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Informationen zum Bankkundengeheimnis
Informationen zum Bankgeheimnis  Wie die Schweizer Regierung erklärt hat, bleibt das legitime Recht auf Schutz der Privatsphäre von Bankkunden gewahrt. UBS steht voll und ganz hinter dieser Position. Die Schweiz übernimmt ein Regelwerk, das sich als globaler Standard etabliert. Sie hat mehrmals betont, wie wichtig es ist, dass für alle internationalen Finanzzentren die gleichen Regeln gelten. Die Schweiz hat erklärt, dass sie den automatischen Informationsaustausch nicht übernehmen und unspezifische «Fishing Expeditions» durch ausländische Behörden nicht zulassen wird. Ermöglicht wird der Informationsaustausch mit anderen Ländern im Einzelfall und bei Vorliegen einer konkreten und begründeten Anfrage. Dieser politische und legislative Prozess drückt den Willen des schweizerischen Bundesrates aus, die Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei der Bekämpfung von Steuervergehen zu verbessern und betreffend die Besteuereung von Zinserträgen den Dialog mit Staaten ausserhalb der EU und der EFTA aufzunehmen. UBS wird diese Grundsätze respektieren und unterstützt die Absichten des Bundesrats. Die Hauptvorzüge des Finanzplatzes Schweiz bleiben bestehen: ein breites Kompetenzspektrum, die hochmoderne Infrastruktur, die politische, wirtschaftliche und monetäre Stabilität der Schweiz, der Schutz der finanziellen Privatsphäre, die Rechtssicherheit sowie die lange Tradition in der Vermögensverwaltung. Das Ansehen des Finanzplatzes wird durch die Übernahme des weltweiten OECD-Standards gestärkt. UBS bleibt als Dienstleistungsanbieter für vermögende Kunden nach wie vor attraktiv: Wir bieten erstklassige Beratung, Produkte und Dienstleistungen unabhängig vom Standort, an dem der Kunde mit uns Bankgeschäfte tätigen will. Die jüngsten Entwicklungen bringen keine unmittelbaren Veränderungen: Erst müssen die neu zu verhandelnden Doppelbesteuerungsabkommen mit ausländischen Staaten in Kraft treten. Im Bedarfsfall bleibt den Kunden genügend Zeit, ihre finanzielle Ausgangslage und entsprechende Optionen zu prüfen. Mit Blick auf das beste Interesse der Kunden unterstützen wir diese bei der Entscheidung, wo sie ihre Bankbeziehungen unterhalten sollen. Steuerberatung bieten wir unseren Kunden nicht.
| «John Doe Summons» der US-Steuerbehörde IRS | Die rechtliche Position von UBS in Bezug auf das «John Doe Summons» der US-Steuerbehörde IRS wird durch die jüngsten Entwicklunge in keiner Weise geschwächt. Die IRS hat beim Gericht die Offenlegung der Namen von 52 000 US-Kunden durch UBS beantragt. Diese Informationen sind durch das Schweizer Bankkundengeheimnis vor Offenlegung geschützt. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass diese Angelegenheit bilateral zwischen den Regierungen und nicht auf dem Gerichtsweg geklärt werden sollte.
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