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Rechnungslegungsgrundsätze
Rechnungslegungsgrundsätze

Die Jahres- und Konzernrechnung von UBS wurde gemäss den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Bis 2006 hat UBS auch eine Überleitung zu den US Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) ausgewiesen. Eine solche Überleitung wird UBS künftig nicht mehr erstellen, denn am 21. Dezember 2007 gab die Securities and Exchange Commission (SEC) die endgültige Entscheidung bekannt, dass in den USA die Abschlüsse privater ausländischer Emittenten ohne Überleitung zu US GAAP akzeptiert werden, sofern die Abschlüsse gemäss den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen IFRS erstellt worden sind. Als ein in den USA kotiertes Unternehmen hat UBS bis und mit 31. Dezember 2006 in ihrer Jahresberichterstattung die wesentlichen Unterschiede beschrieben, die entstanden wären, wenn UBS ihre Zahlen gemäss US GAAP ausgewiesen hätte.

Zudem führte UBS eine detaillierte Überleitung von nach IFRS berechneten Werten für das den UBS-Aktionären zurechenbare Eigenkapital und Konzernergebnis zu den Werten nach US GAAP auf und legte zusätzlich nach US GAAP vorgeschriebene Angaben offen.

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, werden sämtliche Finanzinformationen in diesem Dokument auf konsolidierter Basis gemäss IFRS-Normen dargestellt. Die Seiten 131 bis 152 enthalten die Jahresrechnung für das Stammhaus UBS AG (mit all seinen Schweizer und internationalen Niederlassungen), in dessen direktem oder indirektem Besitz sich alle Konzerngesellschaften von UBS befinden. Die Jahresrechnung des Stammhauses wird gemäss den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften erstellt und richtet sich nach den schweizerischen bankengesetzlichen Bestimmungen. Abgesehen von diesem Kapitel oder sofern nicht anders erwähnt, bezieht sich «UBS» immer auf den UBS-Konzern und nicht auf das Stammhaus.

Alle Hinweise auf die Jahre 2007, 2006 und 2005 beziehen sich auf das Geschäftsjahr des UBS-Konzerns und des Stammhauses per 31. Dezember 2007, 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005. Sowohl die UBS-Konzernrechnung als auch die Jahresrechnung des Stammhauses wurden von Ernst & Young AG geprüft. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung der Konzernrechnung zur Anwendung gelangen, werden nachfolgend erläutert. Die Grundlage der Rechnungslegung von UBS wird in Anmerkung 1 im Anhang zur Konzernrechnung beschrieben.

Seite zuletzt geändert am: 26. März 2008, 10:20

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