UBS AG
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Geschäftsberichte 2006  
Jahresbericht Finanzbericht Handbuch
     
Einleitung
Präsentation der Finanzinformationen
UBS
Finanzdienstleistungs-geschäft
Industriebeteiligungen
Bilanz und Mittelflussrechnung
Standards und Grundsätze der Rechnungslegung
Konzernrechnung
Anhang zur Konzernrechnung
UBS AG (Stammhaus)
Zusätzliche Offenlegung nach Richtlinien der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC
 

Anmerkung 29 Risiken von Finanzinstrumenten
Anmerkung 29  Risiken von Finanzinstrumenten

In dieser Anmerkung wird erläutert, wie UBS die ihr aus ­Finanzinstrumenten erwachsenden Risiken bewirtschaftet und kontrolliert.

Teil a) enthält eine Übersicht über die Ziele der Risiko­bewirtschaftung und -kontrolle von UBS.

In den Teilen b) bis d) werden die mit dem Einsatz von ­Finanzinstrumenten durch UBS verbundenen Primärrisiken näher erklärt:

– Marktrisiko – Teil b) – ist das Risiko gegenüber Marktvariablen bestehend aus allgemeinen Marktrisikofaktoren wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienindizes und Rohstoffpreisen sowie namenspezifischen Faktoren, welche die ­Bewertung von Wertschriften, anderen handelbaren Ver­­pflichtungen und daraus abgeleiteten Derivaten beeinflussen.

– Kreditrisiko – Teil c) – ist das Risiko eines Verlusts, der UBS entstehen kann, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

– Liquiditätsrisiko – Teil d) – wird das Risiko genannt, dass UBS ihre Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen kann.

In Teil e) wird die regulatorische Eigenmittelunterlegung von UBS dargestellt und erläutert.

Diese Anmerkung bezieht sich im Allgemeinen nur auf das Finanzgeschäft von UBS. Tabellen, welche auf Risikoinformationen basieren, beziehen sich ebenfalls nur auf das Finanz­geschäft des Konzerns. Tabellen, die eine Analyse der gesamten Bilanz aufzeigen, enthalten auch die Positionen des Segments Industriebeteiligungen (inklusive Motor-Columbus für das Jahr 2005).

Jegliche Darstellung eines Risikos zu einem spezifischen Datum stellt nur eine Momentaufnahme dar: Handels- und Nichthandelspositionen können sich täglich stark verändern. Dies aus verschiedenen Gründen, unter anderem auch durch eine aktive Risikobewirtschaftung. Eine Momentaufnahme mag daher nicht repräsentativ für das Risikoniveau zu einem anderen Zeitpunkt sein.

a) Ziele von Risikobewirtschaftung und -kontrolle

Die Übernahme von Risiken liegt in der Natur des Finanzgeschäfts. Ziel der Risikobewirtschaftung und -kontrolle von UBS ist es deshalb nicht, alle Risiken zu eliminieren, sondern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite zu erreichen. UBS versucht – sowohl in ihrem Tagesgeschäft als auch bei der strategischen Bewirtschaftung von Bilanz und Kapital – über Risikobewirtschaftungs- und Risikokontrollprozesse die negativen Auswirkungen von Ertragsschwankungen und «Stresssituationen» zu beschränken.

Im Vordergrund stehen die Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und deren Schutz. Das Framework beruht auf den folgenden Grundsätzen:

– Die Unternehmensführung ist verantwortlich für alle eingegangenen Risiken und deren laufende, aktive Bewirtschaftung.

– Ein unabhängiger Kontrollprozess wird implementiert, um eine objektive Prüfung der mit Risiken verbundenen Aktivitäten vorzunehmen, wenn es die Natur des Risikos erfordert. Dies dient insbesondere dem Ausgleich zwischen unmittelbaren Anreizen zur Gewinnsteigerung ­einerseits und langfristigen Interessen von UBS andererseits. Alle Engagements werden unabhängig überwacht und überprüft. Je nach Art der Risiken bedarf es einer vorgängigen Genehmigung.

– Eckpfeiler der Risikokontrolle ist eine umfassende, transparente und objektive Offenlegung der Risiken ­gegen­über Geschäftsleitung, Verwaltungsrat, Aktionären, Aufsichtsbehörden, Rating-Agenturen und anderen Anspruchsgruppen.

– Um unsere Erträge zu schützen, werden die Risiken auf Stufe Einzelengagement, Portfolio und zusammengefasst über alle Geschäftsbereiche und Risikotypen hinweg kontrolliert.

– Die Risikobewirtschaftung und -kontrolle, insbesondere die Vermeidung übermässiger Risikokonzentrationen, die Begrenzung möglicher Verluste aus «Stresssituationen» und die Beschränkung bedeutender Positionen in weniger gut quantifizierbaren Risikobereichen bilden wesentliche Bestandteile der Risikobewirtschaftung und -kontrolle und tragen massgeblich dazu bei, die Reputation von UBS zu schützen.

Ein erstklassiges Risikomanagement beruht in erster Linie auf einer Geschäftsleitung, die die Identifizierung und Kontrolle von Risiken als wesentliche Bestandteile in ihre Prozesse und ihre Planung einbezieht.

Der Group Chief Risk Officer (Group CRO) trägt die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung und Umsetzung der Grundsätze und Rahmenbedingungen für die Risikokontrolle sowie der Risikolimiten und -prozesse, einschliesslich der Erarbeitung von Risikopolitik und von Methoden für die Risikomessung und -beurteilung.

b) Marktrisiko

(i) Übersicht

Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, das der Bank aufgrund von Veränderungen von Marktvariablen entsteht. Dies beinhaltet beispielsweise Zinssätze, Wechselkurse, Aktienindizes und Rohstoffpreise sowie namenspezifische Faktoren, die den Wert von Wertschriften und anderen handelbaren Verbindlichkeiten und daraus abgeleiteten Derivaten beeinflussen.

UBS geht Marktrisiken vorwiegend durch Handelsgeschäfte ein, die primär von der Investment Bank abgeschlossen werden. Begrenzte Risiken ergeben sich auch im Wealth Management aus dem Geschäft mit Privatkunden sowie im Asset Management aus der Unterstützung des Geschäfts­bereichs Alternative und Quantitative Anlagen. Im Rahmen der Bilanz- und Kapitalbewirtschaftung geht überdies die Trea­sury-Abteilung (Teil des Corporate Center) Marktrisiken ein.

Die Handelsgeschäfte der Investment Bank beinhalten das Market Making, die Abwicklung von Kundengeschäften und den Eigenhandel. UBS ist auf den Kassa- und Derivatemärkten in den Bereichen Aktien, festverzinsliche Papiere, Zinsprodukte, Devisen, Energie, Metalle und Rohstoffe aktiv. Treasury geht nicht-handelsbezogene Marktrisiken ein. Zinsrisiken entstehen aus der Finanzierung nicht geschäftsbezogener Positionen wie Immobilien und Anlagen sowie aus langfristigen Zinsrisiken, die von anderen Unternehmensgruppen übertragen werden. Wechselkursrisiken ergeben sich aus der Bewirtschaftung von Gewinnen und Verlusten in fremden Währungen. In die Zuständigkeit von Treasury fällt zudem die Bewirtschaftung des konsolidierten Eigenkapitals der UBS zum Schutz ihrer Kapitalkennzahlen und zur ­Erwirtschaftung stabiler Zinsströme. Alle Unternehmensgruppen weisen kleinere, nicht-handelsbezogene Markt­risikopositionen auf, in erster Linie Zinsrisikopositionen.

Der Group Head of Market Risk ist dem Group CRO unterstellt und trägt die Gesamtverantwortung für die Aus­gestaltung der Marktrisikokontrolle des Konzerns. Jede Unternehmensgruppe und auch Treasury verfügen über einen CRO. Der Group Head of Market Risk, die CROs der Unternehmensgruppen und ihre Teams sind für die unabhängige Überwachung der Marktrisiken verantwortlich. Sie stellen ­sicher, dass alle Marktrisiken erkannt und in Risikosystemen erfasst werden. Sie errichten die notwendigen Kontrollen, einschliesslich Limiten, und überwachen Positionen und ­Engagements. Eine wichtige Aufgabe des CRO ist die Be­urteilung der Marktrisiken bei neuen Geschäften und Produkten sowie bei strukturierten Transaktionen.

