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| Aktuelle Fassung | Beantragte neue Fassung (Änderungen kursiv) |
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Artikel 4
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1 | 1 |
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 210527328.60
(zweihundertzehn Millionen fünfhundertsiebenundzwanzigtausend
dreihundertachtundzwanzig Franken und sechzig Rappen).
Es ist eingeteilt in 2105273286 Namenaktien mit einem Nennwert
von je CHF 0.10. Das Aktienkapital ist voll liberiert. | Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 207225328.60 (zweihundertsieben Millionen zweihundertfünfundzwanzigtausend dreihundertachtundzwanzig Franken und sechzig Rappen). Es ist eingeteilt in 2072253286 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10. Das Aktienkapital ist voll liberiert. |
B. Erläuterungen
Die ordentliche Generalversammlung vom 19. April 2006 hat den
Verwaltungsrat ermächtigt, eigene Aktien im Gesamtwert von
maximal CHF 5 Milliarden über eine zweite Handelslinie an der
virt-x zurückzukaufen, um diese später zu vernichten. Bis zum
7. März 2007 wurden 33020000 Aktien mit einem Gesamtwert
von CHF 2415064106.50 zurückgekauft. Der durchschnittliche
Kaufpreis der Titel betrug gerundet CHF 73. Der von der
Generalversammlung bewilligte Höchstbetrag wurde nicht ausgeschöpft.
Der Verwaltungsrat beantragt nun der Generalversammlung, der Vernichtung von 33 020 000 Aktien zuzustimmen und das Aktienkapital in Artikel 4 Absatz 1 der Statuten entsprechend herabzusetzen.
Die Revisionsstelle Ernst & Young AG hat in einem besonderen Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung bestätigt, dass aus heutiger Sicht die Forderungen der Gläubiger auch bei herabgesetztem Kapital voll gedeckt sind und die Liquidität der Bank gesichert bleibt.
5.2. Genehmigung eines neuen Rückkaufsprogramms 2007–2010
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
«Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, eigene Aktien im Umfang
von maximal 10% des ausgegebenen Aktienkapitals über den
Zeitraum bis 8. März 2010 über eine zweite Handelslinie an der
virt-x zurückzukaufen. Diese Aktien sind definitiv zur Vernichtung
bestimmt und fallen daher nicht unter die 10%-Schwelle
für eigene Aktien im Sinne von Artikel 659 des Schweizerischen
Obligationenrechtes. Die notwendigen jeweiligen Statutenänderungen
(Herabsetzung des Aktienkapitals) werden jeweils den
ordentlichen Generalversammlungen 2008–2010 zur Genehmigung
unterbreitet.»
B. Erläuterungen
Im Interesse einer optimalen Kapitalbewirtschaftung sollen auch
künftig Aktien zur Vernichtung zurückgekauft werden, sofern
die Kapitalausstattung der Bank dies erlaubt. Der Verwaltungsrat
schlägt deshalb vor, ihn zu ermächtigen, über die nächsten drei
Jahre eigene Aktien im Umfang von maximal 10% des Aktienkapitals
(210527328 Aktien) zurückzukaufen. Dies entspricht
zum derzeitigen Aktienkurs einem Gesamtwert von ungefähr
CHF 15 Milliarden. Das Rückkaufsprogramm 2007–2010 wurde
am 13. Februar 2007 angekündigt.
Der Verwaltungsrat hat sich entschieden, der Generalversammlung einen Beschluss über ein dreijähriges Rückkaufsprogramm zu unterbreiten. Dies erlaubt eine maximale Flexibilität bei der Kapitalbewirtschaftung, wobei der Verwaltungsrat weiterhin nicht von der Zielsetzung einer hohen Kapitalausstattung der UBS abzuweichen gedenkt. Die Aktionäre werden über die definitive Vernichtung der Titel der unter dem Rückkaufsprogramm 2007–2010 gekauften Titel jeweils an den ordentlichen Generalversammlungen 2008–2010 beschliessen.
Das zweistufige Vorgehen, bei welchem die Aktionäre an einer ersten Generalversammlung den Grundsatzentscheid fällen und an den nächsten Generalversammlungen über die definitive Vernichtung der Titel beschliessen, hat den Vorteil, dass durch die Zustimmung der Aktionäre zur späteren Vernichtung einer maximalen Anzahl Aktien diese nicht mehr unter das gesetzliche Verbot fallen, mehr als 10% der eigenen Aktien zu halten. Mit diesem Vorgehen gewinnt UBS grössere Flexibilität, die im Interesse der laufenden Handels- und Kapitalmanagementaktivitäten der Bank liegt.
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