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Generalversammlung 2006
Generalversammlung 2006

Traktanden
Traktanden

Traktandum 6: Schaffung von Bedingtem Kapital Genehmigung von Artikel 4a Absatz 2 der Statuten

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, die Schaffung von Bedingtem Kapital im Umfang von höchstens CHF 15 000 000 durch folgende Ergänzung der Statuten:

Der bestehende Artikel 4a der Statuten wird zu Artikel 4a Absatz 1 der Statuten.

Artikel 4a Absatz 2 (neu)
Mitarbeiterbeteiligungspläne UBS AG

Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 150 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 15 000 000 erhöhen, infolge der Ausübung von Mitarbeiteroptionen, die den Mitarbeitern sowie den Mitgliedern der Direktion und des Verwaltungsrates der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften eingeräumt worden sind. Das Bezugsrecht und das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe dieser Optionen an die Mitarbeiter bzw. die Mitglieder der Direktion und des Verwaltungsrates der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften erfolgt gemäss vom Verwaltungsrat und dessen Kompensationsausschuss erlassenen Plänen. Der Erwerb von Aktien durch Ausübung von Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen der Eintragungsbeschränkung von Artikel 5 der Statuten.

B. Erläuterungen
In den letzten zwei Jahren hat UBS AG zum Zweck der Identifikation mit der Gesellschaft rund 25000000 Optionen pro Jahr an Mitarbeitende und Verwaltungsräte herausgegeben. UBS wird am gezielten Einsatz von Optionen festhalten – als langfristiger Leistungsanreiz und um Mitarbeiter zu motivieren, verstärkt in UBS-Aktien zu investieren. Die Zuteilung von Optionen liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kompensationsausschusses des Verwaltungsrates. Der Kompensationsausschuss legt den Ausübungspreis dabei so fest, dass dieser mindestens gleich oder höher liegt (namentlich beim obersten Kader) als der Börsenkurs der Namenaktien zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen. Die Kosten der zugeteilten Optionen werden seit 1. Januar 2005 als Personalaufwand in der UBS-Erfolgsrechnung verbucht.

Bisher wurden zur Bedienung dieser Optionen eigene Aktien aus den Treasury Beständen verwendet. Mit der Schaffung von Bedingtem Kapital erhöht UBS die Flexibilität zur Bewirtschaftung ihres Kapitals. Das Bedingte Kapital wird für künftige Ausgaben von Optionen verwendet.

Der neue Artikel 4a Abs. 2 der Statuten wird zusammen mit den unter Traktandum 5.5 beschlossenen Statutenänderungen ins Handelsregister eingetragen. Sollten die Aktionäre einzelne Anträge des Verwaltungsrates zu den Traktanden 5.3. oder 5.4. ablehnen, wird Artikel 4a Absatz 2 der Statuten entsprechend angepasst.

Seite zuletzt geändert am: 11. April 2006, 14:56

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