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Generalversammlung 2001
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Traktanden
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Traktandum 5: Teilrevision der Statuten<newLine/> Änderung der Artikel 24 lit. e, 25 lit. a und 29

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten wie folgt zu ändern:

Bisherige FassungBeantragte neue Fassung
(Änderungen kursiv)

Verwaltungsrat

Oberleitung
Artikel 24 lit. e

(Änderung nur in der englischen Fassung: Elimination des Begriffes «Group Chief Executive Officer»)

Aufsicht, Kontrolle
Artikel 25 lit. a

Die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung umfassen insbesondere:
a) Behandlung des Jahresberichtes, der Konzernrechnung und der Jahresrechnung sowie der Quartals- und Semesterabschlüsse

Die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung umfassen insbesondere:
a) Behandlung des Jahresberichtes, der Konzernrechnung und der Jahresrechnung sowie der Quartalsabschlüsse (…)


Konzernleitung

Organisation
Artikel 29

Die Konzernleitung besteht aus ihrem Präsidenten, dem Chief Financial Officer und mindestens drei weiteren Mitgliedern, die wichtige Konzernfunktionen wahrnehmen.

Die Konzernleitung besteht aus ihrem Präsidenten (…) und mindestens drei weiteren Mitgliedern (…).

B. Erläuterungen
Auch in der englischen Version der Statuten soll künftig die Bezeichnung Präsident der Konzernleitung (President of the Group Executive Board) anstelle des bisherigen «Group Chief Executive Officer» verwendet werden (Artikel 24 lit. e).

Die beantragte Änderung von Artikel 25 lit. a trägt der Tatsache Rechnung, dass heute für jedes Quartal vollständige Abschlüsse erstellt werden, die jeweils auch die aufaddierten Ergebnisse im laufenden Jahr enthalten. Ein spezieller Semesterabschluss wird nicht mehr erstellt. Der Text in den Statuten ist entsprechend anzupassen.

Der Artikel 29 wird offener formuliert.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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