UBS AG
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Analysten & AktionäreGeschäftsberichte 2005
Geschäftsberichte 2005  
Jahresbericht Finanzbericht Handbuch
     
Einleitung
Präsentation der Finanzinformationen
Kennzahlen zur Leistungs- messung des Konzerns
Finanzdienstleistungs-geschäft
Industriebeteiligungen
Bilanz und Mittelflussrechnung
Standards und Grundsätze der Rechnungslegung
Konzernrechnung
Anmerkungen zur Konzernrechnung
UBS AG Stammhaus
Zusätzliche Offenlegung nach Richtlinien der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC
 

Anmerkung 42 Zusätzliche Offenlegungserfordernisse nach US GAAP und den SEC-Regelungen
Anmerkung 42 Zusätzliche Offenlegungserfordernisse nach US GAAP und den SEC-Regelungen

Anmerkung 42.1 Variable Interest Entities (VIEs)

Einleitung

UBS setzt seit dem 1. Januar 2004 die im Dezember 2003 revidierte FASB-Interpretation Nr. 46 – Consolidation of Variable Interest Entities (FIN 46R), eine Interpretation des Accounting-Research-Bulletins Nr. 51, vollständig um. Bis zum 31. Dezember 2003 wandte UBS die Bestimmungen des Vorgängerstandards, FIN 46, einzig bezüglich der Übergangsbestimmungen und der Konsolidierungsanforderungen für bestimmte nach dem 31. Januar 2003 gegründete VIEs an.

Bestimmung von Variable Interest Entities (VIEs) und Bewertung der «Variable Interests»

Qualifying Special Purpose Entities (QSPEs) sind gemäss SFAS 140 – Accounting for Transfers and Servicing of Financial Assets and Extinguishments of Liabilities von FIN 46R ausgenommen. In den meisten anderen Fällen verlangt US GAAP, dass die Kontrolle über eine Einheit zuerst anhand des Stimmrechts beurteilt wird. Existieren keine Stimmrechte oder weichen diese wesentlich von den wirtschaftlichen Rechten ab, so wird eine Einheit als VIE gemäss FIN 46R betrachtet und die Kontrolle anhand der «Variable Interests» beurteilt. Es handelt sich insbesondere um VIEs, wenn kein Eigenkapitalgeber existiert oder der Eigenkapitalgeber:

– der Einheit zu wenig Eigenkapital zur Verfügung stellt, sodass sie ihre Tätigkeit nicht ohne zusätzliche Finanzhilfe von Drittparteien finanzieren kann;

– keine beherrschende Finanzbeteiligung hält; oder

– über Stimmrechte verfügt, die nicht im Verhältnis zu seinen wirtschaftlichen Rechten stehen, wobei die Aktivitäten der Einheit über oder für Investoren mit unterproportionalen oder keinen Stimmrechten abgewickelt werden.

Bei Variable Interests handelt es sich um Interessen an einer VIE, die mit den Veränderungen des Fair Value der Nettovermögenswerte (ohne Variable Interests) dieser VIE variieren. Die Interessen nahe stehender Personen und Parteien (inklusive Geschäftsleitung, Mitarbeitern, Tochtergesellschaften und Agenten) sind in die Evaluation mit einzubeziehen, als ob sie direkt Eigentum des Unternehmens wären.

Als Meistbegünstigter gilt ein Unternehmen, das einen Grossteil der zu erwartenden Verluste einer VIE, der zu erwartenden Überschüsse einer VIE oder beides absorbiert. Folglich muss das Unternehmen die VIE konsolidieren und bestimmte Angaben machen. Der Inhaber eines wesentlichen Variable Interest an einer VIE muss lediglich bestimmte Informationen offen legen. UBS erachtet einen Variable Interest dann als wesentlich, wenn ihr mehr als 20% der zu erwartenden Verluste bzw. der zu erwartenden Überschüsse einer VIE oder beides zugerechnet werden.

