Das Kreditrisiko bezeichnet die Möglichkeit eines Verlusts, der UBS entstehen kann, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Viele unserer Geschäftsaktivitäten sind mit Kreditrisiken verbunden. Kreditrisiken sind inhärent bei klassischen Bankprodukten (Ausleihungen, feste Kreditzusagen oder Eventualverpflichtungen wie Garantie- und Akkreditivgeschäfte) und bestehen auch bei bestimmten Handelsprodukten (Derivatkontrakte wie Termingeschäfte, Swaps und Optionen, Wertpapierpensions- [so genannte Repo- und Reverse-Repo-]Geschäfte und Wertschriftenleihen).
Produkte mit Kreditrisiko werden in der Bilanz entweder zu amortisierten Kosten oder zu ihrem Fair Value, d.h. zu Marktpreisen, abgebildet. Bankprodukte werden im Allgemeinen zu amortisierten Kosten ausgewiesen. Ausleihungen, die UBS im Hinblick auf eine spätere Syndizierung oder Veräusserung über die Kassamärkte gewährt hat, werden hingegen zum Fair Value erfasst. Ab dem zweiten Quartal 2006 wird UBS ebenfalls auf neue Kredite und Kreditzusagen, deren Kreditrisiko zu wesentlichen Anteilen mit Credit Default Swaps abgesichert wird, die im Standard IAS 39 vorgesehene Fair-Value-Option anwenden. Bei den Handelsprodukten werden ausserbörsliche (OTC-)Derivatkontrakte zum Fair Value verbucht, während Wertpapierpensions- (Repo- und Reverse-Repo-) Geschäfte und Wertschriftenleihen zu amortisierten Kosten erfasst werden. Unabhängig von der rechnungslegungstechnischen Behandlung unterliegen sämtliche genannten Bank- und Handelsprodukte denselben Kriterien zur Risikobewirtschaftung und -kontrolle: den Grundsätzen der UBS-Kreditpolitik und unseren detaillierten Kreditweisungen und -prozessen.
Die Unternehmensgruppen Global Wealth Management & Business Banking sowie die Investment Bank, die wesentliche Kreditrisiken eingehen, haben unabhängige Kreditrisiko-Kontrolleinheiten (CRC-Einheiten). Diese stehen unter der Leitung von Chief Credit Officers (CCOs), welche funktional dem Group CCO unterstellt sind. Diese CRC-Einheiten zeichnen für die Festlegung der Gegenpartei-Ratings, die Beurteilung von Kreditrisiken sowie die laufende Überwachung der Kreditengagements auf Gegenpartei-Ebene wie auf aggregierter Portfolio-Ebene verantwortlich. Die Kreditrisikokompetenzen, einschliesslich der Kompetenz zur Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie für Bewertungsänderungen in Bezug auf gefährdete Forderungen, liegen beim Präsidium und bei der Konzernleitung. Sie delegieren diese Kompetenzen ad personam an den Group CCO und die Kreditverantwortlichen der Unternehmensgruppen. Der Umfang der Kreditkompetenzen einzelner Personen hängt dabei von der Bonität der Gegenpartei, den jeweiligen Sicherheiten sowie der fachlichen Qualifikation und Erfahrung des mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiters ab.