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Generalversammlung 2000
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Traktanden
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Traktandum 6: Aktiensplit

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, die Artikel 4 Abs. 1 und 4a der Statuten gemäss Vorschlag auf der nächsten Seite neu zu fassen.

Bisherige FassungBeantragte neue Fassung
(Änderungen kursiv)

Aktienkapital

Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 4'308'931'620 (Schweizer Franken vier Milliarden dreihundertacht Millionen neunhunderteinunddreissigtausend sechshundertzwanzig). Es ist eingeteilt in 215'446'581 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 20. Das Aktienkapital ist voll liberiert.

Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 4'308'931'620 (Schweizer Franken vier Milliarden dreihundertacht Millionen neunhunderteinunddreissigtausend sechshundertzwanzig). Es ist eingeteilt in 430'893'162 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10. Das Aktienkapital ist voll liberiert.

 

Bedingtes Kapital
Artikel 4a

Bedingtes Kapital
Artikel 4a

1 …
Das Aktienkapital erhöht sich unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre um höchstens CHF 8'885'240, entsprechend 444'262 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 20 Nennwert, durch Ausübung von Optionen, die im Rahmen der Wahldividende 1996 des ehemaligen Schweizerischen Bankvereins zugeteilt wurden.

1 …
Das Aktienkapital erhöht sich unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre um höchstens CHF 8'885'240, entsprechend 888'524 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10 Nennwert, durch Ausübung von Optionen, die im Rahmen der Wahldividende 1996 des ehemaligen Schweizerischen Bankvereins zugeteilt wurden.

2 …
Das Aktienkapital erhöht sich unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre um höchstens CHF 2'532'620 entsprechend höchstens 126'631 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 20 Nennwert, durch Ausübung von Bezugsrechten, die zum Zweck der Beteiligung der Mitarbeiter des ehemaligen Schweizerischen Bankvereins ausgegeben werden.

2 …
Das Aktienkapital erhöht sich unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre um höchstens CHF 2'532'620, entsprechend höchstens 253'262 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10 Nennwert, durch Ausübung von Bezugsrechten, die zum Zweck der Beteiligung der Mitarbeiter des ehemaligen Schweizerischen Bankvereins ausgegeben werden.

B. Erläuterungen
Mit dem beantragten Split im Verhältnis 2:1 wird der Nominalwert der Aktien auf das gesetzlich zulässige Minimum von 10 Franken reduziert. Eine leichtere Aktie ist im Hinblick auf die geplante Kotierung an der New York Stock Exchange wünschenswert, weisen unsere Aktien doch im Vergleich mit amerikanischen und auch mit europäischen Papieren einen verhältnismässig hohen Kurswert auf. Die Handelbarkeit und damit die Liquidität werden durch die Herabsetzung des Nennwertes verbessert.

Durch den Split wird die Anzahl Aktien verdoppelt, während das Aktienkapital unverändert bleibt.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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