UBS AG
Screenreader-optimierte Version für sehbehinderte und blinde Besucher Home | Accessibility | Zoom Version | Lokale Sitemap | Service Finder | Kontakt | eng deu | Suche
   
MedienStellenbewerberWir über unsUBS Geschäftsstellen
Aktionäre & Analysten  
     
A&I News
Finanzberichterstattung
Unternehmens- informationen
UBS Aktie
Präsentationen & Events
Services
Kontakt
 

Wichtigste Rechnungslegungsgrundsätze
Wichtigste Rechnungslegungsgrundsätze

Erfassung der Differenz zwischen Transaktionspreis und berechnetem Fair Value (abgegrenzter «Day 1 Profit and Loss»)
Erfassung der Differenz zwischen Transaktionspreis und berechnetem Fair Value (abgegrenzter «Day 1 Profit and Loss»)

Eng verbunden mit der Bestimmung des Fair Value von Finanzinstrumenten ist die Erfassung der Differenz zwischen Transaktionspreis und der berechneten Bewertung. UBS ist Transaktionen mit teilweise langer Laufzeit eingegangen, deren Fair Value aufgrund von Bewertungsmodellen ermittelt wird. Die Fair-Value-Berechnung dieser Transaktionen berücksichtigt auch Eingabedaten, die nicht auf beobachtbaren Marktkursen und anderen Marktnotierungen basieren. Bei der Ersterfassung werden solche Finanzinstrumente jeweils zum Transaktionspreis verbucht, der grundsätzlich den besten Indikator für den Fair Value darstellt, obwohl er vom Fair Value, der mit dem Bewertungsmodell berechnet wurde, abweichen kann. Diese Differenz zwischen dem Transaktionspreis und dem Fair Value des Modells wird gemeinhin als «Day 1 P/L» bezeichnet. Wir verbuchen diese Differenz – in der Regel ein Gewinn – nicht unmittelbar in der Erfolgsrechnung, da dies gemäss einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften nicht zulässig ist. Während die Rechnungslegungsvorschriften die sofortige Verbuchung von «Day 1 P/L» in der Erfolgsrechnung nicht erlauben, fehlen Richtlinien über die nachfolgende Verbuchung bis zum Zeitpunkt, ab dem der Fair Value durch Verwendung beobachtbarer Marktdaten und -preise oder von Preisen für vergleichbare Instrumente in aktiven Märkten bestimmt werden kann. Die Rechnungslegungsvorschriften machen auch keine Angaben dazu, wie nachfolgende, anhand des Modells ermittelte Veränderungen des Fair Value zu erfassen sind.

Unsere Entscheidungen, wie ein abgegrenzter «Day 1 P/L» erfasst wird, werden nach sorgfältiger Überprüfung der Fakten und Umstände getroffen. So stellen wir sicher, dass wir nicht verfrüht einen Teil des abgegrenzten Gewinns zugunsten der Erfolgsrechnung auflösen. Wir bestimmen die Methode für die angemessene Erfassung des «Day 1 P/L»- Betrags in der Erfolgsrechnung für jede Transaktion einzeln. Er wird entweder über die Laufzeit der Transaktion abgeschrieben, bis zur möglichen Bestimmung des Fair Value anhand von beobachtbaren Marktfaktoren aufgeschoben oder durch Erfüllung realisiert. In allen Fällen wird ein nicht verbuchter «Day 1 P/L» unverzüglich in der Erfolgsrechnung erfasst, wenn sich der Fair Value des betreffenden Finanzinstruments anhand eines Modells mit beobachtbaren Marktfaktoren oder eines Referenzkurses für dasselbe Produkt in einem aktiven Markt ermitteln lässt.

Die Verbuchung von Veränderungen des Fair Value, die nach Abgrenzung von «Day 1 P/L» aus Veränderungen von beobachtbaren Parametern (oder auf ähnliche Art und Weise) entstehen, erfolgt unverzüglich in der Erfolgsrechnung, und zwar ungeachtet der Auflösung des abgegrenzten «Day 1 P/L».

Seite zuletzt geändert am: 21. März 2007, 10:00

Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
© UBS 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.
Privacy Policy

 
Ratings 
Ratings

Lang- & kurzfristige Kreditratings