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Mrd. CHF | Bilanzwert 31.12.05 | Fair Value 31.12.05 | Nicht realisierte Gewinne/ (Verluste) 31.12.05 | Bilanzwert 31.12.04 | Fair Value 31.12.04 | Nicht realisierte Gewinne / (Verluste) 31.12.04 |
Aktiven | ||||||
Flüssige Mittel | 5,4 | 5,4 | 0,0 | 6,0 | 6,0 | 0,0 |
Forderungen gegenüber Banken | 33,6 | 33,6 | 0,0 | 35,4 | 35,4 | 0,0 |
Barhinterlagen für geborgte Wertschriften | 300,3 | 300,2 | (0,1) | 220,2 | 220,2 | 0,0 |
Reverse-Repurchase-Geschäfte | 404,4 | 404,5 | 0,1 | 357,1 | 357,1 | 0,0 |
Handelsbestände | 499,3 | 499,3 | 0,0 | 389,5 | 389,5 | 0,0 |
Als Sicherheit verpfändete Handelsbestände | 154,8 | 154,8 | 0,0 | 159,1 | 159,1 | 0,0 |
Positive Wiederbeschaffungswerte | 333,8 | 333,8 | 0,0 | 284,6 | 284,6 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value | 1,2 | 1,2 | 0,0 | 0,7 | 0,7 | 0,0 |
Kundenausleihungen | 270,0 | 270,6 | 0,6 | 232,2 | 233,6 | 1,4 |
Finanzanlagen | 6,6 | 6,6 | 0,0 | 4,2 | 4,2 | 0,0 |
Passiven | ||||||
Verpflichtungen gegenüber Banken | 124,3 | 124,3 | 0,0 | 120,0 | 120,0 | 0,0 |
Barhinterlagen für ausgeliehene Wertschriften | 77,3 | 77,3 | 0,0 | 61,5 | 61,5 | 0,0 |
Repurchase-Geschäfte | 478,5 | 478,5 | 0,0 | 422,6 | 422,6 | 0,0 |
Verpflichtungen aus Handelsbeständen | 188,6 | 188,6 | 0,0 | 171,0 | 171,0 | 0,0 |
Negative Wiederbeschaffungswerte | 337,7 | 337,7 | 0,0 | 303,7 | 303,7 | 0,0 |
Finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value | 117,4 | 117,4 | 0,0 | 65,8 | 65,8 | 0,0 |
Verpflichtungen gegenüber Kunden | 451,5 | 451,5 | 0,0 | 376,1 | 376,1 | 0,0 |
Ausgegebene Schuldtitel | 160,7 | 162,0 | (1,3) | 117,8 | 118,9 | (1,1) |
Subtotal | (0,7) | 0,3 | ||||
Im Eigenkapital verbuchte, nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern auf: | ||||||
Finanzanlagen | 1,1 | 1.0 | ||||
Als zur Absicherung von Cashflows verwendete Derivate | (0,9) | (0,4) | ||||
Erfolgsunwirksame, nicht realisierte Gewinne und Verluste, netto | (0,5) | 0,9 |
Unter Fair Value versteht man den Betrag, zu dem unter Üblicherweise werden Bewertungsmethoden bei OTC-Derivaten sowie bei nicht börsenkotierten Handelsbeständen und Finanzanlagen eingesetzt. Zu den am häufigsten verwendeten Modellen und Bewertungsmethoden zählen barwertgestützte Forward-Pricing- und Swapmodelle, Optionspreismodelle (z.B. Black-Scholes-Modell oder Abwandlungen davon) sowie Kreditmodelle (z.B. Ausfallratenmodelle oder Kreditspreadmodelle).
Die so ermittelten Werte werden stark durch die Wahl des Bewertungsmodells und die zugrunde liegenden Annahmen über Parameter wie die Höhe und Zeitfolge von künftigen Cashflows sowie die Diskontsätze, Volatilität und Kreditrisiken beeinflusst.
Der Fair Value für alle in der obigen Tabelle aufgeführten Finanzinstrumente wurde – sowohl für die zum Fair Value bewerteten als auch für die zu amortisierten Kosten bilanzierten Finanzinstrumente, bei denen der Fair Value lediglich zu Vergleichszwecken dient – anhand der folgenden Bewertungsmethoden und Annahmen ermittelt:
(a) Handelsbestände, als Sicherheit verpfändete Handelsbestände, erfolgwirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen, Derivate sowie andere zu Handelszwecken eingesetzte Instrumente werden zum Marktwert bewertet, wenn ein solcher verfügbar ist. Wenn keine Marktnotierungen existieren, werden die Fair Values auf der Basis von Preismodellen oder anderen anerkannten Bewertungsmethoden geschätzt. Der Fair Value dieser Instrumente entspricht ihrem Bilanzwert.
