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| Aktuelle Fassung | Beantragte neue Fassung (Änderungen kursiv) |
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Artikel 4
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1 | 1 |
B. Erläuterungen
Die ordentliche Generalversammlung vom 18. April 2002 hat
den Verwaltungsrat beauftragt, eigene Aktien im Gesamtwert
von maximal 5 Milliarden Franken über eine zweite Handelslinie
an der virt-x zurückzukaufen, um diese später zu vernichten.
Bis zum 8. Oktober 2002 wurden 67'700'000 Aktien mit
einem Gesamtwert von CHF 4'999'258'226.95 zurückgekauft.
Der durchschnittliche Kaufpreis der Titel betrug CHF 73.84.
Der Verwaltungsrat hat am 27. September 2002 beschlossen,
zusätzliche Aktien auf einer zweiten Handelslinie an der virt-x
zur Vernichtung zurückzukaufen. Auf diesem Weg wurden bis
zum 5. März 2003 weitere 8'270'080 Aktien zu einem durch
schnittlichen Kaufpreis von CHF 64.07 und mit einem Gesamtwert
von CHF 529'878'075.05 zurückgekauft. Der Verwaltungsrat
beantragt nun der Generalversammlung, der Vernichtung
der insgesamt 75'970'080 Aktien zuzustimmen und das Aktienkapital
in Artikel 4 der Statuten entsprechend herabzusetzen.
Die Revisionsstelle Ernst &Young AG hat in einem besonderen
Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung bestätigt,
dass am 31. Dezember 2002 die Forderungen der Gläubiger
auch bei herabgesetztem Kapital voll gedeckt waren und die
Liquidität der Bank gesichert bleibt.
6.2. Genehmigung eines neuen Rückkaufsprogramms 2003/2004
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
«Der Verwaltungsrat wird beauftragt, eigene Aktien im Gesamtwert
von maximal CHF 5 Milliarden über eine zweite Handelslinie
an der virt-x zurückzukaufen. Diese Aktien sind definitiv
zur Vernichtung bestimmt und gelten daher nicht als eigene
Aktien im Sinne von Artikel 659 des Obligationenrechtes. Die
notwendige Statutenänderung (Herabsetzung des Aktienkapitals)
wird der ordentlichen Generalversammlung 2004 zur Genehmigung
unterbreitet.»
B. Erläuterungen
Im Interesse einer optimalen Kapitalbewirtschaftung sollen auch
künftig Aktien zur Vernichtung zurückgekauft werden, sofern die
Kapitalausstattung der Bank dies erlaubt. Der Verwaltungsrat
schlägt deshalb vor, ihn erneut zu beauftragen, eigene Aktien im
Gesamtwert von maximal CHF 5 Milliarden zurückzukaufen. Das
Rückkaufsprogramm 2003/2004 wurde am 6. März angekündigt.
Der Verwaltungsrat hat sich entschieden, erneut ein zweistufiges
Vorgehen zu wählen, bei welchem die Aktionäre an einer ersten
Generalversammlung den Grundsatzentscheid fällen und an der
nächsten Generalversammlung über die definitive Vernichtung
der Titel beschliessen. Dies hat den Vorteil, dass durch die Zustimmung
der Aktionäre zur späteren Vernichtung einer maximalen
Anzahl Aktien diese nicht mehr unter die gesetzliche
Limite fallen, welche es Gesellschaften verbietet, mehr als 10%
der eigenen Aktien zu halten. Mit diesem Vorgehen gewinnt
UBS grössere Flexibilität, die im Interesse der laufenden Handels-
und Kapitalmanagementaktivitäten der Bank liegt.
Die Revisionsstelle Ernst &Young AG hat in einem besonderen
Revisionsbericht zuhanden des Verwaltungsrates bestätigt, dass
die Forderungen der Gläubiger auch bei der zusätzlich beantragten
Herabsetzung des Kapitals gedeckt sind und die Liquidität der Bank gesichert bleibt.
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