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Rechnungslegungsgrundsätze
Rechnungslegungsgrundsätze

Die Jahres- und Konzernrechnung von UBS wurde gemäss den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben wurden. Die Berichtswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Bis 2006 hat UBS auch eine Überleitung zu den US Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) ausgewiesen.

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, werden sämtliche Finanzinformationen in diesem Dokument auf konsolidierter Basis gemäss IFRS-Normen dargestellt. Die Seiten 401 bis 422 enthalten die Jahresrechnung für das Stammhaus UBS AG (mit all seinen Schweizer und internationalen Niederlassungen), in dessen direktem oder indirektem Besitz sich alle Konzerngesellschaften von UBS befinden. Die Jahresrechnung des Stammhauses wird gemäss den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften erstellt und richtet sich nach den schweizerischen bankengesetzlichen Bestimmungen. Abgesehen von diesem Kapitel oder sofern nicht anders erwähnt, bezieht sich «UBS» immer auf den UBS-Konzern und nicht auf das Stammhaus. Die Seiten 423 bis 443 enthalten zusätzliche Informationen zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Börsenaufsicht in den USA (SEC).

Alle Hinweise auf die Jahre 2008, 2007 und 2006 beziehen sich auf das Geschäftsjahr des UBS-Konzerns und des Stammhauses per 31. Dezember 2008, 31. Dezember 2007 und 31. Dezember 2006. Sowohl die UBS-Konzernrechnung als auch die Jahresrechnung des Stammhauses wurden von Ernst & Young AG geprüft. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung der Konzernrechnung zur Anwendung gelangen, werden nachfolgend erläutert. Die Grundlage der Rechnungslegung von UBS wird in Anmerkung 1 im Anhang zur Konzernrechnung beschrieben.

Quelle: Geschäftsbericht 2008, Abschnitt Finanzinformationen

Seite zuletzt geändert am: 26. März 2008, 10:20

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