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Liegenschaften, ohne Land | maximal 50 Jahre |
Einbauten in gemieteten Liegenschaften | verbleibende Leasing-Vertragsdauer, maximal 10 Jahre |
Sonstige Sachanlagen | maximal 10 Jahre |
IT, Software und Kommunikationsanlagen | maximal 5 Jahre |
Technische Anlagen und Maschinen: | |
Kraftwerke | 25 bis 80 Jahre |
Stromübertragungsanlagen und -ausrüstungen | 15 bis 40 Jahre |
Zur Veräusserung bestimmte Maschinen und Liegenschafveräusserung bestimmte Liegenschaften unter den Übrigen Aktiven verbucht. Sie werden zu Anschaffungskosten oder, falls tiefer, zum realisierbaren Wert geführt.
Investitionsliegenschaften werden zum Fair Value bilanziert, wobei Veränderungen des Fair Value in der Periode ihrer Veränderung in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Von UBS angestellte, interne Immobilienexperten bestimmen mittels anerkannter Bewertungstechniken den Fair Value von Investitionsliegenschaften. Sollten Preise von kurz zuvor am Markt getätigten Transaktionen mit vergleichbaren Liegenschaften verfügbar sein, werden diese Transaktionen als Referenz für die Bestimmung des Fair Value herangezogen.
t) Goodwill und andere immaterielle Anlagen
Goodwill ist die Differenz zwischen dem bezahlten Kaufpreis und dem per Akquisitionsdatum bestimmten Fair Value der identifizierbaren Nettoaktiven eines vom Konzern erworbenen Unternehmens. Goodwill wird nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung hin untersucht. Bis zum 31. Dezember 2004 wurde Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen mit Vertragsabschluss vor dem 31. März 2004 linear über die geschätzte Nutzungsdauer, jedoch über maximal 20 Jahre, abgeschrieben. Die Überprüfung der Wertminderung erfolgt auf Segmentebene wie in Anmerkung 2a dargestellt, wobei im Rahmen dieser Überprüfung unter Segment die Zahlungsmittel generierende Einheit verstanden wird, da auf dieser Ebene die Performance der Investition vom Management überprüft und beurteilt wird.
Andere immaterielle Anlagen enthalten separat identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, die aus Akquisitionen und gewissen gekauften Markennamen und ähnlichen Vermögenswerten resultieren. Andere immaterielle Anlagen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Akquisition aktiviert und linear über die geschätzte Nutzungsdauer, in der Regel jedoch über maximal 20 Jahre, abgeschrieben. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob es bei den anderen immateriellen Anlagen Anhaltspunkte für eine Wertbeeinträchtigung oder Änderung des geschätzten zukünftigen Nutzens gibt. Bestehen solche Anhaltspunkte, wird geprüft, ob der Buchwert der anderen immateriellen Anlagen vollständig einbringbar ist. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird eine Abschreibung vorgenommen.
Immaterielle Anlagen werden in die beiden Kategorien Infrastruktur sowie Kundenbeziehungen, vertragliche Rechte und übrige gegliedert. Infrastruktur umfasst eine im Zusammenhang mit der Akquisition der PaineWebber Group, Inc. erfasste immaterielle Anlage. Unter Kundenbeziehungen, vertragliche Rechte und übrige werden immaterielle Anlagen in Form von langfristigen Kundenbeziehungen ausgewiesen, die aus der Akquisition von Finanzdienstleistungsgeschäften und dem Erwerb von Motor-Columbus stammen. Im Rahmen der Übernahme von Motor-Columbus wurden weitere vertragliche Rechte aus Lieferanten- und Lieferverträgen identifiziert. Diese vertraglichen Rechte werden über die verbleibende vertragliche Laufzeit amortisiert, d. h. über bis zu 24 Jahre (per 31. Dezember 2005). Der bedeutendste Vertrag indes wird über seine verbleibende vertragliche Laufzeit von sechs Jahren (per 31. Dezember 2005) die kürzeste Nutzungsdauer aller erfassten vertraglichen Rechte abgeschrieben.
u) Gewinnsteuern
Die Gewinnsteuern werden auf der Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen. Steuereffekte aus steuerlich verrechenbaren Verlusten werden als latente Steuerforderungen aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft steuerbare Gewinne anfallen, gegen welche die betreffenden Verluste verrechnet werden können.
Latente Steuerverpflichtungen werden für temporäre Unterschiede zwischen den in der Bilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren entsprechenden Steuerwerten bilanziert, wenn sie künftig zu steuerbaren Erträgen führen. Latente Steuerforderungen werden für temporäre Unterschiede bilanziert, die in zukünftigen Perioden zu steuerlichen Abzugsbeträgen führen werden, aber nur insoweit es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen die diese Unterschiede verrechnet werden können.
Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den verabschiedeten Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden.
Laufende sowie latente Steuerverpflichtungen und -forderungen werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen, ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht und eine Nettoabrechnung beziehungsweise simultane Begleichung vorgesehen ist.
