Es liegt in der Natur der Geschäfte der UBS AG und anderer Gesellschaften innerhalb des UBS-Konzerns, dass sie im Rahmen des normalen Geschäftsgangs in verschiedene Klagen, Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren involviert sind. Der Konzern nimmt für solche Fälle Rückstellungen vor, wenn nach Meinung der Bank und ihrer Rechtsberater Zahlungen seitens des Konzerns wahrscheinlich sind und wenn deren Betrag abgeschätzt werden kann (siehe Anmerkung 20).
Bezüglich allfälliger weiterer Klagen gegen den UBS-Konzern, welche der Geschäftsleitung bekannt sind (und für welche gemäss den vorstehenden Richtlinien keine Rückstellungen gebildet wurden), vertritt die Geschäftsleitung die Ansicht, dass solche Klagen entweder jeder Grundlage entbehren, erfolgreich abgewehrt werden können oder keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die finanzielle Lage, das Betriebsergebnis oder die Liquidität des Konzerns haben.