Eigenkapitalbehandlung des Marktrisikos
Unser VaR-Modell steht im Einklang mit den Eigenmittelanforderungen für Marktrisikopositionen und wurde durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), unsere Hauptaufsichtsbehörde, bewilligt.
Im Rahmen der Eigenkapitalbehandlung fällt unser Handelsgeschäft mehrheitlich unter die Definition des «Handelsbuchs». Dies hat zur Folge, dass sowohl für die allgemeinen (generellen) als auch die übrigen Marktrisiken (Residuen) in diesen Büchern die Eigenmittelanforderungen für Marktrisikopositionen gelten. Wertschriften und andere handelbare Vermögenswerte wiederum unterliegen nicht grundsätzlich den Eigenkapitalanforderungen, die für das «Bankbuch» gelten und in der Regel höher sind. Wenn eine Handelsposition in einem Vermögenswert nicht mehr dem Handelsbuch zugerechnet werden kann (beispielsweise wenn die Position illiquide wird), muss sie gemäss den für das Bankbuch geltenden Bestimmungen durch Eigenmittel unterlegt sein, bleibt aber weiterhin für interne Kontrollzwecke der Marktrisikokontrolle unterworfen. Die Eigenmittelunterlegung der Marktrisiken wird anhand des 10-Tages-VaR ermittelt, während die den Aufsichtsbehörden zu meldenden Backtesting-Ergebnisse anhand des 1-Tages-VaR berechnet werden. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften werden Backtesting-Ausnahmen unserer internen und externen Revisionsstelle sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden mitgeteilt.
Unser Handel mit Derivaten auf Basismetalle und landwirtschaftliche Rohstoffe unterliegt derzeit dem «Standardansatz» für Marktrisikokapital. Dieser Ansatz ist sehr konservativ, doch haben wir bei der EBK beantragt, diese Geschäfte in das bewilligte VaR-Modell übernehmen zu dürfen.
Die nicht handelsbezogenen Währungsengagements, die keine strukturellen Positionen umfassen, unterliegen einem Anrechnungsbetrag für die Eigenmittelunterlegung und sind zu diesem Zweck im VaR erfasst. Auf die übrigen handelsbezogenen Marktrisiken wird dieser Anrechnungsbetrag nicht angewandt, doch wird das Zinsrisiko im Bankbuch den Schweizer Aufsichtsbehörden gemeldet.
Weitere Erläuterungen zur Eigenkapitalbehandlung finden sich in unserem Finanzbericht 2005 in Anmerkung 28.