Die Bewilligungskompetenz für Marktrisiken liegt beim Präsidium des Verwaltungsrates. Dieses delegiert sie an die Konzernleitung und ad personam an den Group CRO, den Group Head of Market Risk, die CROs und die Market Risk Officers der Unternehmensgruppen.

Die Methoden zur Erfassung und Kontrolle der Markt­risiken kommen auf Portfolioebene zum Tragen. Konzentrationslimiten und andere Kontrollen kommen dort zur Anwendung, wo nötig, insbesondere zur Kontrolle einzelner Risikoarten, spezifischer Handelsbücher und Engagements. Während die Messung von Portfoliorisiken für alle Marktrisiken einheitlich ist, sind Konzentrationslimiten und andere Kontrollen auf die entsprechenden Geschäftsaktivitäten und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten.

Die wichtigsten Messgrössen und Limiten für die Markt­risiken auf Portfolioebene sind Value at Risk (VaR) und Stressverlust.

Der VaR ist eine statistische Schätzung für den potenziellen Verlust eines Portfolios infolge ungünstiger Markt­bewe­gun­gen. Er berücksichtigt sowohl die «allgemeinen» als auch die «idiosynkratischen» Marktrisikofaktoren. All­gemeine Marktrisikofaktoren sind Variablen, die von makro­öko­nomi­schen, geopolitischen und anderen marktbezogenen Ereignissen, jedoch unabhängig von instrument- oder namens­spezifischen Faktoren, bestimmt werden. Diese beinhalten Bewegungen der Zinsen, Vergrösserung oder Verkleinerung der Credit Spreads und direktionale Bewegungen von Aktien­indizes, Wechselkursen, Energie-, Metall- und Rohstoffpreisen. Schwan­kungen aller damit verbundenen Optionsvolatilitäten und Korrelationen zwischen diesen Risikofaktoren – einige von ihnen sind nicht beobachtbar oder nur indirekt beobachtbar – gehören ebenfalls zu den allgemeinen Markt­risiken. Risiken, die nicht durch allgemeine Marktbewegungen erklärt werden können, d. h. Kursänderungen einzelner Schuld- und Beteiligungspapiere und damit verbundener Derivate aufgrund titel- oder namen-spezifischer Faktoren, werden den idiosynkratischen Risiken zugerechnet.

VaR macht eine Aussage über den potenziellen Verlust für ein gegebenes Konfidenzniveau (99%). Aufgrund des statistischen Charakters von VaR können tatsächliche Verluste mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (1%) grösser sein als die VaR-Schätzung. Das von UBS verwendete VaR-Modell misst das Risiko über einen Zeitraum von 10 Tagen und nimmt an, dass Marktbewegungen während dieses Zeitraums ein ähnliches Muster aufweisen wie in der Vergangen­heit beobachtete Marktbewegungen über einen Zeitraum von 10 Tagen. Zur Beurteilung des allgemeinen Marktrisikos werden historische Daten, die fünf Jahre zurückreichen, direkt auf aktuelle Positionen angewendet. Diese Methode ist als Historische Simulation bekannt. Die zur Beurteilung des idiosynkratischen Risikos, einschliesslich des Ereignisrisikos, verwendeten Methoden und Zeithorizonte werden angepasst, um die Risiken möglichst genau zu erfassen.

Die Stressverlust-Messgrössen werden täglich ermittelt. Sie quantifizieren, basierend auf einer Vielzahl von Szenarien, das Risiko gegenüber sehr starken Marktbewegungen, die typischerweise in VaR unberücksichtigt bleiben, und stellen damit eine wichtige Ergänzung zu VaR dar.

Risikokonzentrationen in den Handelsbüchern unter­liegen Kontrollen und Einschränkungen, die veränderte Preis­volatilitäten und Marktliquidität berücksichtigen. Diese be­inhalten die Kontrolle individueller Marktrisikovariablen, wie beispielsweise einzelner Zinssätze und Wechselkurse («Markt­risikofaktoren»), und die Kontrolle von Wertschriftenposi­tionen einzelner Emittenten oder Emittentengruppen oder damit verbundenen Derivaten («Emittentenrisiko»; siehe nachfolgend unter Abschnitt b)(v)).

(ii) Zinsrisiko

Unter Zinsrisiko versteht man das aus Zinsveränderungen, einschliesslich Veränderungen der Zinskurven, resultierende Verlustrisiko. Es wird hauptsächlich über die in Abschnitt b)(i) beschriebene Struktur der Risikolimiten kontrolliert. Die Zinssensitivität gehört zu den wichtigsten Komponenten des VaR-Modells. Eine Möglichkeit diese Sensitivität für alle zinssensitiven Positionen auszudrücken – unabhängig davon, ob zu aktuellen Marktpreisen oder zu amortisierten Kosten bewertet – ist die Veränderung ihres Fair Value infolge einer Zinsveränderung um einen Basispunkt (0,01%). Diese Zinssensitivität ist, nach Zeitperioden gegliedert, in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

Die Tabelle zeigt, welchem Zinsrisiko UBS am 31. Dezember 2006 und 2005 ausgesetzt war. Sie veranschaulicht die Nettoauswirkungen einer Marktzinssatzerhöhung um einen Basispunkt (0,01%) über alle Zeitperioden hinweg auf den Fair Value zinssensitiver Bilanz- wie auch Ausserbilanzposi­tionen. Die Auswirkungen einer solchen Zinssatzerhöhung hängen von den Nettopositionen in den Aktiven oder Passiven der Bank in der jeweiligen in der Tabelle aufgeführten Kategorie, Währung und Zeitperiode ab. Ein negativer Wert in der Tabelle spiegelt eine potenzielle Abnahme des Fair ­Value wider, ein positiver Wert hingegen eine potenzielle ­Zunahme des Fair Value.

Die unter «Handel» aufgeführten Positionen tragen zur Eigenmittelunterlegung der Marktrisiken bei, d. h., sie werden im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen zum «Handelsbuch» gezählt – siehe Teil e). Unter «nicht handelsbezogene Bestände» fallen alle anderen zinssensitiven Aktiven und Passiven, einschliesslich zu Buchhaltungszwecken als Absicherungsinstrumente bezeichneter Derivate (siehe Anmerkung 23) und Ausserbilanzverpflichtungen, für die ein Zinssatz vereinbart wurde. Die Definition des regulatorischen Kapitals des Handelsbuchs stimmt weitgehend, aber nicht vollumfänglich, mit der rechnungslegungstechnischen Definition des Handelsportfolios überein. Insbesondere werden Kredite, die UBS im Hinblick auf eine Veräus­serung an den Kassamärkten gewährt hat, zu Buchhaltungszwecken den Handelsbeständen zugerechnet, unterliegen jedoch einer Kreditrisikokontrolle – siehe Teil c) – und kommen nicht für die Eigenkapitalbehandlung nach Handelsbuch in Frage.

Anmerkung 12 enthält Angaben zu Geldmarkt- und Schuldpapieren, die zu Buchhaltungszwecken den Handelsbeständen zugerechnet werden, während in Anmerkung 13 die Schuldpapiere erläutert sind, welche zu Buchhaltungszwecken den zur Veräusserung verfügbaren Finanzinstrumenten zugerechnet werden. In Anmerkung 23 finden sich Angaben zu den Derivaten. Doch sollte beachtet werden, dass nicht nur Zinskontrakte, sondern auch andere Termingeschäfte, Swaps und Optionen, insbesondere Devisen­terminkontrakte, mit Zinsrisiken verbunden sind. Bei Ausserbilanzverpflichtungen, für die ein Zinssatz vereinbart wurde, handelt es sich vorwiegend um festverzinsliche Kredite mit in Zukunft liegender Auszahlung.

