmten komplexen oder strukturierten Finanzinstrumenten. In diesen Fällen werden Bewertungsmethoden oder -modelle verwendet, denen realistische, auf Marktkonditionen basierende Annahmen zugrunde liegen.
Die folgende Tabelle zeigt, nach welchen Bewertungsmethoden der Fair Value von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten ermittelt wird.
31.12.06 | 31.12.05 | |||||||
Mrd. CHF | Notierte Marktpreise | Bewertungsmethode – auf Markt-daten basierend | Bewertungsmethode – nicht auf Marktdaten basierend | Total | Notierte Marktpreise | Bewertungsmethode – auf Markt-daten basierend | Bewertungsmethode – nicht auf Marktdaten basierend | Total |
Handelsbestände | 215,1 | 411,8 | 0,1 | 627,0 | 273,2 | 225,2 | 0,9 | 499,3 |
Als Sicherheit verpfändete Handelsbestände | 243,5 | 8,0 | 0,0 | 251,5 | 147,6 | 7,2 | 0,0 | 154,8 |
Positive Wiederbeschaffungswerte | 31,3 | 285,6 | 11,5 | 328,4 | 13,6 | 313,4 | 6,8 | 333,8 |
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value | 0,0 | 5,1 | 0,8 | 5,9 | 0,2 | 1,0 | 0,0 | 1,2 |
Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen | 2,5 | 4,6 | 1,8 | 8,9 | 3,0 | 1,1 | 2,5 | 6,6 |
Total Aktiven | 492,4 | 715,1 | 14,2 | 1 221,7 | 437,6 | 547,9 | 10,2 | 995,7 |
Verpflichtungen aus Handelsbeständen | 169,9 | 34,9 | 0,0 | 204,8 | 171,2 | 17,4 | 0,0 | 188,6 |
Negative Wiederbeschaffungswerte | 32,7 | 290,6 | 9,2 | 332,5 | 15,9 | 311,1 | 10,7 | 337,7 |
Finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value | 0,0 | 80,0 | 65,7 | 145,7 | 0,0 | 92,5 | 24,9 | 117,4 |
Total Passiven | 202,6 | 405,5 | 74,9 | 683,0 | 187,1 | 421,0 | 35,6 | 643,7 |
Im Fair Value der zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente sind auch jene Instrumente eingeschlossen, bei denen ausschliesslich oder teilweise Bewertungsmethoden angewandt wurden, die auf Annahmen basieren, welche nicht durch an den Märkten beobachtbare Preise oder andere Notierungen gestützt werden. UBS unterzieht alle Bewertungsmodelle einer eingehenden internen Prüfung, bevor sie für den Einsatz freigegeben werden.
Es kann zu Bewertungsunsicherheiten kommen, die auf die Wahl des angewandten Modells, die verwendeten Modellannahmen, die unzureichende Beobachtbarkeit von Parametern an den Märkten und auf weitere, die Bewertung beeinflussende Elemente zurückzuführen sind. Zur Abbildung solcher Unsicherheiten werden Bewertungsanpassungen vorgenommen und von den Fair Values subtrahiert, die auf der Grundlage der Modelle oder anderer Bewertungsmethoden ermittelt wurden.
Das Management ist überzeugt, dass – basierend auf den bestehenden UBS-Weisungen bezüglich Fair Value und Modellierung sowie den Kontrollen und prozessbezogenen Sicherheitsmassnahmen – die in der Bilanz erfassten geschätzten Fair Values und die in der Erfolgsrechnung verbuchten Fair-Value-Veränderungen vernünftig sind und die Situation am Bilanzstichtag angemessen abbilden.
Werden den Bewertungsmethoden alternative realistische Annahmen zugrunde gelegt, so wirkt sich dies auf den Fair Value dieser Finanzinstrumente wie folgt aus: Zum 31. Dezember 2006 würde er bei ungünstigeren Annahmen um rund 1038 Millionen Franken sinken, bei vorteilhafteren Annahmen würde er um ungefähr 955 Millionen Franken steigen. Zum 31. Dezember 2005 betrug die Reduktion bei weniger günstigen Annahmen rund 1094 Millionen Franken, während vorteilhaftere Annahmen einen um etwa 1176 Millionen Franken höheren Fair Value zur Folge gehabt hätten.
Die Definition realistischer alternativer Bewertungsannahmen basiert selbst auf subjektiven Einschätzungen. Für modellbasierte Bewertungen wurden unter Zuhilfenahme der gleichen Methoden, wie sie auch für die Anpassungen der Modellbewertung zum Einsatz kamen, realistische alternative Annahmen getroffen. Dabei wurde das Konfidenzintervall (bei weniger günstigen Annahmen) vergrössert bzw. (bei vorteilhafteren Annahmen) verkleinert.
Bei der Veränderung der Annahmen wurde von einer minimalen Auswirkung der Korrelation zwischen den verschiedenen Finanzinstrumenten und Modellen ausgegangen. Ein ähnlicher Ansatz wurde für Bewertungsmethoden, die nicht auf Modellen basieren, verwendet.
