UBS setzt verschiedene kreditbezogene Finanzinstrumente ein, um den Finanzbedürfnissen ihrer Kunden zu entsprechen. Die Bank
erteilt Zusagen zur Verlängerung von Krediten, Garantieverpflichtungen und Akkreditiven sowie Garantien und Zusagen für Repo-Geschäfte
und stellt Note Issuance Facilities und Revolving Underwriting Facilities zur Verfügung. Garantien stellen unwiderrufliche,
der Erfüllung gewisser Bedingungen unterliegende Zusagen für Zahlungen der Bank dar, falls die Kunden ihren Verpflichtungen
gegenüber Dritten nicht nachkommen. UBS gewährt auch Kreditverlängerungen in Form höherer Kreditlimiten, welche die Liquidität
der Bankkunden sicherstellen, jedoch noch nicht beansprucht wurden. Ihre Laufzeit liegt grösstenteils zwischen einem Monat
und fünf Jahren. Der Maximalbetrag, den UBS zu leisten hat, falls der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der
vertraglich vereinbarte Betrag dieser Instrumente. Das damit verbundene Risiko entspricht ungefähr jenem von Kreditverlängerungen
und unterliegt denselben Kriterien zur Risikobewirtschaftung und -kontrolle. Für Rückstellungen im Zusammenhang mit unwiderruflichen
Zusagen und Eventualverpflichtungen wurden in der Erfolgsrechnung netto Reduktionen des Aufwands per 31. Dezember 2006, 2005
bzw. 2004 in Höhe von 10 Millionen Franken, 39 Millionen Franken bzw. 31 Millionen Franken verbucht.
Die Rückstellungen für Garantien, Dokumentarakkreditive und ähnliche Instrumente beliefen sich am 31. Dezember 2006 auf 76
Millionen Franken, bzw. am 31. Dezember 2005 auf 109 Millionen Franken (siehe auch Anmerkung 21 – Rückstellungen).
UBS geht in der Regel Unterbeteiligungen ein, um die mit Zusagen und Eventualverpflichtungen der Bank verbundenen Risiken
zu vermindern. Bei einer Unterbeteiligung verpflichtet sich eine Drittpartei, sich am Verlust zu beteiligen, falls ein Schuldner
seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und gegebenenfalls einen Teil des Kredits zu finanzieren. Die Vertragsbeziehung besteht
zwischen UBS und dem Schuldner; der Unterbeteiligte hat nur eine indirekte Beziehung. UBS schliesst Unterbeteiligungsvereinbarungen
nur mit Banken ab, die ein UBS Gegenpartei-Rating aufweisen, das mindestens jenem des Schuldners entspricht.
Das Schweizer Bankengesetz und die neue Einlagensicherung verlangen seit dem 1. Januar 2006 von den Schweizer Banken und Effektenhändlern,
dass sie bei einer Insolvenz einer anderen Schweizer Bank oder eines Effektenhändlers für privilegierte Kundenguthaben gemeinsam
einen Garantiebetrag von bis zu 4 Milliarden Franken bereitstellen. Die Eidgenössische Bankenkommission schätzt den Anteil
von UBS an der Einlagensicherung auf 953 Millionen Franken für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007. Die Einlagensicherung
entspricht einer Garantie und setzt UBS einem zusätzlichen Kreditrisiko aus, das in der Tabelle auf der folgenden Seite nicht
berücksichtigt ist. UBS erachtet die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts aufgrund dieser Eventualverpflichtung als gering.
UBS ist Mitglied zahlreicher Wertpapier- und Futures-Börsen sowie Clearingorganisationen. Aufgrund einiger dieser Mitgliedschaften
kann UBS verpflichtet sein, Anteile von finanziellen Verpflichtungen anderer Mitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen
nicht nachgekommen sind, zu übernehmen oder kann zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen ausgesetzt sein. Obwohl die Mitgliedschaftsbedingungen
in den jeweiligen Organisationen unterschiedlich sind, würden Verpflichtungen grundsätzlich nur entstehen, wenn die Börsen
oder Clearingzentralen ihre eigenen Mittel aufgebraucht hätten. Das maximale Kreditrisiko aus solchen Garantien ist in der
Tabelle auf der nächsten Seite nicht enthalten. UBS betrachtet die Wahrscheinlichkeit eines wesentlichen Verlusts aufgrund
solcher Verpflichtungen als gering.
Im Rahmen ihrer Handels- und Market-Making-Aktivitäten schreibt UBS Put-Optionen auf eine Vielzahl von Basiswerten. Das Schreiben
von Put-Optionen unterliegt dem Risikokontrollsystem von UBS. Für das Schreiben von Put-Optionen erhält UBS eine Prämie,
die in der Bilanz als negativer Wiederbeschaffungswert verbucht wird. Das gesamte Kontraktvolumen einer geschriebenen Put-Option,
das der Anzahl Einheiten des Basiswerts multipliziert mit dem Ausübungspreis pro Einheit entspricht, wird als erteilte Marktpreisgarantie
betrachtet, da der Optionsinhaber UBS verpflichten kann, den Basiswert zum festgelegten Ausübungspreis zu erwerben. Der Fair
Value aller geschriebenen Put-Optionen wird in der Bilanz als negativer Wiederbeschaffungswert erfasst, der infolge veränderter
Marktparameter über die Zeit ändert. Der gesamte negative Wiederbeschaffungswert von geschriebenen Put-Optionen ist deutlich
niedriger als das zugrunde liegende gesamte Kontraktvolumen, das dem maximalen Betrag entspricht, den UBS im Falle der Ausübung
der Put-Optionen bezahlen müsste. Dementsprechend liefert weder das gesamte Kontraktvolumen des Basiswerts noch der negative
Wiederbeschaffungswert einen Hinweis auf das effektive Risiko der geschriebenen Optionen. Der Marktwert der Garantien in Form
von geschriebenen Put-Optionen und anderer Formen von Marktpreisgarantien betrug am 31. Dezember 2006 481 656 Millionen Franken
und am 31. Dezember 2005 317 973 Millionen Franken.