(b) Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen werden zum Marktwert bewertet, wenn ein solcher verfügbar ist. Wenn keine Marktnotierungen existieren, werden die Fair Values auf der Basis von Preismodellen oder anderen anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt. Der Fair Value dieser Instrumente entspricht ihrem Bilanzwert. Nicht realisierte Gewinne und Verluste, ohne Abschreibungen für Wertminderungen, werden im Eigenkapital erfasst, bis die Anlage verkauft, eingefordert oder anderweitig abgeht.
(c) Bei Sicht- und Spareinlagen ohne festes Fälligkeitsdatum entspricht der am Bilanzstichtag zahlbare Betrag dem Fair Value.
(d) Der Fair Value von zinsvariablen Finanzinstrumenten entspricht in etwa dem Bilanzwert. Im Fall von Krediten spiegelt der Fair Value daher Veränderungen der Kreditqualität nicht wider. Die Auswirkungen von Wertminderungen werden separat erfasst, indem der Wertberichtigungsbetrag für Kreditrisiken sowohl in den Bilanzwerten als auch in den Fair Values berücksichtigt ist.
(e) Für Festzinskredite und -hypotheken, die zu amortisierten Kosten bilanziert werden, werden die Marktzinssätze zum Zeitpunkt der Kreditgewährung mit den gegenwärtigen Marktzinssätzen für ähnliche Kreditprodukte verglichen, um den Fair Value zu bestimmen. Veränderungen der Kreditqualität von im Kreditportfolio enthaltenen Ausleihungen werden bei der Bestimmung der Brutto-Fair-Values nicht berücksichtigt, da die Auswirkungen von Wertminderungen separat erfasst werden, indem der Wertberichtigungsbetrag für Kreditrisiken sowohl in den Bilanzwerten als auch in den Fair Values berücksichtigt ist.
In der Tabelle auf der vorhergehenden Seite sind die Zinsabgrenzungen, wo anwendbar, bei den entsprechenden Finanzinstrumenten im Bilanzwert enthalten.
Diese Bewertungsmethoden und Annahmen ermöglichen eine einheitliche Bestimmung des Fair Value der in der obigen Tabelle aufgeführten Vermögenswerte und Verpflichtungen von UBS. Allerdings verwenden nicht alle Finanzinstitute dieselben Bewertungsmethoden und Annahmen zur Ermittlung des Fair Value. Insbesondere bei Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert sind, ist ein Fair-Value-Vergleich zwischen verschiedenen Finanzinstituten deshalb nicht unbedingt möglich.
Die Fair Values von nicht finanziellen Vermögenswerten wie Liegenschaften, übrigen Sachanlagen, Goodwill, Vorauszahlungen, nicht zinsbezogenen Abgrenzungsposten und nicht finanzielle Verpflichtungen sind in der Tabelle nicht enthalten.
UBS gewährt Verlängerungen von Kreditzusagen in aller Regel zu variablen Zinssätzen. Die Bank ist deshalb nur geringfügig betroffen von den zinssatzschwankungsbedingten Fluktuationen des Fair Value solcher Zusagen.
Gegen Schwankungen der Fair Values von Festzinskrediten, lang- und mittelfristigen Schuldverschreibungen und Anleihen sichert sich UBS überwiegend mit derivativen Finanzinstrumenten – vornehmlich Zinsswaps – ab, wie in Anmerkung 22 erläutert. Zinssatzänderungsrisiken, die in Bilanzpositionen ohne feste Fälligkeiten enthalten sind, werden ebenfalls mit derivativen Instrumenten abgesichert, wobei die Beurteilung des Managements über ihr durchschnittliches Cashflow- und Zinsbindungsverhalten ausschlaggebend ist.
Derivative Finanzinstrumente, die der Absicherung dienen, werden in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesen und sind in der Tabelle in den Positionen Positive Wiederbeschaffungswerte respektive Negative Wiederbeschaffungswerte enthalten. Wenn das Zinsrisiko aus einem festverzinslichen Finanzinstrument durch einen Fair Value Hedge mit Derivaten abgesichert ist, wird das festverzinsliche Finanzinstrument (oder der abgesicherte Teil davon) in der Tabelle nur bezüglich Zinsrisiko, nicht aber bezüglich Kreditrisiko zum Fair Value ausgewiesen, wie unter (e) erwähnt. Veränderungen der Fair Values werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Behandlung von derivativen Finanzinstrumenten zur Cashflow-Absicherung wird in Anmerkung 1o erörtert. Der unter «Als zur Absicherung von Cashflows verwendeten Derivaten» aufgeführte Betrag entspricht der Nettoveränderung des Fair Value solcher derivativer Instrumente. Dieser Betrag ist direkt im Eigenkapital und noch nicht als Aufwand oder Ertrag erfasst.
