UBS unterstützt die Gründung von Special Purpose Entities
(SPEs). Diese Gesellschaften dienen in erster Linie dem
Zweck, Kunden Anlagen in gesonderten rechtlichen Einheiten
oder gemeinsame Investitionen in alternative Anlagen
zu ermöglichen, Vermögenswerte zu verbriefen oder Kreditschutz
zu kaufen oder zu verkaufen. Im Einklang mit den
IFRS-Normen konsolidiert UBS keine SPEs, die sie nicht beherrscht.
Um zu bestimmen, ob UBS die Beherrschung über
eine SPE ausübt oder nicht, muss sie eine Beurteilung der
Risiken und Chancen sowie ihrer Fähigkeit, operative Entscheidungen
für die SPE zu treffen, vornehmen. In vielen
Fällen gibt es Elemente, welche isoliert betrachtet auf eine
Beherrschung oder fehlende Beherrschung über eine SPE
hinweisen. Wenn sie aber zusammen betrachtet werden,
wird es schwierig, eine klare Schlussfolgerung zu ziehen. Folgende
Faktoren deuten darauf hin, dass eine SPE konsolidiert
werden muss: a) Die Geschäfte der SPE werden im
Namen von UBS geführt, entsprechend ihren spezifischen
Geschäftsbedürfnissen, sodass sie den Nutzen aus den Aktivitäten
der SPE zieht, oder b) UBS hat die Entscheidungsgewalt,
die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit
der SPE zu ziehen, oder UBS hat diese Entscheidungsgewalt
im Rahmen eines Autopilot-Mechanismus delegiert, oder c)
UBS hat den überwiegenden Teil des Nutzens aus den
Aktivitäten
der SPE und könnte deshalb Risiken aus der
Geschäftstätigkeit der SPE ausgesetzt sein, oder d) UBS trägt
die Mehrheit der mit der SPE verbundenen Residual- oder
Eigentumsrisiken oder der Vermögenswerte, um den Nutzen
aus ihrer Geschäftstätigkeit zu ziehen. UBS konsolidiert eine
SPE, wenn die Beurteilung dieser Faktoren zeigt, dass sie die
Beherrschung über die SPE ausübt.
SPEs, die Kunden Anlagemöglichkeiten bieten: Diese
Kategorie von SPEs bietet einem oder mehreren Kunden Investitionen
in einen einzelnen Vermögenswert oder in eine
Gruppe von Vermögenswerten an, die im Allgemeinen von
der SPE am Markt gekauft und nicht von UBS an die SPE
transferiert werden. Risiken und Chancen aus den von der
SPE gehaltenen Vermögenswerten tragen die Kunden. In der
Regel erhält die Bank jedoch Kommissionen und Gebühren
für die Gründung der SPE oder für die von ihr erbrachten
Vermögensverwaltungs-, Depotverwaltungs- oder anderen
Dienstleistungen. Bei vielen dieser SPEs handelt es sich um
Trusts, in die ein einziger Anleger oder eine Familie investiert.
Bei anderen SPEs wiederum investiert eine Vielzahl von Anlegern
mittels einer einzigen Aktie oder eines einzigen Zertifikats
in ein diversifiziertes Vermögen. Der Einsatzbereich
letzterer SPEs reicht von Anlagefonds bis zu Immobilien-
Trusts. Die meisten SPEs von UBS werden zu Anlagezwecken
für Kunden gegründet und nicht konsolidiert. UBS konsolidiert
jedoch Anlagefonds in Fällen, in denen sie den Fonds
finanziell unterstützt oder moralisch dazu verpflichtet ist,
den Fonds finanziell zu unterstützen. In diesen Fällen übernimmt
UBS in der Regel die Mehrheit oder einen bedeutenden
Teil der Risiken des Fonds, was sie in Kombination
mit ihrer Funktion als Vermögensverwalter zur Partei macht,
die das Unternehmen beherrschen kann.
SPEs, die Kunden die Möglichkeit einer gemeinsamen Investition
in alternative Anlagen bieten (zum Beispiel in Feeder
Funds, für die in der Regel keine aktiven Märkte bestehen),
werden oft in Form einer Kommanditgesellschaft gegründet.
Die Anleger sind Kommanditisten und steuern den überwiegenden
Teil oder das gesamte Kapital bei, während UBS
als Komplementär fungiert. In dieser Funktion zeichnet UBS
für die Vermögensverwaltung verantwortlich und entscheidet
in Anlage- und administrativen Belangen nach freiem
Ermessen. UBS ist jedoch nicht oder nur mit einem Nominalbetrag
am investierten Kapital beteiligt. UBS erhält für die
von ihr als Komplementär erbrachten Dienstleistungen in der
Regel Kommissionen und Gebühren. Sie trägt jedoch nicht
– im Gegensatz zu den Kommanditisten – die Risiken und
Chancen dieses Anlagevehikels oder nur in sehr begrenztem
Umfang. In den meisten Fällen werden Kommanditgesellschaften
unter IFRS nicht konsolidiert, weil UBS nach den
juristischen und vertraglichen Rechten und Verpflichtungen
zufolge weder über die Mögichkeit verfügt, die Finanz- und
Geschäftspolitik dieser Unternehmen zu bestimmen, noch
die Absicht hat, einen Nutzen aus der Geschäftstätigkeit zu
ziehen.
Zu Verbriefungszwecken verwendete SPEs: SPEs zu Verbriefungszwecken
werden gegründet, wenn die Bank Vermögenswerte
(beispielsweise ein Kreditportfolio) an eine SPE weiterverkaufen
will. Die SPE wiederum verkauft dann Anteile an
diesen Vermögenswerten in Wertschriften an Anleger. Für die
Konsolidierung solcher SPEs ist hauptsächlich ausschlaggebend,
ob UBS weiterhin die Mehrheit des Nutzens oder der
Risiken aus den Vermögenswerten, die an die SPE veräussert
wurden, behält.
Zu Verbriefungszwecken gebildete SPEs werden nicht
konsolidiert, wenn UBS keine Kontrolle über die Vermögenswerte
hat und kein nennenswertes Risiko am Erfolg
(Gewinn oder Verlust) oder an den Anlagerenditen oder dem
Erlös aus der Liquidation der Vermögenswerte, die sie an die SPE übertragen hat, behält. Diese Gesellschaften sind im
Konkursfall so abgeschottet, dass ihre Vermögenswerte
nicht zur Befriedigung von Forderungen der Gläubiger des
Konzerns oder seiner Tochtergesellschaften herangezogen
werden können. Im Falle eines Konkurses von UBS wären
die Inhaber der Wertpapiere eindeutig Eigentümer der Vermögenswerte,
während sie jedoch im Falle eines Konkurses
der SPE UBS nicht belangen könnten.
Zu Kreditschutzzwecken verwendete SPEs dienen UBS
zum Verkauf des Kreditrisikos aus Portfolios, die von UBS
gehalten oder auch nicht gehalten werden, an Investoren.
Der Vorteil für UBS liegt darin, dass ihr lediglich eine Gegenpartei
(die SPE) gegenübersteht, die ihr den Kreditschutz verkauft.
Bei der SPE wird das Risiko auf eine grössere Anzahl
Anleger verteilt, die ihr Kapital gegen eine Beteiligung an
Risiken und Chancen zur Verfügung stellen. In der Regel
konsolidiert UBS zu Kreditschutzzwecken verwendete SPEs.