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Wichtigste Rechnungslegungs- grundsätze
Wichtigste Rechnungslegungs- grundsätze

Fair Value von Finanzinstrumenten
Fair Value von Finanzinstrumenten

Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen in den Handelsbeständen, die zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen, Derivate und zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value in der Bilanz erfasst, wobei Änderungen des Fair Value in der Erfolgsrechnung unter der Position Erfolg Handelsgeschäft verbucht werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte. Bei ihnen werden die Fair-Value-Änderungen, bis zur Realisierung oder bis der Vermögenswert wertgemindert wird, direkt im Eigenkapital erfasst. Bei dieser bilanziellen Behandlung spielen die Schätzungen zur Bestimmung des Fair Value für die entsprechenden Vermögenswerte und Verpflichtungen eine entscheidende Rolle.

Bei Vermögenswerten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist und für die auch sonst keine offiziellen Kursnotierungen verfügbar sind, wird der Fair Value mithilfe von Bewertungsmethoden bestimmt. In diesen Fällen werden die Fair Values anhand von beobachtbaren Daten ähnlicher Finanz- instrumente geschätzt. Der Barwert erwarteter künftiger Zahlungsströme wird mithilfe von Modellen oder anderen Bewertungsmethoden geschätzt, wobei Daten zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags verwendet werden. Sind beobachtbare Marktdaten verfügbar, werden diese für das Bewertungsmodell herangezogen (Level 2). Sind keine beobachtbaren Marktdaten verfügbar, werden die Bewertungsparameter auf der Grundlage angemessener Annahmen geschätzt (Level 3). Zum 31. Dezember 2008 betragen die finanziellen Vermögenswerte, die als Level 2 eingestuft sind, 965 Milliarden Franken (zum 31. Dezember 2007: 799 Milliarden Franken) und die als Level 3 eingestuften 57 Milliarden Franken (31. Dezember 2007: 76 Milliarden Franken). Finanzielle Verbindlichkeiten, welche als Level 2 eingestuft sind, betragen 931 Milliarden Franken (31. Dezember 2007: 615 Milliarden Franken) und diejenigen, die als Level 3 eingestuft sind, 46 Milliarden Franken (31. Dezember 2007: 59 Milliarden Franken).

Bewertungsmodelle werden vor allem bei OTC-Derivaten eingesetzt, einschliesslich Kreditderivaten, nicht börsenkotierten Beteiligungs- und Schuldtiteln (einschliesslich Wertpapieren mit eingebetteten Derivaten) und anderen Schuldtiteln, für welche der Markt illiquide war oder dies 2008 wurde. Alle Bewertungsmodelle werden einer eingehenden Prüfung unterzogen, bevor sie als Grundlage für die Finanzberichterstattung verwendet werden. Sie werden danach regelmässig von unabhängigen Fachpersonen überprüft, die nicht für die Abteilung arbeiten, die das Modell erstellt hat. Soweit möglich, verifiziert und präzisiert UBS ihre Modelle, indem sie die durch die Modelle berechneten Werte mit Kursnotierungen ähnlicher Finanzinstrumente sowie mit effektiv erzielten Verkaufspreisen vergleicht.

Die Modelle von UBS berücksichtigen eine Vielzahl von Parametern, einschliesslich tatsächlicher oder geschätzter Marktpreise und anderer Marktnotierungen wie zum Beispiel Zeitwert, Volatilität, Markttiefe und -liquidität. Wenn verfügbar, 273 Finanzinformationen verwendet UBS überprüfbare Marktdaten, das heisst im Markt beobachtbare Kurse und andere Marktnotierungen. Wenn für die Eingabeparameter des Modells keine beobachtbaren Werte verfügbar sind und stattdessen geschätzte Werte verwendet werden, kann der ausgewiesene Fair Value des Finanzinstruments durch die Wahl der Annahmen beeinflusst werden. Im Allgemeinen verwendet UBS von einer Periode zur nächsten die gleichen Modelle, um die Vergleichbarkeit und Stetigkeit der Bewertungen über die Zeit sicherzustellen. Die Modelle werden jedoch an die Marktentwicklungen angepasst oder adaptiert, falls die zuvor benutzten Modelle limitiert waren und als unangemessen bewertet wurden.