Laufende und latente Steuern sind als Steuerertrag oder -aufwand in der Erfolgsrechnung enthalten, ausgenommen: (i) latente Steuern, die durch Erwerb oder Veräusserung einer Tochtergesellschaft zu- oder abgegangen sind; (ii) nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen und Veränderungen des Fair Value von derivativen Finanzinstrumenten, die der Cashflow-Absicherung dienen. Die unter (ii) aufgeführten Positionen werden im den UBS-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital unter der Position Netto nicht in der Erfolgsrechnung berücksichtigte Gewinne oder Verluste nach Steuern verbucht.
v) Ausgegebene Schuldtitel
Ausgegebene Schuldtitel werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value zuzüglich Transaktionskosten erfasst. Der Fair Value entspricht der erhaltenen Gegenleistung. Anschliessend erfolgt die Bilanzierung zu amortisierten Kosten. Dabei wird die Effektivzinsmethode angewandt, um die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Schuldtitels zu amortisieren.
Hybride Schuldinstrumente, die sich auf Beteiligungspapiere anderer Unternehmen, auf Fremdwährungs- oder Kreditinstrumente oder auf Indizes beziehen, gelten als strukturierte Instrumente. Wurden solche Instrumente nicht als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente erfasst, wird das eingebettete derivative Finanzinstrument vom Basiskontrakt getrennt und als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst, wenn die Kriterien für eine Abtrennung erfüllt sind. Der Basiskontrakt wird anschliessend zu amortisierten Kosten bilanziert. UBS hat die meisten hybriden Schuldtitel als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente klassiert siehe Abschnitt n).
Schuldinstrumente mit eingebetteten Derivaten, die sich auf Aktien der UBS AG oder auf ein derivatives Instrument beziehen, dem Aktien der UBS AG zugrunde liegen, werden zum Ausgabedatum in eine Schuld- und eine Eigenkapitalkomponente aufgeteilt, wenn sie physisch erfüllt werden müssen. Bei erstmaliger Erfassung wird ein Teil des Nettoerlöses aus der Emission des hybriden Schuldtitels auf der Basis seines Fair Value der Schuldkomponente zugeordnet. Der Fair Value wird in der Regel aufgrund des Marktpreises für UBS-Schuldtitel mit vergleichbaren Konditionen bestimmt. Die Schuldkomponente wird anschliessend zu amortisierten Kosten bilanziert. Der restliche Betrag wird der Eigenkapitalkomponente zugeordnet und unter Kapitalreserven erfasst. Nachfolgende Änderungen des Fair Value der abgetrennten Eigenkapitalkomponente werden nicht erfasst. Falls jedoch das hybride Instrument oder das eingebettete Derivat, das sich auf Aktien der UBS AG bezieht, in bar erfüllt werden kann oder eine Wahl der Erfüllungsart erlaubt, so wird das abgetrennte Derivat wie ein zu Handelszwecken gehaltenes Instrument behandelt, wobei Veränderungen des Fair Value in der Erfolgsrechnung verbucht werden, oder das hybride Schuldinstrument wird als Ganzes der Kategorie erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente zugeordnet.
Gemäss den Richtlinien des Konzerns wird das Festzinsrisiko aus Schuldtiteln abgesichert (ausser für bestimmte nachrangige langfristige Notes, siehe Anmerkung 29) und Fair Value Hedge Accounting angewandt. Wird Hedge Accounting bei festverzinslichen Schuldtiteln angewandt, wird der Buchwert um die Veränderung des Fair Value des Sicherungsinstruments, die sich auf das abgesicherte Risiko bezieht, angepasst, anstelle einer Erfassung zu amortisierten Kosten. Weitere Einzelheiten dazu unter o) Derivative Finanzinstrumente und Sicherungszusammenhänge.
Als Folge von Market-Making-Aktivitäten oder gezielten Käufen am Markt erworbene eigene Obligationen werden als Rückzahlung von Schuldtiteln erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus einem Rückkauf wird verbucht, falls der Rückkaufspreis der Obligation niedriger oder höher als ihr Buchwert ausfiel. Ein anschliessender Verkauf eigener Obligationen am Markt wird als Wiederausgabe von Schuldtiteln behandelt.
Der Zinsaufwand aus Schuldinstrumenten wird unter Zinsaufwand aus ausgegebenen Schuldtiteln verbucht.
w) Eigene Aktien und Kontrakte auf UBS-Aktien
Vom Konzern gehaltene UBS-Aktien werden im den UBS-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital als Eigene Aktien ausgewiesen und zum gewichteten Durchschnittsanschaffungswert verbucht. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und dem entsprechenden Anschaffungswert (nach Abzug von Steuern, falls steuerpflichtig) wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.
Kontrakte, die physisch in Aktien der UBS AG erfüllt werden müssen, werden im den UBS-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital als Kapitalreserven ausgewiesen. Bei der Erfüllung solcher Kontrakte wird der Erlös nach Abzug der Kosten (und Steuern, falls steuerpflichtig) unter Kapitalreserven verbucht.