Handelsgeschäfte

Der Hauptteil des Zinsrisikos entsteht in der Investment Bank insbesondere in Fixed Income, Rates and Currencies, zu welchem auch die Einheit Cash and Collateral Trading (CCT) ­gehört.

Nicht handelsbezogene Geschäfte

Zinsrisiken entstehen bei zahlreichen Geschäftstätigkeiten von UBS und sind auf Faktoren wie unterschiedliche vertraglich festgelegte Fälligkeiten oder Zins­bindungen von Aktiven, Passiven und Derivaten zurück­zuführen. Die meisten materiellen nicht handelsbezogenen Zinsrisiken werden von den Einheiten, in denen sie entstehen, an eine der beiden zentralen Einheiten zur Bewirtschaftung des Zinsrisikos transferiert. Es handelt sich dabei um Treasury und CCT. In der Folge werden die Zinsrisiken innerhalb der in Abschnitt b)(i) beschriebenen Marktrisikolimiten und -kontrollen bewirtschaftet.

Die grössten nicht-handelsbezogenen Zinsrisiken entstehen in der Unternehmensgruppe Global Wealth Management & Business Banking. Viele Retailprodukte weisen keine vertraglich festgelegte Fälligkeit auf, oder ihre Zinssätze sind nicht direkt mit den Marktzinsen verknüpft. Die daraus resultierenden Zinsrisiken werden mittels Replikationsportfolios transferiert. Das Replikationsportfolio, bestehend aus einer Reihe von festen Vorschüssen bzw. Festgeldern zu aktuellen Marktbedingungen, die zwischen der Geschäfts­einheit, in der sie entstehen, und Treasury zu Marktkursen abgewickelt werden, bildet das durchschnittliche Cashflow- und Zinsbindungsverhalten der Kundenprodukte weitest­gehend nach. Die Replikationsportfolios werden auf monatlicher Basis angepasst. Die Struktur sowie die Parameter der Replikationsportfolios sind so gewählt, dass sie den langfristigen Beobachtungen der Markt- und Kundenverhalten entsprechen, und werden periodisch überprüft. Produktmargen verbleiben bei der Geschäftseinheit, in der sie entstehen, und unterliegen zusätzlichen Analysen und Kontrollen.

Zinsrisiken entstehen auch im Zusammenhang mit nicht geschäftsbezogenen Bilanzpositionen, beispielsweise bei der Finanzierung von Bankliegenschaften und bei Kapitalbeteiligungen an assoziierten Gesellschaften. Das Risiko auf diesen Positionen wird ebenfalls Treasury zugewiesen – indem ein Replikationsportfolio erstellt wird, welches in diesem Fall das gewünschte Finanzierungsprofil weitestgehend nachbildet.

Das konsolidierte Eigenkapital von UBS wird gemäss den strategischen Zielen der Geschäftsleitung bewirtschaftet und zu längerfristigen Zinssätzen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von drei bis vier Jahren in Schweizer Franken, US-Dollar, Euro und britische Pfund investiert. Diese Anlagen machen 17,1 Millionen Franken der nicht handelsbezogenen Zinssensitivität in der auf Seite 153 aufgeführten Tabelle aus. Davon entfallen 7,4 Millionen Franken auf Schweizer Franken, 8,4 Millionen Franken auf US-Dollar und der verbleibende Teil auf Euro und britische Pfund. Die Zinssensitivität dieser Positionen steht in direktem Verhältnis zu ihrer Laufzeit. Bei einer deutlich kürzeren Laufzeit würde die Zinssensitivität zwar reduziert, die Volatilität der Zins­erträge aber erhöht.

Die «Economic Value Sensitivity» der nicht-handelsbezogenen Zinspositionen drückt aus, wie sich ein plötzlicher Zins­anstieg um 100 Basispunkte in allen Währungen auf den Nettobarwert der zukünftigen Cashflows aus diesen Posi­tionen auswirkt. Per 31. Dezember 2006 entsprach die «Economic Value Sensitivity» einem Verlust von 1771 Millionen Franken.

(iii) Währungsrisiko

Unter Währungsrisiko versteht man das aus Wechselkurs­veränderungen resultierende Verlustrisiko.

Handelsbestände

UBS nimmt aktiv an den Devisenmärkten teil und geht mit hauptsächlich von der Investment Bank abgeschlossenen Handelsgeschäften ein Währungsrisiko ein. Diese Handels­risiken unterliegen VaR-, Stress- und Konzentrationslimiten, wie in Abschnitt b)(i) beschrieben. Angaben zu Devisenkontrakten, die im Wesentlichen im Rahmen von Handelsgeschäf­ten abgeschlossen werden und zum Währungsrisiko beitragen, enthält Anmerkung 23.

Nichthandelsbestände

Die Berichtswährung von UBS ist der Schweizer Franken; die Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen lauten jedoch auf viele verschiedene Währungen, darunter bedeutende Beträge in US-Dollar, Euro und britischem Pfund sowie Schweizer Franken.

Die ausgewiesenen Gewinne oder Verluste werden mo­natlich, in einigen Fällen auch innerhalb eines Monats, in Schweizer Franken umgewandelt, was die durch spätere Wechselkursschwankungen bedingte Ertragsvolatilität der Bank verringert. Treasury sichert zudem bei Bedarf bedeutende zu erwartende Fremdwährungserträge bzw. -kosten (hauptsächlich in US-Dollar, Euro und britischen Pfund) im ­Einklang mit den Vorgaben der Konzernleitung proaktiv ab. Die angewendeten Absicherungsstrategien beinhalten ein kosteneffizientes Optionskaufsprogramm, das einen Schutz ­gegen ungünstige Wechselkursbewegungen darstellt und gleichzeitig zum Teil das Potenzial nach oben offen lässt. Obwohl die Absicht dieser Positionen darin besteht zukünftige Erträge ökonomisch abzusichern, können diese Schwankungen des finanziellen Ergebnisses verursachen, da sie zu Marktbedingungen bewertet werden. Innerhalb klar definierter Toleranzwerte ist eine gewisse Volatilität in unserer Jahresrechnung aufgrund von Währungsschwankungen akzeptabel. Diese Positionen werden als Währungsengagements behandelt und unterliegen dem Treasury VaR Limit und werden im VaR für die regulatorische Eigenmittelunterlegung ­berücksichtigt. Das Absicherungsprogramm hat einen Zeit­horizont von bis zu zwölf Monaten und ist nicht auf das laufende Geschäftsjahr beschränkt.

Wie in Abschnitt b)(ii) dargestellt, bewirtschaftet UBS ihr konsolidiertes Eigenkapital dahingehend, dass ihre Kapitalkennzahlen vor Wechselkursschwankungen geschützt werden. Dabei ­orientiert sie sich an einem Zielprofil, das weit­gehend die Währungsverteilung der risikogewichteten Aktiven wider­spiegelt. Dadurch entstehen strukturelle Fremdwährungs­positionen. Wechselkursschwankungen bewirken eine Erhöhung oder ­einen Rückgang des Werts der risikogewichteten Konzernaktiven in Schweizer Franken. Sie führen zudem zu Währungsumrechnungsgewinnen oder -verlusten aus strukturellen Fremdwährungspositionen, die im Eigen­kapital der Konzernrechnung erfasst werden, und schützen dadurch die BIZ-Kernkapitalquote (Tier 1) – siehe Teil e).

Am 31. Dezember 2006 waren die grössten Währungs­risikopositionen (Handels- und Nichthandelsbestände kom­biniert) gegenüber dem Schweizer Franken jene in US-Dollar (short 436 Millionen US-Dollar), Euro (short 195 Millionen Euro) und australischen Dollar (long 128 Millionen australische Dollar). Am 31. Dezember 2005 hatten die grössten Risikopositionen in US-Dollar (short 695 Millionen US-Dollar), Euro (short 36 Millionen Euro) und britischem Pfund (long 6 Millionen Pfund) bestanden.

