UBS AG
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Analysten & AktionäreGeschäftsberichte 2005
Geschäftsberichte 2005  
Jahresbericht Finanzbericht Handbuch
     
Einleitung
Präsentation der Finanzinformationen
Kennzahlen zur Leistungs- messung des Konzerns
Finanzdienstleistungs-geschäft
Industriebeteiligungen
Bilanz und Mittelflussrechnung
Standards und Grundsätze der Rechnungslegung
Konzernrechnung
Anmerkungen zur Konzernrechnung
UBS AG Stammhaus
Zusätzliche Offenlegung nach Richtlinien der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC
 

Anmerkung 36 Verwaltete Vermögen 1 und Neugelder
Anmerkung 36 Verwaltete Vermögen 1 und Neugelder

Die Kennzahl Verwaltete Vermögen umfasst alle von UBS ausschliesslich zu Anlagezwecken verwalteten oder gehaltenen Kundenvermögen. Unter verwaltete Vermögen fallen beispielsweise verwaltete Fondsvermögen, verwaltete institutionelle Vermögen, Wealth-Management-Portfolios mit Verwaltungs- und Beratungsmandat, Treuhandanlagen, Festgelder, Sparkonten sowie andere Konten von Wealth-Management-Kunden. Nicht zu den verwalteten Vermögen zählen sämtliche Vermögenswerte, die ausschliesslich zu Transaktionszwecken gehalten werden oder die als «Custody-only» klassifiziert sind, einschliesslich Vermögenswerte von Firmenkunden, die dem Cash-Management und zu Transaktionszwecken dienen, da die Bank diese lediglich verwahrt, ohne Beratung zu den Anlagemöglichkeiten anzubieten. Ebenfalls ausgeschlossen vom verwalteten Vermögen sind nicht bankfähige Vermögenswerte (z.B. Kunstsammlungen) und Einlagen von Drittbanken zu Finanzierungs- oder Handelszwecken.

Der Begriff Vermögen mit Verwaltungsmandat umfasst Kundengelder, bei denen UBS entscheidet, wie die Mittel angelegt werden. Der Begriff Andere verwaltete Vermögen beinhaltet jene Vermögenswerte, bei denen der Kunde entscheidet, wie sie angelegt werden. Werden Produkte in einer Unternehmensgruppe entwickelt, aber in einer anderen verkauft, werden sie sowohl in der Vermögensverwaltungs- als auch in der Vertriebseinheit erfasst. Das heisst, sie sind im Gesamttotal der von UBS verwalteten Vermögen doppelt enthalten, da beide Unternehmensgruppen für ihre jeweiligen Kunden eigene Dienstleistungen erbringen, Mehrwert schaffen und Ertrag erwirtschaften.

Neugelder werden definiert als die Summe aus dem Zufluss verwalteter Vermögen von Neukunden, dem Verlust verwalteter Vermögen infolge Auflösung der Kundenbeziehung sowie dem Zu- und Abfluss verwalteter Vermögen von bestehenden Kunden. Die Höhe der Neugelder wird anhand der direkten Methode ermittelt, die sich auf die Mittelzu- und -abflüsse auf Transaktionsebene bei den verwalteten Vermögen auf Kundenebene abstützt. Zins- und Dividendenerträge der verwalteten Vermögen werden nicht unter Neugelder erfasst. Markt- und Währungsschwankungen sowie Gebühren und Kommissionen sind in dieser Kennzahl ebenso wenig berücksichtigt wie die Auswirkungen von Akquisitionen und Veräusserungen von Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen von UBS. Der Zinsaufwand für Kredite an Kunden wird als Neugeldabfluss erfasst. Ändert sich die erbrachte Dienstleistung und werden verwaltete Vermögen deshalb zu Kundenvermögen umklassiert oder umgekehrt, wird dies als Neugeldabfluss bzw. -zufluss erfasst.

Die Einheit Private Banks & GAM wurde am 2. Dezember 2005 verkauft.

Mrd. CHF

31.12.05

31.12.04

Durch UBS verwaltete Fondsvermögen

390

354

Vermögen mit Verwaltungsmandat

716

570

Andere verwaltete Vermögen

1 546

1 293

Total verwaltete Vermögen

2 652

2 217

davon: doppelt gezählt

332

294

Neugelder

148,5

89,9

1Unsere Definition von «Verwalteten Vermögen» entspricht dem Begriff «Kundenvermögen», wie er in den Rechnungslegungsvorschriften der Eidgenössischen Bankenkommission definiert ist. UBS verwendet den Begriff «Kundenvermögen» in einem weiteren Sinne. Die «Kundenvermögen» schliessen nach unserer Definition auch als «Custody-only» klassifizierte sowie zu reinen Transaktionszwecken gehaltene Vermögenswerte mit ein. Nach unserer Definition sind die verwalteten Vermögen eine Untergruppe der Kundenvermögen.

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