Kontrakte auf Aktien der UBS AG, die in bar erfüllt werden müssen oder eine Wahl der Erfüllungsart einräumen, werden als zu Handelszwecken gehaltene Instrumente verbucht. Die Veränderungen ihres Fair Value werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Eine Ausnahme bilden physisch zu erfüllende geschriebene Put-Optionen und Terminkontrakte für den Kauf von Aktien, einschliesslich Kontrakten, die eine physische Erfüllung erlauben. In beiden Fällen wird der Barwert der Verpflichtung, eigene Aktien gegen bar zu kaufen, beim Abschluss eines Kontrakts aus dem den UBS-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital ausgebucht und als Verpflichtung erfasst. Anschliessend wird die Verpflichtung mittels Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Kontrakts durch Verbuchung von Zinsaufwand bis zur nominalen Kaufverpflichtung erhöht. Bei der Erfüllung eines Kontrakts wird die Verpflichtung ausgebucht und der ursprünglich als Verpflichtung umklassierte Eigenkapitalbetrag unter Eigene Aktien wieder in das den UBS-Aktionären zurechenbare Eigenkapital transferiert. Die für das Schreiben von Put-Optionen erhaltene Prämie wird direkt unter Kapitalreserven ausgewiesen.
x) Vorsorgeeinrichtungen
UBS unterhält weltweit diverse Vorsorgeeinrichtungen für ihre Mitarbeiter, darunter sowohl Pläne mit Leistungsprimat als auch mit Beitragsprimat. Neben Pensionsplänen bestehen auch Vorsorgeeinrichtungen für andere Leistungen, zum Beispiel für die Gesundheitsvorsorge nach der Pensionierung. Beiträge an Beitragsprimatpläne werden dann aufwandswirksam verbucht, wenn die Arbeitnehmer die entsprechenden Leistungen dafür erbringen, was normalerweise im Jahr der Beitragszahlung ist.
Zur Berechnung des Barwerts der Leistungsprimatpläne und des damit zusammenhängenden Dienstzeitaufwands und, wo anwendbar, des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands wendet der Konzern das Verfahren der laufenden Einmalprämien («Projected Unit Credit Actuarial Method») an.
Die wichtigsten verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen sind in Anmerkung 30 dargelegt.
Der Konzern erfasst einen Teil der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste als Ertrag bzw. Aufwand, falls der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungs-mathematischen Gewinne und Verluste am Ende der vorherigen Berichtsperiode ausserhalb des Korridors, definiert durch den höheren der folgenden Beträge, liegt:
a) 10% des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichso verringert sich der Kompensationsaufwand. Für Zuteilungen, die wertlos verfallen oder nicht ausgeübt werden, wird auf kumulativer Basis kein Kompensationsaufwand verbucht. Beteiligungspläne, bei denen die Mitarbeiter die aktienbasierten Zuteilungen wahlweise in alternative Anlagen umwandeln können, werden als in bar zu erfüllende Zuteilungen erfasst.
b) 10% des Fair Value des Planvermögens zu diesem Zeitpunkt.
z) Ergebnis pro Aktie
Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie wird ermittelt, indem das den Stammaktionären zurechenbare Konzernergebnis für die Berichtsperiode durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in dieser Periode ausstehenden Stammaktien dividiert wird.
Das verwässerte Ergebnis pro Aktie wird anhand der gleichen Methode berechnet, jedoch werden die Bestimmungsgrössen angepasst, um die potenzielle Verwässerung zu reflektieren, die durch eine Umwandlung oder Ausübung von Optionen, Warrants, wandelbaren Schuldtiteln oder anderen auf Stammaktien lautenden Kontrakten in Stammaktien entstehen würde.
aa) Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und Vergleichbarkeit
Private-Equity-Anlagen
UBS führte am 1. Januar 2005 die überarbeiteten Standards IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen ein.
IAS 27 wurde geändert, sodass vorübergehend kontrollierte Tochtergesellschaften nicht länger von einer Konsolidierung ausgenommen sind. UBS hält mehrere Private-Equity-Anlagen, an denen sie eine beherrschende Beteiligung besitzt und die bislang als Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen klassifiziert und erfasst waren. UBS hat IAS 27 am 1. Januar 2005 rückwirkend eingeführt und die Angaben für die Jahre 2004 und 2003 zu Vergleichszwecken angepasst. Die Einführung dieses Standards und die Konsolidierung dieser Beteiligungen wirkten sich wie folgt aus: Per 1. Januar 2003 wurde das Eigenkapital einschliesslich Minderheitsanteilen um 723 Millionen Franken reduziert. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert der Zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen und dem konsolidierten Wert. Die Konsolidierung führte zur Verbuchung von Aktiven in Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Franken per 31. Dezember 2004 und 2,9 Milliarden Franken per 31. Dezember 2003. Bedeutende Veränderungen ergaben sich bei den Bilanzpositionen Liegenschaften und übrige Sachanlagen, Goodwill und andere immaterielle Anlagen sowie Übrige Aktiven. Diese Beteiligungen erwirtschafteten 2004 und 2003 einen zusätzlichen Geschäftsertrag von 2,5 Milliarden bzw. 2,7 Milliarden Franken sowie ein zusätzliches, den UBS-Aktionären zurechenbares Ergebnis von 142 Millionen bzw. 74 Millionen Franken.