Die EITF des FASB fasste in EITF 04-7 vier unterschiedliche allgemeine Vorgehensweisen für die Umsetzung von FIN 46R zusammen. UBS entschied sich bei der Umsetzung für einen quantitativen Ansatz – die so genannte View A –, namentlich für die derivativen Finanzinstrumente. Dieser Ansatz basiert auf Veränderungen des Fair Value der Nettovermögenswerte (ohne Variable Interests) einer VIE.

Gemäss View A kreieren (Zunahme) oder absorbieren (Abnahme) Anlagen oder Derivate in VIEs Schwankungen des Fair Value der Nettovermögenswerte einer VIE. Die VIE verursacht entweder Risiken (Risikoverursacher) oder geht Risiken ein (Risikonehmer). Einzig Positionen, bei denen Risiken eingegangen werden (Risikonehmer), werden beurteilt. Beteiligungen an Einheiten, die Risiken verursachen, gelten nicht als Variable Interests.

VIEs beinhalten oft mehrere Risikofaktoren, wie Kredit-, Aktien-, Wechselkurs- und Zinsrisiken. Diese müssen durch die Inhaber von Variable Interests quantifiziert werden. UBS analysiert die verschiedenen Komponenten dieser Risiken, identifiziert jene Parteien, die diese Risiken absorbieren, und quantifiziert und vergleicht sie anhand von Modellen. Diese Modelle basieren auf intern zugelassenen Bewertungsmodellen, bei denen teilweise Monte-Carlo-Simulationstechniken erforderlich sind.

Sie kommen beim ersten Kontakt von UBS mit einer VIE oder nach einer umfassenden Restrukturierung zur Anwendung.

Messung des maximalen Verlustrisikos

UBS weist das maximale Verlustrisiko im Zusammenhang mit VIEs aus, an denen sie einen wesentlichen Variable Interest besitzt.

Das maximale Verlustrisiko von UBS errechnet sich im Allgemeinen aus ihrer Nettoinvestition in die VIE, zuzüglich Beträgen, die UBS unter Umständen investieren muss. Erhält UBS eine Kreditabsicherung durch Kreditderivate, wird das maximale Verlustrisiko anhand des positiven Wiederbeschaffungswerts der Derivate kalkuliert. Hat UBS für eine VIE Garantien begeben oder andere Arten der Kreditabsicherung bereitgestellt, ermittelt sich das maximale Verlustrisiko anhand des Nominalbetrags der Kreditabsicherungsinstrumente oder Kreditderivate. Bei anderen Derivattransaktionen, bei denen UBS ein Verlustrisiko eingeht, ist der maximal mögliche Verlust ohne Berücksichtigung von Kompensationseffekten oder Absicherungen ausserhalb der VIE theoretisch unbegrenzt. Im Rahmen des allgemeinen Risikomanagementprozesses sichert UBS aus VIEs erwachsende Risiken jedoch genauso ab wie für andere Gegenparteien, die nicht VIEs sind. Weitere Angaben zur Risikominderungsstrategie von UBS finden sich in Anmerkung 28.

VIEs, für die UBS Meistbegünstigte ist

VIEs, für die UBS Meistbegünstigte ist, müssen konsolidiert werden. Das kann zu einer Erhöhung der gesamten Aktiven und Passiven in der Rechnungslegung nach US GAAP führen oder in anderen Fällen eine Umklassierung von bestehenden Aktiven und Passiven zur Folge haben.

In gewissen Fällen wird eine Geschäftseinheit, die nach IFRS nicht konsolidiert ist, gemäss FIN 46R konsolidiert, da UBS Meistbegünstigte ist. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Anlagefondsprodukte in Höhe von 0,7 Milliarden Franken und VIEs zu Verbriefungszwecken in Höhe von 1,1 Milliarden Franken, darunter auch einige der weiter unten erwähnten VIEs Dritter.

