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Generalversammlung 2002
Generalversammlung 2002

Kurzprotokoll
Kurzprotokoll

Traktandum 6: Teilrevision der Statuten

Die unter den Traktanden 2 und 5.1 genehmigten Kapitalherabsetzungen führen zu folgendem neuen Wortlaut der Artikel 4 und 4a der Statuten:

Artikel 4
*Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1‘002‘319‘047.20 (eine Milliarde zwei Millionen dreihundertneunzehntausend und siebenundvierzig Schweizer Franken und zwanzig Rappen). Es ist eingeteilt in 1‘252‘898‘809 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.80. Das Aktienkapital ist voll liberiert.
**(unverändert)

Artikel 4a
Mitarbeiterbeteiligungspläne von Paine Webber Group Inc., New York (“PaineWebber„)
Das Aktienkapital erhöht sich, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre, um höchstens CHF 10‘414‘172.80, entsprechend höchstens 13‘017‘716 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.80, durch Ausübung von Optionen, die den Mitarbeitern von PaineWebber in Ablösung ihrer bisherigen Optionspläne beim Vollzug des Vertrages über den Zusammenschluss vom 12. Juli 2000 eingeräumt wurden. Das Bezugsverhältnis, die Fristen und weitere Einzelheiten wurden von PaineWebber festgelegt und von der UBS AG übernommen. Der Erwerb von Aktien durch die Ausübung von Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen der Eintragungsbeschränkung von Artikel 5 der Statuten.

Zusätzlich beantragt der Verwaltungsrat, die nachstehenden Bestimmungen der Statuten in folgender neuen Fassung zu genehmigen:

Artikel 16 Absatz 3
Der Vorsitzende bestimmt, ob Abstimmungen und Wahlen elektronisch oder offen erfolgen. Abstimmungen und Wahlen können auch auf ordentlichem schriftlichem Weg durchgeführt werden. Aktionäre, die zusammen über mindestens 3% der vertretenen Stimmen verfügen, können jederzeit eine elektronische respektive schriftliche Abstimmung oder Wahl verlangen.
(Artikel 16 Absatz 5 gestrichen)

Artikel 19 Absatz 2
Mitglieder, deren Amtsdauer abgelaufen ist, sind sofort wieder wählbar.

Artikel 27 Zeichnungsberechtigung
*Zur verbindlichen Zeichnung namens der Gesellschaft sind grundsätzlich die Unterschriften von zwei Zeichnungsberechtigten erforderlich.
**Einzelheiten werden im Organisationsreglement und in einer speziellen Konzernweisung geregelt.
(Artikel 27 Absätze 3-5 gestrichen)

Die Generalversammlung stimmt den beantragten Statutenänderungen mit folgenden Stimmenzahlen zu:

Abgegebene Stimmen

315'977'864

Absolutes Mehr

157'988'933

Ja-Stimmen

310'116'501

Nein Stimmen

966'500

Enthaltungen

4'894'863

Schluss der Generalversammlung: 18.00 Uhr
Zürich, 22. April 2002

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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