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Fair Value von Finanzinstrumenten
Wichtigste Rechnungslegungs- grundsätze  Fair Value von Finanzinstrumenten  Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen
in den Handelsbeständen, die zum Fair Value bewerteten
finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen,
Derivate und zur Veräusserung verfügbare
finanzielle
Vermögenswerte werden zum Fair Value in der
Bilanz erfasst, wobei Änderungen des Fair Value in der
Erfolgsrechnung
unter der Position Erfolg Handelsgeschäft
verbucht werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die zur Veräusserung
verfügbaren finanziellen Vermögenswerte. Bei
ihnen
werden die Fair-Value-Änderungen, bis zur Realisierung
oder bis der Vermögenswert wertgemindert wird,
direkt
im Eigenkapital erfasst. Bei dieser bilanziellen Behandlung
spielen die Schätzungen zur Bestimmung des Fair Value
für die entsprechenden Vermögenswerte und Verpflichtungen
eine entscheidende Rolle.
Bei Vermögenswerten, für die kein aktiver Markt vorhanden
ist und für die auch sonst keine offiziellen Kursnotierungen
verfügbar sind, wird der Fair Value mithilfe von Bewertungsmethoden
bestimmt. In diesen Fällen werden die Fair
Values anhand von beobachtbaren Daten ähnlicher Finanz-
instrumente
geschätzt. Der Barwert erwarteter künftiger Zahlungsströme
wird mithilfe von Modellen oder anderen
Bewertungsmethoden
geschätzt, wobei Daten zum Zeitpunkt des
Bilanzstichtags verwendet werden. Sind beobachtbare
Marktdaten
verfügbar, werden diese für das Bewertungsmodell
herangezogen
(Level 2). Sind keine beobachtbaren
Marktdaten
verfügbar, werden die Bewertungsparameter
auf der Grundlage
angemessener Annahmen geschätzt (Level 3). Zum
31. Dezember 2008 betragen die finanziellen Vermögenswerte,
die als Level 2 eingestuft sind, 965 Milliarden Franken
(zum 31. Dezember 2007: 799 Milliarden
Franken) und die
als Level 3 eingestuften 57 Milliarden
Franken (31. Dezember
2007: 76 Milliarden Franken). Finanzielle Verbindlichkeiten,
welche als Level 2 eingestuft sind, betragen 931 Milliarden
Franken (31. Dezember 2007: 615 Milliarden Franken) und
diejenigen, die als Level 3 eingestuft
sind, 46 Milliarden Franken
(31. Dezember 2007: 59 Milliarden Franken).
Bewertungsmodelle werden vor allem bei OTC-Derivaten
eingesetzt, einschliesslich Kreditderivaten, nicht börsenkotierten
Beteiligungs- und Schuldtiteln (einschliesslich Wertpapieren
mit eingebetteten Derivaten) und anderen Schuldtiteln,
für welche der Markt illiquide war oder dies 2008
wurde. Alle Bewertungsmodelle werden einer eingehenden
Prüfung unterzogen,
bevor sie als Grundlage für die Finanzberichterstattung
verwendet werden. Sie werden danach
regelmässig
von unabhängigen Fachpersonen überprüft, die
nicht für die Abteilung arbeiten, die das Modell erstellt hat.
Soweit möglich, verifiziert und präzisiert UBS ihre Modelle,
indem sie die durch die Modelle berechneten Werte mit
Kursnotierungen ähnlicher Finanzinstrumente sowie mit effektiv
erzielten Verkaufspreisen vergleicht.
Die Modelle von UBS berücksichtigen eine Vielzahl von Parametern,
einschliesslich tatsächlicher oder geschätzter Marktpreise
und anderer Marktnotierungen wie zum Beispiel Zeitwert,
Volatilität, Markttiefe und -liquidität. Wenn verfügbar,
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Finanzinformationen
verwendet UBS überprüfbare Marktdaten, das heisst im Markt
beobachtbare Kurse und andere Marktnotierungen. Wenn für
die Eingabeparameter des Modells keine beobachtbaren Werte
verfügbar sind und stattdessen geschätzte Werte verwendet
werden, kann der ausgewiesene Fair Value des Finanzinstruments
durch die Wahl der Annahmen
beeinflusst werden. Im
Allgemeinen verwendet UBS von einer Periode zur nächsten
die gleichen Modelle,
um die Vergleichbarkeit und Stetigkeit
der Bewertungen
über die Zeit sicherzustellen. Die Modelle
werden jedoch an die Marktentwicklungen angepasst oder
adaptiert, falls die zuvor benutzten Modelle limitiert waren
und als unangemessen bewertet wurden.