Die andere bedeutende Gruppe von VIEs, die nach US GAAP, nicht aber nach IFRS konsolidiert wird, sind Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die UBS aufgrund der Variable Interests ihrer Mitarbeiter Meistbegünstigte ist. Nach US GAAP werden diese Mitarbeiterbeteiligungspläne seit dem 1. Januar 2004 konsolidiert. Nach IFRS wurden sie am 1. Januar 2005 rückwirkend ab dem 1. Januar 2003 konsolidiert. Nähere Angaben sind Anmerkung 41.1h – Mitarbeiterbeteiligungspläne zu entnehmen.

UBS hat den Bestand ihrer möglichen Beteiligungen an VIEs Dritter überprüft. Die Gesamtaktiven der dabei identifizierten VIEs, für die UBS Meistbegünstigte ist und die nach US GAAP konsolidiert sind, belaufen sich auf rund 3,5 Milliarden Franken und sind in der unten stehenden Tabelle aufgeführt.

Viele der gemäss FIN 46R unter US GAAP konsolidierten Einheiten werden aufgrund der Feststellung, dass eine Kontrolle ausgeübt wird, in der Konzernrechnung unter IFRS bereits konsolidiert. Die Gesamtaktiven dieser Einheiten betragen rund 13,9 Milliarden Franken. Es sind dies vor allem von UBS verwaltete Anlagefonds, Anlagefonds von Drittanbietern, vorher erwähnte, in Trusts gehaltene Mitarbeiterbeteiligungspläne und Private-Equity-Anlagen.

Bestimmte VIEs, für die UBS Meistbegünstigte ist und an denen UBS auch die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, werden konsolidiert, müssen in der unten stehenden Tabelle jedoch nicht ausgewiesen werden. In den meisten Fällen sind diese VIEs oder deren Finanzposition und Performance bereits nach IFRS konsolidiert.

Die Gläubiger oder Nutzniesser von Variable Interests in VIEs, für die UBS Meistbegünstigte ist, können UBS jedoch nicht belangen.

Anmerkung 42.1 Variable Interest Entities (VIEs) (Fortsetzung)

VIEs, für die UBS Meistbegünstigte ist

(Mio. CHF)

Art, Zweck und Tätigkeit der VIEs

Total Aktiven

Konsoliderte, als Sicherheite
für die Verbindlichkeiten
der VIEshinterlegte Aktiven

Betrag

Verbriefungen

1 140

Forderungen aus Kundenausleihungen,

Staats- und Unternehmensanleihen

1 140

Anlagefondsprodukte

4 079

Anlagefonds

4 079

Von UBS verwaltete Anlagefonds

5 290

Anleihen, Aktien

5 015

Kreditabsicherungsvehikel

220

Unternehmensanleihen

220

Passiver Finanzintermediär bei einer Derivattransaktion

157

Forderungen aus Kundenausleihungen, Unternehmensanleihen

47

Trust-Vehikel für Zuteilungen an UBS-Mitarbeiter

2 882

UBS-Aktien und alternative Investment-Vehikel

2 882

Private-Equity-Anlagen

500

Private-Equity-Anlagen

242

Übrige Strukturen

1 521

Aktien, Derivate, Anlagefonds

1 488

Total 31.12.05

15 789

15 113

Einheiten, die nach US GAAP nicht konsolidiert werden

In gewissen Fällen wird eine nach IFRS konsolidierte Geschäftseinheit gemäss FIN 46R nicht konsolidiert. UBS konsolidiert nach IFRS mehrere Einheiten, die Preferred Securities in Höhe von 5,1 Milliarden Franken ausgegeben haben. Nach US GAAP werden diese nicht konsolidiert. Nach IFRS sind Preferred Securities von Dritten gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als Minderheitsanteile behandelt werden. Auch die Dividendenzahlungen werden unter den Minderheitsanteilen ausgewiesen. Die von UBS ausgegebenen, von diesen Einheiten gehaltenen Schuldtitel und die entsprechenden Zinsbeträge werden bei der Konsolidierung eliminiert. Nach US GAAP werden diese Einheiten nicht konsolidiert ; die von UBS ausgegebenen Schuldtitel werden in der UBS-Konzernrechnung als Verpflichtung ausgewiesen und die Zinszahlungen unter Zinsaufwand erfasst.

VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt

VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt, werden vor allem zu Verbriefungszwecken oder als Anlagefondsprodukte genutzt, einschliesslich von UBS verwalteter Fonds.

UBS hat den Bestand ihrer möglichen Beteiligungen an VIEs Dritter überprüft. Die Gesamtaktiven der dabei identifizierten VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt, belaufen sich auf rund 3,3 Milliarden Franken. Das aus diesen VIEs resultierende maximale Verlustrisiko für UBS beträgt etwa 1,9 Milliarden Franken. Angaben dazu sind in der unten stehenden Tabelle enthalten.

VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt

(Mio. CHF)

Art, Zweck und Tätigkeit der VIEs

Total Aktiven

Art der Beteiligung

Maximales Verlustrisiko

Verbriefungen

1 162

UBS ist Swap-Gegenpartei

1 056

Anlagefondsprodukte

1 476

UBS hält Notes oder Anteile

633

Von UBS verwaltete Anlagefonds

3 425

UBS fungiert als Investment Manager

936

SPE zur Kreditabsicherung (UBS verkauft

Kreditabsicherungsvehikel

894

Kreditrisiko aus Portfolios an Investoren)

633

Übrige Strukturen

778

UBS ist Swap-Gegenpartei

186

Total 31.12.05

7 735

3 444

VIEs Dritter, die aufgrund der «Undurchführbarkeits»-Regeln nicht klassifiziert sind

Gemäss FIN 46R muss UBS die Notwendigkeit einer Konsolidierung für sämtliche VIEs prüfen, auch für solche, die sie nicht selbst gegründet hat, an denen sie aber als Drittpartei Variable Interests besitzt – sei dies nun über direkte oder indirekte Investitionen oder über Derivattransaktionen.

UBS hat festgestellt, dass sie Variable Interests an 88 VIEs Dritter besitzt, für die sie unter Umständen als Meistbegünstigte gelten könnte. Die für die Bestimmung des VIE-Status oder die für die Konsolidierung erforderlichen Informationen sind für UBS von diesen Dritten jedoch nicht erhältlich. Es müssen aber zusätzliche Angaben gemacht werden, die in der unten stehenden Tabelle enthalten sind.

Nicht von der UBS gegründete VIEs – von Dritten nicht erhältliche, den VIE-Status bestimmende Informationen

(Mio. CHF)

Art, Zweck und Tätigkeit der VIEs

Total Aktiven

Art der Beteiligung

Erfolg aus VIE
Beteiligung in der
aktuellen Periode

Maximales
Verlustrisiko

Verbriefungen

1 917

UBS ist Swap-Gegenpartei

(1)

1 917

Anlagefondsprodukte

4 730

UBS ist Swap-Gegenpartei

200

4 711

Total 31.12.05

6 647

199

6 628

Weitere Entwicklungen

Da FIN 46R kontinuierlich und in beachtlichem Umfang weiterentwickelt wurde, besteht die Möglichkeit, dass UBS in Zukunft einen anderen Ansatz wird wählen müssen, was sich auf die nach US GAAP ausgewiesenen Finanzpositionen, die Finanzergebnisse und die Finanzberichterstattung auswirken würde. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch keine genauen Aussagen zu den möglichen Auswirkungen gemacht werden.

Anmerkung 42.2 Erfolgsrechnung Industriebeteiligungen

Nach der Übernahme eines zusätzlichen Anteils von 20% an Motor-Columbus im Jahr 2004 besitzt UBS eine Mehrheitsbeteiligung an diesem Unternehmen. Motor-Columbus ist eine Schweizer Holdinggesellschaft, deren wesentlichster Vermögenswert eine Beteiligung von 59,3% an der Atel ist, einem europäischen Stromversorger mit Sitz in der Schweiz. Folglich hat UBS Motor-Columbus seit dem 1. Juli 2004 vollumfänglich konsolidiert. Ferner hat UBS aufgrund der Einführung von IAS 27 – Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS (siehe Anmerkung 1aa) rückwirkend ab 1. Januar 2003 bestimmte Private-Equity-Anlagen konsolidiert. Die folgenden Tabellen enthalten die Informationen, die gemäss der SEC-Regelung S-X für Handels- und Industrieunternehmen verlangt werden, inklusive einer zusammengefassten Erfolgsrechnung und bestimmter weiterer Angaben zur Bilanz:

