Handelsbestände - Konzentrationslimiten und weitere Kontrollen
Der Value at Risk und die Stressverlustlimiten für das Marktrisiko stellen bei UBS die wichtigsten Portfoliokontrollen für die Risiken aus den täglichen Schwankungen der Marktpreise dar. Daneben verwendet UBS zur Vermeidung von Risikokonzentrationen weitere Kontrollen, die insbesondere auch die veränderte Preisvolatilität, Markttiefe und Liquidität erfassen. Dazu zählen Kontrollen individueller Marktrisikofaktoren sowie des Emittentenrisikos.
In der Investment Bank wurde eine umfassende Reihe von Limiten für die Risikofaktoren eingeführt. Diese Limiten gelten für potenzielle Verluste, die aus Veränderungen einer Vielzahl von allgemeinen Marktrisikofaktoren wie Wechselkursen, Zinssätzen, Aktienindizes und Kreditspreads erwachsen. Die eingesetzten Marktbewegungen entsprechen weitgehend der Grundlage des VaR (10 Tage Haltedauer, 99% Konfidenzniveau). Sie werden jährlich überprüft, können aber bei Bedarf im Verlauf des Jahres angepasst werden. Die Limiten werden für einzelne Risikofaktoren oder aber für Gruppen von Risikofaktoren, die stark miteinander korrelieren, festgelegt. Jede Limite wird auf die Risiken angewandt, die sich aus allen Handelsgeschäften der Investment Bank ergeben. Für andere Unternehmensgruppen werden gesonderte Limiten für Risikofaktoren definiert, wenn dies als notwendig erachtet wird. Im Geschäft mit alternativen und quantitativen Anlagen von Global Asset Management beispielsweise finden vergleichbare Konzentrationslimiten und -richtlinien Anwendung.
Das Emittentenrisiko umfasst das Verlustrisiko, das bei Wertpapieren und anderen handelbaren Verpflichtungen aus kreditspezifischen und anderen «Ereignissen» sowie letztendlich bei Zahlungsunfähigkeit und bei Konkurs des Emittenten oder Schuldners entsteht. Bei der Risikomessung verfolgen wir einen umfassenden Ansatz, der Schuldpapiere und Aktien einbezieht. Dabei werden sowohl physisch gehaltene Bestände als auch synthetische Positionen aus Termingeschäften, Optionen, Default Swaps und weiteren derivativen Finanzinstrumenten berücksichtigt. Unsere Messgrössen für das Emittentenrisiko basieren im Allgemeinen auf dem Verlust, den wir im Anschluss an ein Ereignis voraussichtlich erleiden würden. Daher berücksichtigen wird den Rang der Forderung sowie die Frage, ob die Verpflichtungen abgesichert sind oder nicht. Wir ermitteln auch den Maximalverlust, den wir erleiden könnten, wenn alle Wertpapiere des Emittenten wertlos würden. Die Positionen werden unter Berücksichtigung der Tiefe und Liquidität des jeweiligen Marktes überwacht. Alle grossen Positionen unterliegen einer ständigen Kontrolle im Hinblick auf eine Veränderung der Marktbedingungen und auf spezifische Informationen zum Segment öffentlicher Emittenten.
Risiken, die aus Zusagen zur Übernahme von Wertpapieremissionen erwachsen, unterliegen den gleichen Messungen und Kontrollen wie Sekundärmarktpositionen, die Zusagen als solche aber noch weiteren Kontrollverfahren. Dazu zählen im Allgemeinen eine Überprüfung durch ein Commitment Committee, in dem die Einheit, in der das Geschäft entstanden ist, die Vertriebs-/Verkaufseinheit, die Risikokontroll- und andere massgebliche Funktionen vertreten sind, sowie die Bewilligung von zuständiger Seite.
Wie auf Seite 69 im Kapitel «Länderrisiko» erläutert, umfasst unsere Länderrisikomessung alle Positionen von Emittenten aus Ländern mit einem Länderrisikoplafond sowie alle Positionen, die Stressschocks in Bezug auf die Devisen-, Zins- und Aktienmärkte dieser Länder ausgesetzt sein könnten.
Zusätzlich zu den standardisierten Portfolio- und Konzentrationslimiten verfügen wir über eine Anzahl «operationeller Limiten» massgeschneiderte Limiten, die speziell für Situationen konzipiert wurden, in denen die Standardparameter und Konzentrationslimiten unter Umständen keine umfassende Kontrolle gewährleisten. Diese berücksichtigen Aspekte wie beispielsweise Markttiefe und -liquidität, operationelle Kapazität oder Engagements in komplexen Produkten, für die keine Bewertungsparameter abgeleitet werden können, was Schwierigkeiten bei der Bewertung und Risikoerfassung zur Folge hat.
Wir wenden konservative Bewertungsstandards an und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor, um den erwarteten Verlust zu reflektieren. Bewertungsanpassungen werden ebenso bei Positionen vorgenommen, die auf komplexen Bewertungsmodellen oder auf Modellen mit nicht beobachtbaren Parametern beruhen. Weitere Informationen finden sich im Finanzbericht 2005 im Kapitel «Wichtigste Rechnungslegungsgrundsätze» auf Seite 74 sowie in Anmerkung 29 Fair Value von Finanzinstrumenten. Alle Bewertungsmodelle und alle Modelle, die Risikopositionen für die Risikokontrollsysteme liefern, unterliegen einer unabhängigen Prüfung durch spezialisierte, quantitative Einheiten innerhalb der CRO-Organisation.