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Generalversammlung 2001
Generalversammlung 2001

Traktanden
Traktanden

Traktandum 6: Kapitalanpassung nach Abschluss der PaineWebber-Transaktion

A. Antrag
6.1. Aufhebung des Genehmigten Kapitals
Der Verwaltungsrat beantragt, Artikel 4b aus den Statuten zu streichen.

6.2. Herabsetzung des Bedingten Kapitals
Der Verwaltungsrat beantragt, das für Mitarbeiterbeteiligungspläne von Paine Webber Group Inc., New York, geschaffene Bedingte Kapital (Artikel 4a) den definitiven Zahlen und der beantragten Nennwertrückzahlung entsprechend zu reduzieren. Neu werden anstelle der bisherigen 16 317 935 höchstens 5 643 205 voll zu liberierende Namenaktien (vor Split) benötigt.

B. Erläuterungen
Die ausserordentliche Generalversammlung vom 7. September 2000 hat im Zusammenhang mit der Akquisition von PaineWebber der Schaffung von Genehmigtem Kapital im Umfang von höchstens CHF 380 Millionen zugestimmt. Der Verwaltungsrat hat am 3. November im Rahmen dieser Kompetenz das Aktienkapital um CHF 120 Millionen erhöht. Weitere Kapitalerhöhungen erwiesen sich als nicht notwendig. Das verbleibende Genehmigte Kapital im Umfang von CHF 260 Millionen (Artikel 4b) kann deshalb aus den Statuten gestrichen werden, da die Transaktion abgeschlossen ist.

Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung wurde zudem der Schaffung von Bedingtem Kapital im Umfang von höchstens CHF 170 Millionen (17 Millionen Aktien) für Mitarbeiterbeteiligungspläne von PaineWebber zugestimmt. In jenem Moment musste die maximal mögliche Zahl von Aktien bereitgestellt werden. In dem Ausmass, als Optionen vor dem Vollzug des Zusammenschlusses und zwischen dem Zusammenschluss und dem Jahresende ausgeübt wurden, reduzierte sich die nun noch benötigte Zahl per Ende Dezember 2000 auf 5 643 205 Aktien. Das Bedingte Kapital kann entsprechend herabgesetzt werden. Es wird gleichzeitig auch um die unter Traktandum 2 beantragte Nennwertrückzahlung reduziert.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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