Die Jahres- und Konzernrechnung von UBS wurde gemäss
den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Bis 2006 hat UBS auch eine Überleitung zu den US Generally
Accepted Accounting Principles (US GAAP) ausgewiesen. Eine
solche Überleitung wird UBS künftig nicht mehr erstellen,
denn am 21. Dezember 2007 gab die Securities and Exchange
Commission (SEC) die endgültige Entscheidung bekannt, dass
in den USA die Abschlüsse privater ausländischer Emittenten
ohne Überleitung zu US GAAP akzeptiert werden, sofern die
Abschlüsse gemäss den vom International Accounting Standards
Board herausgegebenen IFRS erstellt worden sind. Als
ein in den USA kotiertes Unternehmen hat UBS bis und mit
31. Dezember 2006 in ihrer Jahresberichterstattung
die wesentlichen
Unterschiede beschrieben, die entstanden wären,
wenn UBS ihre Zahlen gemäss US GAAP ausgewiesen hätte.
Zudem führte UBS eine detaillierte Überleitung von nach IFRS
berechneten Werten für das den UBS-Aktionären zurechenbare
Eigenkapital und Konzernergebnis zu den Werten nach
US GAAP auf und legte zusätzlich nach US GAAP vorgeschriebene
Angaben offen.
Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, werden sämtliche
Finanzinformationen in diesem Dokument auf konsolidierter
Basis gemäss IFRS-Normen dargestellt. Die Seiten 131
bis 152 enthalten die Jahresrechnung für das Stammhaus
UBS AG (mit all seinen Schweizer und internationalen Niederlassungen),
in dessen direktem oder indirektem Besitz
sich alle Konzerngesellschaften von UBS befinden. Die Jahresrechnung
des Stammhauses wird gemäss den in der
Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften erstellt und
richtet sich nach den schweizerischen bankengesetzlichen Bestimmungen.
Abgesehen von diesem Kapitel oder sofern
nicht anders erwähnt, bezieht sich «UBS» immer auf den
UBS-Konzern und nicht auf das Stammhaus.
Alle Hinweise auf die Jahre 2007, 2006 und 2005 beziehen
sich auf das Geschäftsjahr des UBS-Konzerns und des
Stammhauses per 31. Dezember 2007, 31. Dezember 2006
und 31. Dezember 2005. Sowohl die UBS-Konzernrechnung
als auch die Jahresrechnung des Stammhauses wurden von
Ernst & Young AG geprüft. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze,
die bei der Erstellung der Konzernrechnung
zur Anwendung gelangen, werden nachfolgend erläutert. Die
Grundlage der Rechnungslegung von UBS wird in Anmerkung
1 im Anhang zur Konzernrechnung beschrieben.