Latente Steueransprüche resultieren insbesondere aus: a)
Steuerlichen
Verlusten, die vorgetragen werden können, um in
späteren Jahren gegen steuerliche Gewinne verrechnet zu werden,
und b) nach IFRS verbuchtem Aufwand, der in der Steuererklärung
nicht berücksichtigt wird, bis der entsprechende Mittelfluss
erfolgt. UBS buchte eine Wertberichtigung,
um die
Höhe der latenten Steueransprüchen in Übereinstimmung mit
geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen auszuweisen. Die
Bilanzierung des latenten Steueranspruchs ist durch die Einschätzung
des Managements über die zukünftige Ertragskraft
von UBS beeinflusst. An jedem Bilanzstichtag werden bestehende
Beurteilungen überprüft und nötigenfalls an neue Schätzungen
angepasst. In einer
Situation, in der jüngst Verluste eingetreten
sind, verlangen die Rechnungslegungsgrundsätze
überzeugende Anhaltspunkte, dass in Zukunft ausreichende
Profitabilität erzielt wird. Zum 31. Dezember 2008 erfasste UBS
latente Steueransprüche in Höhe von 8,9 Milliarden Franken.
Die latenten Steueransprüche beinhalten einen vorzutragenden
steuerlichen Verlust von 8,1 Milliarden Franken. Die latenten
Steueransprüche betreffen hauptsächlich steuerliche Verluste
der UBS AG (Stammhaus), Schweiz, welche in späteren Jahren
gegen steuerliche Gewinne verrechnet werden können. Diese
resultieren überwiegend aus Abschreibungen auf Beteiligungen
an US-Tochtergesellschaften. Der zum 31. Dezember 2007 erfasste
latente Steueranspruch betrug 3,2 Milliarden Franken.
Steuerliche Verlustvorträge können in der Schweiz sieben
Jahre vorgetragen werden. Die bis zum 31. Dezember 2008
erfassten
Steueransprüche basieren auf Profitabilitätsannahmen
zur Ertragslage über einen Horizont von fünf Jahren.
Die Höhe der erfassten Ansprüche muss angepasst werden.
Weitere Angaben sind in Anmerkung 22 zu finden.