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Kritische Rechnungslegungsgrundsätze
Kritische Rechnungslegungsgrundsätze

Latente Steuern
Latente Steuern

Latente Steuerforderungen resultieren insbesondere aus: a) Steuerverlusten, die vorgetragen werden können, um in späteren Jahren gegen Gewinne verrechnet zu werden; b) verbuchtem Aufwand, der in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wird, bis der entsprechende Mittelfluss erfolgt; und c) Veränderungen in der Bewertung von Vermögenswerten, die aus handelsrechtlichen Gründen steuerwirksam sind, jedoch erst steuerpflichtig werden, wenn die Bewertungsveränderung realisiert wird.

Wir buchten eine Wertberichtigung, um die Höhe unserer latenten Steuerforderungen in Übereinstimmung mit geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen auszuweisen. Die Bilanzierung der latenten Steuerforderung ist durch die Einschätzung des Managements über die vergangene und zukünftige Ertragskraft der UBS beeinflusst. An jedem Bilanzstichtag werden bestehende Beurteilungen überprüft und nötigenfalls an neue Bedingungen angepasst. In einer Situation, in der jüngst Verluste eingetreten sind, verlangen die Rechnungslegungsgrundsätze überzeugende Anhaltspunkte, dass in der Zukunft ausreichend zu versteuernde Erträge erzielt werden. Aufgrund der Bilanzierungskriterien in den Rechnungslegungsgrundsätzen, verbuchte UBS in 2007 keine bedeutenden latenten Steuerforderungen im Zusammenhang mit den Verlusten, die sie verzeichnete und die ihr in späteren Jahren für die Verrechnung gegen steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung stehen. Weitere Angaben sind in Anmerkung 22 im Anhang zur Konzernrechnung zu finden.

Seite zuletzt geändert am: 26. März 2008, 10:37

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