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Total | Total | ||||
Mio. CHF | Operative Risiken | Rechtsfälle | Übrige Risiken 1 | 31.12.06 | 31.12.05 2 |
Stand am Anfang des Geschäftsjahres | 334 | 592 | 1 146 | 2 072 | 2 020 |
Zugänge aus übernommenen Unternehmen | 0 | 25 | 1 | 26 | 1 |
Neubildung zulasten Erfolgsrechnung | (7) | 404 | 233 | 630 | 520 |
Kapitalisierte Wiederherstellungskosten | 0 | 0 | 22 | 22 | 3 |
Wiedereingänge | 3 | 2 | 0 | 5 | 25 |
Verwendung | (63) | (290) | (113) | (466) | (588) |
Veräusserung von Tochtergesellschaften | 0 | 0 | (607) 2 | (607) | (11) |
Umklassierungen | (72) | 0 | 108 | 36 | 0 |
Umrechnungsdifferenzen | (10) | (34) | (2) | (46) | 102 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres | 185 | 699 | 788 | 1 672 | 2 072 |
Rechtliche Verfahren
Das rechtliche und regulatorische Umfeld, in welchem sich UBS bewegt, birgt erhebliche Prozessrisiken. Als Folge davon ist UBS in verschiedene Zivil-, Schieds-, Straf- und aufsichtsrechtliche Verfahren involviert, die von vielen Unsicherheiten geprägt sind, und deren Ausgang, insbesondere in der Anfangsphase, oft schwierig abzuschätzen ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist UBS unter Umständen und nach durchgeführter Kosten/Nutzen-Analyse bereit, solche Verfahren durch Vergleich zu erledigen, ohne dass damit ein eigenes Fehlverhalten eingeräumt würde. UBS nimmt für Verfahren Rückstellungen nur dann vor, wenn die Geschäftsleitung (nach erfolgter Beratung durch Experten) zur Auffassung gelangt, dass der Bestand einer Zahlungsverpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Zahlung zuverlässig abgeschätzt werden kann. Für Klagen gegen UBS, die nach Einschätzung der Geschäftsleitung ohne Rechtsgrundlage sind und für die eine Haftung von UBS wenig wahrscheinlich ist, werden keine Rückstellungen gebildet.
Per 31. Dezember 2006 war UBS in folgende Verfahren involviert, die für den Berichtszeitraum wesentlich («material») sind:
(a) InsightOne: Im Dezember 2006 erhob die New Yorker Staatsanwaltschaft Zivilklage betreffend InsightOne. InsightOne ist ein gebührenbasiertes Brokerage-Programm für Privatkunden in den USA, bei dem Kunden anstelle von Kommissionen pro Transaktion eine vermögensabhängige Gebühr bezahlen. Damit sollen die Interessen von Finanzberatern und Kunden einander angeglichen werden. UBS bestreitet, dass dieses Programm darauf ausgerichtet war, Kunden zu benachteiligen, und wird sich der Klage vehement widersetzen.
(b) Tax Shelter: Im Rahmen einer Strafuntersuchung von steuerlich motivierten Kundentransaktionen (Tax Shelters) überprüft die US-Bundesanwaltschaft für New York/Bezirk Süd das Verhalten von UBS im Zusammenhang mit bestimmten, steuerlich motivierten Transaktionen, an denen UBS und andere Unternehmen in den Jahren 1996-2000 beteiligt waren. UBS arbeitet bei der Untersuchung mit der Bundesanwaltschaft zusammen.
(c) Municipal Bonds: Im November 2006 wurden UBS und andere Unternehmen von der Kartellabteilung des US-amerikanischen Justizministeriums sowie von der amerikanischen SEC mittels Verfügung aufgefordert, Dokumente und Informationen zu liefern. Gegenstand der behördlichen Untersuchungen ist das Verhalten von UBS in Bezug auf Derivattransaktionen mit Emittenten von Municipal-Bonds und die Anlage des Erlöses aus den Emissionen dieser Bonds. UBS arbeitet bei den Untersuchungen mit den Behörden zusammen.
(d) HealthSouth: UBS ist Beklagte in zwei Sammelklageverfahren, die beim US-amerikanischen Bundesgericht für den Bezirk Alabama Nord von Aktionären und Obligationären von HealthSouth Corp. eingeleitet wurden. Gegenstand der Verfahren sind von UBS für HealthSouth erbrachte Finanzdienstleistungen. Ausserdem ist ein Verfahren vor einem gliedstaatlichen Gericht in Alabama hängig, in welchem Zivilansprüche von HealthSouth gegenüber UBS geltend gemacht werden. Schliesslich hat UBS im Rahmen einer Untersuchung der amerikanischen Börsenaufsicht SEC zu ihrer Rolle als Finanzdienstleister für HealthSouth Stellung genommen.
(e) Konkursmasse von Enron: Im November 2003 reichte Enron beim US-amerikanischen Konkursgericht New York Süd eine Anfechtungsklage gegen UBS und andere Unternehmen ein. Mit der Anfechtungsklage wird die Rückzahlung von vor dem Konkurs von Enron geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit Termin- und Swap-Geschäften verlangt. Das Konkursgericht wies den Antrag von UBS auf Abweisung der Klage in einem beschleunigten Verfahren im August 2005 ab. Das Discovery-Verfahren dauert an.
(f) Parmalat: UBS ist in Italien in verschiedene, im Zusammenhang mit dem Konkurs von Parmalat stehende Verfahren involviert. Zu diesen Verfahren gehören eine Anfechtungsklage gegen UBS Limited im Zusammenhang mit einer strukturierten Finanztransaktion. Zudem hat Parmalat zwei Schadensersatzklagen eingereicht, wobei sich eine gegen UBS Limited richtet und sich auf dieselbe strukturierte Finanztransaktion bezieht wie die Anfechtungsklage. Die andere Schadenersatzklage richtet sich gegen UBS AG und betrifft Derivattransaktionen. Ferner wird in Mailand gegen UBS Limited und zwei UBS-Mitarbeiter strafrechtlich ermittelt. Im Rahmen dieser Strafuntersuchung wurden von einzelnen Anlegern weitere Zivilklagen erhoben. Alle Verfahren befinden sich in der Anfangsphase. UBS bestreitet alle in dieser Angelegenheit gegen den Konzern und seine Mitarbeiter vorgebrachten Vorwürfe.
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