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| Aktuelle Fassung | Beantragte neue Fassung (Änderungen kursiv) |
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Artikel 4
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1 | 1 |
B. Erläuterungen
Die ordentliche Generalversammlung vom 15. April 2004 hat den
Verwaltungsrat ermächtigt, eigene Aktien im Gesamtwert von
maximal 6 Milliarden Franken über eine zweite Handelslinie
an der virt-x zurückzukaufen, um diese später zu vernichten.
Bis zum 28. Februar 2005 wurden 39935094 Aktien mit einem
Gesamtwert von CHF 3543091266.90 zurückgekauft. Der
durchschnittliche Kaufpreis der Titel betrug CHF 88.72. Der von
der Generalversammlung bewilligte Höchstbetrag wurde nicht
ausgeschöpft, weil freie Mittel in der zweiten Hälfte des Jahres
verstärkt für gezielte Wachstumsinvestitionen eingesetzt wurden.
Der Verwaltungsrat beantragt nun der Generalversammlung, der
Vernichtung der 39935094 Aktien zuzustimmen und das Aktienkapital
in Artikel 4 der Statuten entsprechend herabzusetzen.
Die Revisionsstelle Ernst & Young AG hat in einem besonderen
Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung bestätigt,
dass am 31. Dezember 2004 die Forderungen der Gläubiger auch
bei herabgesetztem Kapital voll gedeckt waren und die Liquidität
der Bank gesichert bleibt.
5.2. Genehmigung eines neuen
Rückkaufsprogramms 2005/2006
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
«Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, eigene Aktien im Gesamtwert
von maximal CHF 5 Milliarden über eine zweite Handelslinie
an der virt-x zurückzukaufen. Diese Aktien sind definitiv zur Vernichtung
bestimmt und gelten daher nicht als eigene Aktien im
Sinne von Artikel 659 des Obligationenrechtes. Die notwendige
Statutenänderung (Herabsetzung des Aktienkapitals) wird der
ordentlichen Generalversammlung 2006 zur Genehmigung
unterbreitet.»
B. Erläuterungen
Im Interesse einer optimalen Kapitalbewirtschaftung sollen auch
künftig Aktien zur Vernichtung zurückgekauft werden, sofern
die Kapitalausstattung der Bank dies erlaubt. Der Verwaltungsrat
schlägt deshalb vor, ihn zu ermächtigen, eigene Aktien im
Gesamtwert von maximal CHF 5 Milliarden zurückzukaufen. Das Rückkaufsprogramm 2005/2006 wurde am 8. Februar 2005 angekündigt.
Der Verwaltungsrat hat sich entschieden, erneut ein zweistufiges
Vorgehen zu wählen, bei welchem die Aktionäre an einer ersten
Generalversammlung den Grundsatzentscheid fällen und an
der nächsten Generalversammlung über die definitive Vernichtung
der Titel beschliessen. Dies hat den Vorteil, dass durch die
Zustimmung der Aktionäre zur späteren Vernichtung einer maximalen
Anzahl Aktien diese nicht mehr unter die gesetzliche Limite
fallen, welche es Gesellschaften verbietet, mehr als 10% der eigenen
Aktien zu halten. Mit diesem Vorgehen gewinnt UBS grössere
Flexibilität, die im Interesse der laufenden Handels- und Kapitalmanagementaktivitäten
der Bank liegt.
Die Revisionsstelle Ernst & Young AG hat in einem besonderen
Revisionsbericht zuhanden des Verwaltungsrates bestätigt, dass
die Forderungen der Gläubiger auch nach der zusätzlich beantragten
Herabsetzung des Kapitals gedeckt sind und die Liquidität
der Bank gesichert bleibt.
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