Risikokategorien
Geschäftsrisiken hängen mit der gewählten Geschäftsstrategie zusammen, einschliesslich Konjunkturzyklen, Branchenzyklen und technologischer Veränderungen. Diese Risiken fallen ausschliesslich in die Verantwortung der Geschäftseinheiten und unterliegen keinem unabhängigen Kontrollprozess. Sie werden jedoch in unserem Planungs- und Budgetierungsprozess und bei der Beurteilung unserer Risikokapazität und unserer Engagements berücksichtigt.
Die Primär- und operationellen Risiken aus unseren Geschäftsaktivitäten unterliegen einem unabhängigen Risikokontrollprozess. Primärrisiken sind Risiken, die UBS bewusst eingeht und aktiv bewirtschaftet. Operationelle Risiken können als Folge der Geschäftstätigkeit und aufgrund von internen Kontrolllücken entstehen.
Als Primärrisiken gelten Kredit-, Markt- sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken:
– Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge der Zahlungsunfähigkeit eines Kunden oder einer Gegenpartei und entsteht der Bank bei sämtlichen Kreditengagements, einschliesslich des Erfüllungsrisikos.
– Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, das der Bank durch Veränderungen von Marktvariablen (beispielsweise der Zinssätze, Währungs- und Aktienkurse) sowie durch Preisveränderungen von Wertpapieren und anderen marktgängigen Forderungen entsteht.
– Das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko ist das Risiko, dass UBS nicht in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen oder am Markt auf unbesicherter oder auch besicherter Basis zu einem angemessenen Preis laufend Mittel aufzunehmen, um aktuellen oder künftigen Verpflichtungen nachzukommen.
Operationelle Risiken können auf verschiedene Weise entstehen:
– Unter Abwicklungsrisiko versteht man das Risiko, das aus Fehlern, Ausfällen oder Schwachstellen in den Verarbeitungsprozessen sowie bei der Abwicklung von Transaktionen bis zur endgültigen Erfüllung entsteht.
– Das Compliance-Risiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts aufgrund von regulatorischen Massnahmen: Bussen oder Strafen, Einschränkungen oder Einstellung von Geschäftstätigkeiten oder vorgeschriebene Korrekturmassnahmen. Dieses Risiko kann entstehen, wenn sich die Bank nicht an die geltenden Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen, Rechnungslegungsstandards, lokalen oder internationalen «Best Practices» oder UBS-internen Standards hält.
– Das Rechtsrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, der entsteht, wenn gegenwärtige oder künftige Rechte aus einem Gesetz, Vertrag oder einer anderen Vereinbarung rechtlich nicht geltend gemacht werden können.
– Das Haftungsrisiko beschreibt das Risiko einer Forderung an die Bank, weil sie selbst oder in ihrem Auftrag handelnde Dritte gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt haben.
– Unter Sicherheitsrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts der Vertraulichkeit, der Integrität oder der Verfügbarkeit von Daten oder anderen Vermögenswerten.
– Das Steuerrisiko besteht darin, dass zusätzlich Steuern aus technisch strittigen Steuerpositionen anfallen können. Ferner kann ein Steuerrisiko dadurch entstehen, dass Anforderungen bezüglich der Einbehaltung von Verrechnungssteuern oder der Ausstellung ordnungsgemässer Steuerbescheinigungen im Namen von Kunden oder Mitarbeitern nicht eingehalten werden. Im Weiteren besteht ein Steuerrisiko in möglichen Regressforderungen seitens von Kunden oder Gegenparteien infolge unserer Mitwirkung im Bereich steuersensitiver Produkte oder Transaktionen.
Wenn die oben genannten Risiken, einschliesslich der Geschäftsrisiken, nicht erkannt und angemessen bewirtschaftet oder kontrolliert werden, kann UBS nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch einen Reputationsschaden erleiden. Versagen die Risikokontrollen wiederholt und auf breiter Basis, kann sich das Ausmass verschlimmern. Das Reputationsrisiko ist nicht direkt quantifizierbar und kann nicht unabhängig von den anderen Risiken bewirtschaftet und kontrolliert werden.