Für Wertschriften in den Handelsbeständen und Finanzanlagen, die an einer Börse kotiert sind respektive in einem aktiven Markt gehandelt werden, sowie für börsengehandelte Derivate und andere Finanzinstrumente mit Kursnotierungen aus einem aktiven Markt wird der Fair Value direkt anhand der Marktnotierungen bestimmt.
Sind keine direkten Marktnotierungen verfügbar, wird der Fair Value mit Bewertungsmethoden oder Modellen bestimmt, wobei die zugrunde liegenden Annahmen nach Möglichkeit durch am Bilanzstichtag beobachtete Marktpreise oder andere Marktnotierungen gestützt werden. Dies gilt für die meisten ausserbörslich gehandelten Derivate und viele nicht börsenkotierte Finanzinstrumente, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden.
Bei einigen wenigen Finanzinstrumenten lässt sich der Fair Value weder direkt anhand von Marktnotierungen noch indirekt mit Bewertungsmethoden oder -modellen, welche von beobachteten Marktpreisen oder anderen Marktnotierungen unterstützt werden, berechnen. Dies ist im Allgemeinen der Fall bei Private-Equity-Anlagen in nicht börsenkotierten Wertschriften sowie bei bestimmten komplexen oder strukturierten Finanzinstrumenten. In diesen Fällen werden Bewertungsmethoden oder -modelle verwendet, denen realistische, auf Marktkonditionen basierende Annahmen zugrunde liegen.
Die folgende Tabelle zeigt, nach welchen Bewertungsmethoden der Fair Value von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten ermittelt wird.
Mrd. CHF | Notierte Marktpreise | Bewertungs- | Bewertungs- | Total | Notierte Marktpreise | Bewertungs- | Bewertungs- | Total |
Handelsbestände | 273,2 | 225,2 | 0,9 | 499,3 | 228,4 | 160,1 | 1,0 | 389,5 |
Als Sicherheit verpfändete Handelsbestände | 147,6 | 7,2 | 0,0 | 154,8 | 156,0 | 3,1 | 0,0 | 159,1 |
Positive Wiederbeschaffungswerte | 13,6 | 313,4 | 6,8 | 333,8 | 6,2 | 265,2 | 13,2 | 284,6 |
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value | 0,2 | 1,0 | 0,0 | 1,2 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,7 |
Finanzanlagen | 3,0 | 1,1 | 2,5 | 6,6 | 1,1 | 0,4 | 2,7 | 4,2 |
Total Aktiven | 437,6 | 547,9 | 10,2 | 995,7 | 392,4 | 428,8 | 16,9 | 838,1 |
Verpflichtungen aus Handelsbeständen | 171,2 | 17,4 | 0,0 | 188,6 | 161,3 | 9,7 | 0,0 | 171,0 |
Negative Wiederbeschaffungswerte | 15,9 | 311,1 | 10,7 | 337,7 | 9,8 | 270,1 | 23,8 | 303,7 |
Finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value | 0,0 | 92,5 | 24,9 | 117,4 | 0,0 | 65,8 | 0,0 | 65,8 |
Total Passiven | 187,1 | 421,0 | 35,6 | 643,7 | 171,1 | 345,6 | 23,8 | 540,5 |
Im Fair Value der zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente sind auch jene Instrumente eingeschlossen, bei denen ausschliesslich oder teilweise Bewertungsmethoden angewandt wurden, die auf Annahmen basieren, welche nicht durch an den Märkten beobachtbare Preise oder andere Notierungen gestützt werden. UBS unterzieht die dazu verwendeten Modelle einer eingehenden internen Prüfung, bevor sie für den Einsatz freigegeben werden.
Es kann zu Bewertungsunsicherheiten kommen, die auf die Wahl des angewandten Modells, die verwendeten Modellannahmen, die unzureichende Beobachtbarkeit von Parametern an den Märkten und auf weitere, die Bewertung beeinflussenden Elemente wie beispielsweise die Liquidität zurückzuführen sind. Zur Abbildung solcher Unsicherheiten werden Bewertungsanpassungen vorgenommen und von den Fair Values subtrahiert, die auf der Grundlage der Modelle oder anderer Bewertungsmethoden ermittelt wurden.