(iv) Aktienrisiko

Unter Aktienrisiko versteht man das aus Wertveränderungen von Aktienindizes oder einzelner Aktien resultierende Verlustrisiko.

Die Investment Bank ist ein wichtiger Teilnehmer an den grössten Aktienmärkten und zunehmend aktiv in neuen Märkten. Sie geht bei dieser Geschäftstätigkeit Aktienrisiken ein. Diese Risiken unterliegen VaR-, Stress- und Konzentra­tionslimiten wie in Abschnitt b)(i) beschrieben. Im Fall von Einzeltiteln wird, wie in Abschnitt b)(v) dargelegt, auch das Emittentenrisiko kontrolliert.

Anmerkung 12 enthält Informationen über Aktien, die rechnungslegungstechnisch den Handelsbeständen zugeordnet werden. Angaben zu den Aktienderivatkontrakten (auf Indizes und einzelnen Titeln), die primär im Rahmen der Handelsgeschäfte der Investment Bank abgeschlossen werden, sind in Anmerkung 23 zu finden.

(v) Emittentenrisiko

Das Emittentenrisiko umfasst das Verlustrisiko, das bei Wertschriften und anderen handelbaren Verpflichtungen (einschliesslich handelbarer Kredite) und damit verbundenen Derivaten aus kreditbezogenen und anderen «Ereignissen» sowie letztlich bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten oder Schuldners entsteht.

In ihrer Funktion als aktiver Händler und Market Maker für Aktien, Anleihen und andere Wertschriften hält die Invest­ment Bank Bestände in diesen Finanzinstrumenten. Diese Positionen sind im VaR erfasst und unterliegen zudem Konzentrationslimiten für die je Titel und Gruppe eingegange­nen Risiken.

Risiken, die aus Wertschriftenemissionszusagen erwachsen, unterliegen darüber hinaus vor der definitiven Zusage zusätzlichen zielgerichteten Prozessen. Diese umfassen im Allgemeinen die Überprüfung durch ein Commitment Committee, in dem sowohl die Unternehmensführung als auch die Kontrollfunktionen vertreten sind. Alle Zusagen werden von autorisierten Stellen bewilligt.

(vi) Anlagepositionen

UBS geht aus unterschiedlichen Anlässen Beteiligungen ein. Einige dienen der Generierung von Erträgen oder sind Bestandteil strategischer Initiativen, während andere, wie Mitgliedschaften bei Börsen und Clearingorganisationen, zur Unterstützung anderer Geschäftsaktivitäten gehalten werden. UBS erwarb, als Teil einer bedeutenden strategischen Initiative, eine wesentliche Beteiligung an der Bank of China. UBS besitzt ebenfalls einen bedeutenden Anteil an Julius Bär, einer nicht strategischen Beteiligung, welche UBS beim Verkauf von Private Banks & GAM Ende 2005 einging. Die meisten Investitionen in UBS Fonds als Startkapital oder Co-Investitionen sind als Anlagen klassiert.

Viele Beteiligungstitel sind nicht kotiert und daher illiquid. Für andere wiederum ist eine mittel- oder langfristige Haltedauer vorgesehen. Die Fair Values hängen oft stärker von unternehmensspezifischen Gegebenheiten ab und weniger von Veränderungen auf den Aktienmärkten. Aus diesen Gründen unterliegen Beteiligungstitel nicht den in den ­Abschnitten b)(iv) und b)(v) beschriebenen Marktrisikomessungen und -kontrollen, sondern separaten Kontroll- und Reportingprozessen, einschliesslich der vorgängigen Ge­nehmigung neuer Anlagen durch die Unternehmensführung und Risikokontrollfunktionen. Werden solche Anlagen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit gemacht, unterliegen diese ebenfalls Portfolio- und Konzentrationslimiten.

Schuldtitel inklusive Geldmarktpapiere machen einen ­unwesentlichen Betrag aus und werden in der Messung der Zinsrisiken, wie in Abschnitt b)(ii) beschrieben, berücksichtigt.

Zinssensitive Risikopositionen 1

Zinssensitivität nach Zeitperioden per 31. Dezember 2006

Tausend CHF, Gewinn / (Verlust) pro Basispunkt Anstieg

Innerhalb 1 Monats

1 bis 3 Monate

3 bis 12 Monate

1 bis 5 Jahre

Über 5 Jahre

Total

CHF

Handel

183

(256)

(377)

202

(116)

(364)

übrige Bestände

(47)

(16)

(206)

(3 677)

(3 524)

(7 470)

USD

Handel

13

(202)

(716)

(602)

(1 663)

(3 170)

übrige Bestände

68

30

(208)

(2 896)

(5 452)

(8 458)

EUR

Handel

(261)

648

(409)

(6 707)

5 756

(973)

übrige Bestände

(16)

(5)

(31)

(359)

(333)

(744)

GBP

Handel

123

(93)

(272)

(194)

141

(295)

übrige Bestände

0

(7)

(142)

(266)

256

(159)

JPY

Handel

46

386

(117)

(118)

4

201

übrige Bestände

1

1

2

(7)

0

(3)

Übrige

Handel

47

469

(209)

(708)

(10)

(411)

übrige Bestände

(3)

1

1

(1)

(4)

(6)

Zinssensitivität nach Zeitperioden per 31. Dezember 2005

Tausend CHF, Gewinn / (Verlust) pro Basispunkt Anstieg

Innerhalb 1 Monats

1 bis 3 Monate

3 bis 12 Monate

1 bis 5 Jahre

Über 5 Jahre

Total

CHF

Handel

167

(526)

120

213

(322)

(349)

übrige Bestände

(258)

(57)

(883)

(6 514)

(287)

(7 998)

USD

Handel

(306)

(103)

122

(3 238)

3 329

(196)

übrige Bestände

70

(159)

(546)

(7 847)

35

(8 447)

EUR

Handel

536

(344)

(302)

(2 792)

2 725

(178)

übrige Bestände

(2)

(33)

(18)

(271)

1 174

850

GBP

Handel

169

(653)

131

(310)

(9)

(672)

übrige Bestände

(1)

(8)

(78)

(437)

536

12

JPY

Handel

194

367

(435)

406

(704)

(172)

übrige Bestände

(0)

(0)

(3)

(4)

0

(7)

Übrige

Handel

2

(48)

69

(125)

(371)

(473)

übrige Bestände

(3)

(1)

(0)

(1)

(3)

(8)

1  Ohne Positionen aus Industriebeteiligungen.

c) Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko eines Verlusts, der UBS entstehen kann, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kreditrisiken bestehen sowohl bei klassischen Bankprodukten (beispielsweise bei Ausleihungen, festen Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen wie Akkreditiven) als auch bei Handelsprodukten (beispielsweise bei Derivatkontrakten wie Termingeschäften, Swaps und Optionen sowie bei Wertpapierpensions- [Repo und Reverse Repo]-Geschäften und Wertschriftenleihen). Einige dieser Produkte werden in der Konzernrechnung zu amortisierten Kosten, andere wiederum zum Fair Value erfasst. Bankprodukte werden im Allgemeinen zu amortisierten Kosten ausgewiesen. Ausleihungen, die UBS im Hinblick auf eine spätere Syndizierung oder Veräusserung über die Kassamärkte gewährt hat oder welche seit Juni 2006 zu wesentlichen Teilen abgesichert sind, werden hingegen zum Fair Value erfasst. Ausserbörsliche (OTC-) Derivate werden zum Fair Value ausgewiesen, während Wertpapierpensions- (Repo und Reverse Repo)-Geschäfte und Wertschriftenleihen zu amortisierten Kosten verbucht werden. Unabhängig von der rechnungslegungstechnischen Behandlung durchlaufen sämtliche Bank- und Handelsprodukte dieselben Kreditrisikosteuerungs- und Kontrollprozesse.

