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Kreditrisiko
Kreditrisiko

Wertminderungs- und Rückstellungspolitik

Wir stufen eine Forderung als gefährdet («impaired») ein, wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen aus der Forderung (wie Zins- und Kapitalrückzahlungen oder andere fällige Zahlungen, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Derivat oder einer Bürgschaft) voraussichtlich nicht nachkommen kann und ein Verlust wahrscheinlich ist. Dabei berücksichtigen wir den Liquidationswert der verfügbaren Sicherheiten. Zu amortisierten Kosten erfasste Forderungen werden zudem als notleidend («non-performing») klassifiziert, wenn Zinsen, Kapitalrückzahlungen oder Kommissionen mehr als 90 Tage ausstehen und es an eindeutigen Hinweisen darauf fehlt, dass sie durch spätere Zahlungen oder die Verwertung von Sicherheiten eingebracht werden können, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn Forderungen eines Schuldners zu Vorzugskonditionen restrukturiert wurden.

Wie die Wertminderung in der Konzernrechnung erfasst wird, hängt von der rechnungslegungstechnischen Behandlung der Forderung ab. Für Produkte, die zu amortisierten Kosten verbucht werden, wird für die Wertminderung entweder eine Rückstellung gebildet oder eine Wertberichtigung vorgenommen, die in der Erfolgsrechnung als Wertberichtigung für Kreditrisiken ausgewiesen wird. Für Produkte, die zum Fair Value verbucht werden, wird die Wertminderung durch eine Bonitätsbewertungsreserve abgebildet, die in der Erfolgsrechnung unter Erfolg Handelsgeschäft belastet wird.

Wir haben Richtlinien festgelegt, die sicherstellen, dass gefährdete Forderungen in konsistenter und korrekter Weise bewertet werden. Dies ist insbesondere für jene gefährdeten Forderungen wichtig, für die keine Markt- oder Erfahrungswerte für den möglichen Liquidationserlös verfügbar sind. Für Kreditprodukte, die zu amortisierten Kosten erfasst werden, und für solche, die zum Fair Value ausgewiesen werden, kommen im Falle eines Impairment bei der Bewertung und Sanierung dieselben Kreditkontrollen zur Anwendung. Jeder Fall wird einzeln beurteilt und die Sanierungsstrategie sowie die Schätzung der zukünftig erzielbaren Zahlungseingänge werden von der Kreditrisiko-Kontrolleinheit unabhängig bewilligt.

Gruppen von Forderungen, die ähnliche Kreditrisikomerkmale aufweisen und zu amortisierten Kosten verbucht werden, untersuchen wir zudem auf die Notwendigkeit einer Wertberichtigung auf Portfoliobasis. Für ein Portfolio werden Wertberichtigungen gebildet, wenn objektive Hinweise darauf bestehen, dass es gefährdete Forderungen enthält, sich diese aber im Einzelnen noch nicht ermitteln lassen. Solche Portfolios sind indes im Total der gefährdeten Kredite in der Tabelle auf den Seiten 72 und 73 oder in Anmerkung 9c im Anhang zur Konzernrechnung nicht enthalten.

Wertberichtigungen für Kreditrisiken auf Portfoliobasis beinhalten auch eine Länderrisikokomponente. Für diesen Zweck bestimmen wir länderspezifische Szenarien, die laufend überprüft und wenn nötig angepasst werden. Anhand dieser Szenarien beurteilen wir, in welchem Ausmass sich länderspezifische Krisenereignisse auf den Wert unserer Engagements aus dem Kreditgeschäft und aus zu amortisierten Kosten verbuchten Handelsprodukten auswirken würden. Darauf basierend werden angemessene Wertberichtigungen festgelegt, indem für jedes Land die Art des Kreditrisikos im Portfolio sowie die Verlustquote, die jedem Risikotyp zugeordnet wurde, bestimmt werden. Sind nach dem Fair Value bewertete Portfolios von Länderrisiken betroffen, so wird dies in den Fair Values der einzelnen Forderungen berücksichtigt.

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