Die Schätzung des Fair Value verlangt ein bedeutendes Mass an Urteilsvermögen. Das Management berücksichtigt die Unsicherheiten, die mit der Schätzung von nicht beobachtbaren Eingabeparametern und mit modellbezogenen Annahmen verbunden sind, indem es Wertanpassungen vornimmt. Auch für eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit (einschliesslich länderspezifischer Risiken), Konzentrationen in bestimmten Anlagekategorien und Marktrisikofaktoren (Zinssätze, Währungen usw.) sowie für die Markttiefe und -liquidität werden Wertanpassungen vorgenommen. Trotz der Tatsache, dass in einigen Fällen subjektive Einschätzungen erforderlich sind, um den Fair Value zu bestimmen, ist UBS davon überzeugt, dass – basierend auf den bestehenden Weisungen von UBS bezüglich Fair Value und Modellierung sowie auf den implementierten Kontrollen und prozessorientierten Sicherheitsmassnahmen – die in der Bilanz verbuchten Fair Values und die in der Erfolgsrechnung erfassten Änderungen der Fair Values die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse reflektieren. Auf die Bewertungen der Positionen von UBS Auction Rate Securities für US Ausbildungskredite, Monoline-Versicherungen, fremdfinanzierte Finanzierungsgeschäfte, US- und nicht USamerikanische Reference Linked Notes, US-amerikanische Commercial Mortgage Backed Securities und andere Instrumente wird speziell in Anmerkung 27 eingegangen.

Unsicherheiten, welche beim Einsatz von modellbasierten Bewertungen (sowohl Level 2 als auch Level 3) entstehen, werden mit der Bildung von Modellreserven berücksichtigt. Diese Modellreserven spiegeln die Beträge wider, die UBS aufgrund angemessener Schätzungen direkt von dem Bewertungsergebnis abzieht. Sie reflektieren die enthaltenen Unsicherheiten aus den notwendigen Modellannahmen und Inputparametern. Um zu diesen Einschätzungen zu kommen, berücksichtigt UBS eine grosse Anzahl von Marktgewohnheiten und wie andere Marktteilnehmer diese Unsicherheiten einschätzen. Die Modellreserven werden regelmässig in Bezug auf verfügbare Informationen über Markttransaktionen, Bewertungshilfsmittel und andere aufhellende Ereignisse überprüft. Die Höhe der Modellreserven beinhaltet jedoch ein grosses Mass an subjektiven Einschätzungen. Um den möglichen Effekt der Verwendung alternativer Bewertungstechniken oder -annahmen auf die Konzernrechnung abzuschätzen, macht UBS wie oben dargestellt von den Modellreserven Gebrauch. Dabei wird die Höhe der Modellreserven nach oben und unten verändert, um den Einfluss von zunehmender oder abnehmender modellbezogener Unsicherheit auf die Bewertung einzuschätzen.

Der mögliche Effekt aufgrund realistischer alternativer Bewertungsannahmen wurde wie folgt quantifiziert:

  • Eine Erhöhung der Modellreserven, im Einklang mit schlechteren Annahmen, würde zu einer Verringerung des Fair Value um ungefähr 2,5 Milliarden Franken per 31. Dezember 2008, um ungefähr 2,7 Milliarden Franken per 31. Dezember 2007 und um ungefähr 1,0 Milliarden Franken per 31. Dezember 2006 führen.

  • Eine Verringerung der Modellreserven, im Einklang mit besseren Annahmen, würde zu einer Erhöhung des Fair Value um ungefähr 1,4 Milliarden Franken per 31. Dezember 2008, um ungefähr 2,2 Milliarden Franken per 31. Dezember 2007 und um ungefähr 1,0 Milliarden Franken per 31. Dezember 2006 führen.

Quelle: Geschäftsbericht 2008, Abschnitt Finanzinformationen

Seite zuletzt geändert am: 12. März 2009, 17:35

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