IAS 28 wurde ebenfalls geändert, sodass auf Beteiligungen, die ausschliesslich mit der Absicht der Weiterveräusserung gehalten werden, nun auch die Equity-Methode angewandt wird. Private-Equity-Beteiligungen, bei denen UBS einen wesentlichen Einfluss ausübt, werden nicht mehr als Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen klassifiziert, sondern nach der Equity-Methode erfasst. Der Standard wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2003 eingeführt und die Zahlen für die Vorjahre wurden entsprechend angepasst. Die Verbuchung dieser Beteiligungen nach der Equity-Methode wirkte sich wie folgt aus: Am 1. Januar 2003 wurden dem Eigenkapital 266 Millionen Franken belastet. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert der Zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen und dem nach der Equity-Methode ermittelten Wert. Der nach der Equity-Methode ermittelte Buchwert dieser Beteiligungen belief sich am 31. Dezember 2004 auf 248 Millionen Franken und am 31. Dezember 2003 auf 393 Millionen Franken. Darin berücksichtigt sind der Anteil an Verlusten von 55 Millionen Franken bzw. an Gewinnen von 10 Millionen Franken, die 2004 bzw. 2003 erfolgswirksam verbucht wurden. Die für 2004 bzw. 2003 erfassten Gewinne aus dem Verkauf betrugen 1 Million Franken bzw. 0 Franken. Bei der Erfassung als Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen wurden Gewinne aus dem Verkauf in Höhe von 70 Millionen Franken im Jahr 2004 und von 34 Millionen Franken im Jahr 2003 ausgewiesen.
Per 1. Januar 2005 wurden diese Einheiten zusammen mit allen anderen Beteiligungen der Geschäftseinheit Private Equity von der Investment Bank ins Segment Industriebeteiligungen umklassiert. Zudem wurden neun der neu konsolidierten, am 1. Januar 2003 gehaltenen Beteiligungen nach diesem Datum veräussert. In den angepassten Ergebnissen der Vorjahre werden sie gemäss IFRS 5 (der nachfolgend erläutert wird) als aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen. Aus dem Verkauf von Private-Equity-Beteiligungen nach dem 1. Januar 2003 wurden Gewinne in Höhe von 90 Millionen Franken für 2004 bzw. 194 Millionen Franken für 2003 verbucht. Das angepasste Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen belief sich für 2004 auf 145 Millionen Franken und für 2003 auf 186 Millionen Franken.
IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung
Im Februar 2004 publizierte das IASB den IFRS 2, der vorsieht, dass aktienbasierte Vergütungen, die Mitarbeitern und anderen gewährt werden, zum Fair Value dieser Vergütungstransaktionen zum Zeitpunkt der Zuteilung in der Jahresrechnung erfasst werden. UBS führte den neuen Standard am 1. Januar 2005 ein und passte die Ergebnisse der beiden Vorjahre vollumfänglich an. UBS wandte die neuen Anforderungen gemäss IFRS 2 auf alle Zuteilungen früherer Jahre an, die seit dem 1. Januar 2003 die Erfolgsrechnung beeinflussen. Dazu gehören alle gesperrten aktienbasierten Zuteilungen und alle ausstehenden in bar zu erfüllenden Zuteilungen per 1. Januar 2003. Die Anpassungen wirkten sich wie folgt aus: Dem Anfangsbestand der Gewinnreserven am 1. Januar 2003 wurden 559 Millionen Franken gutgeschrieben. Für die Jahre 2004 bzw. 2003 wurde ein zusätzlicher Kompensationsaufwand von 0 Franken und 558 Millionen Franken ausgewiesen. Die Veränderung des Kompensationsaufwands ist auf die erstmalige Verbuchung von Kompensationsaufwand für Aktienoptionen zum Fair Value sowie die Erfassung von Aufwand für Aktienzuteilungen über die gesamte Dauer der Sperrfrist zurückzuführen. Aktienzuteilungen wurden früher als Kompensationsaufwand im Jahr der Leistungserbringung ausgewiesen, in der Regel also im der Zuteilung vorausgehenden Jahr. Dass der Standard auf die Jahresrechnung 2004 keinen Einfluss hatte, ist darauf zurückzuführen, dass deutlich mehr Bonuszahlungen in Form von Aktienzuteilungen statt in bar erfolgten. Die der Zuteilung dieser Aktien zuzuschreibende Rückbelastung des Kompensationsaufwands hob die Wirkung der Verbuchung von Optionen zum Fair Value und der Erfassung von vor 2004 erfolgten Aktienzuteilungen über die gesamte Dauer der Sperrfrist auf.
UBS hat zur Bestimmung des Fair Value von im Jahr 2005 und später zugeteilten Aktienoptionen ein neues Bewertungsmodell eingeführt. Von dieser Änderung nicht betroffen sind Aktienoptionen, die 2004 oder früher gewährt wurden. Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 2 unterzog UBS das bislang verwendete Optionsbewertungsmodell einer eingehenden Überprüfung, wobei sie es mit alternativen Modellen verglich. Bei dieser Überprüfung wurde ein Bewertungsmodell gefunden, das das Ausübungsverhalten der Mitarbeiter sowie die spezifischen Bedingungen, an die die Aktienoptionen gebunden sind, besser wiedergibt. Mit der Einführung des neuen Modells verwendet UBS neu die implizite und die historische Volatilität als Eingabeparameter.
