|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VIEs, für die UBS Meistbegünstigte ist | |||
(Mio. CHF) | |||
Art, Zweck und Tätigkeit der VIEs | Total Aktiven | Konsoliderte, als Sicherheite | Betrag |
Verbriefungen | 1 140 | Forderungen aus Kundenausleihungen, | |
Staats- und Unternehmensanleihen | 1 140 | ||
Anlagefondsprodukte | 4 079 | Anlagefonds | 4 079 |
Von UBS verwaltete Anlagefonds | 5 290 | Anleihen, Aktien | 5 015 |
Kreditabsicherungsvehikel | 220 | Unternehmensanleihen | 220 |
Passiver Finanzintermediär bei einer Derivattransaktion | 157 | Forderungen aus Kundenausleihungen, Unternehmensanleihen | 47 |
Trust-Vehikel für Zuteilungen an UBS-Mitarbeiter | 2 882 | UBS-Aktien und alternative Investment-Vehikel | 2 882 |
Private-Equity-Anlagen | 500 | Private-Equity-Anlagen | 242 |
Übrige Strukturen | 1 521 | Aktien, Derivate, Anlagefonds | 1 488 |
Total 31.12.05 | 15 789 | 15 113 | |
Einheiten, die nach US GAAP nicht konsolidiert werden
In gewissen Fällen wird eine nach IFRS konsolidierte Geschäftseinheit gemäss FIN 46R nicht konsolidiert. UBS konsolidiert nach IFRS mehrere Einheiten, die Preferred Securities in Höhe von 5,1 Milliarden Franken ausgegeben haben. Nach US GAAP werden diese nicht konsolidiert. Nach IFRS sind Preferred Securities von Dritten gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als Minderheitsanteile behandelt werden. Auch die Dividendenzahlungen werden unter den Minderheitsanteilen ausgewiesen. Die von UBS ausgegebenen, von diesen Einheiten gehaltenen Schuldtitel und die entsprechenden Zinsbeträge werden bei der Konsolidierung eliminiert. Nach US GAAP werden diese Einheiten nicht konsolidiert ; die von UBS ausgegebenen Schuldtitel werden in der UBS-Konzernrechnung als Verpflichtung ausgewiesen und die Zinszahlungen unter Zinsaufwand erfasst.
VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt
VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt, werden vor allem zu Verbriefungszwecken oder als Anlagefondsprodukte genutzt, einschliesslich von UBS verwalteter Fonds.
UBS hat den Bestand ihrer möglichen Beteiligungen an VIEs Dritter überprüft. Die Gesamtaktiven der dabei identifizierten VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt, belaufen sich auf rund 3,3 Milliarden Franken. Das aus diesen VIEs resultierende maximale Verlustrisiko für UBS beträgt etwa 1,9 Milliarden Franken. Angaben dazu sind in der unten stehenden Tabelle enthalten.
VIEs, an denen UBS einen wesentlichen Variable Interest besitzt | ||||
(Mio. CHF) | ||||
Art, Zweck und Tätigkeit der VIEs | Total Aktiven | Art der Beteiligung | Maximales Verlustrisiko | |
Verbriefungen | 1 162 | UBS ist Swap-Gegenpartei | 1 056 | |
Anlagefondsprodukte | 1 476 | UBS hält Notes oder Anteile | 633 | |
Von UBS verwaltete Anlagefonds | 3 425 | UBS fungiert als Investment Manager | 936 | |
SPE zur Kreditabsicherung (UBS verkauft | ||||
Kreditabsicherungsvehikel | 894 | Kreditrisiko aus Portfolios an Investoren) | 633 | |
Übrige Strukturen | 778 | UBS ist Swap-Gegenpartei | 186 | |
Total 31.12.05 | 7 735 | 3 444 | ||
VIEs Dritter, die aufgrund der «Undurchführbarkeits»-Regeln nicht klassifiziert sind
Gemäss FIN 46R muss UBS die Notwendigkeit einer Konsolidierung für sämtliche VIEs prüfen, auch für solche, die sie nicht selbst gegründet hat, an denen sie aber als Drittpartei Variable Interests besitzt – sei dies nun über direkte oder indirekte Investitionen oder über Derivattransaktionen.
UBS hat festgestellt, dass sie Variable Interests an 88 VIEs Dritter besitzt, für die sie unter Umständen als Meistbegünstigte gelten könnte. Die für die Bestimmung des VIE-Status oder die für die Konsolidierung erforderlichen Informationen sind für UBS von diesen Dritten jedoch nicht erhältlich. Es müssen aber zusätzliche Angaben gemacht werden, die in der unten stehenden Tabelle enthalten sind.