Die Schätzung des Fair Value verlangt ein bedeutendes
Mass an Urteilsvermögen. Das Management berücksichtigt
die Unsicherheiten, die mit der Schätzung von nicht beobachtbaren
Eingabeparametern und mit modellbezogenen
Annahmen verbunden sind, indem es Wertanpassungen
vornimmt. Auch für eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit
(einschliesslich länderspezifischer Risiken), Konzentrationen
in bestimmten Anlagekategorien und Marktrisikofaktoren
(Zinssätze, Währungen usw.) sowie für die Markttiefe
und -liquidität werden Wertanpassungen vorgenommen.
Trotz der Tatsache, dass in einigen Fällen subjektive Einschätzungen
erforderlich sind, um den Fair Value zu bestimmen,
ist UBS davon überzeugt, dass basierend auf den bestehenden
Weisungen von UBS bezüglich Fair Value und
Modellierung sowie auf den implementierten Kontrollen
und prozessorientierten Sicherheitsmassnahmen die in
der Bilanz verbuchten Fair Values und die in der Erfolgsrechnung
erfassten Änderungen der Fair Values die zugrunde
liegenden
wirtschaftlichen Verhältnisse reflektieren. Auf die
Bewertungen der Positionen von UBS Auction Rate Securities
für US Ausbildungskredite, Monoline-Versicherungen,
fremdfinanzierte
Finanzierungsgeschäfte, US- und nicht USamerikanische
Reference Linked Notes, US-amerikanische
Commercial Mortgage
Backed Securities und andere Instrumente
wird speziell
in Anmerkung 27 eingegangen.
Unsicherheiten, welche beim Einsatz von modellbasierten
Bewertungen (sowohl Level 2 als auch Level 3) entstehen,
werden mit der Bildung von Modellreserven berücksichtigt.
Diese Modellreserven spiegeln die Beträge wider, die UBS
aufgrund angemessener Schätzungen direkt von dem Bewertungsergebnis
abzieht. Sie reflektieren die enthaltenen Unsicherheiten
aus den notwendigen Modellannahmen
und
Inputparametern.
Um zu diesen Einschätzungen
zu kommen,
berücksichtigt UBS eine grosse Anzahl von Marktgewohnheiten
und wie andere Marktteilnehmer diese Unsicherheiten
einschätzen. Die Modellreserven werden regelmässig
in Bezug
auf verfügbare Informationen über Markttransaktionen,
Bewertungshilfsmittel und andere aufhellende Ereignisse
überprüft. Die Höhe der Modellreserven beinhaltet
jedoch
ein grosses Mass an subjektiven Einschätzungen.
Um den möglichen Effekt der Verwendung alternativer
Bewertungstechniken oder -annahmen auf die Konzernrechnung
abzuschätzen, macht UBS wie oben dargestellt von den
Modellreserven Gebrauch. Dabei wird die Höhe der Modellreserven
nach oben und unten verändert, um den Einfluss
von zunehmender oder abnehmender modellbezogener Unsicherheit
auf die Bewertung einzuschätzen. Der mögliche Effekt aufgrund realistischer alternativer
Bewertungsannahmen wurde wie folgt quantifiziert: Eine Erhöhung der Modellreserven, im Einklang mit
schlechteren Annahmen, würde zu einer Verringerung
des Fair Value um ungefähr 2,5 Milliarden Franken per
31. Dezember 2008, um ungefähr 2,7 Milliarden Franken
per 31. Dezember 2007 und um ungefähr 1,0 Milliarden
Franken per 31. Dezember 2006 führen. Eine Verringerung der Modellreserven, im Einklang mit
besseren Annahmen, würde zu einer Erhöhung des Fair
Value um ungefähr 1,4 Milliarden Franken per 31. Dezember
2008, um ungefähr 2,2 Milliarden Franken per
31. Dezember 2007 und um ungefähr 1,0 Milliarden
Franken per 31. Dezember 2006 führen.
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