Der Group Chief Credit Officer (CCO), der dem Group CRO unterstellt ist, trägt die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung der Kreditrisikokontrolle des Konzerns. Die Unternehmensgruppen Global Wealth Management & Business Banking sowie die Investment Bank, die materielle Kreditrisiken eingehen, verfügen über unabhängige Kreditrisiko-Kontrolleinheiten (CRC-Einheiten). Diese stehen unter der Leitung von CCOs, welche funktional dem Group CCO unterstellt sind. Die CCOs der Unternehmensgruppen zeichnen für die Festlegung des Gegenpartei-Ratings, die Beurteilung von Kreditrisiken sowie die laufende Überwachung der Kreditengagements auf Gegenpartei-Ebene und auf Port­folio-Ebene verantwortlich. Die Kreditrisikokompetenzen, einschliesslich der Kompetenz zur Bildung von Wertberich­tigungen und Rückstellungen sowie für Bewertungsanpassungen in Bezug auf gefährdete Forderungen, liegen beim Präsidium des Verwaltungsrates. Dieses delegiert diese Kompetenzen an die Konzernleitung und ad personam an den Group CCO sowie die CCOs und die Kreditverantwortlichen der Unternehmensgruppen.

Zum Zweck der Kreditrisikokontrolle wird das Kreditengagement für Bankprodukte zum Nennwert gemessen. Bei Handelsprodukten basiert die Messung des Kreditengagements auf dem Wiederbeschaffungswert der Kontrakte. Dabei werden Netting-Rahmenvereinbarungen mit einzelnen Gegenparteien berücksichtigt, sofern sie im Insolvenzfall als durchsetzbar gelten. Die potenziellen Wiederbeschaffungswerte der Kontrakte werden über ihre Laufzeit (oder über einen kürzeren Zeitraum, wenn UBS das Engagement, z. B. durch Kündigung oder Glattstellung von Sicherheiten, verringern oder auflösen kann) hochgerechnet, wobei die sich aus Marktentwicklungen und dem Verfall von Kontrakten ergebenden möglichen Veränderungen des Kreditengagements berücksichtigt werden. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzt UBS aktiv risikomindernde Massnahmen ein. Dazu gehören die Abtretung von Risiken sowie Risikobeteiligungen, die Absicherung durch Kreditderivate und die Besicherung in Form von Finanzsicherheiten (Barmittel oder marktgängige Wertschriften) oder anderen Vermögenswerten wie Immo­bilien, Garantien und anderen Unterstützungsleistungen von Drittparteien. Zum Zweck der internen Kreditrisikokontrolle werden risikomindernde Massnahmen – je nach Produkt und Art der Risikominderung – entweder in der Bestimmung des maximalen Risikos, das UBS einzugehen bereit ist, oder durch Anrechnung der risikoreduzierenden Wirkung im ausgewiesenen Kreditengagement berücksichtigt.

Die in der nachfolgenden Tabelle als Kreditrisiko für Bankprodukte ausgewiesenen Beträge basieren auf der Sicht der Rechnungslegung und umfassen gewisse Positionen, die zu internen Zwecken nicht als Kreditrisiken eingestuft werden. Dies beinhaltet insbesondere von UBS gegen negative Wiederbeschaffungswerte von Derivaten verrechnete Barsicherheiten. Kreditrisikomindernde Massnahmen werden nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem Vermögenswerte zu Buchhaltungszwecken ausgebucht werden können, wie dies in Anmerkung 1a4) erläutert wird. Die Berechnung der in der Tabelle für Handelsprodukte aufgeführten Beträge beruht auf den Regelungen zur Ermittlung des regulatorischen Eigenkapitals (im Einklang mit der Tabelle in Teil e). Dabei ist anzumerken, dass im Kontext der Eigenkapitalanforderungen das Netting positiver und negativer Wiederbeschaffungswerte von Derivaten nur für Gegenparteien zulässig ist, mit denen UBS Netting-Rahmenvereinbarungen abgeschlossen hat, die im Insolvenzfall durchsetzbar sind. Netting zu Buchhaltungszwecken ist hingegen nicht erlaubt, es sei denn, die Zahlungen werden netto abgewickelt, wovon nicht generell ausgegangen werden kann. Nähere Angaben dazu finden sich in Anmerkung 23. Die Eigenkapitalbehandlung von Wertschriftenleihen sowie Wertpapierpensions- (Repo und Reverse Repo)-Geschäften basiert auf dem positiven Nettowert aller Barmittel oder Wertschriften, die UBS bei der Gegenpartei hinterlegt hat. Diese Werte sind in der Tabelle in Teil e) unter Forderungen gegenüber Banken und andere gedeckte Ausleihungen enthalten. Sie machen nur einen kleinen Prozentsatz der in der Bilanz erfassten Beträge aus, welchen der volle Transaktionswert zugrunde liegt. ­Nähere Angaben finden sich in Anmerkung 11. Die in der Tabelle für Handelsprodukte aufgeführten Beträge beinhalten keine Schätzungen des potenziellen zukünftigen Risikos, wie es in der internen Kreditrisikosicht erfasst ist.

UBS bewirtschaftet und kontrolliert Konzentrationen von Kreditrisiken, wo immer diese identifiziert werden; insbesondere gilt dies für einzelne Gegenparteien und Gegenparteigruppen, Branchen und Länder. Konzentrationen von Kreditrisiken entstehen, wenn Kunden in ähnlichen Bereichen tätig oder in derselben Region ansässig sind oder gemeinsame wirtschaftliche Merkmale aufweisen, so dass ihre Fähigkeit, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, bei Änderungen wirtschaftlicher, politischer oder anderer Bedingungen in gleicher Weise beeinflusst würde. UBS limitiert ihr Kreditengagement sowohl gegenüber Gegenparteien als auch gegenüber Gruppen von Gegenparteien.

Das Kreditportfolio von UBS ist breit gefächert und weist bezüglich Kundenart, Branche, geografischer Verteilung und Höhe der Engagements grosse Unterschiede auf. Limiten finden in vielfältiger Form Anwendung, unter anderem basierend auf Nominalwerten, statistischen Messgrössen und szenariobasierten Stressverlusten. Sie werden je nach Bedarf auf Portfolio- oder Branchenebene eingesetzt, um Konzentrationen von Kreditrisiken oder Bereiche mit erhöhten ­Risiken einzuschränken oder die Wachstumsrate eines Portfolios zu kontrollieren. Stressverlustlimiten finden auf Risikoposi­tionen in all jenen Ländern Anwendung, die nicht über ein erstklassiges Rating verfügen.

Das aggregierte Risiko aller Portfolios wird mittels einer intern entwickelten statistischen Methode ermittelt, die einen Hinweis auf das Portfoliorisiko und dessen Veränderung im Laufe der Zeit liefert. Stressverlust-Modelle werden auf alle bedeutenden Portfolios angewendet, um die Auswirkungen von Schwankungen der Ausfallraten und Vermögenswerte unter Berücksichtigung der bestehenden Risikokonzentrationen in jedem Portfolio zu bewerten. Diese Modelle beinhalten auch Analysen des länder- und branchenspezifischen Risikobeitrags.

Das Kreditportfolio des Konzerns in Höhe von 364 Milliarden Franken ist über die Branchen hinweg breit diversifiziert, und es liegen keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken vor. 153 Milliarden Franken (42% des Gesamtengagements) setzen sich aus Krediten an Tausende von Privathaushalten (vornehmlich in der Schweiz) zusammen und sind mehrheitlich durch Hypotheken, Finanzsicherheiten oder andere Vermögenswerte gedeckt. Das kreditrisikorelevante Engagement gegenüber Banken und Finanzinstituten beläuft sich auf 138 Milliarden Franken (38% des Gesamtengagements). Dies beinhaltet auch Barsicherheiten, welche UBS gegen negative Wiederbeschaffungswerte von Derivaten oder anderen Positionen hinterlegt hat, die aus Risikokontrollsicht allerdings nicht als Ausleihungen gelten, sondern bei der Messung des Kreditrisikos bei den zugrunde liegenden Produkten berücksichtigt werden. Das Engagement gegenüber Banken beinhaltet auch Geldmarktanlagen bei Finanzinstituten mit hohem Rating. Unter Ausklammerung der Finanzinstitute beläuft sich das grösste auf Branchenebene aggregierte Kreditengagement auf 25 Milliarden Franken (7% des Gesamtengagements) und bezieht sich auf den Dienstleistungssektor.