Das Management ist überzeugt, dass – basierend auf Kontrollen und prozessbezogenen Sicherheitsmassnahmen – die in der Bilanz erfassten geschätzten Fair Values und die in der Erfolgsrechnung verbuchten Fair-Value-Veränderungen vernünftig sind und die Situation am Bilanzstichtag angemessen abbilden.
Werden den Bewertungsmethoden alternative realistische Annahmen zugrunde gelegt, so wirkt sich dies auf den Fair Value dieser Finanzinstrumente wie folgt aus: Per 31. Dezember 2005 sinkt er bei weniger günstigen Annahmen um rund 1094 Millionen Franken, bei vorteilhafteren Annahmen steigt er um ungefähr 1176 Millionen Franken. Per 31. Dezember 2004 betrug die Reduktion bei weniger günstigen Annahmen rund 579 Millionen Franken, während vorteilhaftere Annahmen einen um etwa 927 Millionen Franken höheren Fair Value zur Folge gehabt hätten.
Die Definition realistischer alternativer Bewertungsannahmen basiert selbst auf subjektiven Einschätzungen. Für modellbasierte Bewertungen wurden unter Zuhilfenahme der gleichen Methoden, wie sie auch für die Anpassungen der Modellbewertung zum Einsatz kamen, realistische alternative Annahmen getroffen. Dabei wurde das Konfidenzintervall (bei weniger günstigen Annahmen) vergrössert bzw. (bei vorteilhafteren Annahmen) verkleinert. Bei der Veränderung der Annahmen wurde von einer minimalen Auswirkung der Korrelation zwischen den verschiedenen Finanzinstrumenten und Modellen ausgegangen. Am 31. Dezember 2005 lag den Bewertungsmethoden, die nicht auf Modellen basierten, ein ähnlicher Ansatz zugrunde. Die Beurteilung am 31. Dezember 2004 hingegen beruhte auf Schätzungen.
Für das am 31. Dezember 2005 bzw. 31. Dezember 2004 endende Geschäftsjahr betrug der gesamte Erfolg aus dem Handelsgeschäft 7996 Millionen Franken bzw. 4902 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht dem Nettoergebnis verschiedener Produkte. Dies schliesst den Effekt aus Währungsumrechnung sowie realisierte als auch nicht realisierte Erträge ein. Unrealisierte Erträge werden durch Änderungen des Fair Value bestimmt, welche auf der Basis von notierten Preisen in aktiven Märkten, falls verfügbar, oder mittels Bewertungsmethoden ermittelt werden.
Im nicht realisierten Erfolg aus dem Handelsgeschäft sind Nettoverluste aus Fair-Value-Veränderungen in Höhe von 2286 Millionen Franken für das am 31. Dezember 2005 endende Geschäftsjahr enthalten, die auf Finanzinstrumente zurückzuführen sind, deren Fair Value mit Bewertungsmethoden ermittelt wurde. Dabei wurden Modelle wie die vorher genannten verwendet, die von relativ einfachen Modellen auf der Basis von beobachteten Marktfaktoren bis zu komplexeren Ansätzen mit auf den Marktkonditionen basierenden Annahmen oder Schätzungen reichen.
Die Netto-Verluste aus Fair-Value-Änderungen von Finanzinstrumenten, deren Fair Value durch Bewertungsmodelle ermittelt wurde, beliefen sich auf 7123 Millionen Franken im Jahr 2004. Dieser Betrag wurde für das Jahr 2005 auf der Basis von nachträglich verfeinerten Bewertungsmodellen berechnet. Der Vorjahres-Betrag wurde nicht angepasst.
Der Erfolg aus dem Handelsgeschäft stammt häufig aus Transaktionen, an denen mehrere Finanzinstrumente beteiligt sind oder bei denen Absicherungs- und andere Risikomanagementmethoden eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass einzelne Teile der Transaktion mit unterschiedlichen Methoden bewertet werden.
Deshalb machen die während der Berichtsperiode in der Erfolgsrechnung verbuchten Fair-Value-Veränderungen, die auf Bewertungsmethoden basieren, lediglich einen Teil des Erfolgs aus dem Handelsgeschäft aus. In vielen Fällen wurden diese Beträge durch Veränderungen des Fair Value anderer Finanzinstrumente oder Transaktionen ausgeglichen, die anhand von notierten Marktpreisen oder anderen Marktnotierungen bewertet oder realisiert wurden. Der entsprechende Erfolg, einschliesslich der Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen auf unrealisierten Transaktionen, war in dem per 31. Dezember 2005 bzw. per 31. Dezember 2004 endenden Geschäftsjahr ein Gewinn von 10 282 Millionen Franken bzw. 12 025 Millionen Franken.
