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Analysten & AktionäreGeschäftsberichte 2005
Geschäftsberichte 2005  
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Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle
Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle

Hauptverantwortlichkeiten

Ein erstklassiges Risikomanagement beruht in erster Linie auf einer Geschäftsleitung, die die Identifizierung und Kontrolle von Risiken als wesentliche Bestandteile in ihre Prozesse und ihre Planung einbezieht. Deshalb beginnt die Risikoverantwortung auf höchster Stufe.

Der Verwaltungsrat ist zuständig für die grundlegende Risikopolitik, die Genehmigung der Risikogrundsätze von UBS und für die Festlegung der Risikokapazität.

Das Präsidium des Verwaltungsrates überwacht in dessen Auftrag das Risikoprofil des Unternehmens. Es verfügt in Kredit-, Markt- und anderen risikobezogenen Angelegenheiten über die höchste Entscheidungskompetenz.

Die Konzernleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der Risikogrundsätze, einschliesslich der Genehmigung der wichtigsten Richtlinien dazu, und für die Ernennung von Managementverantwortlichen mit der nötigen Geschäfts- und Kontrollkompetenz auf Stufe der Unternehmensgruppen. Im Weiteren bewirtschaftet die Konzernleitung das Risikoprofil von UBS als Ganzes.

Der Group Chief Risk Officer (Group CRO) trägt die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung und Umsetzung der Grundsätze und Rahmenbedingungen für die Risikokontrolle sowie der Risikolimiten und -prozesse für sämtliche Markt-, Kredit- und operationellen Risiken. Per 1. März 2005 wurde die Funktion des Group CRO in die Konzernleitung aufgenommen. Der Group CRO legt zusammen mit dem Group Chief Credit Officer (Group CCO) und dem Group Head of Operational Risk die Risikoweisungen und die Methoden für die Risikomessung und -beurteilung fest.

Der Group Chief Financial Officer (Group CFO) sorgt dafür, dass die Finanzergebnisse von UBS und der einzelnen Unternehmensgruppen transparent ausgewiesen werden. Zudem ist er für eine qualitativ hoch stehende und rechtzeitige Berichterstattung und Offenlegung im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen, den Corporate-Governance-Standards und globalen «Best Practice»-Methoden zuständig. Ferner zeichnet er für die Umsetzung der Risikokontrollgrundsätze in den Bereichen Kapitalbewirtschaftung, Liquidität, Refinanzierung und Steuern verantwortlich.

Der Group General Counsel trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Risikokontrollgrundsätze in Rechts- und Compliance-Angelegenheiten.

Die Kontrollfunktionen innerhalb der Unternehmensgruppen sind ermächtigt, die Risikogrundsätze von UBS durchzusetzen. Sie sind für die Implementierung unabhängiger Kontrollprozesse verantwortlich.

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