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Konsolidierung von SPEs
Kritische Rechnungslegungs- grundsätze  Konsolidierung von Special Purpose Entities  UBS unterstützt die Gründung von Special Purpose Entities
(SPEs). Diese Gesellschaften dienen in erster Linie dem Zweck,
Kunden Anlagen in gesonderten rechtlichen Einheiten oder
gemeinsame Investitionen in alternative Anlagen zu ermöglichen,
Vermögenswerte zu verbriefen oder Kreditschutz zu
kaufen oder zu verkaufen. Im Einklang mit den IFRS-Normen
konsolidiert UBS keine SPEs, die sie nicht beherrscht. Um zu
bestimmen, ob UBS die Beherrschung über eine SPE ausübt
oder nicht, muss sie eine Beurteilung der Risiken und Chancen
sowie ihrer Fähigkeit, operative Entscheidungen für die
SPE zu treffen, vornehmen. In vielen Fällen gibt es Elemente,
welche isoliert betrachtet auf eine Beherrschung oder fehlende
Beherrschung über eine SPE hinweisen. Wenn sie aber
zusammen betrachtet werden, wird es schwierig, eine klare
Schlussfolgerung zu ziehen. Folgende Faktoren deuten da275
Finanzinformationen
rauf hin, dass eine SPE konsolidiert werden muss: a) Die Geschäfte
der SPE werden im Namen
von UBS geführt, entsprechend
ihren spezifischen Geschäftsbedürfnissen, sodass sie
den Nutzen aus den Aktivitäten der SPE zieht, oder b) UBS
hat die Entscheidungsgewalt,
die Mehrheit des Nutzens aus
der Geschäftstätigkeit der SPE zu ziehen, oder UBS hat diese
Entscheidungsgewalt im Rahmen eines Autopilot-Mechanismus
delegiert, oder c) UBS hat den überwiegenden Teil des
Nutzens aus den Aktivitäten
der SPE und könnte deshalb Risiken
aus der Geschäftstätigkeit der SPE ausgesetzt sein, oder
d) UBS trägt die Mehrheit der mit der SPE verbundenen Residual-
oder Eigentumsrisiken oder der Vermögenswerte, um
den Nutzen aus ihrer Geschäftstätigkeit zu ziehen. UBS konsolidiert
eine SPE, wenn die Beurteilung dieser Faktoren zeigt,
dass sie die Beherrschung über die SPE ausübt.
SPEs, die Kunden Anlagemöglichkeiten bieten: Diese Kategorie
von SPEs bietet einem oder mehreren Kunden Investitionen
in einen einzelnen Vermögenswert oder in eine Gruppe
von Vermögenswerten an, die im Allgemeinen von der SPE am
Markt gekauft und nicht von UBS an die SPE transferiert werden.
Risiken und Chancen aus den von der SPE gehaltenen
Vermögenswerten tragen die Kunden. In der Regel erhält die
Bank jedoch Kommissionen und Gebühren für die Gründung
der SPE oder für die von ihr erbrachten Vermögensverwaltungs-,
Depotverwaltungs- oder anderen Dienstleistungen. Bei
vielen dieser SPEs handelt es sich um Trusts, in die ein einziger
Anleger oder eine Familie investiert. Bei anderen SPEs wiederum
investiert eine Vielzahl von Anlegern
mittels einer einzigen
Aktie oder eines einzigen Zertifikats in ein diversifiziertes Vermögen.
Der Einsatzbereich
letzterer SPEs reicht von Anlagefonds
bis zu Immobilien-
Trusts. Die meisten SPEs von UBS werden
zu Anlagezwecken für Kunden gegründet und nicht konsolidiert.
UBS konsolidiert jedoch Anlagefonds in Fällen, in
denen sie den Fonds finanziell unterstützt oder moralisch dazu
verpflichtet ist, den Fonds finanziell zu unterstützen. In diesen
Fällen übernimmt UBS in der Regel die Mehrheit oder einen
bedeutenden Teil der Risiken des Fonds, was sie in Kombination
mit ihrer Funktion als Vermögensverwalter zur Partei macht,
die das Unternehmen beherrschen kann.
SPEs, die Kunden die Möglichkeit einer gemeinsamen
Investition
in alternative Anlagen bieten (zum Beispiel in
Feeder
Funds, für die in der Regel keine aktiven Märkte bestehen),
werden oft in Form einer Kommanditgesellschaft gegründet.
Die Anleger sind Kommanditisten und steuern den
überwiegenden Teil oder das gesamte Kapital bei, während
UBS als Komplementär fungiert. In dieser Funktion zeichnet
UBS für die Vermögensverwaltung verantwortlich und entscheidet
in Anlage- und administrativen Belangen nach freiem
Ermessen. UBS ist jedoch nicht oder nur mit einem Nominalbetrag
am investierten Kapital beteiligt. UBS erhält für die von
ihr als Komplementär erbrachten Dienstleistungen
in der Regel
Kommissionen und Gebühren. Sie trägt jedoch nicht im
Gegensatz zu den Kommanditisten die Risiken und Chancen
dieses Anlagevehikels oder nur in sehr begrenztem Umfang.
In den meisten Fällen werden Kommanditgesellschaften
unter IFRS nicht konsolidiert, weil UBS gemäss den juristischen
und vertraglichen Rechten und Verpflichtungen weder über
die Möglichkeit verfügt, die Finanz-
und Geschäftspolitik dieser
Unternehmen zu bestimmen,
noch die Absicht hat, einen
Nutzen aus der Geschäftstätigkeit zu ziehen.
Zu Verbriefungszwecken verwendete SPEs: SPEs zu
Verbriefungszwecken
werden gegründet, wenn UBS Vermögenswerte
(beispielsweise ein Kreditportfolio) an eine SPE
weiterverkaufen will. Die SPE wiederum verkauft dann Anteile
an diesen Vermögenswerten in Wertschriften an Anleger.
Für die Konsolidierung solcher SPEs ist hauptsächlich
ausschlaggebend, ob UBS weiterhin die Mehrheit des Nutzens
oder der Risiken aus den Vermögenswerten, die an die
SPE veräussert wurden, behält.
Zu Verbriefungszwecken gebildete SPEs werden nicht
konsolidiert,
wenn UBS keine Kontrolle über die Vermögenswerte
hat und kein nennenswertes Risiko bezüglich des Erfolgs
(Gewinn oder Verlust) oder Anlagerenditen oder dem
Erlös aus der Liquidation der Vermögenswerte behält, die sie
an die SPE übertragen hat. Diese Gesellschaften sind im Konkursfall
so abgeschottet, dass ihre Vermögenswerte nicht zur
Befriedigung von Forderungen der Gläubiger des Konzerns
oder seiner Tochtergesellschaften herangezogen werden
können. Im Falle eines Konkurses von UBS wären die Inhaber
der Wertpapiere eindeutig Eigentümer der Vermögenswerte,
während sie jedoch im Falle eines Konkurses der SPE UBS
nicht belangen könnten.
Zu Kreditsicherung verwendete SPEs dienen UBS zum
Verkauf des Kreditrisikos aus Portfolios, die von UBS gehalten
oder auch nicht gehalten werden, an Investoren. Der
Vorteil für UBS liegt darin, dass ihr lediglich eine Gegenpartei
(die SPE) gegenübersteht, die ihr den Kreditschutz verkauft.
Bei der SPE wird das Risiko auf eine grössere Anzahl Anleger
verteilt, die ihr Kapital gegen eine Beteiligung an Risiken und
Chancen zur Verfügung stellen. In der Regel konsolidiert
UBS zu Kreditschutzzwecken verwendete SPEs.
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