Neuerungen in der Rechnungslegung
Zu Beginn des Jahres 2005 wurden folgende Neuerungen in der Rechnungslegung eingeführt:
– IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütung: Nach IFRS 2 müssen Unternehmen den Fair Value von aktienbasierten Vergütungen an ihre Mitarbeiter über den gesamten Dienstzeitraum, der in der Regel der Sperrperiode entspricht, als Kompensationsaufwand erfassen.
– IAS 27 – Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS und IAS 28 – Anteile an assoziierten Unternehmen: Früher wurden all unsere Private-Equity-Beteiligungen unter den zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen geführt. Aufgrund der überarbeiteten Standards IAS 27 und IAS 28 mussten wir diesen Ansatz im Falle bestimmter Private-Equity-Beteiligungen ändern. Private-Equity-Beteiligungen, bei denen wir die Kontrolle ausüben, werden neu konsolidiert. Solche, bei denen wir einen massgeblichen Einfluss ausüben, werden nach der Equity-Methode verbucht.
– IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse: Unter Berücksichtigung des neuen Standards IFRS 3 schreiben wir Goodwill seit Anfang 2005 nicht mehr ab. Stattdessen wird der Goodwill nun jährlich einer Prüfung unterzogen, ob Wertberichtigungsbedarf besteht.
– IFRS 5 – Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche: Dieser neue Standard schreibt vor, dass bedeutende Geschäftszweige und Tochtergesellschaften, die ausschliesslich zum Zweck der Wiederveräusserung gehalten werden, ab dem Zeitpunkt, an dem eine solche Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft wird, als aufgegebener Geschäftsbereich auszuweisen sind. Die Einheit Private Banks & GAM sowie einige unserer Private-Equity-Beteiligungen (die nun im Segment Industriebeteiligungen erfasst sind) erfüllten diese Kriterien und wurden umklassiert.
– IAS 1 – Darstellung des Jahresabschlusses: Die überarbeitete Fassung von IAS 1 schreibt vor, dass die Präsentation von Konzernergebnis und Eigenkapital neu auch die Minderheitsanteile einschliesst. Das neu definierte Konzernergebnis wird aufgegliedert nach «Den UBS-Aktionären zurechenbares Konzernergebnis» und «Den Minderheitsanteilen zurechenbares Konzernergebnis». Die Analysen des Geschäftsergebnisses werden wie bisher auf der Basis des den UBS-Aktionären zurechenbaren Konzernergebnisses und Eigenkapitals dargestellt.
– IFRS 4 – Versicherungsverträge: Die Versicherungsprodukte von UBS gelten mehrheitlich als Anlageverträge und werden als finanzielle Verpflichtungen und nicht als Versicherungsverträge gemäss IFRS 4 verbucht. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden in der Bilanz für das Jahr 2004 von Übrigen Aktiven in die Handelsbestände umklassiert.
Die vermögensabhängigen Erträge der Einheit Wealth Management US wurden neu definiert und umfassen nun auch die Zinserträge. Dies war zur Vereinheitlichung mit den vermögensabhängigen Erträgen anderer Wealth-Management-Einheiten erforderlich.
Diese Änderungen verminderten das den UBS-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis für 2004 um 73 Millionen Franken und für 2003 um 335 Millionen Franken.