Nicht von der UBS gegründete VIEs – von Dritten nicht erhältliche, den VIE-Status bestimmende Informationen | |||||
(Mio. CHF) | |||||
Art, Zweck und Tätigkeit der VIEs | Total Aktiven | Art der Beteiligung | Erfolg aus VIE | Maximales | |
Verbriefungen | 1 917 | UBS ist Swap-Gegenpartei | (1) | 1 917 | |
Anlagefondsprodukte | 4 730 | UBS ist Swap-Gegenpartei | 200 | 4 711 | |
Total 31.12.05 | 6 647 | 199 | 6 628 | ||
Weitere Entwicklungen
Da FIN 46R kontinuierlich und in beachtlichem Umfang weiterentwickelt wurde, besteht die Möglichkeit, dass UBS in Zukunft einen anderen Ansatz wird wählen müssen, was sich auf die nach US GAAP ausgewiesenen Finanzpositionen, die Finanzergebnisse und die Finanzberichterstattung auswirken würde. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch keine genauen Aussagen zu den möglichen Auswirkungen gemacht werden.
Nach der Übernahme eines zusätzlichen Anteils von 20% an Motor-Columbus im Jahr 2004 besitzt UBS eine Mehrheitsbeteiligung an diesem Unternehmen. Motor-Columbus ist eine Schweizer Holdinggesellschaft, deren wesentlichster Vermögenswert eine Beteiligung von 59,3% an der Atel ist, einem europäischen Stromversorger mit Sitz in der Schweiz. Folglich hat UBS Motor-Columbus seit dem 1. Juli 2004 vollumfänglich konsolidiert. Ferner hat UBS aufgrund der Einführung von IAS 27 – Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS (siehe Anmerkung 1aa) rückwirkend ab 1. Januar 2003 bestimmte Private-Equity-Anlagen konsolidiert. Die folgenden Tabellen enthalten die Informationen, die gemäss der SEC-Regelung S-X für Handels- und Industrieunternehmen verlangt werden, inklusive einer zusammengefassten Erfolgsrechnung und bestimmter weiterer Angaben zur Bilanz:
Anmerkung 42.2 Erfolgsrechnung Industriebeteiligungen | |||
Für das Geschäftsjahr endend am oder per | |||
Mio.CHF | 31.12.05 | 31.12.04 1 | 31.12.03 |
Geschäftsertrag | |||
Nettoumsatz | 10 515 | 6 086 | 2 900 |
Geschäftsaufwand | |||
Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen | 9 044 | 5 028 | 2 161 |
Marketingaufwand | 283 | 144 | 77 |
Sachaufwand | 478 | 553 | 610 |
Abschreibungen auf Goodwill | 0 | 7 | 26 |
Abschreibungen auf anderen immateriellen Anlagen | 207 | 169 | 8 |
Übriger Geschäftsaufwand | 210 | 74 | 76 |
Total Geschäftsaufwand | 10 222 | 5 975 | 2 958 |
Betriebsergebnis | 293 | 111 | (58) |
Nicht betrieblicher Erfolg | |||
Zinsertrag | 26 | 40 | 7 |
Zinsaufwand | (138) | (141) | (113) |
Übriger nicht betrieblicher Erfolg, netto | 582 | 430 | (138) |
Nicht betriebliches Ergebnis | 470 | 329 | (244) |
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Steuern | 763 | 440 | (302) |
Gewinnsteuern | 247 | 117 | 11 |
Anteil am Erfolg assoziierter Gesellschaften nach Steuern | 88 | 22 | 15 |
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 604 | 345 | (298) |
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 115 | 108 | 232 |
Ergebnis | 719 | 453 | (66) |
Den Minderheitsanteilen zurechenbares Ergebnis | 207 | 93 | (11) |
Den UBS-Aktionären zurechenbares Ergebnis | 512 | 360 | (55) |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto | 2 068 | 2 084 | |
Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen | (62) | (39) | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto | 2 006 | 2 045 | |
Im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit stellt UBS im Zusammenhang mit zahlreichen Transaktionen für Gegenparteien Zusicherungen, Garantien und Haftungsfreistellungen aus. Diese stellen im Allgemeinen eine Ergänzung zum Geschäftszweck des Vertrags dar, in den sie eingebettet sind. Haftungsfreistellungen sind in der Regel Standardvertragsklauseln im Zusammenhang mit der eigenen vertraglichen Leistung des Konzerns und werden dann eingegangen, wenn eine Beurteilung zeigt, dass das Verlustrisiko gering ist. Haftungsfreistellungen können auch zum Schutz der Gegenpartei im Falle zusätzlicher Steuerbelastungen dienen, die entweder durch Änderungen oder durch eine nachteilige Auslegung der geltenden Steuergesetze entstehen. Mit diesen Klauseln soll gewährleistet werden, dass die Vertragsbedingungen von Anfang an erfüllt werden.
