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Rechnungslegungsgrundsätze
Rechnungslegungsgrundsätze

Standards der Managementrechnung
Standards der Managementrechnung

Die Ergebnisse jeder Geschäftseinheit werden nach den UBS-Grundsätzen zur Managementrechnung ausgewiesen. Die Darstellung nach Geschäftssegmenten widerspiegelt die Organisationsstruktur von UBS und die entsprechenden Führungsverantwortlichkeiten. Die konzerninternen Verrechnungen sind in den Ergebnissen der einzelnen Geschäftseinheiten enthalten.

Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zwischen den einzelnen Geschäftseinheiten: Die Zuordnung der Erträge aus Geschäften mit externen Kunden zu den einzelnen Geschäftseinheiten erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen. Leistungsverrechnungen zwischen Geschäftseinheiten werden in den Büchern der beiden betroffenen Einheiten vorwiegend unter «Dienstleistungen von / an andere(n) Geschäftseinheiten» ausgewiesen. Transaktionen zwischen den Geschäftseinheiten werden zu intern festgelegten Transferpreisen oder zu marktüblichen Konditionen verrechnet. Die Aufwendungen des Corporate Center werden, sofern und soweit angemessen, den einzelnen Geschäftseinheiten zugeordnet.

Der Erfolg Zinsengeschäft wird den einzelnen Geschäftseinheiten auf der Grundlage ihrer Bilanzpositionen zugeordnet. Die Refinanzierung der Aktiven und die Anlage der Passiven erfolgen für Geschäftseinheiten, die im Finanzdienstleistungsgeschäft tätig sind, über die zentralen Treasury- Abteilungen, und die resultierende Nettomarge wird dem Ergebnis der jeweiligen Geschäftseinheit zugerechnet. Um die Zuordnung zu vervollständigen, wird den Geschäftseinheiten des Finanzdienstleistungsgeschäfts ein Zinsertrag für das ihnen allozierte regulatorische Kapital (ergänzt um Goodwill und den Überschuss an immateriellen Anlagen, siehe weiter unten) gutgeschrieben.

Der Erlös aus dem Kommissionsgeschäft wird der kundenverantwortlichen Geschäftseinheit gutgeschrieben. Die Zuordnung der Erträge aus Geschäften mit Kunden, bei denen mehrere Geschäftseinheiten zur Wertschöpfung beitragen, erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen. In der internen Managementberichterstattung und in der Ergebnisdiskussion ermittelt UBS die Kreditrisikokosten anhand eines Konzepts der erwarteten Kreditrisikokosten. Die erwarteten Kreditrisikokosten entsprechen den durchschnittlichen jährlichen Kosten, welche aufgrund von Positionen im aktuellen Portfolio, die in Zukunft als gefährdet eingestuft werden, erwartet werden. Die für die einzelnen Unternehmensgruppen ausgewiesenen abgegrenzten erwarteten Kreditrisikokosten entsprechen den erwarteten Kreditrisikokosten für das entsprechende Portfolio zuzüglich einer dreijährigen Amortisierung des Differenzbetrags zwischen den Wertberichtigungen für Kreditrisiken sowie den erwarteten Kreditrisikokosten. Die Differenz zwischen der Summe dieser abgegrenzten erwarteten Kreditrisikokosten, die den Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten belastet werden, und den auf Konzernebene für die Finanzberichterstattung ausgewiesenen Wertberichtigungen für Kreditrisiken wird dem Corporate Center zugeordnet.

Die regulatorischen Kapitalanforderungen für die einzelnen Geschäftseinheiten werden berechnet auf Basis von 10% der nach BIZ-Richtlinien definierten risikogewichteten Aktiven. Zur Messung des Kapitalverbrauchs der Geschäftseinheiten wird das regulatorische Kapital mit dem Goodwill und dem Überschuss an immateriellen Anlagen ergänzt. Die Rendite auf dem allozierten regulatorischen Kapital ist eine Kennzahl zur Leistungsmessung für die Investment Bank und die Einheit Business Banking Switzerland.

Der Personalbestand, angegeben auf Vollzeitbasis («fulltime equivalents» / FTE), errechnet sich als ein Prozentsatz der Arbeitsstunden, die fest angestellte Mitarbeiter mit einem 100%-Pensum in der Regel leisten. Das FTE für eine einzelne Person kann nicht höher sein als 1,0. Der Personalbestand umfasst sämtliche Mitarbeiter (inklusive Mitarbeiter in Ausbildung), mit Ausnahme externer Vertragspartner.

Seite zuletzt geändert am: 26. März 2008, 10:29

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