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Generalversammlung 1999
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Traktanden
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Traktandum 3: Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Entlastung zu erteilen
3.1. den Mitgliedern des Verwaltungsrates des ehemaligen Schweizerischen Bankvereins für die Periode vom 1. Oktober 1997 bis zum 26. Juni 1998
3.2. den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung der ehemaligen Schweizerischen Bankgesellschaft für die Periode vom 1. Oktober 1997 bis zum 29. Juni 1998
3.3. den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung der UBS AG für das Geschäftsjahr 1998

B. Erläuterungen
Bis zum rechtlichen Vollzug der Fusion tragen die Organe der beiden Vorgängerbanken noch die Verantwortung für den Geschäftsgang. Es sind deshalb getrennte Entlastungsbeschlüsse zu fassen. Die Fusion des Schweizerischen Bankvereins (SBV) in die neue UBS AG erfolgte am 26. Juni 1998, jene der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) am 29. Juni 1998. Während die Statuten des SBV lediglich eine Entlastung des Verwaltungsrates vorsahen, waren bei der SBG Verwaltungsrat und Konzernleitung zu entlasten.

Die Organe der UBS AG haben mit ihrer Eintragung ins Handelsregister die Verantwortung für die neue Gesellschaft übernommen. Für den Verwaltungsrat erfolgte der Eintrag am 20. Februar, für die Konzernleitung am 22. Juni 1998. Der Entlastungsbeschluss umfasst deshalb beim Verwaltungsrat die Zeit vom 20.2.-31.12.1998, bei der Konzernleitung vom 22.6.-31.12.1998.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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