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Corporate Governance
Corporate Governance  Corporate Governance - die Art und Weise, wie Führung und Management des Unternehmens organisiert sind und in der Praxis funktionieren
- verfolgt das Ziel, das Unternehmen zum Erfolg zu führen, die Interessen der Aktionäre zu wahren und für diese einen Mehrwert
zu schaffen.
Umfassende Informationen über Corporate Governance sind im Handbuch 2006/2007 zu finden.
Führungsstruktur
UBS verfügt auf oberster Stufe über zwei streng getrennte Führungsgremien, wie dies von der schweizerischen Bankengesetzgebung
vorgeschrieben ist. Die Funktionen des Präsidenten des Verwaltungsrates einerseits und des Group Chief Executive Officer (Group
CEO) andererseits sind zwei verschiedenen Personen übertragen, damit die Gewaltentrennung gewährleistet ist. Diese Struktur
macht den Verwaltungsrat unabhängig vom Tagesgeschäft des Unternehmens, für das die Konzernleitung die Verantwortung trägt.
Niemand kann Mitglied beider Gremien sein.
VerwaltungsratWenn es um die langfristige Ausrichtung eines Unternehmens und die wirkungsvolle Überwachung des Managements geht, verlassen
sich Aktionäre in erster Linie auf den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat trägt die oberste Verantwortung für die mittel-
und langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens, für Personalentscheidungen auf der obersten Führungsebene sowie
für die Definition der Risikogrundsätze und der Risikofähigkeit von UBS. Das Gremium setzt sich aus erfahrenen, ehemaligen Mitgliedern der obersten UBS-Führung und einer Mehrheit vollständig unabhängiger
externer Mitglieder mit unterschiedlichen Fähigkeiten zusammen.
Ehemalige Führungskräfte von UBS sind mit den komplexen Geschäftstätigkeiten und -prozessen moderner globaler Finanzdienstleistungsunternehmen
vertraut und so oft besser befähigt, die Entscheidungen des Managements zu beurteilen. Da sie neben ihrer vollamtlichen Tätigkeit
bei UBS keine bedeutenden beruflichen Verpflichtungen oder Mandate ausüben, verfügen sie über genügend Zeit und Ressourcen
für ihre anspruchsvolle Aufgabe.
Unabhängige Mitglieder ergänzen die Kompetenzen der vollamtlichen Verwaltungsräte und tragen mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen
dazu bei, die vielfältigen, strategischen und unternehmerischen Herausforderungen, mit denen UBS weltweit konfrontiert ist,
zu meistern. UBS achtet auch bezüglich der Nationalitäten der Verwaltungsratsmitglieder auf eine ausgewogene Zusammensetzung.
Die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
Der Verwaltungsrat wählt seinen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und die verschiedenen Verwaltungsratsausschüsse selbst
(Audit Committee, Compensation Committee, Nominating Committee und Corporate Responsibility Committee).
KonzernleitungDie Konzernleitung trägt die Verantwortung für das Geschäft und fühlt sich einer gemeinsamen Vision verpflichtet: UBS zum
besten globalen Finanzdienstleistungsunternehmen zu machen. Der Konzernleitung und insbesondere ihrem Präsidenten obliegt
die Verantwortung für die Umsetzung der Konzernstrategie und für das Konzernergebnis. Sie gewährleistet zudem die konzernweite
Zusammenarbeit der Unternehmensgruppen im Sinne des integrierten Geschäftsmodells sowie die Nutzung von Synergien innerhalb
von UBS. Sie ist dem Verwaltungsrat gegenüber verantwortlich für das UBS-Geschäftsergebnis. Die Konzernleitung besteht aus dem Group CEO, den CEOs der drei Unternehmensgruppen sowie aus Führungskräften, welche die
wichtigsten Wachstumsbereiche und geografischen Märkte vertreten. Der Konzernleitung gehören zudem die Leiter der wichtigsten
Kontrollfunktionen - Risiko, Finanzen und Recht - von UBS an. Damit wird ihrer grossen Bedeutung für den Gesamterfolg des
Unternehmens Rechnung getragen. Dank ihrer Erfahrung sind diese Führungskräfte in der Lage, die geschäftlichen Herausforderungen
in ihrer vollen Komplexität abzudecken und deren vielfältige Aspekte in Einklang zu bringen.
Entschädigung an oberste FührungskräfteGrundsätzeDie Kompensationsprogramme für die obersten Führungskräfte (wie auch für alle anderen Mitarbeiter von UBS) gründen auf zwei
zusammenhängenden Grundsätzen: Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre und Kompensation von Leistung. Die Kompensation der
obersten Führungskräfte wird in Anwendung strikter Regeln genehmigt, womit sichergestellt wird, dass keine Führungskraft an
Entscheidungen über ihre eigene Kompensation beteiligt ist. Um die Interessen des Managements auf jene der Aktionäre auszurichten,
fördert UBS eine starke Aktienbeteiligung der obersten Führungskräfte.