Für das am 31. Dezember 2006 bzw. 31. Dezember 2005 endende Geschäftsjahr betrug der gesamte Erfolg aus dem Handelsgeschäft 13 318 Millionen Franken bzw. 7996 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht dem Nettoergebnis verschiedener Produkte und schliesst den Effekt aus Währungsumrechnung sowie realisierte als auch nicht realisierte Erträge ein. Unrealisierte Erträge werden durch Änderungen des Fair Value bestimmt, welche auf der Basis von notierten Preisen in aktiven Märkten, falls verfügbar, oder mittels Bewertungsmethoden ermittelt werden.
Im nicht realisierten Erfolg aus dem Handelsgeschäft sind Nettoverluste aus Fair-Value-Veränderungen in Höhe von 8284 Millionen Franken für das am 31. Dezember 2006 bzw. von 2286 Millionen Franken für das am 31. Dezember 2005 endende Geschäftsjahr enthalten, die auf Finanzinstrumente zurückzuführen sind, deren Fair Value mit Bewertungsmethoden ermittelt wurde. Dabei wurden Modelle wie die in den vorhergehenden Abschnitten genannten verwendet, die von relativ einfachen Modellen auf der Basis von beobachtbaren Marktfaktoren bis zu komplexeren Ansätzen mit auf den Marktkonditionen basierenden Annahmen oder Schätzungen reichen.
Der Erfolg aus dem Handelsgeschäft stammt häufig aus Transaktionen, an denen mehrere Finanzinstrumente beteiligt sind oder bei denen Absicherungs- und andere Risikomanagementmethoden eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass einzelne Teile der Transaktion mit unterschiedlichen Methoden bewertet werden. In vielen Fällen wurden die mittels Bewertungsmodellen ermittelten Beträge durch Veränderungen des Fair Value anderer Finanzinstrumente oder Transaktionen ausgeglichen, für die notierte Marktpreise oder andere Marktnotierungen verfügbar waren oder bei denen der Gewinn oder Verlust realisiert wurde. Dies führt dazu, dass die Fair-Value-Veränderungen, die auf Bewertungsmethoden basieren und während der Berichtsperiode in der Erfolgsrechnung verbucht wurden, lediglich einen Teil des Erfolgs aus dem Handelsgeschäft ausmachen.
Die Summe aus realisierten Erträgen und Erträgen aus unrealisierten Veränderungen im Fair Value, deren Einschätzung auf börsenquotierten Marktpreisen basiert, einschliesslich der Auswirkung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung, ergab zum 31. Dezember 2006 einen Gewinn in Höhe von 21 602 Millionen Franken bzw. 10 282 Millionen Franken zum 31. Dezember 2005 und 12 025 Millionen Franken zum 31. Dezember 2004.
Veränderungen des Fair Value, welche aufgrund von Bewertungsmethoden berechnet wurden, werden im Falle von nicht realisierten Wertminderungen auf zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen ebenfalls erfolgswirksam verbucht. In den per 31. Dezember 2006, 2005 und 2004 endenden Geschäftsjahren wurden Wertberichtigungen in Höhe von 10 Millionen Franken, 3 Millionen Franken bzw. 218 Millionen Franken erfolgswirksam verbucht.
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu finanziellen Vermögenswerten, die veräussert oder anderweitig übertragen wurden, jedoch die Anforderungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen. Die Anforderungen für eine Ausbuchung werden in Anmerkung 1a 4) beschrieben.
Weiterhin vollständig bilanzierte Vermögenswerte | ||
Mrd. CHF | 31.12.06 | 31.12.05 |
Art des Geschäfts | ||
Securities-Lending-Geschäfte | 98,9 | 50,5 |
Repurchase-Geschäfte | 146,5 | 100,0 |
Übertragung anderer finanzieller Vermögenswerte | 69,8 | 85,0 |
Total | 315,2 | 235,5 |
Die Transaktionen werden an den Finanzmärkten grösstenteils mit standardisierten Verträgen abgewickelt, und die Gegenparteien unterliegen den üblichen Prozessen zur Kreditrisikokontrolle von UBS. Die resultierenden Kreditrisiken werden mit täglicher Überwachung und Besicherung gesteuert. Übertragene finanzielle Vermögenswerte, die weiterhin von UBS bilanziert werden, werden üblicherweise im Austausch gegen Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte übertragen. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die damit zusammenhängenden Verpflichtungen annäherungsweise dem Buchwert der übertragenen finanziellen Vermögenswerte entsprechen.
Die in der Tabelle aufgeführten finanziellen Vermögenswerte werden weiterhin im genannten Umfang erfasst, da die Transaktionen, in deren Rahmen sie übertragen wurden, die Anforderungen für eine Ausbuchung der Vermögenswerte aus der Bilanz nicht erfüllen.
Repurchase- und Securities-Lending-Geschäfte werden in den Anmerkungen 1a12) und 1a13) erläutert. Andere gesicherte Wertschriftenübertragungen umfassen den Verkauf finanzieller Vermögenswerte bei gleichzeitigem Erwerb eines Total Rate of Return Swap von derselben Gegenpartei sowie den Verkauf finanzieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit Garantien.
Bei jeder weiteren vollständigen Bilanzierung bleibt UBS an den Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte massgeblich beteiligt. Dazu zählen die Kredit-, Erfüllungs-, Länder- und Marktrisiken. 2006 und 2005 unterlagen keine wesentlichen übertragenen finanziellen Vermögenswerte einer teilweisen weiteren Bilanzierung. Die Bilanzwerte der teilweise erfassten übertragenen finanziellen Vermögenswerte sind in der Tabelle berücksichtigt.
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