Anmerkung 42.2 Erfolgsrechnung Industriebeteiligungen

Für das Geschäftsjahr endend am oder per

Mio.CHF

31.12.05

31.12.04 1

31.12.03

Geschäftsertrag

Nettoumsatz

10 515

6 086

2 900

Geschäftsaufwand

Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen

9 044

5 028

2 161

Marketingaufwand

283

144

77

Sachaufwand

478

553

610

Abschreibungen auf Goodwill

0

7

26

Abschreibungen auf anderen immateriellen Anlagen

207

169

8

Übriger Geschäftsaufwand

210

74

76

Total Geschäftsaufwand

10 222

5 975

2 958

Betriebsergebnis

293

111

(58)

Nicht betrieblicher Erfolg

Zinsertrag

26

40

7

Zinsaufwand

(138)

(141)

(113)

Übriger nicht betrieblicher Erfolg, netto

582

430

(138)

Nicht betriebliches Ergebnis

470

329

(244)

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Steuern

763

440

(302)

Gewinnsteuern

247

117

11

Anteil am Erfolg assoziierter Gesellschaften nach Steuern

88

22

15

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

604

345

(298)

Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

115

108

232

Ergebnis

719

453

(66)

Den Minderheitsanteilen zurechenbares Ergebnis

207

93

(11)

Den UBS-Aktionären zurechenbares Ergebnis

512

360

(55)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

2 068

2 084

Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen

(62)

(39)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

2 006

2 045

1 Umfasst die sechsmonatige Periode beginnend am 1. Juli 2004 für Motor-Columbus.

Anmerkung 42.3 Schadloshaltung

Im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit stellt UBS im Zusammenhang mit zahlreichen Transaktionen für Gegenparteien Zusicherungen, Garantien und Haftungsfreistellungen aus. Diese stellen im Allgemeinen eine Ergänzung zum Geschäftszweck des Vertrags dar, in den sie eingebettet sind. Haftungsfreistellungen sind in der Regel Standardvertragsklauseln im Zusammenhang mit der eigenen vertraglichen Leistung des Konzerns und werden dann eingegangen, wenn eine Beurteilung zeigt, dass das Verlustrisiko gering ist. Haftungsfreistellungen können auch zum Schutz der Gegenpartei im Falle zusätzlicher Steuerbelastungen dienen, die entweder durch Änderungen oder durch eine nachteilige Auslegung der geltenden Steuergesetze entstehen. Mit diesen Klauseln soll gewährleistet werden, dass die Vertragsbedingungen von Anfang an erfüllt werden.