UBS verfügt ausserdem über Trusts, die Mitarbeiterbeteiligungspläne verwalten und in Verbindung mit aktienbasierten Vergütungen und Aktienbeteiligungsplänen zum Einsatz gelangen. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von IFRS 2 überarbeitete das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) SIC 12 Konsolidierung Special Purpose Entities, die eine Interpretation von IAS 27 ist. Mit dieser Überarbeitung wurde erreicht, dass auch Aktienbeteiligungspläne konsolidiert werden müssen. Im Einklang mit den Kriterien von SIC 12 hat eine Gesellschaft, die einen Trust (oder eine ähnliche Einheit) kontrolliert, welcher einen Mitarbeiterbeteiligungsplan für aktienbasierte Vergütungen verwaltet, diesen Trust zu konsolidieren. Die Konsolidierung dieser Trusts wirkte sich wie folgt aus: Per 1. Januar 2003 wurden keine Anpassungen der Gewinnreserven in der Eröffnungsbilanz vorgenommen, da die Aktiven und Passiven des Trusts gleich hoch waren. Im Rahmen der Konsolidierung wurden Aktiven im Gesamtwert von 1,1 Milliarden Franken und 1,3 Milliarden Franken bzw. Passiven von 1,1 Milliarden Franken und 1,3 Milliarden Franken per 31. Dezember 2004 bzw. 31. Dezember 2003 ausgewiesen. Der Wert der eigenen Aktien stieg um 2029 Millionen Franken und 1474 Millionen Franken per 31. Dezember 2004 bzw. 31. Dezember 2003. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl eigener Aktien, die von diesen Trusts gehalten wurden, betrug 22 995 954 im Jahr 2004 und 30 792 147 im Jahr 2003. Dadurch verringerte sich der Nenner der zur Berechnung des Ergebnisses pro Aktie verwendeten Formel. Der Rückgang der gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien hatte einen Anstieg des unverwässerten Ergebnisses pro Aktie zur Folge. Er hatte indes keine Auswirkungen auf das verwässerte Ergebnis pro Aktie, da die zusätzlichen eigenen Aktien bereits vollumfänglich in der Berechnung des verwässerten Ergebnisses pro Aktie enthalten waren.
Goodwill und immaterielle Anlagen
Am 31. März 2004 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse sowie die überarbeiteten Fassungen von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Für Goodwill und immaterielle Anlagen, die per 31. März 2004 bestanden, hat UBS die Standards prospektiv per 1. Januar 2005 umgesetzt. Goodwill und immaterielle Anlagen aus Unternehmenszusammenschlüssen, die nach dem 31. März 2004 erfolgten, wurden sofort gemäss IFRS 3 bilanziert. Goodwill wird nicht mehr abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderungen geprüft. UBS verbuchte 2004 Abschreibungen auf Goodwill in Höhe von 722 Millionen Franken; 2003 waren es 784 Millionen Franken.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Anlagen müssen getrennt vom Goodwill erfasst werden, falls sie die Ansatzkriterien erfüllen. Bestehende immaterielle Anlagen, welche die nach dem neuen Standard geltenden Kriterien nicht erfüllen, müssen in Goodwill umklassiert werden. Am 1. Januar 2005 hat UBS den als immateriellen Vermögenswert mit einem Buchwert von 1,0 Milliarde Franken bilanzierten Mitarbeiterstamm aus der Akquisition von PaineWebber in Goodwill umklassiert.
Versicherungsverträge
Am 31. März 2004 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 4 Versicherungsverträge. Dieser Standard findet Anwendung auf alle Versicherungsverträge, die von einem Unternehmen als Versicherungsgeber geschrieben werden, sowie Rückversicherungsverträge, die es als Versicherungsnehmer hält. Die meisten Versicherungsprodukte von UBS gelten als Anlageverträge, die als finanzielle Verpflichtungen bilanziert werden. Diese Verträge fallen nicht unter IFRS 4. Die entsprechenden Vermögenswerte in Höhe von 19 Milliarden Franken wurden von Übrigen Aktiven in die Handelsbestände umklassiert. UBS hat den neuen Standard per 1. Januar 2005 eingeführt und wendet ihn auf ihre Versicherungsverträge an. Der neue Standard hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.
Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Am 31. März 2004 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 5 Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche. Dieser Standard schreibt vor, dass langfristige Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen als zur Veräusserung gehalten zu klassifizieren sind, falls ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräusserungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Solche Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräusserungskosten bewertet und in der Bilanz als gesonderter Posten ausgewiesen. Die Verrechnung von Aktiven und Passiven ist nicht zulässig. Aufgegebene Geschäftsbereiche werden in der Erfolgsrechnung als separater Betrag ausgewiesen. Dieser entspricht der Summe aus dem nach Steuer-Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche und dem Ergebnis nach Steuern, das bei der Bewertung zum Fair Value abzüglich Veräusserungskosten oder bei der Veräusserung der Vermögenswerte, welche die aufgegebenen Geschäftsbereiche darstellen, erfasst wurde. In der Berichtsperiode, in der eine Geschäftseinheit erstmals als aufgegeben klassiert wird, werden die Erfolgsrechnungen der vorangegangenen Geschäftsjahre zu Vergleichszwecken angepasst.
IFRS 5 legt gewisse Kriterien fest, die erfüllt sein müssen, damit ein Bereich eines Unternehmens als aufgegebener Geschäftsbereich definiert werden kann. Bestimmte Private-Equity-Beteiligungen entsprechen dieser Definition und werden neu unter Aufgegebene Geschäftsbereiche erfasst. UBS hat den neuen Standard am 1. Januar 2005 eingeführt und die Ergebnisse der Jahre 2004 und 2003 angepasst. Die Erfolgsrechnung wird nun in die beiden Teile Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen und Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen gegliedert.
