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Kritische Rechnungslegungs- grundsätze
Kritische Rechnungslegungs- grundsätze

Umklassierung von Finanzinstrumenten
Umklassierung von Finanzinstrumenten

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte am 13. Oktober 2008 eine Änderung des International Accounting Standard 39 (IAS 39 – Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung), unter welchem zulässige finanzielle Vermögenswerte, unter bestimmten Voraussetzungen, aus der Kategorie «Handelszwecke» umklassiert werden können. Voraussetzung für die Umklassierung ist, dass das Unternehmen sowohl die Absicht hat als auch in der Lage ist, diese auf absehbare Zeit oder bis zu ihrer Fälligkeit zu halten.

Die Änderung hätte rückwirkend per 1. Juli 2008 angewandt werden können. Doch entschied UBS Ende Oktober 2008 nach Beurteilung der Auswirkungen auf ihre Konzernrechnung, die Änderung mit Wirkung per 1. Oktober 2008 umzusetzen.

Per 1. Oktober 2008 klassierte UBS in Frage kommende Vermögenswerte, die sie auf absehbare Zeit zu halten beabsichtigt, mit einem Fair Value von 17,6 Milliarden Franken von der Kategorie zu Handelszwecken gehalten in die Kategorie Forderungen und Ausleihungen um. Überdies wurden mit Ausbildungskrediten unterlegte Auction Rate Securities mit einem Fair Value von 8,4 Milliarden Franken per 31. Dezember 2008 umklassiert. Im vierten Quartal 2008 wurden auf umklassierten Finanzinstrumenten Wertberichtigungen für Kreditrisiken in Höhe von 1,3 Milliarden Franken erfasst. Ohne Umklassierung wären im vierten Quartal keine Wertberichtigungen für Kreditrisiken, dafür aber ein zusätzlicher Handelsverluste von 4,8 Milliarden Franken erfolgswirksam erfasst worden. Der Erfolg Zinsengeschäft erhöhte sich um 0,3 Milliarden Franken. Nähere Angaben sind in Anmerkung 29 zu finden.

Quelle: Geschäftsbericht 2008, Abschnitt Finanzinformationen

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