Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte
am 13. Oktober 2008 eine Änderung des International
Accounting Standard 39 (IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung), unter welchem zulässige finanzielle
Vermögenswerte, unter bestimmten Voraussetzungen, aus
der Kategorie «Handelszwecke» umklassiert werden können.
Voraussetzung für die Umklassierung ist, dass das Unternehmen
sowohl die Absicht hat als auch in der Lage ist, diese auf
absehbare Zeit oder bis zu ihrer Fälligkeit zu halten.
Die Änderung hätte rückwirkend per 1. Juli 2008 angewandt
werden können. Doch entschied UBS Ende Oktober 2008
nach Beurteilung der Auswirkungen auf ihre Konzernrechnung,
die Änderung mit Wirkung per 1. Oktober 2008 umzusetzen.
Per 1. Oktober 2008 klassierte UBS in Frage kommende
Vermögenswerte,
die sie auf absehbare Zeit zu halten
beabsichtigt,
mit einem Fair Value von 17,6 Milliarden Franken
von der Kategorie zu Handelszwecken gehalten in die
Kategorie Forderungen und Ausleihungen um. Überdies wurden
mit Ausbildungskrediten unterlegte Auction Rate Securities
mit einem Fair Value von 8,4 Milliarden Franken per
31. Dezember 2008 umklassiert. Im vierten Quartal 2008
wurden auf umklassierten Finanzinstrumenten Wertberichtigungen
für Kreditrisiken
in Höhe von 1,3 Milliarden Franken
erfasst. Ohne Umklassierung wären im vierten Quartal keine
Wertberichtigungen für Kreditrisiken, dafür aber ein zusätzlicher
Handelsverluste von 4,8 Milliarden Franken erfolgswirksam
erfasst worden. Der Erfolg Zinsengeschäft erhöhte
sich um 0,3 Milliarden Franken. Nähere Angaben sind in Anmerkung
29 zu finden.