UBS stellt Zusicherungen und Garantien vor allem bei der Verbriefung von Vermögenswerten aus. Dabei gibt UBS im Allgemeinen ihre Zusicherung, dass gewisse verbriefte Vermögenswerte spezifische Anforderungen erfüllen, z.B. hinsichtlich der Dokumentation. UBS kann dazu aufgefordert werden, die Vermögenswerte zurückzukaufen und/oder den Käufer des Vermögenswerts für allfällige Verluste aus der Nichteinhaltung einer solchen Zusicherung oder Erklärung schadlos zu halten. In der Regel entspricht der Maximalbetrag künftiger Zahlungen, zu denen der Konzern im Rahmen einer solchen Zusicherung und/oder Haftungsfreistellung verpflichtet wäre, dem aktuellen Wert der Vermögenswerte, die von solchen SPEs zu Verbriefungszwecken per 31. Dezember 2005 gehalten wurden, zuzüglich allfälliger aufgelaufener, nicht bezahlter Zinsen für diese Vermögenswerte sowie bestimmter Aufwendungen. Der potenzielle Verlust, der UBS aus solchen Zusicherungen und/oder Haftungsfreistellungen entstehen kann, wird durch eine Sorgfaltsprüfung relativiert. UBS führt diese Prüfung durch, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte die in den Zusicherungen und Garantien enthaltenen Anforderungen erfüllen. UBS wird für solche Zusicherungen und Garantien nicht entschädigt. Es ist überdies nicht möglich, deren Fair Value zu bestimmen, da nur sehr selten, wenn überhaupt, eine Zahlung nötig wird. Historisch gesehen waren die Verluste im Zusammenhang mit solchen Zusicherungen und/oder Haftungsfreistellungen unwesentlich. Das Risiko eines wesentlichen Verlusts wird von der Geschäftsführung als gering eingeschätzt. Die Bilanzen vom 31. Dezember 2005 bzw. 31. Dezember 2004 enthielten keine Forderungen aus solchen Zusicherungen, Garantien und Haftungsfreistellungen.
Garantie der PaineWebber-Wertschriften
Nach der Übernahme von Paine Webber Group, Inc. hat UBS AG eine vollständige und vorbehaltlose Garantie auf die vor- und nachrangigen Schuldpapiere und Preferred Securities («Debt Securities») von PaineWebber gesprochen. Vor der Akquisition durch UBS war PaineWebber ein SEC-Registrant. Bei der Übernahme wurde PaineWebber mit UBS Americas Inc., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von UBS, fusioniert.
Sollte UBS Americas Inc. ihren Zahlungen gemäss der Debt-Securities-Vereinbarung nicht termingerecht nachkommen können, haben die Inhaber der Schuldpapiere oder der Trustee der Schuldpapiere die Möglichkeit, die Zahlung direkt von UBS einzufordern, ohne vorher rechtliche Schritte gegen UBS Americas Inc. einleiten zu müssen. Bevor UBS ihren Verpflichtungen im Rahmen der Garantie für nachrangige Anleihen nachkommt, leistet sie vollständige Zahlungen für die Forderungen aus Anlagen und anderen Forderungen gegenüber UBS. Der Betrag der vorrangigen Verpflichtungen, denen die Anteilinhaber nachrangiger Schuldpapiere im Rang nachstünden, belief sich am 31. Dezember 2005 auf rund 1 997 Milliarden Franken.
Die in dieser Anmerkung dargestellten Informationen sind in Übereinstimmung mit IFRS erstellt worden und sollten zusammen mit der Konzernrechnung, wovon diese Informationen ein Teil sind, gelesen werden. Das Konzernergebnis und das Eigenkapital am Ende jeder Spalte werden zu US GAAP übergeleitet. Eine detaillierte Überleitung der konsolidierten Konzernrechnung von IFRS zu US GAAP findet sich in Anmerkung 41.
Zusätzliche konsolidierte Erfolgsrechnung des Garantiegebers | ||||||
Mio. CHF | ||||||
Für das Geschäftsjahr endend am 31. Dezember 2005 | UBS AG Stammhaus 1 | UBS Americas Inc. | Tochter- | Konsolidierungs- | UBS-Konzern | |
Geschäftsertrag | ||||||
Zinsertrag | 39 779 | 27 782 | 20 729 | (29 004) | 59 286 | |
Zinsaufwand | (33 892) | (24 803) | (20,067) | 29 004 | (49,758) | |
Erfolg Zinsengeschäft | 5 887 | 2 979 | 662 | 0 | 9 528 | |
Wertberichtigungen für Kreditrisiken | 370 | (3) | 8 | 0 | 375 | |
Zinserfolg nach Wertberichtigungen für Kreditrisiken | 6 257 | 2 976 | 670 | 0 | 9 903 | |
Erfolg Dienstleistungs- und Kommissionsgeschäft | 9 670 | 7 420 | 4 346 | 0 | 21 436 | |
Erfolg Handelsgeschäft | 7 453 | (123) | 666 | 0 | 7 996 | |
Erfolg Tochtergesellschaften | (675) | 0 | 0 | 675 | 0 | |
Übriger Erfolg | 2 635 | 476 | ||||