zu einer möglichen Anpassung des Wandlungspreises der 9% Pflichtwandelanleihe
(MCN) mit Verfall 2010
Die 9% Pflichtwandelanleihe (MCN) mit Verfall 2010 enthält marktübliche Bestimmungen
zur Anpassung des Wandlungspreises, falls zwischen Emission und Verfall verwässernd
wirkende Ereignisse eintreten sollten. Eine Kapitalerhöhung wäre ein verwässernd
wirkendes Ereignis und würde die folgende Anpassung des Wandlungspreises bewirken:
Erstens: Wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien unter 95% des Marktpreises liegt,
müsste der Wandlungspreis entsprechend dem Wert der Bezugsrechte, die den
Aktionären gewährt wurden, angepasst werden. Die Folge: Sowohl der minimale als
auch der maximale Wandlungspreis würden reduziert, wodurch den Inhabern der
Pflichtwandelanleihe bei Wandlung eine höhere Anzahl Aktien ausgegeben würde.
Zweitens: Eine Kapitalerhöhung, die einen Erlös von über 5 Milliarden Franken
einbringen würde, hätte vor dem 10. Dezember 2008 zu einem Emissionspreis je Aktie
unterhalb des minimalen Wandlungspreises von derzeit 51.48 Franken je UBS-Aktie eine
weitere Senkung des maximalen Wandlungspreises zur Folge. Unter keinen Umständen
wird der gesenkte maximale Wandlungspreis unter den zu diesem Zeitpunkt geltenden
minimalen Wandlungspreis sinken. Wenn die neuen Aktien zu einem Angebotspreis von
unter ca. CHF 44 ausgegeben werden, würde der Wandlungspreis dem minimalen
Wandlungspreis entsprechen und der maximale Wandlungspreis würde hinfällig.
Deshalb würde die Wandlung der Pflichtwandelanleihe ungeachtet des zum Zeitpunkt
der Wandlung aktuellen Aktienkurses stets zum angepassten minimalen
Wandlungspreis erfolgen.
Revidierte Version vom 1. April 2008