UBS AG
Screenreader-optimierte Version für sehbehinderte und blinde Besucher Home | Accessibility | Zoom Version | Lokale Sitemap | Service Finder | Kontakt | eng deu | Suche
   
MedienStellenbewerberWir über unsUBS Geschäftsstellen
Aktionäre & Analysten  
     
A&I News
Finanzberichterstattung
Unternehmens- informationen
UBS Aktie
Präsentationen & Events
Services
Kontakt
 

Generalversammlung 2001
Generalversammlung 2001

Traktanden
Traktanden

Traktandum 2: Gewinnverwendung - Nennwertrückzahlung anstelle einer Restdividende für drei Monate des Jahres 2000

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gewinn des Stammhauses wie folgt zu verwenden:

Gewinn des Geschäftsjahres 2000

gemäss Erfolgsrechnung
Gewinnvortrag vom Vorjahr
Entnahme aus den Anderen Reserven für Teildividende (5.10.2000)

7'906 Mio. CHF
7'Mio. CHF
1'764 Mio. CHF

Total zu verwenden

9'677 Mio. CHF

Zuweisung an die Allgemeinen gesetzlichen Reserven
Ausschüttung Teildividende 1.1.– 30.9.2000
Zuweisung an die Anderen Reserven


165 Mio. CHF
1'764 Mio. CHF
7'748 Mio. CHF

Total verwendet

9'677 Mio. CHF

Anstelle der Ausschüttung einer Restdividende für die Monate Oktober bis Dezember 2000 beantragt der Verwaltungsrat eine Nennwertrückzahlung im Betrag von CHF 1.60 pro Aktie. Das Aktienkapital reduziert sich dadurch um rund CHF 682 Millionen, der Nennwert pro Aktie auf CHF 8.40. Die Artikel 4 und 4a der Statuten sind entsprechend anzupassen. Der Beschluss erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der revidierte Artikel 622 Absatz 4 des Obligationenrechtes in Kraft tritt.

B. Erläuterungen
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. September 2000 haben die Aktionäre der Ausschüttung einer Teildividende im Zusammenhang mit der Akquisition von PaineWebber zugestimmt. Für die ersten neun Monate des Jahres 2000 wurden am 5. Oktober pro Aktie CHF 4.50 ausbezahlt. Der dafür benötigte Betrag von CHF 1764 Millionen wurde den Anderen Reserven des Stammhauses entnommen, da während des Jahres keine Ausschüttungen zulasten des laufenden Gewinnes erfolgen können. Die Anderen Reserven werden nun wieder entsprechend dotiert.

Der Verwaltungsrat hat anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung eine Restdividende von CHF 1.50 pro Aktie für das vierte Quartal in Aussicht gestellt. Die durch eine Gesetzesänderung möglich gewordene Herabsetzung

des Nennwertes pro Aktie schafft die Möglichkeit, anstelle dieser Restdividende eine für die Aktionäre steuergünstige Rückzahlung auf dem Nennwert vorzunehmen. Diese Ausschüttung erfolgt ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35% und unterliegt in der Schweiz auch nicht der Einkommenssteuer. Der gesamte verbleibende Gewinn wird den Anderen Reserven zugewiesen. Der Verwaltungsrat schlägt eine Ausschüttung von CHF 1.60 pro Aktie vor. Damit wird ein neuer Nennwert geschaffen, der – gemäss Antrag unter Traktandum 8 – im Verhältnis 1:3 gesplittet werden kann.

Sofern die Änderung des Schweizerischen Obligationenrechtes wie geplant in Kraft tritt und die Aktionäre dem Antrag zustimmen, erfolgt die Auszahlung, nach Durchführung des für die Kapitalherabsetzung notwendigen Schuldenrufes, am 18. Juli an jene Aktionäre, welche am 13. Juli 2001 UBS-Aktien halten.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
© UBS 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.
Privacy Policy

 
Newsalert 
UBS Newsalert

Unternehmens- Mitteilungen per SMS oder Email

Meistgesuchte Links 
Explore virtual UBS