Darstellung von Minderheitsanteilen und des Ergebnisses pro Aktie
Aufgrund der Einführung des überarbeiteten Standards IAS 1 Darstellung des Abschlusses werden das Konzernergebnis und das Eigenkapital seit dem 1. Januar 2005 einschliesslich der Minderheitsanteile ausgewiesen. Das Konzernergebnis wird in das den UBS-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis und das den Minderheitsanteilen zurechenbare Konzernergebnis aufgegliedert. Das Ergebnis pro Aktie wird nach wie vor basierend auf dem den UBS-Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis berechnet, aber in das Ergebnis pro Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen und das Ergebnis pro Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen aufgeschlüsselt. Die Minderheitsanteile und das Ergebnis pro Aktie werden in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.
Finanzinstrumente
Am 1. Januar 2004 hat UBS die überarbeiteten Standards IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung sowie IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung eingeführt. Diese wurden rückwirkend auf alle von den beiden Standards betroffenen Finanzinstrumente umgesetzt. Ausnahmen bilden die Vorschriften über die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie teilweise die Erfassung von «Day 1 Profit and Loss», die prospektiv angewandt wurden. UBS hat infolge der Einführung dieser überarbeiteten Standards Informationen früherer Berichtsperioden entsprechend angepasst.
Der überarbeitete Standard IAS 32 ändert die Verbuchung bestimmter Derivate, denen die eigenen Aktien der Gesellschaft zugrunde liegen. Physisch erfüllte geschriebene Put-Optionen und Terminkäufe mit UBS-Aktien als Basiswert werden wie in Abschnitt w erläutert als Verpflichtungen erfasst. UBS verfügt gegenwärtig über physisch erfüllte geschriebene Put-Optionen, denen eigene Aktien zugrunde liegen. Der Barwert des Kontraktbetrags dieser Optionen wird als Fremdkapital verbucht, während die erhaltene Prämie dem Eigenkapital zugeschrieben wird. Per 31. Dezember 2004 bzw. 31. Dezember 2003 wurden dem den UBS-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital wegen geschriebener Optionen Verpflichtungen von 96 Millionen bzw. 49 Millionen Franken belastet. Die Auswirkung auf die Erfolgsrechnung ist für alle dargestellten Berichtsperioden unwesentlich. Alle anderen bestehenden, auf eigene Aktien lautenden Derivatkontrakte werden als derivative Instrumente erfasst und als Positive bzw. Negative Wiederbeschaffungswerte zum Fair Value bilanziert.
Gemäss dem überarbeiteten Standard IAS 39 darf jedes Finanzinstrument bei der erstmaligen Erfassung oder im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des überarbeiteten IAS 39 zum Fair Value verbucht werden. Bei der Einführung des überarbeiteten IAS 39 hat UBS die Mehrheit ihrer ausgegebenen hybriden Instrumente nach dieser Methode erfasst. Zuvor hatte UBS das eingebettete Derivat vom Basiswert abgetrennt und als ein zu Handelszwecken gehaltenes Finanzinstrument bilanziert. Die Beträge werden nun in der Position Finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value bilanziert. Am 31. Dezember 2005 beliefen sie sich auf 117 401 Millionen Franken und am 31. Dezember 2004 auf 65 756 Millionen Franken. In der Position erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte wurden per 31. Dezember 2005 zudem Vermögenswerte in Höhe von 1153 Millionen Franken und per 31. Dezember 2004 von 653 Millionen Franken ausgewiesen.
Die Vorschriften betreffend Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten sind gemäss dem überarbeiteten IAS 39 wesentlich komplexer als früher. Ob eine Ausbuchung angebracht ist, muss in einem mehrstufigen Entscheidungsprozess bestimmt werden. In Abschnitt d werden die Rechnungslegungsgrundsätze zur Ausbuchung erläutert. Bestimmte Transaktionen werden entsprechend neu als gesicherte Finanzierungsgeschäfte und nicht mehr als Käufe oder Verkäufe von Handelsbeständen mit einem dazugehörenden Swapderivat erfasst. Die Bestimmungen dieser Vorschriften wurden prospektiv per 1. Januar 2004 angewandt.
Aus der Anpassung der Erfolgsrechnung der Vorjahre aufgrund der überarbeiteten Standards IAS 32 und IAS 39 resultiert eine Reduktion des Konzernergebnisses um 82 Millionen Franken für 2003.
Investitionsliegenschaften
Auf den 1. Januar 2004 stellte UBS ihre Rechnungslegung für Investitionsliegenschaften von historischen Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen auf das Fair-Value-Modell um. Damit werden sämtliche Veränderungen des Fair Value einer Investitionsliegenschaft nun erfolgswirksam erfasst, während kein Abschreibungsaufwand mehr verbucht wird. Als Investitionsliegenschaften werden Immobilien bezeichnet, die ausschliesslich zur Erzielung von Mieterträgen und/oder Wertsteigerungen gehalten werden. Der Fair Value von Investitionsliegenschaften wird mittels geeigneter in der Immobilienbranche verwendeter Bewertungsmethoden bestimmt. Dabei werden die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Liegenschaften berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken angepasst. Dies führte für 2003 zu einer Abnahme des Konzernergebnisses um 64 Millionen Franken.
