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Kritische Rechnungslegungs- grundsätze
Kritische Rechnungslegungs- grundsätze

Latente Steuern
Latente Steuern

Latente Steueransprüche resultieren insbesondere aus: a) Steuerlichen Verlusten, die vorgetragen werden können, um in späteren Jahren gegen steuerliche Gewinne verrechnet zu werden, und b) nach IFRS verbuchtem Aufwand, der in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wird, bis der entsprechende Mittelfluss erfolgt. UBS buchte eine Wertberichtigung, um die Höhe der latenten Steueransprüchen in Übereinstimmung mit geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen auszuweisen. Die Bilanzierung des latenten Steueranspruchs ist durch die Einschätzung des Managements über die zukünftige Ertragskraft von UBS beeinflusst. An jedem Bilanzstichtag werden bestehende Beurteilungen überprüft und nötigenfalls an neue Schätzungen angepasst. In einer Situation, in der jüngst Verluste eingetreten sind, verlangen die Rechnungslegungsgrundsätze überzeugende Anhaltspunkte, dass in Zukunft ausreichende Profitabilität erzielt wird. Zum 31. Dezember 2008 erfasste UBS latente Steueransprüche in Höhe von 8,9 Milliarden Franken. Die latenten Steueransprüche beinhalten einen vorzutragenden steuerlichen Verlust von 8,1 Milliarden Franken. Die latenten Steueransprüche betreffen hauptsächlich steuerliche Verluste der UBS AG (Stammhaus), Schweiz, welche in späteren Jahren gegen steuerliche Gewinne verrechnet werden können. Diese resultieren überwiegend aus Abschreibungen auf Beteiligungen an US-Tochtergesellschaften. Der zum 31. Dezember 2007 erfasste latente Steueranspruch betrug 3,2 Milliarden Franken.

Steuerliche Verlustvorträge können in der Schweiz sieben Jahre vorgetragen werden. Die bis zum 31. Dezember 2008 erfassten Steueransprüche basieren auf Profitabilitätsannahmen zur Ertragslage über einen Horizont von fünf Jahren. Die Höhe der erfassten Ansprüche muss angepasst werden. Weitere Angaben sind in Anmerkung 22 zu finden.

Quelle: Geschäftsbericht 2008, Abschnitt Finanzinformationen

Seite zuletzt geändert am: 26. März 2008, 10:37

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