Veränderungen des Fair Value, welche aufgrund von Bewertungsmethoden berechnet wurden, werden im Falle von nicht realisierten Wertminderungen auf zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen erfolgswirksam verbucht. In dem per 31. Dezember 2005 bzw. 31. Dezember 2004 endenden Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von 3 Millionen Franken bzw. 218 Millionen Franken aufgrund von Wertminderungen erfolgswirksam verbucht.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über veräusserte oder anderweitig transferierte Vermögenswerte, die jedoch weiterhin bilanziert werden – sei es zum vollständigen Betrag oder im Umfang des anhaltenden Engagements von UBS.
31.12.05 Weiterhin vollständigbilanzierte Vermögenswerte | 31.12.04 Weiterhin vollständig bilanzierte Vermögenswerte | |||
Mrd. CHF | Total Aktiven | Dazugehörige Verbindlichkeit | Total Aktiven | Dazugehörige Verbindlichkeit |
Art des Geschäfts | ||||
Securities-Lending-Geschäfte | 50,5 | 10,0 | 37,3 | 13,8 |
Repurchase-Geschäfte | 100,0 | 78,6 | 121,8 | 117,6 |
Liegenschaften und Sachanlagen | 0,5 | 0,7 | 0,4 1 | 0,0 |
Andere gesicherte Wertschriftengeschäfte | 60,6 | 3,0 | 35,6 1 | 2,1 |
Total | 211,6 | 92,3 | 195,1 | 133,5 |
Die oben aufgeführten Vermögenswerte werden weiterhin im genannten Umfang erfasst, da die Transaktionen, mittels derer sie übertragen wurden, die Anforderungen für eine Ausbuchung der Vermögenswerte aus der Bilanz nicht erfüllen. Die Anforderungen für eine Ausbuchung werden in Anmerkung 1 d ausführlicher beschrieben.
In jeder Situation, in welcher Vermögenswerte weiterhin bilanziert werden – unabhängig davon, ob vollständig oder im Ausmass des verbliebenen Engagements –, behält UBS die Risiken des entsprechenden Teils des Vermögenswerts bei. Dazu zählen die Kredit-, Erfüllungs-, Länder- und Marktrisiken. Je nach Art der Transaktion, die Grundlage des verbliebenen Engagements ist, können sich die bestehenden Risiken durch die Transaktion ändern oder neue Risiken entstehen, z.B. gegenparteibedingte Kreditrisiken.
Die meisten weiterhin bilanzierten Vermögenswerte entstehen durch Repurchase- und Securities-Lending-Geschäfte. Während Repurchase-Geschäften nahezu ausschliesslich Schuldpapiere wie Schuldverschreibungen, Anleihen oder Geldmarktpapiere zugrunde liegen, sind es beim Securities Lending vor allem Aktien – in geringem Umfang jedoch auch Schuldverschreibungen und Anleihen. Beide Transaktionsarten werden an den Finanzmärkten mit standardisierten Verträgen abgewickelt, und die Gegenparteien unterliegen den üblichen Prozessen zur Kreditrisikokontrolle von UBS. Die resultierenden Kreditrisiken werden mit einer täglichen Überwachung und Besicherung gesteuert. Die Beträge aus Repurchase- und Securities-Lending-Geschäften sind in der obigen Tabelle aufgeführt.
Ein kleiner Anteil der weiterhin bilanzierten Vermögenswerte gehört zu Transaktionen, bei welchen UBS Vermögenswerte transferiert hat, jedoch weiterhin daran beteiligt ist, so z.B. indem eine Garantie gewährt wurde, Put-Optionen geschrieben, Call-Optionen gekauft wurden oder indem ein Total Return Swap oder eine andere Art von Swap, welcher an die Wertentwicklung des Vermögenswerts gekoppelt ist, eingegangen wurde. Falls aufgrund dieser Arten von Geschäften die Kontrolle behalten wird, bilanziert UBS den transferierten Vermögenswert weiter vollständig oder im Umfang des anhaltenden Engagements.
Insbesondere Transaktionen, welche die Transferierung des Vermögenswerts in Verbindung mit dem Eingehen eines Total Return Swap zur Folge haben, werden als besicherte Finanzierungstransaktionen verbucht anstatt als Verkauf eines Vermögenswerts aus dem Handelsbestand mit dem entsprechenden Swapderivat. Die diesen Transaktionen zugrunde liegenden Wertschriften sind in der obigen Tabelle in der Position Andere gesicherte Wertschriftengeschäfte enthalten.
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