Kreditrisikoverluste bei OTC-Derivatkontrakten
Per 1. Januar 2004 wurde die Rechnungslegung für Kreditrisikoverluste bei Derivatkontrakten, die ausserbörslich (over-the-counter, OTC) gehandelt werden, geändert. Sämtliche Kreditrisikoverluste dieser Art werden nun im Erfolg Handelsgeschäft ausgewiesen und nicht mehr unter Wertberichtigungen für Kreditrisiken verbucht. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis oder das Ergebnis pro Aktie. Allerdings wurde die Segmentberichterstattung beeinflusst, da die als Wertberichtigungen für Kreditrisiken erfassten Verluste früher über eine Periode von drei Jahren in der Rechnung der Unternehmensgruppen abgegrenzt wurden. Nach der neuen Rechnungslegungsmethode werden Verluste aus dem Handelsgeschäft nicht mehr abgegrenzt. Daher werden in der Segmentberichterstattung Verluste auf OTC-Derivaten nun erfasst, wenn sie eintreten. Auf das Ergebnis vor Steuern unserer Unternehmensgruppen wirkte sich dies wie folgt aus: Das Vorsteuerergebnis der Einheit Business Banking reduzierte sich im Jahr 2003 um 8 Millionen Franken. Jenes der Investment Bank stieg um 37 Millionen Franken, während Corporate Functions eine Reduktion um 29 Millionen Franken verzeichnete.
Segmentberichterstattung
Am 1. Juli 2005 fasste UBS die beiden Wealth-Management-Bereiche in der neuen Unternehmensgruppe Global Wealth Management & Business Banking zusammen. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wurde die Einheit Municipal Securities der Einheit Wealth Management US in die Investment Bank eingegliedert. Die Umstrukturierung hatte keine Auswirkungen auf die Darstellung der Segmente in Anmerkung 2a; Wealth Management US wird weiterhin als separates Segment ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen von Wealth Management US und der Investment Bank wurden zu Vergleichzwecken angepasst, um den Transfer der Municipal Securities-Einheit abzubilden. In den letzten zwei Jahren trug die Einheit Municipal Securities 79% zum Ertrag von Wealth Management US bei und leistete einen beachtlichen Beitrag zum Ergebnis vor Steuern.
Am 1. Juli 2004 erwarb UBS eine weitere 20%-Beteiligung an Motor-Columbus AG. Dadurch erhöhte sich die Gesamtbeteiligung auf 55,6%. Motor-Columbus wurde per 1. Juli 2004 konsolidiert, als UBS die Kontrolle übernahm. In Anbetracht der Grösse und Art des Geschäfts (Produktion, Vertrieb und Handel von Strom) wurde für Motor-Columbus ein neues Geschäftssegment Industriebeteiligungen geschaffen. Dieses Segment umfasst auch alle Private-Equity-Beteiligungen, die überwiegend der Industriebranche zuzuordnen sind.
Per 1. Januar 2003 wurden die fünf UBS gehörenden Privatbanken (wobei drei davon anschliessend zu einer Bank fusionierten) von Wealth Management & Business Banking ins Corporate Center übertragen. Gleichzeitig wurde auch GAM von Global Asset Management ins Corporate Center transferiert. Die beiden Geschäftsbereiche wurden zum Segment Private Banks & GAM zusammengefasst, während die verbleibenden Einheiten des Corporate Center im Segment Corporate Functions erfasst werden. Private Banks & GAM wurde per 2. Dezember 2005 an Julius Bär verkauft.
Anmerkung 2a im Anhang zur Konzernrechnung widerspiegelt die neue Segmentberichterstattungsstruktur. Die Vorjahresergebnisse der betroffenen Unternehmensgruppen wurden auf allen notwendigen Ebenen angepasst, um der aktuellen Darstellungsform Rechnung zu tragen.
Unternehmenszusammenschlüsse
Am 1. April 2004 führte UBS für alle Unternehmenszusammenschlüsse mit Vertragsabschluss nach dem 31. März 2004 den Standard IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse ein. Nach der Einführung des neuen Standards hat UBS eine Reihe von Unternehmenszusammenschlüssen vollzogen, die alle gemäss dem neuen Standard verbucht wurden. Als wichtigste Änderung wird gemäss dem neuen Standard der Goodwill nicht mehr über eine geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderungen untersucht. Es wurde daher für Goodwill in Höhe von 631 Millionen Franken, der im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen mit Vertragsabschluss nach dem 31. März 2004 bilanziert wurde, kein Abschreibungsaufwand erfasst. Immateriellen Anlagen kann eine unbestimmte Nutzungsdauer zugeschrieben werden, falls sich dies anhand von Fakten und Umständen belegen lässt. Diese immateriellen Anlagen werden nicht amortisiert, sondern periodisch auf Wertminderungen geprüft.
