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Geschäftsberichte 2006  
Jahresbericht Finanzbericht Handbuch
     
Jahresergebnis 2006
 

Corporate Governance
Corporate Governance

Corporate Governance - die Art und Weise, wie Führung und Management des Unternehmens organisiert sind und in der Praxis funktionieren - verfolgt das Ziel, das Unternehmen zum Erfolg zu führen, die Interessen der Aktionäre zu wahren und für diese einen Mehrwert zu schaffen.

Umfassende Informationen über Corporate Governance sind im Handbuch 2006/2007 zu finden.

Führungsstruktur

UBS verfügt auf oberster Stufe über zwei streng getrennte Führungsgremien, wie dies von der schweizerischen Bankengesetzgebung vorgeschrieben ist. Die Funktionen des Präsidenten des Verwaltungsrates einerseits und des Group Chief Executive Officer (Group CEO) andererseits sind zwei verschiedenen Personen übertragen, damit die Gewaltentrennung ­gewährleistet ist. Diese Struktur macht den Verwaltungsrat unabhängig vom Tagesgeschäft des Unternehmens, für das die Konzernleitung die Verantwortung trägt. Niemand kann Mitglied beider Gremien sein.

Verwaltungsrat

Wenn es um die langfristige Ausrichtung eines Unternehmens und die wirkungsvolle Überwachung des Managements geht, verlassen sich Aktionäre in erster Linie auf den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat trägt die oberste Verantwortung für die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens, für Personalentscheidungen auf der obersten Führungsebene sowie für die Definition der Risikogrundsätze und der Risikofähigkeit von UBS.

Das Gremium setzt sich aus erfahrenen, ehemaligen Mitgliedern der obersten UBS-Führung und einer Mehrheit vollständig unabhängiger externer Mitglieder mit unterschiedlichen Fähigkeiten zusammen.

Ehemalige Führungskräfte von UBS sind mit den kom­plexen Geschäftstätigkeiten und -prozessen moderner globaler Finanzdienstleistungsunternehmen vertraut und so oft besser befähigt, die Entscheidungen des Managements zu beurteilen. Da sie neben ihrer vollamtlichen Tätigkeit bei UBS keine bedeutenden beruflichen Verpflichtungen oder Mandate ausüben, verfügen sie über genügend Zeit und Ressourcen für ihre anspruchsvolle Aufgabe.

Unabhängige Mitglieder ergänzen die Kompetenzen der vollamtlichen Verwaltungsräte und tragen mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen dazu bei, die vielfältigen, strategischen und unternehmerischen Herausforderungen, mit denen UBS weltweit konfrontiert ist, zu meistern. UBS achtet auch bezüglich der Nationalitäten der Verwaltungsratsmitglieder auf eine ausgewogene Zusammensetzung. Die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Verwaltungsrat wählt seinen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und die verschiedenen Verwaltungsratsausschüsse selbst (Audit Committee, Compensation Committee, Nominating Committee und Corporate Responsibility Committee).

Konzernleitung

Die Konzernleitung trägt die Verantwortung für das Geschäft und fühlt sich einer gemeinsamen Vision verpflichtet: UBS zum besten globalen Finanzdienstleistungsunternehmen zu machen. Der Konzernleitung und insbesondere ihrem Präsidenten obliegt die Verantwortung für die Umsetzung der Konzernstrategie und für das Konzernergebnis. Sie gewährleistet zudem die konzernweite Zusammenarbeit der Unternehmensgruppen im Sinne des integrierten Geschäftsmodells sowie die Nutzung von Synergien innerhalb von UBS. Sie ist dem Verwaltungsrat gegenüber verantwortlich für das UBS-Geschäftsergebnis.

Die Konzernleitung besteht aus dem Group CEO, den CEOs der drei Unternehmensgruppen sowie aus Führungskräften, welche die wichtigsten Wachstumsbereiche und geografischen Märkte vertreten. Der Konzernleitung gehören zudem die Leiter der wichtigsten Kontrollfunktionen - Risiko, Finanzen und Recht - von UBS an. Damit wird ihrer grossen Bedeutung für den Gesamterfolg des Unternehmens Rechnung getragen. Dank ihrer Erfahrung sind diese Führungskräfte in der Lage, die geschäftlichen Herausforderungen in ihrer vollen Komplexität abzudecken und deren vielfältige Aspekte in Einklang zu bringen.

Entschädigung an oberste Führungskräfte

Grundsätze

Die Kompensationsprogramme für die obersten Führungskräfte (wie auch für alle anderen Mitarbeiter von UBS) gründen auf zwei zusammenhängenden Grundsätzen: Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und Kompensation von Leistung. Die Kompensation der obersten Führungskräfte wird in Anwendung strikter Regeln genehmigt, womit sichergestellt wird, dass keine Führungskraft an Entscheidungen über ihre eigene Kompensation beteiligt ist. Um die Interessen des Managements auf jene der Aktionäre auszurichten, fördert UBS eine starke Aktienbeteiligung der obersten Führungskräfte.

Die Kompensation für oberste Führungskräfte umfasst vier Elemente: Basissalär, leistungsabhängige Vergütung, Aktienoptionen sowie Sach- und Zusatzleistungen. UBS legt grossen Wert auf die variablen Komponenten der Kompensation. 2006 machten die Basissaläre im Durchschnitt rund 6,5% der an die obersten Führungskräfte ausgerichteten Gesamtkompensation aus.