Gefährdete Forderungen

UBS stuft eine Forderung als gefährdet («impaired») ein, wenn sie für diese Forderung mit einem Verlust rechnet, weil der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen (wie Zins- und Kapitalrückzahlungen oder anderen fälligen Zahlungen, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Derivat oder einer Bürgschaft) voraussichtlich nicht nachkommen kann und verfügbare Sicherheiten bereits verwertet wurden. Zu amortisierten Kosten erfasste Forderungen werden als notleidend («non-performing») klassifiziert, wenn Zinsen, Kapitalrückzahlungen oder Kommissionen mehr als 90 Tage ausstehen und es an eindeutigen Hinweisen darauf fehlt, dass sie durch spätere Zahlungen oder die Verwertung von Sicherheiten eingebracht werden können, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn Forderungen eines Schuldners zu Vorzugskonditionen restrukturiert wurden.

Wie die Wertminderung in der Konzernrechnung berücksichtigt wird, hängt von der rechnungslegungstechnischen Behandlung der Forderung ab. Für Produkte, deren Verbuchung zu amortisierten Kosten erfolgt sowie für Forderungen aus Ausserbilanz­geschäften, wird für die Wertminderung eine Wertberichtigung vorgenommen, respektive eine Rückstellung gebildet, die in der Erfolgsrechnung als «Wertberichtigung für Kreditrisiken» ausgewiesen wird. Es werden Wertberichtigungen vorgenommen und Rückstellungen gebildet, so dass die Buchwerte gefährdeter Forderungen dem Grundsatz von IAS 39 entsprechen. Für Produkte, die zum Fair Value verbucht werden, wird die Wertminderung durch eine Bonitätsbewertungsreserve abgebildet, die in der Erfolgsrechnung dem «Erfolg Handels­geschäft» belastet wird.

Für Produkte, die zu amortisierten Kosten verbucht werden, werden Portfolios von Forderungen, die ähnliche ­Kreditrisikomerkmale aufweisen, von UBS zudem auf die Notwendigkeit einer kollektiven Wertberichtigung auf Portfoliobasis gemäss IAS 39 hin untersucht. Für ein Portfolio werden kollektive Wertberichtigungen gebildet, wenn objektive Hinweise darauf bestehen, dass es gefährdete Forderungen enthält, sich diese aber im Einzelnen noch nicht ­ermitteln lassen.

In Anmerkung 1 a10) wird auf die für Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze näher eingegangen. Informatio­nen über die Höhe von Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste sowie von gefährdeten und notleidenden Krediten können den Anmerkungen 10b, 10c und 10d entnommen werden. Zu beachten ist, dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Wertminderungen auf Portfoliobasis in der Tabelle auf der vorhergehenden Seite und in den Anmerkungen 10a und 10b im Total der Wertberichtigungen und Rückstellungen enthalten sind. Portfolios, die für die kollektive Wertberichtigungen auf Portfoliobasis für Kreditrisiken gebildet wurden, sind in den Gesamtbeträgen der gefährdeten Forderungen von Anmerkung 10c) dagegen nicht mit eingeschlossen.

Das Eintreten von Kreditverlusten unterliegt bezüglich Ausmass und Zeitpunkt grösseren Schwankungen und die entstehenden Verluste beziehen sich in der Regel auf Geschäfte, die in früheren Rechnungslegungsperioden eingegangen wurden. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass künftige Kreditverluste bereits im aktuellen Portfolio implizit vorhanden sind, und um ein risikogerechtes Pricing zu unterstützen, verwendet UBS für Managementzwecke bei zu amortisierten Kosten erfassten Produkten das Konzept des «erwarteten Verlusts». Der erwartete Verlust ist ein auf statistischen Methoden basierendes Konzept, welches eingesetzt wird, um die durchschnittlichen jährlichen Kosten zu schätzen, die anfallen, weil Positionen des aktuellen Port­folios als ausfallgefährdet eingestuft werden. Der erwartete Verlust wird von der Kreditausfallwahrscheinlichkeit (basierend auf dem Gegenpartei-Rating), vom gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Engagement mit einer Gegenpartei und von der zu erwartenden Höhe des Verlusts im Falle, dass der Kredit notleidend wird, abgeleitet. Anmerkung 2a enthält zwei Tabellen: Die erste Tabelle zeigt für jede Unternehmensgruppe die Wertberichtigungen für Kreditrisiken, wie sie in der Finanzrechnung verbucht wurden; die zweite Tabelle zeigt die für die einzelnen Unternehmensgruppen ausgewiesenen «abgegrenzten erwarteten Kreditrisikokosten». Diese entsprechen dem erwarteten Verlust aus Kreditrisiken für das Portfolio der jeweiligen Unternehmensgruppe, zuzüglich der Differenz zwischen den Wertberichtigungen für Kreditrisiken und dem erwarteten Verlust aus Kreditrisiken, amortisiert über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Differenz zwischen diesen abgegrenzten erwarteten Kreditrisikokosten und den auf Konzernebene für die Finanz­berichterstattung ausgewiesenen Wertberichtigungen für Kreditrisiken wird dem Corporate Center zugeordnet.

Aufgliederung Kreditrisiko1

Die Beträge sind für alle Produkttypen brutto vor Wertberichtigungen und Rückstellungen ausgewiesen.

Mio. CHF

31.12.06

31.12.05

Bankprodukte

Forderungen gegenüber Banken und Kundenausleihungen 2

364 110

314 482

Eventualverpflichtungen (brutto, vor Unterbeteiligungen) 3

17 908

16 566

Nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen (brutto, vor Unterbeteiligungen) 3

97 287

72 905

Handelsprodukte4

Positive Wiederbeschaffungswerte von Derivaten (vor Besicherung, aber nach Netting) 5

110 732

86 950

Securities-Borrowing- und -Lending- sowie Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte 6, 7

47 870

40 765

Wertberichtigungen und Rückstellungen8

(1 332)

(1 776)

Total Kreditrisiko nach Wertberichtigungen und Rückstellungen

636 575

529 892

1  Ohne Positionen von Industriebeteiligungen. 2  Für weitere Informationen siehe Anmerkung 10a (Forderungen gegenüber Banken und Kundenausleihungen). 3  Für weitere Informationen siehe Anmerkung 26 (Unwiderrufliche Zusagen und Eventualverpflichtungen). 4  Unter Ausklammerung des potenziellen zukünftigen Kreditrisikos, das aus Wertschwankungen von Produkten mit veränderlichem Wert resultiert. Das potenzielle zukünftige Kreditrisiko ist jedoch in den internen Kreditrisiko-Messgrössen zu Risikobewirtschaftungs- und Risikokontrollzwecken berücksichtigt. 5  Die Wieder­beschaffungswerte werden netto ausgewiesen, wenn die Verrechnung zum Zwecke der Eigenmittelunterlegung gestattet ist. Für weitere Informationen siehe Anmerkung 29 e) (Eigenmittelunterlegung). 6  Diese Zahl stellt die Differenz dar zwischen den ausgeliehenen oder als Sicherheiten für die Gegenparteien hinterlegten Barmitteln oder Wertschriften und den geborgten oder als ­Sicherheiten von denselben Gegenparteien im Rahmen von Securities-Borrowing- und / oder -Lending- sowie Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Barmitteln oder Wertschriften. 7  Für weitere Informationen zu dieser Art von Geschäften siehe Anmerkung 11 (Barhinterlagen für geborgte und ausgeliehene Wertschriften, Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte). 8  Für weitere Informationen siehe Anmerkung 10b (Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditrisiken).

