UBS AG
Screenreader-optimierte Version für sehbehinderte und blinde Besucher Home | Accessibility | Zoom Version | Lokale Sitemap | Service Finder | Kontakt | eng deu | Suche
   
MedienStellenbewerberWir über unsUBS Geschäftsstellen
Aktionäre & Analysten  
     
A&I News
Finanzberichterstattung
Unternehmens- informationen
UBS Aktie
Präsentationen & Events
Services
Kontakt
 

Generalversammlungen
Generalversammlungen

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der UBS
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der UBS

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn der Verwaltungsrat oder die Revisionsstelle es für notwendig erachten.

Die Generalversammlung hat die folgenden Befugnisse: Sie erlässt die Statuten und beschliesst deren Änderung, wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates, die Revisionsstelle und den Konzernprüfer, sie genehmigt den Jahresbericht, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung und beschliesst über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Die Generalversammlung erteilt den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung Decharge. Daneben beschliesst sie in allen Fragen, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind oder ihr vom Verwaltungsrat vorgelegt werden.

Generalversammlung 2008

Die ordentliche Generalversammlung der UBS AG fand am Mittwoch, 23. April 2008, in Basel statt. Das Kurzprotokoll wird in Kürze hier erhältlich sein.

Seite zuletzt geändert am: 24. April 2008, 17:00

Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
© UBS 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.
Privacy Policy