5.1. Bestätigungswahlen Verwaltungsrat
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, die folgenden Mitglieder des
Verwaltungsrates für weitere drei Jahre im Amt zu bestätigen:
5.1.1. Peter Böckli
5.1.2. Johannes A. de Gier
5.1.3. Rolf A. Meyer
B. Erläuterungen
Die Amtszeit der Herren Professor Dr. Peter Böckli, Johannes A.
de Gier und Dr. Rolf A. Meyer läuft an der Generalversammlung
aus. Sie stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
5.1.1.
Peter Böckli (1936) gehört dem Gremium seit der Fusion im
Jahre 1998 an. Zuvor war er seit 1985 Mitglied des Verwaltungsrates
des Schweizerischen Bankvereins. Er ist unabhängiger,
nebenamtlicher Vizepräsident des Verwaltungsrates und präsidiert
den Nominations-Ausschuss. Professor Böckli ist Partner
im Anwaltsbüro Böckli Bodmer & Partner in Basel und schweizerischer
Staatsangehöriger.
5.1.2.
Johannes A. de Gier (1944) ist seit 2001 Mitglied des Verwaltungsrates
und war bis vor kurzem einer der beiden vollamtlichen
Vizepräsidenten. Im Zusammenhang mit seiner Übernahme der
Funktion des Verwaltungsratspräsidenten der neu gegründeten
Holding, welche die fünf Privatbanken des UBS-Konzerns und
die auf Portfolio- und Asset-Management spezialisierte Tochtergesellschaft
GAM zusammenführen wird, ist er im Februar aus
dem Präsidium des Verwaltungsrates der UBS AG ausgeschieden,
ist aber bereit, sich für eine Wiederwahl als Mitglied des
Gremiums zur Verfügung zu stellen. Johannes A. de Gier ist
holländischer Staatsangehöriger.
5.1.3.
Rolf A. Meyer (1943) gehört dem Verwaltungsrat seit 1998 an.
Zuvor war er seit 1992 Mitglied des Verwaltungsrates der
Schweizerischen Bankgesellschaft. Er ist Präsident des Kompensations-
Ausschusses und Mitglied des Audit Committee. Dr.
Meyer ist in verschiedenen internationalen Gesellschaften als
Verwaltungsrat tätig. Er ist schweizerischer Staatsangehöriger.
Die detaillierten Lebensläufe der drei wieder kandidierenden
Herren sind im «Handbuch 2002/2003» enthalten oder im
Internet unter www.ubs.com/about abrufbar.
5.2. Wahl des Konzernprüfers und der Revisionsstelle
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Ernst & Young AG, Basel, für
eine einjährige Amtszeit als Konzernprüfer und Revisionsstelle
zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Ernst & Young AG, Basel, wird auf Antrag des Audit Committee
des Verwaltungsrates für eine weitere Amtszeit von einem
Jahr als Konzernprüfer und Revisionsstelle vorgeschlagen. E&Y
bestätigt zuhanden des Audit Committee des Verwaltungsrates,
dass sie die für die Ausübung des Mandates geforderte Unabhängigkeit
besitzt und auch den von der amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission
(SEC) aufgestellten Unabhängigkeitsanforderungen gerecht
wird. E&Y übt das Revisionsmandat für die UBS AG seit der
Fusion im Jahre 1998 aus. Über Details zur Unabhängigkeit, zu
den Kosten der Revision und zu den leitenden Revisoren gibt
das «Handbuch 2002/2003» Auskunft.
5.3. Wahl der Spezialrevisionsstelle
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Deloitte & Touche AG, Basel,
für eine dreijährige Amtszeit als Spezialrevisionsstelle zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Deloitte & Touche AG, Basel, wird auf Antrag des Audit Committee
des Verwaltungsrates für eine weitere Amtszeit von drei
Jahren als Spezialrevisionsstelle vorgeschlagen. Die Spezialrevisionsstelle
hat gemäss Artikel 31 Absatz 3 der Statuten die
Aufgabe, bei Kapitalerhöhungen die gesetzlich notwendigen
Prüfungsbestätigungen abzugeben. Solche Bestätigungen dürfen
gemäss den Vorschriften der SEC aus Gründen der Unabhängigkeit
nicht von der ordentlichen Revisionsstelle erstellt
werden.