d) Liquiditätsrisiko

Ziel der Liquiditätsbewirtschaftung von UBS ist es, so weit als möglich sicherzustellen, dass sowohl unter normalen Umständen als auch unter Stressbedingungen ausreichend Liquidität für die rechtzeitige Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen vorhanden ist, ohne inakzeptable Verluste zu erleiden oder eine nachhaltige Schädigung der Geschäftsfranchise zu riskieren. Die zum Corporate Center gehörende Treasury-Abteilung ist für die Liquiditätskontrolle verantwortlich, während die Einheit CCT der Investment Bank für das Tagesgeschäft zuständig ist. Die ­Liquidität wird zentral gesteuert. Der integrierte Ansatz umfasst eine Schätzung der wesentlichen, bekannten und zu erwartenden Cashflows und der verfügbaren erstklassigen Sicherheiten, welche allenfalls zur Deckung einer zusätzlichen Finanzierung verwendet werden könnten. Anhand dieses Ansatzes wird unsere tägliche Liquiditätsposition sorgfältig überwacht und kontrolliert zudem werden auf der Grundlage unterschiedlicher Szenarien regelmässig Liquiditätsstresstests durchgeführt. Es werden sowohl Szenarien unter normalen Marktbedingungen als auch unter Stressbedingungen analysiert. Dazu zählt neben allgemeinen Marktkrisen auch die Möglichkeit, dass unser Zugang zu den Märkten durch ein Stressereignis, das Teile des Geschäfts von UBS betrifft, beeinträchtigt oder – im schlimmsten Fall – das Rating von UBS massiv herabgestuft werden könnte.

In der Tabelle auf der nächsten Seite wird die vertraglich festgelegte Fälligkeitsstruktur der Aktiven und Passiven, die den Ausgangspunkt für die Liquiditätsanalyse bildet, per 31. Dezember 2006 aufgezeigt.

Fälligkeitsstruktur der Aktiven und Passiven

Mrd. CHF

Auf Sicht

Kündbar 1

Fällig innert 3 Monaten

Fällig innert 3 bis 12 Monaten

Fällig innert 1 bis 5 Jahren

Fällig nach 5 Jahren

Total

Aktiven

Flüssige Mittel

3,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

3,5

Forderungen gegenüber Banken

27,2

0,0

19,5

1,2

2,3

0,2

50,4

Barhinterlagen für geborgte Wertschriften

0,0

239,6

102,7

9,3

0,0

0,0

351,6

Reverse-Repurchase-Geschäfte

0,0

67,1

278,5

49,2

10,9

0,1

405,8

Handelsbestände 2

627,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

627,0

Als Sicherheit verpfändete Handelsbestände 2

251,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

251,5

Positive Wiederbeschaffungswerte 2

328,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

328,4

Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value

5,9

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

5,9

Kundenausleihungen

42,9

44,7

89,0

32,2

79,5

24,2

312,5

Finanzanlagen, zur Veräusserung verfügbar

8,1

0,0

0,3

0,1

0,2

0,2

8,9

Rechnungsabgrenzungen

10,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

10,4

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

1,5

1,5

Liegenschaften und übrige Sachanlagen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

6,9

6,9

Goodwill und andere immaterielle Anlagen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

14,8

14,8

Übrige Aktiven

17,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

17,4

Total per 31.12.06

1 322,3

351,4

490,0

92,0

92,9

47,9

2 396,5

Total per 31.12.05

1 084,2

289,8

452,6

98,2

87,9

45,6

2 058,3

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

41,4

4,4

151,9

5,2

0,3

0,5

203,7

Barhinterlagen für ausgeliehene Wertschriften

0,0

55,5

7,6

0,0

0,0

0,0

63,1

Repurchase-Geschäfte

0,0

30,9

425,1

81,8

7,7

0,0

545,5

Verpflichtungen aus Handelsbeständen 2

204,8

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

204,8

Negative Wiederbeschaffungswerte 2

332,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

332,5

Finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value

0,0

0,0

7,8

28,0

79,2

30,7

145,7

Verpflichtungen gegenüber Kunden

157,0

130,2

268,5

13,7

1,0

0,2

570,6

Rechnungsabgrenzungen

21,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

21,5

Ausgegebene Schuldtitel

0,0

0,0

101,1

21,9

9,3

57,9

190,1

Übrige Verpflichtungen

29,6

33,6

0,0

0,0

0,0

0,0

63,2

Total per 31.12.06

786,8

254,6

962,0

150,6

97,5

89,3

2 340,7

Total per 31.12.05

732,7

244,7

791,5

90,1

74,8

72,9

2 006,7

1  Gelder ohne feste Laufzeit, für welche kein Rückzug oder keine Kündigung vorliegt (diese Gelder können vom Gläubiger bzw. vom Schuldner unter Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist zurückgefordert bzw. zurückgezahlt werden). 2  Handelsbestände und derivative Instrumente sind unter «Auf Sicht» ausgewiesen, was nach Ansicht des Managements die kurzfristige Natur der Handels­aktivität am besten reflektiert. Die vertragliche Fälligkeit dieser Instrumente kann jedoch bedeutend länger sein.

Die Überwachung der Eigenmittelausstattung von UBS beruht unter anderem auf den Richtlinien und Kapitalquoten des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BIZ-Richtlinien/-Kapitalquoten). Die BIZ-Kapitalquoten stellen die anrechenbaren eigenen Mittel (Gesamtkapital und Tier-1-Kapital) den gesamten risikogewichteten Aktiven (RWAs) gegenüber.

UBS überwacht und veröffentlicht ihre Kapitalquoten nach den BIZ-Richtlinien, doch werden zur Berechnung des aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenkapitals letztlich die Vorschriften der schweizerischen Aufsichtsbehörde, der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), herangezogen. Die Anwendung dieser Vorschriften ergibt gesamthaft höhere RWAs als jene der BIZ-Richtlinien. Die gemäss EBK-Bestimmungen errechneten Kapitalquoten von UBS liegen daher unter den nach den BIZ-Richtlinien errechneten Werten.

Die Eigenkapitalanforderungen von UBS basieren auf ­ihrer Konzernrechnung, die gemäss IFRS erstellt wird. Es werden Anpassungen vorgenommen, um unter IFRS konso­lidierte Gesellschaften, die nicht im Banken-, Finanz- oder Immobilienbereich tätig sind, auszuklammern. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Verbriefungsgesellschaften, kollektive Kapitalanlagen und Industriebeteiligungen (einschliesslich Motor-Columbus im Jahr 2005). Im Einklang mit den BIZ-Empfehlungen und gemäss Vorschriften der EBK werden auch der Gewinn und die Reserven, die auf IFRS-­Basis erfasst werden, angepasst. Dies betrifft in erster Linie die im Rahmen der Fair-Value-Option verbuchten Gewinne und Verluste sowie die unrealisierten Gewinne auf zur Ver­äusserung verfügbaren Finanzanlagen.

Anrechenbare eigene Mittel nach BIZ

Die anrechenbaren eigenen Mittel nach BIZ lassen sich in zwei Teile aufgliedern. Das BIZ-Kernkapital (Tier-1-Kapital) setzt sich zusammen aus Aktienkapital, Kapitalreserven, Gewinnreserven einschliesslich Gewinn des laufenden Jahres, nicht in der Erfolgsrechnung berücksichtigte Währungsumrechnungsdifferenzen und hybrides Tier-1-Kapital (Teil des den Minderheitsanteilen zurechenbaren Eigenkapitals) abzüg­lich erwartete aufgelaufene Dividende, Nettolongpositionen in eigenen Aktien und Goodwill. Das BIZ-Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital) umfasst nachrangige langfristige Verpflichtungen. Ausserdem werden für bestimmte Risiken im Bankenbuch gegenüber anderen Finanz­instituten Abzüge vom Kapital vorgenommen. Das Tier-1-Ka­pital muss mindestens 4% betragen, während die gesamten anrechenbaren Mittel sich auf mindestens 8% der RWAs belaufen müssen.

Risikogewichtete Aktiven (RWAs) nach BIZ

Die RWAs umfassen drei Elemente: das Kreditrisiko, das Marktrisiko und die übrigen Risiken. Diese Komponenten werden nachfolgend beschrieben.