UBS stellt Zusicherungen und Garantien vor allem bei der Verbriefung von Vermögenswerten aus. Dabei gibt UBS im Allgemeinen ihre Zusicherung, dass gewisse verbriefte Vermögenswerte spezifische Anforderungen erfüllen, z.B. hinsichtlich der Dokumentation. UBS kann dazu aufgefordert werden, die Vermögenswerte zurückzukaufen und/oder den Käufer des Vermögenswerts für allfällige Verluste aus der Nichteinhaltung einer solchen Zusicherung oder Erklärung schadlos zu halten. In der Regel entspricht der Maximalbetrag künftiger Zahlungen, zu denen der Konzern im Rahmen einer solchen Zusicherung und/oder Haftungsfreistellung verpflichtet wäre, dem aktuellen Wert der Vermögenswerte, die von solchen SPEs zu Verbriefungszwecken per 31. Dezember 2005 gehalten wurden, zuzüglich allfälliger aufgelaufener, nicht bezahlter Zinsen für diese Vermögenswerte sowie bestimmter Aufwendungen. Der potenzielle Verlust, der UBS aus solchen Zusicherungen und/oder Haftungsfreistellungen entstehen kann, wird durch eine Sorgfaltsprüfung relativiert. UBS führt diese Prüfung durch, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte die in den Zusicherungen und Garantien enthaltenen Anforderungen erfüllen. UBS wird für solche Zusicherungen und Garantien nicht entschädigt. Es ist überdies nicht möglich, deren Fair Value zu bestimmen, da nur sehr selten, wenn überhaupt, eine Zahlung nötig wird. Historisch gesehen waren die Verluste im Zusammenhang mit solchen Zusicherungen und/oder Haftungsfreistellungen unwesentlich. Das Risiko eines wesentlichen Verlusts wird von der Geschäftsführung als gering eingeschätzt. Die Bilanzen vom 31. Dezember 2005 bzw. 31. Dezember 2004 enthielten keine Forderungen aus solchen Zusicherungen, Garantien und Haftungsfreistellungen.

Anmerkung 42.4 Zusätzliche Garantieinformationen

Garantie der PaineWebber-Wertschriften

Nach der Übernahme von Paine Webber Group, Inc. hat UBS AG eine vollständige und vorbehaltlose Garantie auf die vor- und nachrangigen Schuldpapiere und Preferred Securities («Debt Securities») von PaineWebber gesprochen. Vor der Akquisition durch UBS war PaineWebber ein SEC-Registrant. Bei der Übernahme wurde PaineWebber mit UBS Americas Inc., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von UBS, fusioniert.

Sollte UBS Americas Inc. ihren Zahlungen gemäss der Debt-Securities-Vereinbarung nicht termingerecht nachkommen können, haben die Inhaber der Schuldpapiere oder der Trustee der Schuldpapiere die Möglichkeit, die Zahlung direkt von UBS einzufordern, ohne vorher rechtliche Schritte gegen UBS Americas Inc. einleiten zu müssen. Bevor UBS ihren Verpflichtungen im Rahmen der Garantie für nachrangige Anleihen nachkommt, leistet sie vollständige Zahlungen für die Forderungen aus Anlagen und anderen Forderungen gegenüber UBS. Der Betrag der vorrangigen Verpflichtungen, denen die Anteilinhaber nachrangiger Schuldpapiere im Rang nachstünden, belief sich am 31. Dezember 2005 auf rund 1 997 Milliarden Franken.

Die in dieser Anmerkung dargestellten Informationen sind in Übereinstimmung mit IFRS erstellt worden und sollten zusammen mit der Konzernrechnung, wovon diese Informationen ein Teil sind, gelesen werden. Das Konzernergebnis und das Eigenkapital am Ende jeder Spalte werden zu US GAAP übergeleitet. Eine detaillierte Überleitung der konsolidierten Konzernrechnung von IFRS zu US GAAP findet sich in Anmerkung 41.

Zusätzliche konsolidierte Erfolgsrechnung des Garantiegebers

Mio. CHF

Für das Geschäftsjahr endend am 31. Dezember 2005

UBS AG Stammhaus 1

UBS Americas Inc.

Tochter-
gesellschaften

Konsolidierungs-
buchungen

UBS-Konzern

Geschäftsertrag

Zinsertrag

39 779

27 782

20 729

(29 004)

59 286

Zinsaufwand

(33 892)

(24 803)

(20,067)

29 004

(49,758)

Erfolg Zinsengeschäft

5 887

2 979

662

0

9 528

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

370

(3)

8

0

375

Zinserfolg nach Wertberichtigungen für Kreditrisiken

6 257

2 976

670

0

9 903

Erfolg Dienstleistungs- und Kommissionsgeschäft

9 670

7 420

4 346

0

21 436

Erfolg Handelsgeschäft

7 453

(123)

666

0

7 996

Erfolg Tochtergesellschaften

(675)

0

0

675

0

Übriger Erfolg

2 635

476