50% der leistungsabhängigen Vergütung werden in Form von gesperrten Aktien ausgerichtet. Die Aktien werden in der Regel über eine Frist von fünf Jahren gestaffelt frei. Aktienoptionen stellen bei UBS eine Anerkennung des individuellen Beitrags einer Führungskraft zum Gesamterfolg des Unternehmens dar und sind kein Teil der jährlichen leistungsabhängigen Vergütung. Die Zuteilung von Aktienoptionen trägt dazu bei, die Interessen der obersten Führungskraft mit jenen der Aktionäre in Einklang zu bringen, zumal sich die Aus­übung der Option nur dann auszahlt, wenn seit dem Zuteilungsdatum der Kurs der UBS-Aktie um mindestens 10% angestiegen ist.

Entschädigungen 2006 der vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitungsmitglieder

Die Kompensation der drei vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und der zehn Mitglieder, die am 31. Dezember 2006 der Konzernleitung angehörten, belief sich im ­Geschäftsjahr 2006 auf insgesamt 246 832 740 Franken. Dieser Betrag umfasst Basissaläre, leistungsabhängige Vergütungen, Aktienoptionen, Arbeitgeberbeiträge an Vorsorgeeinrichtungen sowie Sach- und Zusatzleistungen. Die Vergütungen nahmen gegenüber dem Vorjahr um 10,9% zu, das den UBS-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen stieg im selben Zeitraum jedoch um 18% und bezogen auf das Finanzdienstleistungsgeschäft gar um 19%. Von sämtlichen an die UBS-Mitarbeiter im Jahr 2006 ausgerichteten leistungsabhängigen Vergütungen entfielen 1,85% auf die obersten Führungskräfte. Die obersten Führungskräfte erhielten im Jahr 2006 ohne Aktienoptionen 1,51% und inklusive Aktienoptionen 1,68% des Vorsteuergewinns von UBS (berechnet jeweils zum Marktwert). 2005 lagen diese Anteile bei 1,55% res­pektive 1,71%.

Entschädigungen 2006 der nebenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates

Nebenamtliche Verwaltungsratsmitglieder werden unabhängig vom Konzernergebnis entlöhnt.

Sie erhalten - entsprechend dem Arbeitsaufwand - ein Grundhonorar und zusätzliche Entschädigungen für ihre Mitgliedschaft in Ausschüssen. Die neun nebenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für die Amtsperiode zwischen den Generalversammlungen 2006 und 2007 eine Vergütung von insgesamt 5 938 753 Franken in Form von gesperrten Aktien und Barzahlungen.

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

UBS ist dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre - von grossen institutionellen Investoren bis hin zu Einzelanlegern - verpflichtet und informiert sie regelmässig über die Entwicklung des Unternehmens.

Es bestehen weder Eintragungsbegrenzungen noch Einschränkungen bezüglich des Stimmrechts. Nominee-Gesellschaften und Treuhänder, die in der Regel eine grosse Anzahl Anleger vertreten, können eine unbegrenzte Anzahl Aktien eintragen. Die Stimmrechte sind jedoch auf 5% der ausstehenden UBS-Aktien begrenzt. Damit soll verhindert werden, dass sich unbekannte Aktionäre mit bedeutenden Beteiligungen ins Aktienregister eintragen lassen.

Alle eingetragenen Aktionäre werden an die Generalversammlungen eingeladen. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen, können zu jedem Verhandlungsgegenstand Weisungen erteilen und angeben, ob sie für oder gegen ein Traktandum stimmen oder sich der Stimme enthalten wollen. Dazu übertragen sie ihre Stimmen dem vom schweizerischen Aktienrecht vorgeschriebenen und von UBS bestimmten unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder lassen sich durch UBS, eine andere Bank oder einen anderen eingetragenen Aktionär ihrer Wahl vertreten.

An den Generalversammlungen haben die Aktionäre Gelegenheit, Fragen zur Entwicklung des Unternehmens und zu den Ereignissen im Berichtsjahr zu stellen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sowie die Vertreter der internen und externen Revision stehen zur Beantwortung dieser Fragen zur Verfügung. Aktionäre, die einzeln oder zusammen Aktien im Nennwert von mindestens 62 500 Franken vertreten, können die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen vorschlagen, die der Generalversammlung vorgelegt werden sollen.

Revisionshonorare

Das Präsidium des Verwaltungsrates, das Audit Committee und in letzter Instanz der Verwaltungsrat sorgen dafür, dass die Revisionstätigkeit einwandfrei funktioniert. Das Audit Committee überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen des Konzernprüfers und seiner leitenden Revisoren. Ernst & Young AG, Basel, übt das globale Revisionsmandat des UBS-Konzerns aus. Sie nimmt alle Revisionsfunktionen gemäss Gesetz, den regulatorischen Bestimmungen und den UBS Statuten wahr.

Die Konzernrevision nimmt eine unabhängige Beur­teilung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme von UBS und der Einhaltung wichtiger Bestimmungen und ­Vorschriften vor. Um volle Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung zu gewährleisten, ist der Leiter der Konzern­revision direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterstellt.

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