Erfolgt die Übernahme der Kontrolle über eine Tochtergesellschaft in Stufen, so werden alle Aktiven und Passiven dieser Einheit, ausgenommen Goodwill, zum Zeitpunkt des letzten Aktienerwerbs neu zum Fair Value bewertet. Die Differenz, die sich aus dem Buchwert der bereits vorhandenen Anteile und dem neu bestimmten Fair Value ergibt, wird direkt im den UBS-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital verbucht. Die Neubewertung aller Vermögenswerte und Passiven zum Fair Value hat zur Folge, dass auch die Minderheitsanteile zum Fair Value der Nettoaktiven vor Goodwill erfasst werden. Früher wurde lediglich jener prozentuale Anteil der Aktiven und Passiven auf den Fair Value angehoben, um den die Beteiligung erhöht wurde. Die Bewertungsbasis des bestehenden Beteiligungsanteils wurde nicht verändert. Eine weitere wesentliche Änderung der Rechnungslegung für Unternehmenszusammenschlüsse besteht darin, dass Verpflichtungen aus der Restrukturierung und Integration neu erworbener Unternehmen im Zeitpunkt ihres Eintretens als Aufwand verbucht werden müssen, es sei denn, beim erworbenen Unternehmen bestand bereits vor dem Kauf eine entsprechende Verpflichtung. Zuvor konnten Verpflichtungen für die Restrukturierung und Integration nach der Purchase-Methode verbucht werden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllten, und erhöhten damit den ausgewiesenen Goodwill. Eventualverpflichtungen eines erworbenen Unternehmens sind nach der Purchase-Methode zum Fair Value zu bilanzieren, falls dieser bestimmt werden kann. Bislang wurden Eventualverpflichtungen nicht erfasst.
ab) International Financial Reporting Standards, die 2006 und später eingeführt werden müssen
IAS 39 Änderung bezüglich der Anwendung der Fair-Value-Option
Im Juni 2005 veröffentlichte das IASB den überarbeiteten IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung hinsichtlich der Anwendung der Fair-Value-Option. UBS führt die überarbeitete Fair-Value-Option für Finanzinstrumente prospektiv per 1. Januar 2006 ein. Bislang wandte UBS die Fair-Value-Option vorwiegend für ausgegebene hybride Schuldtitel an und wird diese Finanzinstrumentkategorie auch weiterhin zum Fair Value verbuchen. Zusätzlich wird UBS jedoch ab dem zweiten Quartal 2006 auch bestimmte neue Kredite und Kreditzusagen der Einheit Credit Exposure Managment der Investment Bank nach der Fair-Value-Option erfassen. Diese Kredite und Kreditzusagen werden durch Kreditderivate abgesichert und bei der erstmaligen Erfassung als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente klassifiziert. Damit wird das gegenwärtig bestehende rechnungslegungsspezifische Ungleichgewicht bei den Kreditderivaten behoben. Auf bereits bestehende Positionen des Kreditportfolios werden wir die Fair-Value-Option nicht anwenden.
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
Im August 2005 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 7. Der neue Standard enthält ausschliesslich Offenlegungsvorschriften und ändert nichts an der Bewertung und Erfassung von Finanzinstrumenten. Entsprechend wird der Standard auf das den UBS-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis und Eigenkapital keine Auswirkungen haben. Der neue Standard verlangt, dass in den Abschlüssen für alle wichtigen Kategorien von Finanzinstrumenten umfassendere quantitative und qualitative Angaben über die Risiken gemacht werden. UBS wird den neuen Standard per 1. Januar 2007 anwenden.
Änderungen bestehender Standards
Zu drei bestehenden IAS wurden kleinere Änderungen veröffentlicht, die per 1. Januar 2006 gelten und von UBS zu diesem Zeitpunkt eingeführt werden.
Der geänderte IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer bietet für die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten leistungsorientierter Vorsorgepläne nun die Wahl zwischen einer unmittelbaren Erfassung im Eigenkapital und der Anwendung des Korridoransatzes. UBS wird den in Abschnitt x erläuterten Korridoransatz beibehalten. Die übrigen Änderungen von IAS 19 haben keine Auswirkungen auf die Konzernrechnung von UBS.
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 4 Versicherungsverträge wurden geändert, um klar abzugrenzen, ob für eine Finanzgarantie IAS 39 anwendbar ist oder ob sie als Versicherungsvertrag gilt und gemäss IFRS 4 zu behandeln ist. Diese Änderung wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung von UBS haben.
Der überarbeitete IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse schreibt vor, dass Wechselkursdifferenzen aus der Konsolidierung von Kreditfinanzierungen, die Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind und auf eine andere als die funktionelle Währung des berichtenden Unternehmens oder des ausländischen Geschäftsbetriebs lauten, im konsolidierten Konzernabschluss des berichtenden Unternehmens in Eigenkapital umklassiert werden müssen. Diese Änderung wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung von UBS haben.
IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
Die im Dezember 2004 veröffentlichte Interpretation IFRIC 4 umfasst Richtlinien, die erläutern, (a) wie zu ermitteln ist, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis gemäss IAS 17 ist oder enthält; (b) wann zu beurteilen bzw. neu zu beurteilen ist, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält; und (c) falls eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wie die Zahlungen für das Leasingverhältnis von den Zahlungen für die anderen Elemente der Vereinbarung zu trennen sind. Wenn eine Vereinbarung ein Leasingelement enthält, müssen die Zahlungen dafür gemäss IAS 17 Leasingverhältnisse erfasst werden. UBS führt IFRIC 4 zum Datum des Inkrafttretens, also per 1. Januar 2006, ein. IFRIC 4 wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung von UBS haben.
IFRIC 5 Recht auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
Die im Dezember 2004 veröffentlichte Interpretation IFRIC 5 umfasst Richtlinien zur Verbuchung von Beiträgen an Entsorgungsfonds sowie von Rechten auf Erstattungen aus solchen Fonds. Diese Interpretation tritt am 1. Januar 2006 in Kraft und wird von der UBS-Tochtergesellschaft Motor-Columbus eingeführt. IFRIC 5 wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung von UBS haben.
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