Die Kompensation für oberste Führungskräfte umfasst vier Elemente: Basissalär, leistungsabhängige Vergütung, Aktienoptionen
sowie Sach- und Zusatzleistungen. UBS legt grossen Wert auf die variablen Komponenten der Kompensation. 2006 machten die Basissaläre
im Durchschnitt rund 6,5% der an die obersten Führungskräfte ausgerichteten Gesamtkompensation aus. 50% der leistungsabhängigen Vergütung werden in Form von gesperrten Aktien ausgerichtet. Die Aktien werden in der Regel über
eine Frist von fünf Jahren gestaffelt frei. Aktienoptionen stellen bei UBS eine Anerkennung des individuellen Beitrags einer
Führungskraft zum Gesamterfolg des Unternehmens dar und sind kein Teil der jährlichen leistungsabhängigen Vergütung. Die Zuteilung
von Aktienoptionen trägt dazu bei, die Interessen der obersten Führungskraft mit jenen der Aktionäre in Einklang zu bringen,
zumal sich die Ausübung der Option nur dann auszahlt, wenn seit dem Zuteilungsdatum der Kurs der UBS-Aktie um mindestens
10% angestiegen ist. Entschädigungen 2006 der vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und der KonzernleitungsmitgliederDie Kompensation der drei vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und der zehn Mitglieder, die am 31. Dezember 2006
der Konzernleitung angehörten, belief sich im Geschäftsjahr 2006 auf insgesamt 246 832 740 Franken. Dieser Betrag umfasst
Basissaläre, leistungsabhängige Vergütungen, Aktienoptionen, Arbeitgeberbeiträge an Vorsorgeeinrichtungen sowie Sach- und
Zusatzleistungen. Die Vergütungen nahmen gegenüber dem Vorjahr um 10,9% zu, das den UBS-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen stieg im selben Zeitraum jedoch um 18% und bezogen auf das Finanzdienstleistungsgeschäft
gar um 19%. Von sämtlichen an die UBS-Mitarbeiter im Jahr 2006 ausgerichteten leistungsabhängigen Vergütungen entfielen 1,85%
auf die obersten Führungskräfte. Die obersten Führungskräfte erhielten im Jahr 2006 ohne Aktienoptionen 1,51% und inklusive
Aktienoptionen 1,68% des Vorsteuergewinns von UBS (berechnet jeweils zum Marktwert). 2005 lagen diese Anteile bei 1,55% respektive
1,71%. Entschädigungen 2006 der nebenamtlichen Mitglieder des VerwaltungsratesNebenamtliche Verwaltungsratsmitglieder werden unabhängig vom Konzernergebnis entlöhnt.
Sie erhalten - entsprechend dem Arbeitsaufwand - ein Grundhonorar und zusätzliche Entschädigungen für ihre Mitgliedschaft
in Ausschüssen. Die neun nebenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für die Amtsperiode zwischen den Generalversammlungen
2006 und 2007 eine Vergütung von insgesamt 5 938 753 Franken in Form von gesperrten Aktien und Barzahlungen.
Mitwirkungsrechte der Aktionäre
UBS ist dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre - von grossen institutionellen Investoren bis hin zu Einzelanlegern
- verpflichtet und informiert sie regelmässig über die Entwicklung des Unternehmens.
Es bestehen weder Eintragungsbegrenzungen noch Einschränkungen bezüglich des Stimmrechts. Nominee-Gesellschaften und Treuhänder,
die in der Regel eine grosse Anzahl Anleger vertreten, können eine unbegrenzte Anzahl Aktien eintragen. Die Stimmrechte sind
jedoch auf 5% der ausstehenden UBS-Aktien begrenzt. Damit soll verhindert werden, dass sich unbekannte Aktionäre mit bedeutenden
Beteiligungen ins Aktienregister eintragen lassen.
Alle eingetragenen Aktionäre werden an die Generalversammlungen eingeladen. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen, können
zu jedem Verhandlungsgegenstand Weisungen erteilen und angeben, ob sie für oder gegen ein Traktandum stimmen oder sich der
Stimme enthalten wollen. Dazu übertragen sie ihre Stimmen dem vom schweizerischen Aktienrecht vorgeschriebenen und von UBS
bestimmten unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder lassen sich durch UBS, eine andere Bank oder einen anderen eingetragenen
Aktionär ihrer Wahl vertreten.
An den Generalversammlungen haben die Aktionäre Gelegenheit, Fragen zur Entwicklung des Unternehmens und zu den Ereignissen
im Berichtsjahr zu stellen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sowie die Vertreter der internen und
externen Revision stehen zur Beantwortung dieser Fragen zur Verfügung. Aktionäre, die einzeln oder zusammen Aktien im Nennwert
von mindestens 62 500 Franken vertreten, können die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen vorschlagen, die der Generalversammlung
vorgelegt werden sollen.
RevisionshonorareDas Präsidium des Verwaltungsrates, das Audit Committee und in letzter Instanz der Verwaltungsrat sorgen dafür, dass die Revisionstätigkeit
einwandfrei funktioniert. Das Audit Committee überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates die Qualifikation, die Unabhängigkeit
und die Leistungen des Konzernprüfers und seiner leitenden Revisoren. Ernst & Young AG, Basel, übt das globale Revisionsmandat
des UBS-Konzerns aus. Sie nimmt alle Revisionsfunktionen gemäss Gesetz, den regulatorischen Bestimmungen und den UBS Statuten
wahr.
Die Konzernrevision nimmt eine unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme von UBS und der Einhaltung
wichtiger Bestimmungen und Vorschriften vor. Um volle Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung zu gewährleisten, ist der Leiter
der Konzernrevision direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates unterstellt.
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