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Generalversammlung 2003
Generalversammlung 2003

Traktanden
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Traktandum 5: Wahlen

5.1. Bestätigungswahlen Verwaltungsrat

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Mitglieder des Verwaltungsrates für weitere drei Jahre im Amt zu bestätigen:

5.1.1. Peter Böckli
5.1.2. Johannes A. de Gier
5.1.3. Rolf A. Meyer

B. Erläuterungen
Die Amtszeit der Herren Professor Dr. Peter Böckli, Johannes A. de Gier und Dr. Rolf A. Meyer läuft an der Generalversammlung aus. Sie stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.

5.1.1.
Peter Böckli (1936) gehört dem Gremium seit der Fusion im Jahre 1998 an. Zuvor war er seit 1985 Mitglied des Verwaltungsrates des Schweizerischen Bankvereins. Er ist unabhängiger, nebenamtlicher Vizepräsident des Verwaltungsrates und präsidiert den Nominations-Ausschuss. Professor Böckli ist Partner im Anwaltsbüro Böckli Bodmer & Partner in Basel und schweizerischer Staatsangehöriger.

5.1.2.
Johannes A. de Gier (1944) ist seit 2001 Mitglied des Verwaltungsrates und war bis vor kurzem einer der beiden vollamtlichen Vizepräsidenten. Im Zusammenhang mit seiner Übernahme der Funktion des Verwaltungsratspräsidenten der neu gegründeten Holding, welche die fünf Privatbanken des UBS-Konzerns und die auf Portfolio- und Asset-Management spezialisierte Tochtergesellschaft GAM zusammenführen wird, ist er im Februar aus dem Präsidium des Verwaltungsrates der UBS AG ausgeschieden, ist aber bereit, sich für eine Wiederwahl als Mitglied des Gremiums zur Verfügung zu stellen. Johannes A. de Gier ist holländischer Staatsangehöriger.

5.1.3.
Rolf A. Meyer (1943) gehört dem Verwaltungsrat seit 1998 an. Zuvor war er seit 1992 Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bankgesellschaft. Er ist Präsident des Kompensations- Ausschusses und Mitglied des Audit Committee. Dr. Meyer ist in verschiedenen internationalen Gesellschaften als Verwaltungsrat tätig. Er ist schweizerischer Staatsangehöriger.

Die detaillierten Lebensläufe der drei wieder kandidierenden Herren sind im «Handbuch 2002/2003» enthalten oder im Internet unter www.ubs.com/about abrufbar.

5.2. Wahl des Konzernprüfers und der Revisionsstelle A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Ernst & Young AG, Basel, für eine einjährige Amtszeit als Konzernprüfer und Revisionsstelle zu bestätigen.

B. Erläuterungen
Ernst & Young AG, Basel, wird auf Antrag des Audit Committee des Verwaltungsrates für eine weitere Amtszeit von einem Jahr als Konzernprüfer und Revisionsstelle vorgeschlagen. E&Y bestätigt zuhanden des Audit Committee des Verwaltungsrates, dass sie die für die Ausübung des Mandates geforderte Unabhängigkeit besitzt und auch den von der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) aufgestellten Unabhängigkeitsanforderungen gerecht wird. E&Y übt das Revisionsmandat für die UBS AG seit der Fusion im Jahre 1998 aus. Über Details zur Unabhängigkeit, zu den Kosten der Revision und zu den leitenden Revisoren gibt das «Handbuch 2002/2003» Auskunft.

5.3. Wahl der Spezialrevisionsstelle

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Deloitte & Touche AG, Basel, für eine dreijährige Amtszeit als Spezialrevisionsstelle zu bestätigen.

B. Erläuterungen
Deloitte & Touche AG, Basel, wird auf Antrag des Audit Committee des Verwaltungsrates für eine weitere Amtszeit von drei Jahren als Spezialrevisionsstelle vorgeschlagen. Die Spezialrevisionsstelle hat gemäss Artikel 31 Absatz 3 der Statuten die Aufgabe, bei Kapitalerhöhungen die gesetzlich notwendigen Prüfungsbestätigungen abzugeben. Solche Bestätigungen dürfen gemäss den Vorschriften der SEC aus Gründen der Unabhängigkeit nicht von der ordentlichen Revisionsstelle erstellt werden.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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