Die Komponente Kreditrisiko beinhaltet Bilanz- und Ausserbilanzforderungen, die gemäss den nachstehend erläuterten regulatorischen Formeln errechnet und je nach Gegenpartei und Sicherheit gewichtet werden. Die mit den geringsten Risiken behafteten Forderungen, wie jene gegenüber Regierungen in OECD-Ländern und durch Bareinlagen gedeckte Forderungen, werden mit 0% gewichtet, was ­bedeutet, dass für das Halten dieser Aktiven keine eigenen Mittel benötigt werden. Die mit den höchsten Risiken verbundenen Forderungen hin­gegen, zu denen ungedeckte, Firmen- oder Privatkunden gewährte Ausleihungen gehören, werden mit 100% gewichtet, d. h., diese Positionen müs­sen mit eigenen Mitteln in Höhe von 8% unterlegt sein.

Nicht zu Handelszwecken gehaltene Wertschriften werden zu den Forderungen gezählt. Der Betrag entspricht den Nettopositionen an Papieren der jeweiligen Emittenten, unter die sowohl physisch gehaltene Bestände als auch andere Positionen wie Optionen fallen. UBS-Investitionen in unter IFRS konsolidierte Industriebeteiligungen (inklusive Motor-Columbus im Jahr 2005) werden im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen als Wertschriftenposition behandelt, die nicht zu Handelszwecken gehalten wird.

Forderungen aus Derivatkontrakten umfassen zwei Komponenten: die gegenwärtigen positiven Wiederbeschaffungswerte sowie die Sicherheitsmargen (Add-ons), um das potenzielle zukünftige Risiko wiederzugeben. Wo UBS eine Netting-Rahmenvereinbarung eingegangen ist, die nach den EBK Vorschriften als im Insolvenzfall rechtlich durchsetzbar gilt, können positive und negative Wiederbeschaffungswerte mit derselben Gegenpartei miteinander verrechnet werden. In der Tabelle auf der nächsten Seite sind daher die unter Bilanzengagements aufgeführten Positionen der RWAs für Derivatkontrakte (positive Wiederbeschaffungswerte) niedriger als die in der Bilanz angegebenen positiven Wiederbeschaffungswerte. Die Add-ons-Komponente der RWAs ist in der Tabelle bei den Ausserbilanzrisiken unter Termin- und Swapkontrakte und Gekaufte Optionen angegeben.

Forderungen aus Eventualverpflichtungen und unwiderruflichen Kreditzusagen werden auf der Grundlage von Prozentsätzen des Nominalwerts, die von der Aufsichtsbehörde festgelegt wurden, in ihr Kreditäquivalent umgerechnet.

Eigene Mittel werden auch zur Abdeckung des Markt­risikos benötigt, das sich aus allen Devisen-, Energie-, Metall- und Rohstoffpositionen sowie aus allen zu Handelszwecken gehaltenen Positionen in Zinsinstrumenten und Aktien, welche die regulatorische Definition des Handelsbuchs erfüllen, ergibt, einschliesslich der mit einzelnen Aktien und gehandelten Schuldpapieren wie Anleihen verbundenen Risiken. Für die meisten Marktrisikopositionen ermittelt UBS die erforderliche Eigenkapitalunterlegung auf der Grundlage ihres internen, von der EBK bewilligten VaR-Modells – siehe Abschnitt b)(i). Für eine sehr geringe Anzahl kleiner Positionen errechnet sie die zur Unterlegung des Marktrisikos erforderlichen Eigenmittel aufgrund der durch die Aufsichtsbehörde definierten Standardmethode. Im Gegensatz zu den Berechnungen für das Kreditrisiko oder die Übrigen Aktiven führen diese Berechnungen direkt zum Eigenmittelbedarf und nicht zu einem RWA-Gegenwert. Zur Ermittlung der Gesamt­kapitalquote wird der gesamte Eigenmittelbedarf für Marktrisikopositionen in einen RWA-Gegenwert umgerechnet (in der nachstehenden Tabelle unter Marktrisikopositionen ­aufgeführt), sodass die erforderlichen Eigenmittel 8% des RWA-Gegenwerts betragen. Somit werden die erforderlichen ­eigenen Mittel zur Abdeckung des Marktrisikos mit einem Faktor von 12,5 multipliziert.

Die übrigen Risiken setzen sich aus anderen Aktiven zusammen, zu denen insbesondere Liegenschaften und Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte zählen (in der Tabelle auf der nächsten Seite unter Übrige Aktiven erfasst). Sie stellen für UBS zwar kein Kredit- oder Marktrisiko dar, bergen jedoch ein Abschreibungs- und Wertminderungs­risiko und bedürfen daher der Eigenmittelunterlegung gemäss den regulatorischen Vorschriften.

Risikogewichtete Aktiven (BIZ)

Mio. CHF

Risiken 31.12.06

Risikogewichteter Betrag 31.12.06

Risiken 31.12.05

Risikogewichteter Betrag 31.12.05

Bilanzrisiken

Forderungen gegenüber Banken und andere gedeckte Ausleihungen 1

452 821

10 438

665 932

6 991

Wertschriften-Nettopositionen 2

10 262

8 447

8 079

6 849

Positive Wiederbeschaffungswerte 3

110 732

24 161

86 950

20 546

Ausleihungen nach Abzug von Wertberichtigungen und andere gedeckte Ausleihungen 1

887 694

206 359

540 051

196 091

Rechnungsabgrenzungen

9 302

4 920

9 081

4 815

Liegenschaften und übrige Sachanlagen

8 436

8 436

7 957

7 957

Übrige Aktiven

15 976

10 827

13 292

9 115

Ausserbilanzrisiken

Eventualverpflichtungen

17 908

7 842

16 595

7 474

Unwiderrufliche Kreditzusagen

98 439

23 592

73 220

18 487

Termin- und Swapkontrakte 4

31 522 982

16 599

22 365 432

10 738

Gekaufte Optionen 4

1 913 971

411

1 629 260

311

Marktrisikopositionen5

19 860

21 035

Total risikogewichtete Aktiven

341 892

310 409

1  Einschliesslich Securities-Borrowing- und Reverse-Repurchase-Geschäften auf Bruttobasis sowie handelbarer Kredite, die Teil der Handelsbestände sind (zur Syndizierung oder zum Verkauf). Diese Finanz­instrumente wurden in der Marktrisikoposition nicht berücksichtigt. 2  Positionen der Unternehmensgruppe Industriebeteiligungen, die für Eigenmittelunterlegungszwecke nicht konsolidiert wurden, sind enthalten. Positionen des Handelsbuchs, die in Marktrisikopositionen enthalten sind, sind nicht berücksichtigt. 3  Entspricht dem Fair Value von Termin- und Swapkontrakten sowie ge­kauften Optionen, sofern die Fair Values positiv sind. Dabei wurde Netting durchgeführt, soweit dies möglich war. 4  Entspricht den Sicherheitsmargen (Add-ons) dieser Kontrakte. 5  Regulatorische Eigenmittelunterlegungsvorschriften für das Marktrisiko, nach bewilligtem Value-at-Risk-Modell oder Standardmethode berechnet und zur Ermittlung des Gegenwerts der risikogewichteten Aktiven mit 12,5 multipliziert.

BIZ-Eigenkapitalquoten

Kapital in Mio. CHF 31.12.06

Kennzahl in % 31.12.06

Kapital in Mio. CHF 31.12.05

Kennzahl in % 31.12.05

Tier-1-Kapital

40 528

11,9

39 834

12,8

davon: hybrides Tier-1-Kapital

5 633

1,6

4 975

1,6

Tier-2-Kapital

9 836

2,9

3 974

1,3

Total (Tier 1 und 2)

50 364

14,7

43 808

14,1

Das Tier-1-Kapital beinhaltet Preferred Securities im Umfang von 5633 Millionen Franken (3300 Millionen US-Dollar und 1000 Millionen Euro) am 31. Dezember 2006 und 4975 Millionen Franken (2600 Millionen US-Dollar und 1000 Millionen Euro) am 31. Dezember 2005.

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